Advanced Appliances Chips GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 54725
Eingetragen
24.4.2002
Branche
Herstellung von elektrischen HaushaltsgerätenHerstellung von elektronischen Bauelementen a. n. g.Herstellung von Geräten der Unterhaltungselektronik
Gegenstand
Die Entwicklung von integrierten Schaltkreisen. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die Produktion und der Handel mit solchen Produkten sowie den hierzu erforderlichen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

Advanced Appliances Chips GmbH

Ober-Ramstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

0,51

0

II. Sachanlagen

5.128,66

7

III. Finanzanlagen

53.580.11

45

58.709,28

52

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

34.958,70

43

II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten

55.197,71

207

90.156,41

250

C. Rechnungsabgrenzungsposten

58,32

0

Summe Aktiva

148.924,01

302



PASSIVA

Gesamtjahr/Stand
Euro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

102.000,00

102

II. Gewinnvortrag

115.970,23

149

III. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-143.552,84

-33

74.417,39

218

B. Rückstellungen

34.817,32

31

C. Verbindlichkeiten

39.689,30

53

Summe Passiva

148.924,01

302

ANHANG

Allgemeine Hinweise

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Auf eine Anpassung der Vorjahreswerte im Jahresabschluss aufgrund der erstmaligen Anwendung der durch die Artikel 1 bis 11 des BilMoG geänderten Vorschriften wurde verzichtet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für welches die lineare Methode erstmals zu höheren Jahresabschreibungsbeträgen führt, übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Ein- zelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00), sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens werden im Übrigen zeitanteilig vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen für Pensionen werden nach der Anwartschaftsbarwertmethode unter Verwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer restlichen Laufzeit von 15 Jahren von 5,15 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Rentensteigerungen wurden mit 1,5 % berücksichtigt. Erwartete Gehaltssteigerungen und die Fluktuation wurden mit einer Rate von 0,0 % eingeschätzt.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden abgezinst.

Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet.

Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegen­ständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertan­sätzen oder aufgrund steuerlicher Verlustvorträge werden die Beträge der sich ergebenden Steuerbe- und -entlastung mit den unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst. Die Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung des dafür bestehenden Ansatzwahlrechts.

Erläuterungen zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten sind im Verbindlichkeitenspiegel dargestellt.

Verbindlichkeitenspiegel inTEUR

Restlaufzeit

bis

über 5

Gesamt

Gesamt

1 Jahr

Jahre

31.12.2010

31.12.2009

Verbindlichkeiten

2

38

40

53

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten des Vorjahres beträgt grundsätzlich bis zu 1 Jahr. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt die Restlaufzeit im Vorjahr bis zu 5 Jahre.

Sonstige Angaben

Geschäftsführer

Dipl. Ing. (FH) Dieter Höhn, Ober-Ramstadt

Das im Handelsregister eingetragene Stammkapital beträgt EUR 102.000,00.

Gesamtbezüge der Geschäftsführung

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wurde gemäß § 288 S. 1 HGB verzichtet.

Ober-Ramstadt im Mai 2011

Dieter Höhn

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 13.07.2011

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