TS Handels
GmbH
Mühlheim am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.020,00 |
46.498,00 |
| I.
Sachanlagen |
30.020,00 |
46.498,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
61.017,27 |
49.311,26 |
| I.
Vorräte |
1.500,00 |
1.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
42.708,81 |
38.555,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
16.808,46 |
9.255,95 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
665,75 |
1.012,91 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
91.703,02 |
96.822,17 |
Passiva
|
|
30.6.2017
EUR |
30.6.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
25.083,82 |
44.826,17 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
19.577,25 |
19.932,98 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
19.493,43 |
106,81 |
| B.
Rückstellungen |
7.385,00 |
6.699,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
59.234,20 |
45.297,00 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
59.234,20 |
45.297,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
91.703,02 |
96.822,17 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss wurde
gemäß § 242 ff. und §§ 264 ff.
HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des
GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Es gelten
die Gliederungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches für kleine Kapitalgesellschaften.
Der Jahresschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) aufgestellt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden - sofern notwendig - angepasst
und im Übrigen beibehalten. Eine Durchbrechung der
Stetigkeit liegt insoweit aber nicht vor. Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 Satz 2
EGHGB nicht angepasst.
Zum 01. Juli 2010 waren trotz des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG keine
ergebniswirksamen Anpassungen notwendig.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend.
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der
Abnutzung unterlagen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, nach
Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze.
Ab dem Geschäftsjahr 2010 werden geringwertige
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von über Euro 150,00 und unter Euro 410,00 im
Anlagevermögen erfasst und im jeweiligen Zugangsjahr
vollständig abgeschrieben.
Vermögensgegenstände mit Einzelanschaffungskosten
von bis zu Euro 150,00 werden direkt als Aufwand
verrechnet.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet, wobei neben den direkt
zurechenbaren Fertigungskosten und Sonderkosten der
Fertigung auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten sowie Abschreibungen der
Fertigungsanlagen berücksichtigt wurden.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
bilanziert. Einzelrisiken bestehen nicht. Das allgemeine
Kreditrisiko ist durch eine Pauschalwertberichtigung
ausreichend berücksichtigt.
Die
flüssigen Mittel sind zu Nominalwerten
angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zu
Nominalwerten angesetzt.
Die
Rückstellungen berücksichtigen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
wurden gem. § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB in Höhe des
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die
passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden zu
Nennwerten ausgewiesen.
Grundlagen für die Umrechnung von
Fremdwährungsposten in Euro
Der Jahresabschluss enthält auf fremde
Währung lautende Sachverhalte, die in Euro umgerechnet
wurden.
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind mit dem Devisenkassamittelkurs am
Bilanzstichtag bewertet. Soweit der Kurs am Tage des
Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw. bei
Verbindlichkeiten darüber lag, ist dieser angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz
Anlagevermögen
Die Aufgliederung und Entwicklung der in der Bilanz
zusammengefassten Anlageposten mit ihren historischen
Anschaffungskosten und den kumulierten Abschreibungen ist
in einem Anlagenspiegel dargestellt.
Angaben zu den Forderungen
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Forderungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt Euro 37.704,10
(Vorjahr: Euro 11.181,60).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
Euro 0,00 (Vorjahr: Euro 0,00).
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB
Am Bilanzstichtag bestanden keine in der Bilanz zu
vermerkenden oder im Anhang anzugebenden bzw. aus Bilanz
und Anhang nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführung
Stein Thomas
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ausgeübter Beruf:
|
Kaufmann
|
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
Durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 2
Der Geschäftsführer ist
einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des §181 BGB befreit.
Vermerk gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
|
Euro
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Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
0,00
|
Rückstellungen
|
0,00
|
Verbindlichkeiten
|
35.156,10
|
Bilanzgewinn
|
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|
Euro
|
Bilanzgewinn per
01.07.2015
|
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19.826,17
|
Veränderungen lt.
Bp
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|
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-248,92
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Verlust aus Berichtsjahr
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-19.493,43
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auf neue Rechnung
vorzutragen
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83,82
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Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Bilanzgewinn von € 83,82 auf neue Rechnung
vorzutragen.
Mühlheim, den 30.07.2018
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.07.2018 festgestellt.
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