MEF-Möbel-Elemente Franz GmbHLiquidiert

35708 Haiger, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 3294
Eingetragen
2.3.1992
Branche
Herstellung von BüromöbelnHerstellung von KüchenmöbelnHerstellung von Ladenmöbeln und sonstigen Objektmöbeln
Gegenstand
Die Herstellung von und der Handel mit furnierten und kunststoffbeschichteten Möbeleinzelteilen und Elementen.

Historie

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Management

NameRolle
Hubertus Kläs
seit 24.7.2008
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

MEF-Möbel-Elemente Franz GmbH

Haiger

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Anlagevermögen 0,00 0,00
I. Sachanlagen 52.712,00 74.961,00
II. Finanzanlagen 726,63 100,00
B. Umlaufvermögen 0,00 0,00
I. Vorräte 233.724,58 239.032,49
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 483.779,96 435.055,39
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 90,28 135,30
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.489,56 6.781,48
Bilanzsumme, Summe Aktiva 773.523,01 756.065,66

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 303.212,02 333.670,00
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnrücklagen/Ergebnisrücklagen 306.775,12 306.775,12
III. Verlustvortrag 24.234,31 -34.552,14
IV. Jahresfehlbetrag 30.457,98 58.786,45
V. Bilanzverlust 30.457,98 58.786,45
B. Rückstellungen 4.200,00 4.145,00
C. Verbindlichkeiten 466.110,99 418.250,66
Bilanzsumme, Summe Passiva 773.523,01 756.065,66

Anhang



A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit grundsätzlich zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.


B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.


I. Anlagevermögen

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden linear und degressiv im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben. Bei degressiver Abschreibung wird auf die lineare Methode übergegangen, sobald sie zu höheren Abschreibungsbeträgen im Geschäftsjahr führt.
Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG (volle Absetzung der geringwertigen Wirtschaftsgüter im Jahr der Anschaffung) wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.


II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Dem allgemeinen Kreditrisiko wird durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen.


III. Rückstellungen


Die sonstige Rückstellungen werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen.

IV. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.



C. Angaben zu Posten der Bilanz


I. Angaben zur Passivseite


1. Gesamtbetrag der gesicherten Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Sicherungsübereignung einer Maschine bzw. durch Bürgschaft des Gesellschafters gesichert.



D. Sonstige Angaben


I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt:

Herr Gerhard Franz


Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer.




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