Elvaston Capital Management GmbH
Kurfürstendamm 214, 10719 Berlin, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Adrian Cremer seit 15.6.2022 | Geschäftsführer |
Thomas Dr. Keul seit 29.11.2013 | Geschäftsführer |
Oliver Dr. Thum seit 10.10.2013 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Dr. Oliver ThumFerrum Capital GmbH | 50.00% |
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
Avus Capital GmbHEigenbeteiligung | 50.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Elvaston Capital Management GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023JAHRESBILANZ zum 31. Dezember 2023der Elvaston Capital Management GmbH, BerlinAKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeines Der Sitz der Gesellschaft befindet sich am Kurfürstendamm 214, 10719 Berlin, Bundesrepublik Deutschland. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 153319 B beim Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) im Handelsregister eingetragen. Die Gesellschaft ist seit dem 26.8.2016 gemäß § 2 Abs. 4 i.V.m. § 44 KAGB als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft registriert und verwaltet Spezial-AIFs. Durch ein dauerhaftes Überschreiten der Wertgrenze gemäß § 2 Abs. 4 S. 2 Nr. 2 b KAGB hatte die Gesellschaft den Antrag auf Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer externen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 KAGB bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Geschäftsjahr 2022 eingereicht. Die BaFin hat mit Erlaubnis-Bescheid vom 8. August 2023 dem Antrag entsprochen und die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft nach § 20 Abs. 1 i.V.m. § 22 KAGB erteilt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der Regelungen nach § 38 Abs. 1 KAGB i.V.m. §§ 340 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte unter Beachtung der Rech- KredV. Die Bilanz wurde unter Berücksichtigung der teilweisen Ergebnisverwendung gemäß § 268 Abs. 1 HGB aufgestellt. II. Bilanzierungs-, Bewertungsgrundsätze und Ausweismethoden Aktiva Die Barreserve und die Forderungen an Kreditinstitute wurden zum Nennwert am Bilanzstichtag bilanziert. Die Forderungen an Kunden wurden mit dem Nennwert angesetzt. Die Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen sind dem Anlagevermögen zuzuordnen und wurden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt. Bei Beteiligungen an Personenhandelsgesellschaften werden die Einzahlungsverpflichtungen ausgewiesen. Die Entwicklung der beiden Bilanzposten ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt drei bis dreiundzwanzig Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die Entwicklung der beiden Bilanzposten ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Der Rechnungsabgrenzungsposten (aktiv) beinhaltet abgegrenzte Zahlungen, die Aufwand des Folgejahres darstellen. Passiva Die sonstigen Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert. Die Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Bewertung erfolgt in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung der Verpflichtung notwendigen Betrags. Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag angesetzt. Der Jahresabschluss enthält ausschließlich Ansprüche und Verbindlichkeiten in EURO. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Bilanz wurde gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV nach dem Formblatt 1 (Kontoform) aufgestellt. Aktiva Die Forderungen an Kreditinstitute setzen sich aus täglich fälligen Forderungen in Höhe von T€ 7.437 (Vorjahr: T€ 3.802) und anderen Forderungen in Höhe von T€ 59 (Vorjahr: T€ 39) zusammen. Unter dem Posten andere Forderungen an Kreditinstitute werden zwei Festgelder für Mietkautionen ausgewiesen. Diese Festgelder unterliegen einer Verfügungsbeschränkung. Unter den Forderungen an Kunden werden Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, ausgewiesen. Alle Forderungen sind kurzfristig und haben eine Restlaufzeit bis drei Monate. