NBB Beteiligungs GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Oliver Mölls seit 28.11.2023 | Prokura |
Natascha Alexandra Feldkamp seit 6.12.2021 | Prokura |
Thomas Boddenberg seit 7.5.2021 | Prokura |
Karsten Oberheide seit 14.9.2020 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Karsten OberheideNBB Beteiligungs GmbH | 52.50% |
| Name | Anteil |
|---|---|
| 99.97% | |
ABP Ventures Limited | 47.50% |
| 0.03% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
BONITA GmbHHamminkelnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30.September 20241. Grundlagen des Unternehmens Die BONITA GmbH ist als Fashion Anbieter in einem international schnelllebigen Marktumfeld mit hoher Wettbewerbsintensität aktiv. Die Marke BONITA richtet sich an modebewusste Kundinnen in der Altersgruppe ab 50 Jahren („Best Ager“), die einen hohen Wert auf Qualität, Passform und Beratung legen. Dabei kreiert BONITA 22 Kollektionen pro Jahr, deren stilvollen Outfits und Kombinationsmöglichkeiten jeweils einem Farbschema folgen. Diese werden überwiegend in Asien und der Türkei produziert. Der Einkauf wird durch die BONITA GmbH direkt abgewickelt. Der Vertrieb erfolgt, hoch standardisiert, über eigene Filialen mit einer durchschnittlichen Verkaufsfläche von 80qm. Weitere Vertriebskanäle sind der eigene E-Commerce-Shop sowie Concession-Flächen bei ausgewählten Multibrand-Partnern. Die BONITA GmbH betrieb zum 30. September insgesamt über 400 eigene Filialen, davon 330 im Hauptabsatzmarkt Deutschland. Wesentliche Auslandsmärkte sind Österreich und die Niederlande sowie über eine eigenständige Vertriebsgesellschaft in der Schweiz. 2. Insolvenzverfahren und Insolvenzplan Am 9. Juni 2020 musste die Geschäftsführung infolge der negativen wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 1. September 2020 wurde anschließend über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch die Schuldnerin angeordnet. Hinsichtlich des Verlaufs des Verfahrens und der in diesem Rahmen getroffenen Beschlüsse und Vereinbarungen verweisen wir auf den Lagebericht der Gesellschaft für das Geschäftsjahr vom 31. März 2021 bis zum 30. September 2021. Mit Datum vom 29. November 2021 hat die Gesellschaft eine Änderungsvereinbarung der im Rahmen des Insolvenzverfahrens getroffenen Vereinbarung mit dem Treuhänder geschlossen, um die mit der Insolvenz der Gesellschaft noch im Zusammenhang stehenden Zahlungsverpflichtungen vorzeitig zu tilgen. Auf dieser Grundlage wurde am 30. November 2021 sämtlichen noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen vorzeitig nachgekommen und diese auf Treuhandkonten überwiesen. Nach Eingang der Zahlungen beim Treuhänder wurden sämtliche Sicherheiten durch den Treuhänder am 2. Dezember 2021 mit sofortiger Wirkung freigegeben. Somit stehen sich zum 30. September 2024 die treuhänderisch verwalteten Bankkonten bzw. verfügungsbeschränkten sonstigen Vermögensgegenstände von EUR 7,2 Mio. und die in diesem Zusammenhang gebildeten Rückstellungen für Masseverbindlichkeiten und Rückstellungen für Insolvenzforderungen in gleicher Höhe gegenüber. Die Auszahlung der liquiden Mittel durch den Sachwalter als Treuhänder an die Insolvenzgläubiger erfolgt in insgesamt drei verschiedenen Tranchen. Die erste sogenannte Sofort-Quote ist bereits zur Auszahlung gelangt. Im Juli 2023 wurde auch die zweite Tranche ausgezahlt. Die verbleibende dritte Quotenzahlungen wird voraussichtlich im letzten Quartal des Kalenderjahres 2024 erfolgen. 3. