Stammdaten

Register
Amtsgericht Traunstein HRB 22880
Eingetragen
31.7.2013
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenBeteiligungsgesellschaftenManagementtätigkeiten von Holdinggesellschaften mit überwiegend finanziellem Anteilsbesitz
Gegenstand
Übernahme der Geschäftsführertätigkeit von GmbH Co. KG`s, sowie die Beteiligung an anderen Gesellschaften und Unternehmen

Historie

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Management

NameRolle
Geschäftsführer
Horst Dieter Langner
seit 31.7.2013
Geschäftsführer
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

Identifizierte Personen (3)

Gesellschafter

3 Gesellschafter

GmbH-Struktur

2 von 3 angezeigt

Taufkirchen
12.500 €
50.00%
84570 Polling
6.250 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

LS Holding GmbH

Mühldorf a. Inn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018

Bilanz

Aktiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Umlaufvermögen 27.939,38 26.967,37
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 27.703,71 26.628,60
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 235,67 338,77
Bilanzsumme, Summe Aktiva 27.939,38 26.967,37

Passiva

31.12.2018
EUR
31.12.2017
EUR
A. Eigenkapital 26.380,91 25.380,58
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 1.380,91 380,58
B. Rückstellungen 1.558,47 720,68
C. Verbindlichkeiten 0,00 866,11
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 0,00 866,11
Bilanzsumme, Summe Passiva 27.939,38 26.967,37

Anhang


zum Geschäftsjahr 2017

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Die LS Holding GmbH hat  den Jahresabschluss nach den Vorschriften des Handels- und Steuerrechts erstellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze:

Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert. Abschreibungen werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear verrechnet.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig

Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips.
Bei selbst hergestellten Erzeugnissen enthalten die Herstellungskosten je nach Grad der Fertigstellung nur die direkt zurechenbaren Kosten. Zinsen für Fremdkapital werden generell nicht aktiviert.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen und übrige Forderungen werden zum Nennkapital angesetzt. Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen von 12.500 Euro auf das gezeichnete Kapital wurden vom gezeichneten Kapital offen abgesetzt.

Gezeichnetes Kapital
25.000 Euro
 
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen
0 Euro
 
Eingefordertes Kapital
 
25.000 Euro


Angabe zu Verbindlichkeiten   

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr
866,11 Euro
Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren
0 Euro


Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0 Euro der Ausschüttungssperre.
Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens
Euro
Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen
Euro
Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern
Euro
Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre
Euro


Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:  

Ausleihungen
Euro
Forderungen
Euro
Verbindlichkeiten
Euro


Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane:

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch die Geschäftsführer
 
 Frau Gabi Galneder; Geschäftsführer
 Herr Franz Steiglechner, Geschäftsführer
 Herr Horst Langner, Geschäftsführer

geführt.

Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vorschüsse oder Kredite an die Geschäftsführung wurden nicht gewährt.

Anteile an anderen Unternehmen (Anteil mehr als 1/5) besitzt die LS Holding GmbH nicht.

Ein abschreibungsfähiger Geschäfts- oder Firmenwert besteht nicht.

Gez Gabi Galneder

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2020 festgestellt.

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