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden im Wesentlichen debitorische Kreditoren in Höhe von T€ 11 (Vorjahr: T€ 1), Forderungen gegen das Finanzamt in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 14) und Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von T€ 0 (Vorjahr: T€ 549) ausgewiesen. Alle Forderungen sind kurzfristig und haben eine Restlaufzeit bis drei Monate. Passiva Die voraussichtlichen Restlaufzeiten und die geleisteten Sicherheiten aller Verbindlichkeiten sowie die Zusammensetzung der sonstigen Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel. In den anderen Rückstellungen sind insbesondere Rückstellungen für Personalaufwendungen (T€ 998; Vorjahr: T€ 550), Prozesskosten (T€ 320; Vorjahr: T€ 0), Kosten für ausstehende Rechnungen (T€ 104; Vorjahr: T€ 100), Kosten der Jahresabschlussprüfung (T€ 50; Vorjahr: T€ 50), Kosten für IHK-Beiträge (T€ 48; Vorjahr: T€ 39) und Kosten für Jahresabschlusserstellung/Steuerberatung (T€ 22; Vorjahr: T€ 12) enthalten. Das gezeichnete Kapital in Höhe von T€ 150 (Vorjahr: T€ 150) ist voll eingezahlt. Es sind Einzahlungen in die Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von T€ 3.600 (Vorjahr: T€ 0) geleistet. Der Jahresüberschuss beträgt T€ 9.726 (Vorjahr: T€ 7.450). Im Berichtsjahr erfolgten Gewinnausschüttungen in Höhe von T€ 12.550 (Vorjahr: T€ 7.450). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde gemäß § 2 Abs. 1 RechKredV nach dem Formblatt 3 (Staffelform) aufgestellt. Die laufenden Erträge aus Beteiligungen beinhalten als Vorabgewinnanteile aus Beteiligungen erfasste Erträge aus Verwaltervergütungen (T€ 2.378; Vorjahr: T€ 2.242). Die Provisionserträge beinhalten Erträge aus Verwaltungsvergütung in Höhe von T€ 20.050 (Vorjahr: T€ 13.514). Die Provisionsaufwendungen betreffen Vermittlergebühren (T€ 2.032; Vorjahr: T€ 0). Die sonstigen betrieblichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus Erträgen aus Kostenweiterbelastungen (T€ 528; Vorjahr: T€ 488), aus der Auflösung von Rückstellungen (T€ 48; Vorjahr: T€ 0) und sonstigen Erträge (T€ 8; Vorjahr: 12). Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten den Personalaufwand (T€ 4.424; Vorjahr: T€ 3.337) und andere Verwaltungsaufwendungen (T€ 2.487; Vorjahr: T€ 2.034). In den anderen Verwaltungsaufwendungen sind enthalten:
Die Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung erfolgte zum Kurs im Zeitpunkt der Entstehung. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten im Wesentlichen Spenden (T€ 100; Vorjahr: T€ 105). V. Sonstige Angaben Zum Bilanzstichtag bestanden sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB aus noch nicht voll eingezahlten Anteilen an Kapitalgesellschaften (T€ 13); Vorjahr: T€ 13) und aus zwei Büromietverträgen (T€ 1.448; Vorjahr: T€ 1.426), davon sind innerhalt eines Jahres T€ 225 fällig. Neben den in der Bilanz aufgeführten Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse zu vermerken. Geschäftsführer sind die Herren:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betrugen im Geschäftsjahr € 1,4 Mio. (Vorjahr: € 1,3 Mio.) Mitglieder des Aufsichtsrats sind:
Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats betrugen im Geschäftsjahr netto T€ 33 (Rückstellungsbildung). Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer beträgt:
Das Honorar für Leistungen des Abschlussprüfers nach § 285 Nr. 17 HGB für das Geschäftsjahr 2023 beinhaltet Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von T€ 50 (Vorjahr: T€ 50). VI. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 bis zur Erstellung des Anhangs, die für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind, sind darüber hinaus nicht bekannt geworden. VII. Anteilsbesitzliste
* Zahlen per 31.12.2022
VIII. Ergebnisverwendung Mit Beschlüssen vom 22.2.2023, 22.3.2023 und 3.8.2023 wurden Vorabausschüttungen i. H. v. € 12,5 Mio. beschlossen.
