KMS-Solartechnik-GmbH
Waghäusel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
89.827,00 |
138.176,00 |
| I.
Sachanlagen |
89.827,00 |
138.176,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
220.380,24 |
241.863,19 |
| I.
Vorräte |
15.500,00 |
2.500,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
108.920,74 |
80.271,17 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
55.699,01 |
50.815,47 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
95.959,50 |
159.092,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
9.685,66 |
6.129,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
319.892,90 |
386.168,73 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
230.751,68 |
232.847,98 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.000,00 |
4.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
202.847,98 |
321.341,25 |
| IV.
Jahresfehlbetrag |
2.096,30 |
118.493,27 |
| B.
Rückstellungen |
44.641,32 |
61.751,32 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.499,90 |
91.569,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
44.499,90 |
91.569,43 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
319.892,90 |
386.168,73 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
I. Gesetzliche Grundlagen
Der vorliegende Jahresabschluss der
KMS-Solartechnik-GmbH wurde gemäß den
§§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB
sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG
aufgestellt. Die KMS-Solartechnik-GmbH ist eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Der Jahresabschluss wird unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften offen gelegt.
B. Angaben und Erläuterungen zu Positionen der
Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
maßgebend:
I. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1. Anlagevermögen
Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, die der voraussichtlichen Nutzungsdauer
entsprechen, bewertet. Die planmäßige
Abschreibung bemisst sich nach der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Geringwertige Anlagengegenstände bis EUR 410
Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden sofort
abgeschrieben. Vermögensgegenstände mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 410
werden über die voraussichtliche Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Die Übernahme der steuerlichen GWG-Regelung in
die Handelsbilanz mit der Folge der Durchbrechung des
Einzelbewertungsgrundsatzes erfolgte aus
Wirtschaftlichkeitsgründen. Eine Überbewertung
des Anlagevermögens ist nicht gegeben.
2. Umlaufvermögen
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgte zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung
von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen oder zum
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die in Ausführung befindlichen Bauaufträge
wurden mit den Herstellungskosten bewertet.
Flüssige Mittel, Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nennbetrag
angesetzt. Bestehende Risiken wurden durch angemessene
Wertberichtigungen berücksichtigt. Bei den Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind ausfallgefährdete
Forderungen einzelwertberichtigt.
3. Eigenkapital
Das Gezeichnete Kapital in Höhe von
EUR 26.000,00 ist in voller Höhe einbezahlt.
4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden in Höhe
des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages bewertet. Künftige Preis- und
Kostensteigerungen im Zeitpunkt der Erfüllung der
Verpflichtung werden berücksichtigt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
und von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten
durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Gewährleistungen, Archivierungskosten,
Abschluss- und Prüfungskosten sowie diverse
Personalkosten.
Die Rückstellungen für latente Steuern
werden nach den berufsständischen Vorgaben der
wirtschaftsprüfenden Berufe bilanziert, da somit die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft
sachgerechter abgebildet wird. Demnach wird der
Überhang der passiven über die aktiven
Steuerlatenzen gesondert unter der
Steuerrückstellung ausgewiesen, soweit die
Steuerlatenzen aus temporären Differenzen zwischen
Handels- und Steuerbilanz resultieren. Die Bewertung der
Steuerlatenzen erfolgte nach § 274 HGB.
Unter Berücksichtigung der bestehenden
steuerlichen Verlustvorträge wurde die passive
Steuerlatenz auf Null gesetzt.
5. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag
angesetzt.
II. Sonstige Angaben zu Positionen der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
1. Entwicklung des Anlagevermögens
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist unter
Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im
Anlagespiegel dargestellt.
2. Verbindlichkeiten (§ 285 Nr. 1 HGB)
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht zu verzeichnen.
C. Sonstige Angaben
1. Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285
Nr. 10 HGB)
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
| • |
Herr Peter Koch, 68753
Waghäusel
|
2. Forderungen / Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschafter (§ 42 Abs.3 GmbHG)
Die Forderungen gegenüber Gesellschafter
belaufen sich auf EUR 55.699,01.
3. Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der
Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9a HGB)
Die Schutzklausel nach § 286 Abs. 4 HGB wird in
Anspruch genommen.
D. Ergebnisverwendung
Die Gesellschaftsführung schlägt vor, den
Jahresfehlbetrag 2015 auf neue Rechnung vorzutragen.
Waghäusel, 28.03.2017
(gez.) Peter Koch
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2015 -
31.12.2015
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 55.699,01 EUR.
1.1.2014 -
31.12.2014
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 50.815,47 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.03.2017 festgestellt.
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