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft befindet sich in einer Stagnation. Gründe hierfür sind eine verhaltene Nachfrage aus dem Ausland, eine restriktive und unstete Fiskalpolitik, die sowohl das Konsumentenvertrauen als auch Investitionen bremst, und eine anhaltend straffe Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB). Die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts (BIP) stagniert im Jahr 2024 mit 0,0% Wachstum. Trotz kräftig gestiegener real verfügbarer Einkommen fiel die Belebung des privaten Konsums aus. Die privaten Haushalte legten ihre Einkommen vermehrt auf die hohe Kante, statt sie für Konsumgüter auszugeben. Grund hierfür war u.a. die zunehmende Verunsicherung über wirtschaftspolitische Rahmenbedingungen und vermehrt auch die Sorge um den eigenen Arbeitsplatz. Somit erhöhte sich die Sparquote stetig und lag zuletzt bei 11,3% und damit 0,5%-Pkte. höher als im langfristigen Mittel. Positive Impulse, wie weiter steigende Nominallöhne und eine weiter sinkende Inflation sollen im kommenden Jahr 2025 den privaten Konsum ankurbeln und die Wirtschaft um 0,7% im Jahresmittel wachsen lassen. Die Arbeitslosenquote soll im Jahr 2025 um 0,1% (2025:6,1%; 2024:6,0%) gleichermaßen zulegen, wie die Zahl der Erwerbstätigen. Die Inflationsrate erreicht im Jahresmittel im Jahr 2024 mit 2,3% wieder einen Wert im Bereich des Inflationsziels der EZB. Im Jahr 2025 soll diese weiter auf 2,0% im Jahresmittel sinken. Einer deutlichen Verbesserung der Wirtschaftslage in Deutschland wird durch die aktuelle Industriepolitik der wichtigsten Handelspartner gehemmt. China und USA verfolgen das Ziel, die Produktion im eigenen Land zu stärken und auszubauen. Des Weiteren gibt es vermehrt Tendenzen verschiedener Länder, Importe und Zölle zu verteuern. Das statistische Bundesamt weist für den Bereich Nicht-Lebensmittel eine Einzelhandelsumsatz Abweichung zum Vorjahr von insgesamt -0,1% real (+1,0% nominal) für den Zeitraum Januar bis September 2024 aus. Der Bereich Textilien, Bekleidung, Schuhe und Lederwaren kommt auf real -3,6% (-1,2% nominal); der Internet- und Versandhandel auf +1,4% real und +2,3 % nominal. Entsprechend wirkten sich die volkswirtschaftlichen Entwicklungen auf BONITA aus. Hierzu wird auf die entsprechenden Ausführungen innerhalb dieses Lageberichts (Risikobericht und Prognosebericht) verwiesen. 4. Darstellung der Lage I. Ertragslage Wesentliche finanzielle Steuerungsgrößen des Unternehmens waren die Umsatzentwicklung, die Höhe des Rohertrags, die operative Entwicklung des EBITDA's sowie das EBT. Mit einem Gesamtumsatz von EUR 121,9 Mio. liegt dieser um 1,4 % über dem Vorjahreswert in Höhe von EUR 120,2 Mio. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen die im Geschäftsjahr 2023/2024 neu eröffneten Stores und Concession-Flächen. Auch der Online-Bereich von BONITA konnte seinen Umsatz um rund 18% gegenüber dem Vorjahr steigern; bleibt aber mit einem Anteil von ca. 5,7% vom Einzelhandelsumsatz ausbaubar. Dementsprechend verhält sich die Entwicklung des Rohertrages. Insgesamt konnte dieser um 1,8% (bzw. EUR 1,4 Mio.) auf EUR 80,6 Mio. gesteigert werden. Die Rohertragsmarge liegt mit 66,1% auf Vorjahresniveau (65,9%). Die Personalaufwendungen in Höhe von EUR 45,4 Mio. lagen im Wesentlichen aufgrund von einem Ausbau von Mitarbeitern, Lohn- und Gehaltssteigerungen sowie einer einmaligen Inflationsausgleichszahlung um EUR 3,1 Mio. über dem Vorjahr. Somit stieg auch die Personalaufwands Quote aufgrund der nur leicht gestiegenen Umsätze von 35,2% im Vorjahr auf 37,2% im abgelaufenen Geschäftsjahr an. Im Bereich der sonstigen betrieblichen Aufwendungen konnten im laufenden Geschäftsjahr Einsparungen gegenüber dem Vorjahr erzielt werden. Insgesamt betrug der sonstige betriebliche Aufwand EUR 38,2 Mio. und lag somit EUR 2,4 Mio. unter dem Vorjahreswert i.H.v. EUR 40,6 Mio. Geringere Stromkosten, Einsparungen bei den Aufwendungen für Rechts- uns Beratungsleistungen und geringe Verkaufsprovisionen im Wesentlichen aufgrund geringerer Concession Umsätze trugen zu der Vorjahresabweichung bei. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf EUR 1,4 Mio. und sind im Wesentlichen durch Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von EUR 0,7 Mio. gekennzeichnet. Der Vorjahreswert lag bei EUR 5,9 Mio. Dieser beinhaltete mehrere einmalige Corona Zuschüsse aus Österreich i.H.v. EUR 4,2 Mio. Insgesamt erzielte die Gesellschaft ein negatives EBITDA in Höhe von EUR 1,6 Mio., welches damit um EUR 3,8 Mio. niedriger ausfällt als das vergleichbare Vorjahresergebnis. Das EBT lag mit - EUR 3,9 Mio. um EUR 4,1 Mio. unter dem Vorjahr. Für das Geschäftsjahr 2023/24 rechneten wir mit Umsatzerlösen und einem Rohertrag deutlich über dem Vorjahr, für das EBITDA, als auch für das EBT, erwarteten wir ein positives Ergebnis auf Vorjahresniveau. Insgesamt blieben die Umsatzerlöse sowie der Rohertrag leicht hinter den Erwartungen zurück. Infolge des geringer ausgefallenen Rohertrags lagen auch das EBITDA und EBT deutlich unter Plan. II. Vermögenslage Die Bilanzsumme der Bonita GmbH beträgt EUR 47,2 Mio. (Vj. EUR 53,2 Mio.) und beinhaltet weiterhin Posten aus der Beendigung des Insolvenzverfahrens. Den Rückstellungen für Insolvenzforderungen (EUR 6,2 Mio.; Vj. EUR 6,6 Mio.) und Masseverbindlichkeiten (EUR 1,1 Mio; Vj. EUR 1,1 Mio.) stehen in gleicher Höhe treuhänderisch vom Sachwalter verwaltete liquide Mittel (EUR 7,2 Mio.; Vj. EUR 7,6 Mio.), die Verfügungsbeschränkungen unterliegen, gegenüber. Das Anlagevermögen in Höhe von EUR 8,5 Mio. (Vj. EUR 8,5 Mio.) besteht im Wesentlichen aus Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie aus Mietereinbauten. Den Investitionen von EUR 2,4 Mio. standen mit EUR 2,2 Mio. planmäßige Abschreibungen in nahezu derselben Höhe gegenüber. Das kurzfristig gebundene Vermögen, das sich aus dem Umlaufvermögen und dem aktiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammensetzt, ist um EUR 6,1 Mio. auf EUR 38,7 Mio. gesunken (Vj. EUR 44,8 Mio.). Ursächlich hierfür waren mit EUR 3,7 Mio. Forderungen gegen österreichische Behörden aus staatlichen Corona Zuschüssen, die im aktuellen Geschäftsjahr beglichen wurden. Sowohl die Warenbestände EUR 18,0 Mio. (Vj. EUR 17,4 Mio.) als auch Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (EUR 1,3 Mio.; Vj. EUR 1,6 Mio.) ver- änderten sich nur geringfügig. Die freie Liquidität von EUR 6,5 Mio. (Vj. EUR 9,3 Mio.) sank dagegen um EUR 2,8 Mio. Das negative Jahresergebnis in Höhe von EUR 3,9 Mio. führt zu einer Minderung des Eigenkapitals auf EUR 20,0 Mio. und damit bei gleichzeitig gesunkener Bilanzsumme zu einer leichten Reduzierung der Eigenkapitalquote auf 42,3% (Vj. 44,8%). Die Rückstellungen von EUR 15,7 Mio. (Vj. EUR 16,7 Mio.) enthalten neben Rückstellungen für Insolvenzforderungen und Verfahrenskosten (insgesamt EUR 7,2 Mio., Vj. EUR 7,6 Mio.) sonstige Rückstellungen von EUR 8,5 Mio. (Vj. EUR 9,0 Mio.). Letztere umfassen überwiegend Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen, ausstehende Eingangsrechnungen sowie personalbezogene Verpflichtungen. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen aufgrund geringerer Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen um EUR 1,1 Mio. auf EUR 11,6 Mio. (Vj. EUR 12,7 Mio.) gesunken. III. Finanzlage Zum 30. September 2024 wies die BONITA GmbH flüssige Mittel in Höhe EUR 13,7 Mio. aus, wovon EUR 7,2 Mio. treuhänderisch verwaltet werden, die zur Befriedigung der Gläubiger dienen und somit nicht dem operativen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft zur Verfügung stehen. Bankverbindlichkeiten bestanden zum 30. September 2024 weiterhin nicht. Die zukünftige Finanzlage wird durch die weitere strukturelle Stabilisierung des Unternehmens sowie durch die Finanzierungsstruktur der Investorengruppe sicherzustellen sein. Wir verweisen auf die Liquiditätsrisiken im Chancen- und Risikobericht. 