Berlin, 27. Mai 2024 Die Geschäftsführung gez. Dr. Oliver Thum gez. Dr. Thomas Keul gez. Patrick Katenkamp gez. Adrian Cremer Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023(Anlagenspiegel)
Lagebericht1. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1. Überblick über den Geschäftsverlauf Die Elvaston Capital Management GmbH ("Elvaston") blickt auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr 2023 zurück. Im Februar 2023 wurde das Fundraising für den Elvaston Capital Fund VI GmbH & Co geschlossene Investment KG (nachfolgend "ECF VI") zu einem erfolgreichen Zwischenabschluss (sog. First Close) gebracht. Zum 31.12.2023 betrugen die eingeworbenen Kapitalzusagen inklusive des durch die Elvaston-Mitarbeiter erbrachten Anteils €694 Mio. Das Fundraising wurde in der Folge fortgesetzt, um die Zielgröße des ECF VI von €800 Mio. zu erreichen. Das erfolgreiche Fundraising wurde in einem herausfordernden Kapitalmarktumfeld bei einer selektiveren Kapitalallokation auf die Investmentklasse Private Equity erreicht. Elvaston konnte im Vergleich zum Vorgängerfund das Volumen der Kapitalzusagen deutlich von €501 Mio. auf €694 Mio. und somit um 39% steigern. Zum 30. April 2024 wurde die Zielgröße von €825 Mio. und somit eine Steigerung um 65% zum ECF V erreicht. Der erstmalige Abruf der ECF VI Management Fee für das 2. Halbjahr 2023 in Höhe von €6,5Mio. trug maßgeblich zum Anstieg der Gesamterträge der Gesellschaft bei von €16,3 Mio. in Jahr 2022 auf €23,0 Mio. (+42%) in Jahr 2023. Dieser ist im Wesentlichen auf den Anstieg Provisionserträge von €13,5 Mio. auf €20,1 Mio. (+48%) durch die ECF VI Management Fee im selben Zeitraum zurückzuführen. Den zusätzlichen Management Fees stehen Provisionsaufwendungen aus dem Fundraising in Höhe von €2,0 Mio. im Jahr 2023 entgegen, welche allerdings einmaliger Natur sind. Bei Erreichung der Zielgröße des ECF VI von €800 Mio. sind in den Folgejahren Management Fees aus diesem Spezial-AIF in Höhe von ca. €15-16Mio. zu erwarten, was die Planbarkeit der Erträge erhöht und die Eigenkapitalbasis von Elvaston stärken sollte. Am 8. August erhielt Elvaston den Erlaubnisbescheid der BaFin zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß §§285ff. KAGB. Die Geschäftsführung hat im Verlauf des Jahres 2023 die internen Prozesse für einen Geschäftsbetrieb entsprechend der Erlaubnis angepasst. Dies zeigt sich an den anderen Verwaltungsaufwendungen, welche im Verlauf des Geschäftsjahres von €2,0 Mio. auf €2,5 Mio. (+25%) gestiegen sind. Um den gestiegenen Investitions- und Verwaltungsvolumen Rechnung zu tragen hat Elvaston die durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter im Laufe des Jahres von 20 auf 24 um 20% erhöht. In einem inflationären Umfeld stiegen die Personalaufwendungen pro Mitarbeiter von €167 Tausend im Jahr 2022 auf €184 Tausend im Jahr 2023 und somit um 10%. Der Personalaufwand stieg im Geschäftsjahr von €3,3 Mio. auf €4,4 Mio. (+33%). Der Personalaufwand stellt mit 48% den größten Anteil der operativen Aufwendungen dar. Die Erweiterung des Geschäfts konnte Elvaston vollständig aus organisch generierten Mitteln finanzieren. Die liquiden Mittel erhöhten sich während des Geschäftsjahres 2022 von €3,8 Mio. auf €7,5Mio. und liegen weit oberhalb der approximativ errechneten Mindesteigenmittel nach §25 KAGB. Das Marktgeschehen in der Private Equity-Branche bot trotz wirtschaftlicher Unsicherheiten attraktive Investitions- und Verkaufsmöglichkeiten. Im Verlauf des Jahres 2023 wurden aus Mitteln des ECF V fünf Zukäufe zu bestehenden Portfoliounternehmen sowie zwei Firmenkäufe als Plattform-Investments aus Mittel des ECF IV vollzogen. 1.2. