SSG
Immobilien-Handling-Gesellschaft m.b.H.
Tegernbach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
56.583,05 |
64.342,86 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
56.583,05 |
64.342,86 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
56.583,05 |
64.342,86 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
14.320,96 |
17.944,12 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
23.426,15 |
23.426,15 |
| II.
Verlustvortrag |
5.482,03 |
1.575,22 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.623,16 |
3.906,81 |
| B.
Rückstellungen |
1.500,00 |
6.494,26 |
| C.
Verbindlichkeiten |
40.762,09 |
39.904,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
56.583,05 |
64.342,86 |
Anhang
1. Grundlagen des steuerlichen Jahresabschlusses
1.1 Buchführung und Inventar, erteilte
Auskünfte
Für das Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht.
Die auf den 31.12.2010 durchgeführte Inventur
wurde von mir nicht beobachtet. Organisatorische
Vorbereitungen und Festlegungen von
Durchführungsanweisungen wurden von mir ebenfalls
nicht vorgenommen.
Alle erbetenen Auskünfte, Aufklärungen und
Nachweise wurden von der Geschäftsführung und von
den zur Auskunft benannten Mitarbeitern bereitwillig
erbracht.
1.2 Festlegungen über die Ausübung von
Wahlrechten
Erforderliche Entscheidungen über die
Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen)
gehören nicht zur Erstellung des steuerlichen
Jahresabschlusses. Ich habe meinen Auftraggeber jedoch
über die Ausübung materieller und formeller
Gestaltungsmöglichkeiten (Ansatz-, Bewertungs- und
Ausweiswahlrechte sowie Ermessensentscheidungen) in
Kenntnis gesetzt, Entscheidungsvorgaben meines
Auftraggebers hierzu eingeholt und diese im Rahmen der
Erstellung exakt nach den Vorgaben des Kaufmanns bzw. der
gesetzlichen Vertreter ausgeübt.
Entsprechendes galt für Entscheidungen über
die Anwendung von Aufstellungs- und
Offfenlegungserleichterungen des steuerlichen
Jahresabschlusses für kleine und mittelgroße
Gesellschaften.
Ich habe meinen Auftraggeber darüber hinaus
über gesetzliche Fristen zur Aufstellung, Feststellung
und Offenlegung des steuerlichen Jahresabschlusses
aufgeklärt.
1.3 Feststellungen zu den Grundlagen des
Jahresabschlusses
Die Buchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Anlagenbuchführung entspricht nach meinen
Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Die Lohn- und Gehaltsbuchführung entspricht nach
meinen Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften.
Soweit sich im Rahmen meiner steuerlichen
Jahresabschlusserstellung Buchungen ergaben, habe ich diese
mit der Geschäftsführung meines Auftraggebers
abgestimmt. Die Abschlussbuchungen wurden bis zum Abschluss
unserer Tätigkeit vorgenommen.
Die Gliederung des steuerlichen Jahresabschlusses
entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das
Anlagevermögen ist in einem Bestandsnahweis
ordnungsgemäß entwickelt.
Allen am Bilanzstichtag bestehenden Risiken -soweit
sie bis zur Aufstellung des steuerlichen Jahresabschlusses
erkennbar waren- ist durch die Bildung ausreichender
Rückstellungen und Wertberichtigungen Rechnung
getragen. Soweit solche Risiken nach dem Bilanzstichtag
entstanden sind, wird auf sie im Anhang verwiesen.
Der Anhang enthält die vorgeschriebenen
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung -soweit sie nicht bereits dort gemacht
wurden- und er gibt die sonstigen Pflichtangaben richtig
und vollständig wieder.
Die einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt.
2. Art und Umfang der Erstellungsarbeiten
Art, Umfang und Ergebnis der während meiner
Auftragsdurchführung im Einzelnen vorgenommenen
Erstellungshandlungen habe ich, soweit sie nicht in diesem
steuerlichen Jahresabschluss dokumentiert sind, in meinen
Arbeitspapieren festgehalten.
Gegenstand der Erstellung ohne Beurteilungen ist die
Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
sowie die Erstellung des Anhangs und weiterer
Abschlussbestandteile auf Grundlage der Buchführung
und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Mein Auftrag zur normentsprechenden Entwicklung des
steuerlichen Jahresabschlusses aus den vorgelegten
Unterlagen unter Berücksichtigung der erhaltenen
Informationen und der vorgenommenen Abschlussbuchungen
erstreckte sich nicht auf die Beurteilung der
Angemessenheit und Funktion interner Kontrollen sowie der
Ordnungsmäßigkeit der Buchführung.
Insbesondere gehörte die Beurteilung der Inventuren,
der Periodenabgrenzung sowie von Ansatz und Bewertung nicht
zum Umfang meines Auftrags.
Auch wenn bei der Erstellung ohne Beurteilungen
auftragsgemäß keine Beurteilungen der Belege,
Bücher und Bestandsnachweise vorgenommen werden, weise
ich meinen Auftraggeber auf offensichtliche Unrichtigkeiten
in den vorgelegten Unterlagen hin, die mir als
Sachverständigen bei der Durchführung des
Auftrags unmittelbar auffallen, unterbreite Vorschläge
zur Korrektur und achte auf die entsprechende Umsetzung im
steuerlichen Jahresabschluss.
3. Geschäftsführer §285 Nr. 10 HGB
Herr Johann Kronthaler.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.04.2012
festgestellt.
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