5. Chancen und Risikobericht (Skala: gering-mittel-hoch) EXTERNE RISIKEN UND CHANCEN Wettbewerbsrisiken und -chancen Die Märkte, in denen BONITA tätig ist, sind zu großen Teilen von sehr intensivem Wettbewerb geprägt. Auch die Marktverschiebung in den Online-Markt nimmt weiterhin zu. BONITA investiert im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten in die Stärkung der Marke und in eine Verbesserung des Online-Portals, um die Risiken aus dem hohen Wettbewerb zu reduzieren. Neue und bestehende globale Wettbewerber können sowohl online als auch im stationären Handel negativen Einfluss auf den Marktanteil von BONITA haben. Das Risiko wird als mittel eingestuft. Die Chance, dass BONITA im Verdrängungswettbewerb davon profitiert, dass andere Marken oder Hersteller aus dem Markt ausscheiden, wird unverändert als mittel eingeschätzt. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung: Lieferkettenproblematik Die Märkte, auf denen BONITA einen Großteil seiner Handelswaren erwirbt, liegen in Asien. Transportkapazitäten sowie die Blockade des Roten Meeres und des Suez Kanals durch die Attacken der Huthi Rebellen sind die Hauptpreistreiber. Die Abhängigkeit des Seefrachtverkehrs für Transporte aus China führt zu Problemen wie Überlastung der Häfen, Stornierungen und Lieferverzögerungen, die wiederum die Kosten steigen lassen. Das hieraus resultierende Risiko wird als gering eingestuft. Allgemeine wirtschaftliche Entwicklung: Inflation in Verbindung mit steigenden Energiepreisen Im Kalenderjahr 2024 wird die Inflationsrate rund 2,3% betragen (Vorjahr: 5,9%). Grundsätzlich rechnen die Wirtschaftsinstitute mit einer Entspannung bei den Preisanstiegen, nicht zuletzt, weil die Energierohstoffpreise wieder deutlich gesunken sind. Die Gemeinschaftsdiagnose der führenden Wirtschaftsinstitute in Deutschland rechnet im Jahr 2025 von einer Inflationsrate von rund 2% und damit wieder in der Nähe der EZB-Zielmarke. Das Inflationsrisiko wird daher insgesamt als gering eingestuft. Ukraine-Krieg Seit dem 24. Februar 2022 führt Russland einen Angriffskrieg gegen die Ukraine, an dem auch die NATO-Staaten beteiligt sind, indem sie Waffen und Hilfsgüter an die Ukraine liefern. Aktuell zeichnet sich ein Stellungskrieg ab. Wie der weitere Verlauf dieses Krieges sein wird, kann nicht final beurteilt werden. Die sich hieraus ergebenen deutlichen Preissteigerungen, gerade im Energiebereich und im Nahrungsmittelbereich haben sich wieder normalisiert und bleiben auf erhöhtem Niveau bestehen. Das Risiko aus dieser Krise für die Bonita GmbH wird unverändert als mittel eingestuft. STRATEGISCHE UND OPERATIVE RISIKEN UND CHANCEN Risiken und Chancen aus der langfristigen Wettbewerbspositionierung und dem Markenimage Der zukünftige wirtschaftliche Erfolg beruht insbesondere auch auf einem Wiedererstarken der Marke und einer langfristig erfolgreichen Wettbewerbspositionierung der Marke BONITA. Eine weitere Schwächung des Markenimages und der Wettbewerbspositionierung könnte die Profitabilitätsperspektiven nachhaltig negativ beeinträchtigen. Für BONITA wird dieses Risiko als gering-mittel eingeschätzt. Gleichzeitig ergeben sich Chancen, sofern die Stärkung der Marke zu höheren positiven Auswirkungen führt als geplant. Diese Chancen werden als mittel eingestuft. Rechtsstreitigkeiten Als Textilhandelsunternehmen sind wir grundsätzlich keinen komplexen und damit stark risikobehafteten Rechtsrisiken ausgesetzt. Darüber hinaus sind wir generell bestrebt rechtliche Risiken möglichst zu vermeiden und agieren sowohl gegenüber unseren Kunden als auch Marktbegleitern entsprechend umsichtig. Dennoch können wir Risiken aus Rechtsstreitigkeiten oder -verfahren nicht gänzlich ausschließen, insbesondere nicht in den Bereichen Produkthaftung, Wettbewerbs- und