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen 2023 war nach wie vor geprägt von wirtschaftlicher Unsicherheit bedingt durch den andauernden Konflikt in der Ukraine sowie den Ausbruch des Konflikts im Gaza, einer gleichbleibend hohen Inflation und eines eingetrübten wirtschaftlichen Umfelds in Deutschland. Die europäische Private Equity-Industrie hatte in diesem Umfeld mit erschwerten Bedingungen im Fundraising und bei Akquisitionsfinanzierungen zu kämpfen. In diesem Umfeld gelang es aber gerade Private Equity Funds mit Fokus auf KMUs attraktive Käufe zu tätigen. Bei einer vorherrschenden Zurückhaltung von Banken bei Akquisitionsfinanzierungen, stütze sich die Private Equity-Industrie trotz der weniger attraktiven Konditionen verstärkt auf Private Debt Funds bei der Finanzierung von Akquisitionen. Rückgang der Private Equity Aktivität - Laut einer von PwC erhobenen Studie fanden im Jahr 2023 in Europa 3.038 Private Equity Buy-out Transaktionen mit einem kumulierten Transaktionswert von €180 Mrd., verglichen mit 3.426 im Jahr 2022 und einem kumulierten Transaktionswert von €279 Mrd. statt. Gegenüber dem Jahr 2022 stellt dies einen Rückgang von 7% beim Transaktionsvolumen und von sogar 35% beim kumulierten Transaktionswert dar. In einem Umfeld mit zunehmend herausfordernden Marktumfeld für Leveraged Buyout-Finanzierungen haben viele Private Equity Investoren ihren Fokus in Richtung kleinere Transaktionen verändert. Der Technologiesektor bleibt im Fokus - Wie bereits 2022 investierten die europäischen Private Equity-Investoren umfänglich in Beteiligungen in den Branchen Technologie, Medien und Telekommunikation. Auf dieses Segment entfielen laut PwC insgesamt 35% aller Private Equity-Transaktionen des Jahres 2023. Die Attraktivität dieser Branchen begründet sich in der Schlüsselfunktion bei der digitalen Transformation und attraktiven Wertsteigerungspotenzialen. Die DACH-Region rückt leicht aus dem Private Equity-Fokus - Nach PwC fanden nur noch 12% aller europäischen Private Equity-Transaktionen in Deutschland, Österreich und der Schweiz ("DACH-Region") statt. Damit fällt die DACH-Region auf Platz vier der Regionen nach Großbritannien & Irland (24%), Frankreich (19%) und Skandinavien (13%) zurück. Die insgesamt 451 Private Equity Buyout-Transaktionen der DACH-Region des Jahres akkumulierten einen Transaktionswert von €31 Mrd. Dies stellt einen Rückgang der Anzahl der Transaktionen um 12% bei gleichzeitiger Erhöhung des kumulierten Transaktionswertes um 11% dar. Trotz dieser Verschiebung bleibt die DACH-Region attraktiv für Private Equity Investoren. Dies kommt durch den Anstieg des kumulierten Transaktionswerts somit einem Anstieg des durch Private Equity investierten Kapitals zum Ausdruck. 1.3. Grundlagen des Geschäftsbetriebs Elvaston ist eine privat gehaltene Private Equity-Gesellschaft mit Sitz in Berlin. Dort sind alle Geschäftsprozesse und die Führung des Unternehmens gebündelt. Elvaston ist als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 44 Abs. 1 KAGB i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) registriert. Elvaston hat am 10. November 2022 die Erlaubnis als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 KAGB i. V. m. § 22 KAGB bei der BaFin beantragt und am 8. August 2023 erhalten. Elvaston initiiert und strukturiert geschlossene Private Equity-Fonds als Spezial-AIFs für Investitionen in Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Instrumente von nicht börsennotierten Unternehmen und berät diese Fonds. Elvaston strebt grundsätzlich Investitionen in Mehrheitsbeteiligungen an, tätigt allerdings selektiv Co-Investitionen an der Seite anderer Private- Equity-Gesellschaften als Minderheitsgesellschafter. Bei seinen Investitionen folgt Elvaston einem strengen Fokus zum einen auf den Mittelstand und zum anderen auf die Software- und Software-Dienstleistungsbranche. Die Portfoliounternehmen haben ihren Sitz oder ihren Geschäftsschwerpunkt mit großer Mehrheit in der DACH-Region. Im Zusammenhang mit Zukäufen für bestehende Portfoliounternehmen erweitert Elvaston seinen Investitionsfokus auch auf den nicht-deutschsprachigen Raum. Elvaston begleitet seine Portfoliounternehmen üblicherweise während einer mehrjährigen Phase ihrer strategischen Weiterentwicklung als partnerschaftlich orientierter Finanzinvestor mit dem Ziel der Wertsteigerung. Ist die geplante Weiterentwicklung eines Portfoliounternehmens abgeschlossen, wird die Wertsteigerung durch einen Verkauf realisiert. Im Rahmen der Beratungsleistung identifiziert und prüft Elvaston Beteiligungsmöglichkeiten, führt die Verhandlungen und erstellt die Empfehlungen für die Investitionsentscheidung