Play-Point-Automatenbetriebs-GmbHLiquidiert

32689 Kalletal, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Lemgo HRB 1485
Eingetragen
29.6.1988
Branche
Spielhallen und Betrieb von GlücksspielautomatenBeteiligungsgesellschaftenBetrieb von Fahr-, Spiel- und Schaugeschäften durch reisende Schaustellerinnen und Schausteller
Gegenstand
Der Betrieb und die Beteiligung von und an Spielhallen, gastronomischen Betrieben sowie artverwandten Unternehmen.

Historie

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Management

NameRolle
Marlis Richter
seit 20.6.2025
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Play-Point-Automatenbetriebs-GmbH

Kalletal

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 171,55 660,55
I. Sachanlagen 171,55 660,55
B. Umlaufvermögen 68.725,08 65.112,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 17.786,03 19.444,63
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 50.939,05 45.667,62
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 145.581,76 157.781,23
Bilanzsumme, Summe Aktiva 214.478,39 223.554,03

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Kapitalrücklage 81.806,70 81.806,70
III. Bilanzverlust 252.953,05 265.152,52
davon Verlustvortrag 265.152,52 258.473,03
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 145.581,76 157.781,23
B. Rückstellungen 3.700,00 3.700,00
C. Verbindlichkeiten 210.778,39 219.854,03
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 101.121,88 98.850,88
Bilanzsumme, Summe Passiva 214.478,39 223.554,03

Anhang


Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Play-Point-Automatenbetriebs-GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes und Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages zu beachten.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

 

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Bilanzierung und Bewertung erfolgten trotz bilanzieller Überschuldung nach dem "going concern" - Grundsatz.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Vermögensgegenstände und die flüssigen Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.

Das eingetragene Stammkapital zum 31.12.2011 beträgt 50.000,00 DM. Der Jahresabschluss wurde in Euro aufgestellt und das Stammkapital entsprechend in Höhe von  25.564,59 Euro ausgewiesen.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

 

Sonstige Pflichtangaben

 

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Frau Marlis Richter geführt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Bezüge der Geschäftsführung werden unter Inanspruchnahme von § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber der Gesellschafterin bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von 157.318,46 Euro.

Kalletal, den 13. November 2012


 gez. Marlis Richter
 ______________________________
 - Geschäftsführung -
 Play-Point-Automatenbetriebs-GmbH
  

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2011 - 31.12.2011

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 157.318,46 EUR.

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 162.042,87 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2012 festgestellt.

Bestätigungsvermerk


Bescheinigung über die Erstellung
mit Plausibilitätsbeurteilungen

Wir haben auftragsgemäß den vorstehenden Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Anlagenspiegel, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der Play-Point-Automatenbetriebs-GmbH, Kalletal für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2011 bis 31. Dezember 2011 unter Beachtung der deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Grundlage der Erstellung waren die von uns geführten Bücher und die uns darüber hinaus vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, die wir auftragsgemäß nicht geprüft, wohl aber auf Plausibilität und in eingeschränktem Umfang auf ihre Ordnungsmäßigkeit beurteilt haben, sowie die uns erteilten Auskünfte. Die Buchführung sowie die Aufstellung des Inventars und des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.

Wir haben unseren Auftrag unter Beachtung der Verlautbarung der Bundessteuerberaterkammer zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durchgeführt. Dieser umfasst die Entwicklung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie des Anhangs auf Grundlage der Buchführung und des Inventars sowie der Vorgaben zu den anzuwendenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Zur Würdigung der Plausibilität der uns vorgelegten Belege und Bestandsnachweise, an deren Zustandekommen wir nicht mitgewirkt haben, haben wir Befragungen und analytische Beurteilungen vorgenommen, um mit einer gewissen Sicherheit auszuschließen, dass diese nicht ordnungsgemäß sind. Hierbei sind uns keine Umstände bekannt geworden, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der uns vorgelegten Unterlagen und des auf dieser Grundlage von uns erstellten Jahresabschlusses sprechen.

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass der vorliegende Jahresabschluss ungeachtet der bilanziellen Überschuldung unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufgestellt wurde, da nach Ansicht der Geschäftsführung ausreichend stille Reserven zur Abdeckung der Überschuldung und Rechtfertigung einer positiven Fortbestehensprognose vorhanden sind.

Die Gesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Lageberichts verpflichtet.

Hövelhof, den 13. November 2012

 gez. Dieter R. Beutler

    - Steuerberater -

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