Markenrecht. Die BONITA GmbH wurde im Geschäftsjahr aufgrund einer behaupteten Markenrechtsverletzung verklagt. Auch wenn die Geschäftsführung nach intensiver Rücksprache mit den vertretenden Markenrechtsanwälten die vorgebrachten Argumente und Behauptungen für nicht sachgerecht hält, ist die möglicherweise notwendige gerichtliche Würdigung des Sachverhalts einschließlich der in diesem Zusammenhang verfügten Rechtsmittel mit Unsicherheiten behaftet. Möglicherweise könnten nach einem Gerichtsverfahren erlassene Schadensersatzverpflichtungen die Liquidität der BONITA GmbH negativ beeinflussen. Das aus Rechtstreitigkeiten resultierende Risiko wird aktuell mit mittel eingeschätzt. Nach Ansicht der Geschäftsführung der BONITA GmbH liegen die behaupteten Markenrechtsverletzungen zwar nicht vor, aber dennoch ist das Risiko einer anderen Auslegung durch das Gericht auf Grundlage der eingereichten Klage nicht gänzlich ausgeschlossen. FINANZIELLE RISIKEN UND CHANCEN Liquiditätsrisiken Die Liquiditätslage der Gesellschaft kann im Zeitpunkt der Aufstellung dieses Jahresabschlusses als angemessen angesehen werden. Dennoch könnten die oben beschriebenen Risiken zu einem erhöhten Liquiditätsrisiko führen. Zur Steuerung dieses Risikos erstellt das Unternehmen eine revolvierende Liquiditätsplanung, die die Liquiditätszuflüsse und -abflüsse sowohl kurzfristig als auch auf mittelfristige Sicht abbilden. Die Intensität des Liquiditätsrisikos wird auf Basis der freien Liquidität beurteilt. Die Geschäftsführung geht auf Basis der aufgestellten Liquiditätsplanung davon aus, dass der Fortbestand der BONITA GmbH gesichert ist. Die dieser Liquiditätsplanung zugrunde liegenden wesentlichen Annahmen sind:
Die hierbei unterstellten Annahmen zum Geschäftsverlauf sind mit Unsicherheiten verbunden, da die tatsächliche geopolitische Entwicklung und deren Auswirkungen oder negative Effekte aus den beschriebenen Rechtsrisiken nicht abschließend beurteilt werden können. Sollten die zugrunde gelegten Annahmen nicht eintreten und hieraus wesentliche negative Abweichungen von den geplanten Cashflows resultieren, können unter bereits jetzt vertraglich bestimmten Bedingungen auf erste Anforderung liquide Mittel als Darlehen von einem Hauptlieferanten abgerufen werden. Vor dem Hintergrund der im Zeitpunkt der Aufstellung des vorliegenden Jahresabschlusses vorhandenen liquiden Mittel, der zu beobachtenden positiven Geschäftsentwicklung sowie der möglichen Unterstützung des Hauptlieferanten ist das Liquiditätsrisiko weiterhin mit mittel einzuschätzen. Währungsrisiken und -chancen Die Beschaffung findet seit Januar 2023 fast vollständig in Euro statt, so dass für die BONITA GmbH aktuell keine wesentlichen Wechselkursrisiken bestehen. UNTERNEHMENSBEZOGENE RISIKEN UND CHANCEN IT-Risiken BONITA ist von einer guten Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der IT-Systeme abhängig. Diese sind für eine effiziente Steuerung der Geschäftsprozesse und für eine transparenten Darstellung aller Geschäftszahlen für die Unternehmenssteuerung unerlässlich. Hinsichtlich der IT-Sicherheit wurde seitens BONITA Ende 2021 ein Projekt zum Schutz vor Hackerangriffen umgesetzt und kontinuierlich an einer Verbesserung der Cybersicherheit gearbeitet. Ein Ausfall oder eine Störung dieser IT-Systeme oder ein externer Angriff könnte dennoch eine signifikante Beeinträchtigung der Geschäftsprozesse zur Folge haben. Risiken, die sich aus der IT-Landschaft und der IT-Performance ergeben, werden für BONITA als mittel eingestuft. Personalrisiken Personalrisiken ergeben sich vor allem durch fehlende Leistungsträger, Defizite in der Mitarbeiterqualifikation und Austrittsrisiken von Mitarbeitern. BONITA ist in besonderem Maße von der Geschäftsführung, besonderen Führungskräften und