der Fonds. Zudem begleitet sie Wertsteigerungsprozesse ihrer Portfoliounternehmen. Elvaston bestimmt den wertmaximierenden Verkaufszeitpunkt und begleitet den Verkaufsprozess. Am Ende ihrer Laufzeiten begleitet Elvaston die Liquidation der Fondsgesellschaften. Elvaston Capital Fund II und Ferrum Holding haben alle Portfolio-Investitionen verkauft. Der Beginn der Liquidation der Gesellschaften ist für 2024 geplant. Zum 31.12.2023 hat ECF III nahezu das gesamte Fund-Volumen in fünf Unternehmen investiert, davon zwei Mehrheitsbeteiligungen, zwei Minderheitsbeteiligungen sowie ein Verkäuferdarlehen im Rahmen eines Verkaufs einer Beteiligung. ECF IV hat zum selben Stichtag das Fund-Volumen fast vollumfänglich in acht Unternehmen investiert (alle Mehrheitsbeteiligungen). ECF V hat zum Stichtag etwa einen Teil seiner Kapitalzusagen in zehn Portfolio-Unternehmen investiert. Ein neuer Fund, Elvaston Capital Fund VI ("ECF VI"), befand sich zum Bilanzsticktag sich in der Fundraising-Phase und hat zum Bilanzstichtag Kapitalzusagen in Höhe von €694 Mio. einwerben können. Das Fundraising ist am 30. April 2024 mit eingeworbenen Kapitalzusagen in Höhe von €800 Mio. zum Abschluss gekommen. 2. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage 2.1. Ertragslage Im Verlauf des Geschäftsjahres 2023 steigerte Elvaston seine Provisionserträge aus Management Fees von €13,5 Mio. auf €20,1 Mio., was vornehmlich auf die erstmalige Vereinnahmung der Management Fee für den ECF VI in Höhe von €6,5 Mio. zurückzuführen ist. Die Management Fees für die ECF III-V wurden in etwa der Höhe des Vorjahres vereinnahmt, wobei die Management Fees für den ECF III wie im Vorjahr als Erträge aus Beteiligungen verbucht wurden. Die im Vorjahr prognostizierten finanziellen Leistungsindikatoren für das Geschäftsjahr 2023 (Plan für 2023: Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von ca. 14-16 Mio. (ca. 60% Marge) sowie ein Jahresüberschuss von ca. €9-11 Mio. (ca. 40% Marge)) konnten im Wesentlichen erreicht werden (siehe unter Abschnitt 2.2.). Der Personalaufwand, die größte betriebliche Aufwandsposition erhöhte sich im Jahr 2023 von €3,3 Mio. auf €4,4 Mio. aufgrund des von 20 auf 24 gestiegenen durchschnittlichen Personalbestands und aufgrund des von €167 Tausend and €184 Tausend gestiegenen Personalaufwands pro Mitarbeiter. Die Provisionsaufwendungen ergaben sich im Jahr 2023 aus gezahlten Vermittlungsgebühren im Rahmen des Fundraisings des ECF VI. Der Anstieg der anderen Verwaltungsaufwendungen und sonstigen betrieblichen Aufwendungen ist mit der Ausweitung des Geschäftsbetriebes und der Auslagerung zahlreicher operativer Funktionen im Bereich KVG-Administration zu erklären. Elvaston konnte den Jahresüberschuss von €7,5 Mio. auf €9,7 Mio. um mehr als 30% steigern. Das Ergebnis leitet sich aus positiven Skaleneffekten bei gestiegenen Einkünften ab.
2.2. Finanzielle Leistungsindikatoren
Zur Einordnung der Ertragslage werden das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit und der Jahresüberschuss sowie deren Marge im Verhältnis zu den Gesamterträgen herangezogen. Der Jahresüberschuss stieg im Geschäftsjahr von €7,5 Mio. um 30,5% auf € 9,7 Mio. Gleichzeitig fiel im selben Zeitraum die Marge von 46% auf 42%. Das Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit konnte Elvaston von €10,7 Mio. (66% Marge) im Vorjahr auf €14,0 Mio. (60% Marge) um 31% steigern. 2.3. Finanz- und Vermögenslage Das Gesamtvermögen besteht vornehmlich aus Bankguthaben sowie Sachanlagen für den Bürobetrieb. Im Verlauf des Jahres 2023 konnte eine deutliche Reduzierung der Liquiditätsbindung durch den Abbau von Forderungen an Kunden aus ausstehenden Weiterbelastungen an die verwalteten Spezial-AIFs sowie sonstige Vermögensgegenstände erreicht werden. Die Passiva bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen, welche überwiegend aus Steuerrückstellungen bestehen sowie aus Sonstigen Verbindlichkeiten, welche aus Verbindlichkeiten aus Steuervorauszahlungen bestehen. Bilanz
