SIGNUM Steuerberatungsgesellschaft mbH
Selbe AdressePraxen von Steuerberaterinnen und -beratern, Steuerbevollmächtigten sowie steuerberatende Berufsausübungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Maruev Dmitriy seit 19.7.2011 | Geschäftsführer |
Maxim Sartison seit 19.7.2011 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 50.00% | |
| 50.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Ökosparshop GmbHMagdeburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.07.2011 bis zum 31.12.2011Bilanz zum 31. Dezember 2011Ökosparshop, MagdeburgAKTIVA
Anhang ZUM JAHRESABSCHLUSS 20111. ALLGEMEINES Der Jahresabschluss der Ökosparshop GmbH (nachfolgend Gesellschaft genannt) wurde auf der Grundlage der neuen Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem BilMoG wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz gewählt. Grundsätzliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr in der Ausübung von Bewertungswahlrechten sind nicht zu verzeichnen. 1.1 Größenklasse (§ 267 HGB) Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB (i. d. F. vom 06. Dezember 2004, zuletzt geändert durch das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (BGBl I S. 3166), da sie die dort genannten Größenmerkmale nicht übertrifft. 1.2 Anwendung von Erleichterung- und Gliederungsvorschriften Bei der Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung hat die Gesellschaft von den Erleichterungsmöglichkeiten der §§ 266 Abs. 1 Satz 3 und 276 HGB keinen Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist von der Aufstellung eines Lageberichts und der Erstellung eines Anlagegitters befreit (§§ 264 Abs. 1 Satz 3 und 274 a Nr. 1 HGB). Die Erleichterungsvorschriften für die Aufstellung eines Anhangs wurden angewendet (§§ 274 a Nr. 2 bis 8 und 288 HGB). Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) gegliedert. 2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN Der Jahresabschluss enthält sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge, soweit diese bei Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt waren. Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Die Sachanlagen werden auf der Grundlage der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Der Umfang der Anschaffungs- und Herstellungskosten entspricht dem niedrigsten steuerlich zulässigen Ansatz. Gegenstände, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden entsprechend ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer planmäßig unter Ansatz der steuerrechtlich zulässigen Höchstsätze abgeschrieben. Es wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewendet. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr sofort abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler Abschläge berücksichtigt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Soweit von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres abgewichen wurde, ist dies bei den Einzelangaben zum Jahresabschluss nachfolgend mit den Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage dargestellt. 3. EINZELANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Verbindlichkeiten (§ 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB) Zur Vermeidung von Wiederholungen und zur Erreichung besserer Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 1 i.V.m. § 264 Abs. 2 HGB) werden die Angaben zur Restlaufzeit und zur Besicherung (§§ 268 Abs. 5 und 285 Nr. 1 HGB) der Verbindlichkeiten wie folgt zusammengefasst:
4. SONSTIGE ANGABEN Herr Maxim Sartison ist zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft ist als kleine Kapitalgesellschaft von den Verpflichtungen zur Angabe des Jahresergebnisses und seiner Verwendung befreit.
Magdeburg, den 03.01.2014 gez. Maxim Sartison (Geschäftsführer) |
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