Mitarbeitern in Schlüsselpositionen abhängig. Ein Abgang aus diesem Personenkreis könnte sich negativ auf die operativen Tätigkeiten und die Geschäftsentwicklung auswirken. Diesem Risiko begegnet BONITA, indem sie an ihrer Attraktivität als Arbeitgeber arbeitet, ein gutes Betriebsklima schafft, die Management- und Führungskultur stärkt und ihren Mitarbeitern eine gute Karriereperspektive bietet, um somit die Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden sowie neue Mitarbeiter zu gewinnen. Für BONITA bleibt das Risiko wie im Vorjahr ebenfalls bei mittel. Absatz- und Warenbestandsrisiken BONITA ist einem Absatz- und Warenbestandsrisiko ausgesetzt. Fehleinschätzungen hinsichtlich des tatsächlichen Abverkaufs können zu Umsatzeinbußen in der Zukunft führen. Der dadurch entstehende Warenüberhang kann erhöhte Lagerbestände und/oder eine Abwertung der Ware zur Folge haben. BONITA führt deshalb eine detaillierte Planung, eine regelmäßige Überprüfung und gezielte Vertriebsmaßnahmen durch. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass der vorhandene Warenbestand durch gezielte Steuerungsmaßnahmen zu insgesamt vertretbaren Konditionen vermarktet werden kann. Dieses Risiko wird für 2024/2025 als mittel eingestuft. GESAMTAUSSAGE ZUR RISIKO- UND CHANCENSITUATION VON BONITA Möglicherweise wurden nicht alle zukünftigen Risiken und Chancen in diesem Bericht berücksichtigt. Durch die Schaffung von organisatorischen Strukturen und Prozessen wird eine frühzeitige Identifikation und Bewertung von Risiken und Chancen ermöglicht und somit auch der Einsatz von angemessenen Maßnahmen zur Steuerung. Der Vollständigkeit halber weisen wir darauf hin, dass der tatsächliche Eintritt der unter den Ausführungen zu den Liquiditätsrisiken getroffenen Annahmen, auf denen die Planungsrechnungen beruhen, naturgemäß unsicher ist und Unsicherheitsfaktoren bestehen, die nicht im Einflussbereich der Gesellschaft liegen. Sollten die Annahmen nicht wie geplant eintreten, können daraus entwicklungsbeeinträchtigende Risiken erwachsen. 6. Erklärung zur Unternehmensführung Im Geschäftsjahr zum 30. September 2024 hat die BONITA GmbH keine Zielgrößenfestlegung bezüglich des Frauenanteils auf den beiden Führungsebenen unterhalb der Geschäftsführer vorgenommen. 7. Prognosebericht Anstehende Neuwahlen in Deutschland, die Situation in den USA nach den Präsidentschaftswahlen, der Ukraine Krieg, die Auseinandersetzungen im Gaza-Streifen oder andere geopolitische Konflikte und deren damit verbundenen Entwicklungen und Auswirkungen erschweren, aufgrund ihrer zunehmenden Dynamik, eine zuverlässige Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland. Die Geschäftsführung rechnet für das am 30. September 2025 endende Geschäftsjahr 2024/25 mit Umsatzerlösen und einem Rohertrag deutlich über dem Vorjahr, auch aufgrund des zufriedenstellenden Starts in das Geschäftsjahr im Oktober 2024 und November 2024. Für das EBITDA erwartet die Geschäftsführung ein positives Ergebnis im unteren einstelligen Millionenbereich. Das EBT wird leicht negativ prognostiziert. Sollten die geopolitischen Auseinandersetzungen den Geschäftsbetrieb wesentlich einschränken, würden sich die hier gezeigten finanziellen Leistungsindikatoren schlechter entwickeln als prognostiziert. 8. Dank an alle Mitarbeiter: innen Die Geschäftsführung der Bonita GmbH bedankt sich bei allen Mitarbeiter: innen für ihr allzeit hohes Engagement und die Unterstützung im Tagesgeschäft und auch dafür, den eingeschlagenen Strategiekurs zu unterstützen. Wir wollen unsere Kundinnen inspirieren und ihnen ein positives Lebensgefühl geben; dies tun wir mit Begeisterung, Nähe und Leidenschaft. Jeden Tag! In diesem Sinne gilt der Dank allen unseren Mitarbeiter: innen und ebenso unseren Kundinnen für ihre Treue zu BONITA.
