Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 728546
Vorher
KK Kino GmbH
Eingetragen
9.3.2006
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieManagementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Gegenstand geändert; nun: Betriebswirtschaftliche Beratung und Betreuung von Unternehmen, die Erstellung von Finanz- und Lohnbuchhaltungen und Erbringung von Serviceleistungen im Büround EDV-Bereich, soweit die vorgenannten Leistungen nicht Vorbehaltsaufgaben nach dem Steuer- oder Rechtsberatungsgesetz darstellen.

Historie

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Management

NameRolle
Tobias Lemke
seit 5.11.2018
Geschäftsführer
Ulrich Heynmöller
seit 30.4.2018
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

KK Kino GmbH

Schwäbisch Gmünd

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz zum 31. Dezember 2012

der KK Kino GmbH, Schwäbisch Gmünd

Aktiva

Stand am 31.12.2012
EUR
Stand am 31.12.2011
TEUR
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 30.260,00 34
II. Sachanlagen 26,00 0
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 1.612,90 8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 5.982,64 10
III. Flüssige Mittel 2.958,40 2
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 18.489,76 12
59.329,70 66

Passiva

EUR Stand am 31.12.2012
EUR
Stand am 31.12.2011
TEUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25
II. Kapitalrücklage 70.000,00 70
III. Bilanzverlust, soweit durch Eigenkapital gedeckt - 95.000,00 - 95
0,00 0
B. Rückstellungen 2.500,00 5
C. Verbindlichkeiten 56.829,70 61
59.329,70 66

Anhang für das Geschäftsjahr 2012

der KK Kino GmbH, Schwäbisch Gmünd

A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 I, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungsmethoden

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Bewertung einzelner Posten

Die erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige kumulierte Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vorgenommen. Als Nutzungsdauer wird bei Software drei Jahre unterstellt.

Das Sachanlagevermögen ist mit den steuerlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen gemindert.

Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 150,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Anlagegüter im Anschaffungswert zwischen EUR 150,01 und EUR 1.000,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2a EStG auf die fiktive Nutzungsdauer von fünf Jahren abschrieben.

Die Bewertung der Waren erfolgte zu Anschaffungskosten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Alle erkennbaren Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Für das allgemeine Kreditrisiko ist eine Pauschalwertberichtigung für Forderungen aus dem Liefer- und Leistungsverkehr mit 1 % gebildet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichem Marktzins der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.

Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag bilanziert.

C. Erläuterungen zur Bilanz

1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

2. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag

Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Bilanzverlust EUR 113.489,76
Gezeichnetes Kapital - 25.000,00
Kapitalrücklage - 70.000,00
EUR 18.489,76

Der Bilanzverlust hat sich im Geschäftsjahr wie folgt entwickelt:

Verlustvortrag EUR 106.703,23
Jahresfehlbetrag 6.786,53
EUR 113.489,76

3. Verbindlichkeiten

Für die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen branchenübliche Eigentumsvorbehalte an den gelieferten Gegenständen.

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

D. Sonstige Angaben

1. Organe der Gesellschaft

Geschäftsführer ist:

 

Klaus Kübler, Schwäbisch Gmünd

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Mit Forderungsverzichten vom 31. Dezember 2009 und 1. Juli 2010 hat die ehemalige Gesellschafterin ropa GmbH & Co. KG gegenüber der KK Kino GmbH auf Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 329.784,34 (EUR 136.321,11 Rang 1 vom 31. Dezember 2009 und EUR 193.463,23 Rang 2 vom 1. Juli 2010) gegen Besserungsschein verzichtet.

Die Forderungsverzichte entfallen und führen zum Wiederaufleben der Forderungen, soweit das Eigenkapital der KK Kino GmbH wiederhergestellt ist. Die Forderungen entstehen jedoch nur in der Höhe, in der bei der KK Kino GmbH ein Bilanzgewinn erzielt wurde, vor Berücksichtigung dieser Vereinbarungen. Die wieder auflebenden Forderungen dürfen somit ausschließlich aus dem zukünftigen Bilanzgewinn der Gesellschaft bedient werden. Die Forderungen entstehen immer zum jeweiligen Bilanzstichtag. Durch das Wiederaufleben der Forderungen darf sich kein Verlust ergeben bzw. ein Bilanzverlust entstehen.

 

Schwäbisch Gmünd, 08. Januar 2014

KK Kino GmbH

gez. Klaus Kübler

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