Hamminkeln, 13. Dezember 2024 BONITA GmbH Geschäftsführung Karsten Oberheide Bilanz zum 30. September 2024Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 zum 30. September 2024I. Rechnungslegungsgrundsätze Bei der Bilanzierung und Bewertung sind im Jahresabschluss der BONITA GmbH, Hamminkeln (Amtsgericht Duisburg, HRB 18191), die Vorschriften des HGB für große Kapitalgesellschaften angewandt worden. Darstellung, Gliederung sowie Ansatz und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Grundsätzen des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Folgende Rechnungslegungsgrundsätze werden von der Gesellschaft angewendet: Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden grundsätzlich mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter i. S. d. § 6 Abs. 2 EStG, die nicht den Filialen zuzuordnen sind und deren Einzelanschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben. Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert dieser Vermögensgegenstände voraussichtlich dauerhaft über dem Wert liegt, der ihnen am Bilanzstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Bei den Sachanlagen wurde - abweichend vom Grundsatz der Einzelerfassung und -bewertung - für Ersatzteile des Hochregallagers (Betriebsausstattung) ein Festwert gebildet, für die alle drei Jahre eine körperliche Bestandsaufnahme durchgeführt wird. Bei den Finanzanlagen werden die Anteile an verbundenen Unternehmen zu Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen sind, erfolgt eine Zuschreibung maximal auf die Anschaffungskosten. Die Vorräte werden zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung der Verwertbarkeit am Bilanzstichtag angesetzt. Die Ermittlung der Anschaffungskosten bei den Waren erfolgt anhand des Durchschnittsverfahrens. Nachträgliche Anschaffungskostenminderungen, wie Skontoerträge, werden im Rahmen von Wertabschlägen berücksichtigt. Alle erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlicher Lagerdauer oder geminderter Verwertbarkeit ergeben, sind durch angemessene Wertabschläge berücksichtigt. Auf Basis der den Artikeln zugeordneten Verkaufssaisons wurden im Abschluss zum 30. September 2024 branchenübliche Abwertungssätze zugrunde gelegt. Die Methode zur Abwertung des Vorratsvermögens hat sich gegenüber dem Abschluss per 30. September 2023 nicht verändert. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Guthaben bei Kreditinstituten werden zum Nominalwert bilanziert und hinsichtlich ihrer Verfügbarkeit getrennt ausgewiesen. Während die der Gesellschaft zur freien Verfügung stehenden liquiden Mittel in Höhe von EUR 6,5 Mio. im Posten „1. Freie Liquidität“ ausgewiesen werden, werden die von dem Treuhänder verwalteten Guthaben in Höhe EUR 7,2 Mio. unter dem Posten „Treuhänderisch verwaltet (Insolvenz)“ ausgewiesen. Wir verweisen auf die Ausführungen zum Insolvenzplan im Lagebericht der Gesellschaft für das am 30. September 2024 endende Geschäftsjahr. Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen, werden als Rechnungsabgrenzungsposten ausgewiesen. Das Eigenkapital ist zum Nennwert bilanziert. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Ermittlung des Erfüllungsbetrags bei der Rückstellung für Rückbauverpflichtungen erfolgte unter der Annahme von künftigen Kostensteigerungen von 1,5 % p.a.. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr sind mit dem ihrer Laufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde, abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten in Fremdwährung mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr werden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Insofern sind im vorliegenden Jahresabschluss unrealisierte Gewinne und Verluste aus der Währungsumrechnung enthalten. Bei einer Restlaufzeit über einem Jahr erfolgt die Umrechnung mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt des Entstehens. Bei Wechselkursänderungen bis zum Bilanzstichtag erfolgt die Bewertung grundsätzlich zum Wechselkurs des Bilanzstichtags unter Beachtung des Niederstwertprinzips auf der Aktiv- und des Höchstwertprinzips auf der Passivseite. II. Erläuterungen zu Bilanzposten Sachanlagevermögen Die gesondert dargestellte Entwicklung des Anlagevermögens (Anlage 4) ist integraler Bestandteil des Anhangs. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen in Höhe von EUR 1,2 Mio. (Vj. EUR 1,1 Mio.) mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten. Die übrigen Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben, wie im Vorjahr, eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Eigenkapital Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt TEUR 25 (Vj. TEUR 25). Zum 30. September 2024 beläuft sich das Eigenkapital insgesamt auf EUR 20,0 Mio. (Vj. EUR 23,9 Mio.). Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen für vertragliche Rückbauverpflichtungen (EUR 3,3 Mio.; Vj. EUR 4,0 Mio.), für Verpflichtungen im Personalbereich (EUR 2,5 Mio.; Vj. EUR 2,6 Mio.) sowie für ausstehende Eingangsrechnungen (EUR 1,2 Mio.; Vj. EUR 1,1 Mio.). Die Rückstellungen für Masseverbindlichkeiten beinhalten die während des Insolvenzverfahrens (1. September 2020 bis 30. März 2021) begründeten Verbindlichkeiten sowie die Kosten des Insolvenzverfahrens (§ 55 InsO). Bei den Rückstellungen für Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) handelt es sich um Ansprüche, die bis zum 31. August 2020 begründet wurden und die anteilig auf Basis der zur Verfügung stehenden Insolvenzmasse befriedigt werden. Für die Befriedigung mittels Quote sind die Anmeldung zur Forderungstabelle und die Feststellung dieser Forderungen erforderlich. Die Höhe der Rückstellung wurde auf Basis der bereits treuhänderisch verwalteten Vermögensgegenstände sowie der zwischen der Gesellschaft und dem Treuhänder abgeschlossenen Vereinbarung über zukünftige Zahlungsverpflichtungen ermittelt. Gemäß der Änderungsvereinbarung vom 29. November 2021 wurden am 30. November 2021 sämtlichen noch bestehenden Zahlungsverpflichtungen vorzeitig nachgekommen und auf die Treuhandkonten überwiesen. Infolge dieser Zahlungen stehen sich ab dem 30. November 2021 das Treuhandvermögen und die hiervon zu befriedigenden Schulden (Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen) in gleicher Höhe (EUR 7,2 Mio.) gegenüber. Sämtliche ausstehende Schulden mit Bezug zu dem am 30. März 2021 abgeschlossenen Insolvenzverfahren sind somit nunmehr ausschließlich von den auf dem Treuhandkonto vorhandenen liquiden Mitteln und nicht mehr aus dem nach der Zahlung verbliebenen operativen Vermögen der BONITA GmbH zu bedienen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten weisen folgende Restlaufzeiten aus:
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten nunmehr keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter (Vj. EUR 1,0 Mio.). In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von EUR 1,0 Mio. (Vj. EUR 0,7 Mio.) und Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von EUR 0,2 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.) enthalten. III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse lassen sich wie folgt nach geographisch bestimmten Märkten aufgliedern:
Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten periodenfremde Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (EUR 0,7 Mio., Vj. EUR 0,3 Mio.). Des Weiteren sind Währungskursgewinne in Höhe von EUR 0,0 Mio. (Vj. EUR 0,7 Mio.) enthalten. Im vorhergehenden Geschäftsjahr waren zudem periodenfremde Erträge, welche gleichzeitig auch Erträge von außergewöhnlicher Größenordnung und Bedeutung i.S.d. § 285 Nr. 31 HGB sind in Höhe von EUR 4,2 Mio. enthalten und betrafen Erträge aus der Coronaunterstützung seitens des österreichischen Staates. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten mit EUR 0,2 Mio. (Vj. EUR 0,2 Mio.) periodenfremde Aufwendungen und betreffen Buchverluste aus dem Abgang von Anlagevermögen. Des Weiteren sind Währungskursverluste in Höhe von EUR 0,0 Mio. (Vj. EUR 0,4 Mio.) enthalten. Finanzergebnis Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen betreffen mit TEUR 22 (Vj. TEUR 66) verbundene Unternehmen. Sonstige Angaben Anteilsbesitz
1)
Die Angaben zum Eigenkapital sowie zum Jahresergebnis stammen jeweils aus dem Jahresabschluss
zum 29. September 2024. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gliedern sich wie folgt:
Haftungsverhältnisse Es bestehen Patronatserklärungen gegenüber Vermietern der Bonita (Schweiz) Retail AG, Baar, in Höhe von TEUR 206. Die Geschäftsführung der Gesellschaft schätzt das Risiko der Inanspruchnahme auf Grundlage der aktuellen Finanzlage der Gesellschaft als nicht hoch ein. Honorar des Abschlussprüfers Die Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB sind im Konzernabschluss der BONITA GmbH enthalten. Arbeitnehmer Die Gesellschaft hat während des Geschäftsjahres vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 durchschnittlich 1.861 Arbeitnehmer beschäftigt (Vj.: durchschnittlich 1.816). Hierbei fallen 1.434 (Vj.: 1.413) Mitarbeiter in die Gruppe der Angestellten, 31 (Vj.: 29) Mitarbeiter in die Gruppe der Arbeiter, 396 (Vj.: 366) Mitarbeiter in die Gruppe der Aushilfen sowie 8 (Vj.:8) Mitarbeiter in die Gruppe der leitenden Angestellten. Geschäftsführung Geschäftsführer war bzw. ist:
Die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers gem. § 285 Nr. 9a HGB unterbleibt gem. § 286 Abs. 4 HGB. Konzernabschluss, Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird in den gemäß § 291 Abs. 2 HGB befreienden Konzernabschluss der NBB GmbH, Hamminkeln, zum 30. September 2024 einbezogen. Der Konzernabschluss ist im Unternehmensregister bekannt zu machen.
Hamminkeln, den 13. Dezember 2024 Die Geschäftsführung Karsten Oberheide Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die BONITA GmbH, Hamminkeln Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der BONITA GmbH, Hamminkeln, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der BONITA GmbH, Hamminkeln, für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2023 bis zum 30. September 2024 geprüft. Die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der gesetzliche Vertreter ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289f Abs. 4 HGB (Angaben zur Frauenquote). Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten zu dem Schluss gelangen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.“
Hamburg, 13. Dezember 2024 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Thomas Wülfing, Wirtschaftsprüfer Cerrin Eschholz, Wirtschaftsprüferin Feststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 30.09.2024 wurde auf der Gesellschafterversammlung am 23. September 2025 festgestellt. |
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