3. Chancen- und Risikobericht Elvaston verfügt über Expertise im Bereich Private Equity Investitionen in der Softwareindustrie. Diese strategische Ausrichtung ermöglicht Elvaston, je nach Marktentwicklung und Ausblick, bedarfsgerechte und wirtschaftlich sinnvolle Investitionsschwerpunkte zu setzen. Das seit Jahren andauernde und auch zukünftig prognostizierte Wachstum der verwalteten Kapitalzusagen erlaubt Elvaston das Nutzen von Skaleneffekten, um so die Profitabilität auch zukünftig zu steigern und gleichzeitig notwendige Investitionen in die Infrastruktur sowie das Personal der Elvaston organisch zu finanzieren. Elvaston ist in seiner Geschäftstätigkeit vielfältigen Risiken ausgesetzt und sieht das Risikomanagement als eine Kernkompetenz an. Die Geschäftstätigkeit zeichnet sich durch eine ausgewogene Balance von Risiken und Chancen aus. Bestandsgefährdende Risiken sollen grundsätzlich vermieden werden. Elvastons Risikoprofil wird durch das eigene Risikomanagement gesteuert. Die Risikoneigung leitet sich vom Anspruch ab, den Unternehmenswert der Portfolios der verwalteten Funds nachhaltig zu steigern. Elvaston versteht das Risikomanagement als den proaktiven und präventiven Prozess zur Steuerung von Risiken als potenzielle negative Ereignisse, die sich aus möglichen Gefährdungen ergeben und zu einer Abweichung von der Prognose führen können. Gefährdungen wiederum sind entweder nicht prognostizierbare Ereignisse oder zwar grundsätzlich planbare, aber dennoch dem Zufall unterliegende Ereignisse. Das Risikomanagementsystem ist Bestandteil der Geschäftsprozesse. Es berücksichtigt die Anforderungen, die sich aus den Gesetzen sowie dem deutschen Rechnungslegungsstandards ergeben. Das Risikomanagement liegt in der individuellen Verantwortung jedes Mitarbeiters und in der institutionellen Verantwortung der Geschäftsführung. Das Risikomanagementsystem wird kontinuierlich und systematisch von der Geschäftsführung weiterentwickelt. Die letzte umfassende Risikoinventur und Neuformulierung der Risk Management Policy erfolgte im Juni 2022. Risiken werden von den verantwortlichen Mitarbeitern identifiziert. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf bestandsgefährdenden Risiken sowie Risiken mit wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage von Elvaston. Dabei werden geeignete Frühwarnindikatoren genutzt - idealerweise exakt messbare Kenngrößen für die Veränderung eines Risikos oder eines Risiko-Faktors. Bekannte Risiken werden im Rahmen der Risikoinventur unter Berücksichtigung der Eintrittswahrscheinlichkeit sowie der potenziellen Schadenshöhe in einer Matrix kategorisiert und Gegenmaßnahmen festgelegt. Alle in der Risikoinventur identifizierten Risiken sind in einem Risikokatalog zusammengefasst. Es wurden insgesamt 32 Risiken katalogisiert. Die nachfolgende Aufstellung beschreibt alle Risikokategorien. Gegenparteirisiken: Das Gegenparteirisiko bezeichnet das Risiko eines Wertverlusts durch Ausfall oder Leistungsstörung innerhalb einer Vertragsbeziehung (externer Geschäftspartner), die nicht eine Darlehensbeziehung oder ein bankübliches Handelsgeschäft betrifft. Ein Anleger könnte aufgrund mangelnder Liquidität oder anderen Einschränkungen (z.B. Sanktionen) seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen. Elvaston könnte zudem Gegenstand von erheblicher zusätzlicher Besteuerung oder anderer finanzieller staatlicher Auflagen sein. Marktrisiken: Unter Marktrisiko werden alle negativen Einflüsse auf Elvastons Geschäft, welche durch eine Volatilität an den Finanzmärkten ausgelöst werden, zusammengefasst. Eine geringere Allokation von Anlegermitteln auf den Bereich Private Equity kann zu geringeren Kapitalzusagen im Rahmen des Fundraisings und somit zu geringen zukünftigen Umsatzerlösen durch Management Fees führen. Eine höhere Inflation kann zu stark ansteigenden operativen Kosten führen. Liquiditätsrisiken: Unter Liquiditätsrisiken wird das Risiko erfasst, dass anstehenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr uneingeschränkt oder fristgerecht nachgekommen werden kann. Als Liquiditätsrisiko wird auch das Risiko bezeichnet, dass bei Bedarf nicht ausreichend Liquidität oder Liquidität nur zu erhöhten Marktzinsen beschafft werden kann. Operationelle Risiken: Unter den operationellen Risiken werden Risiken von unerwarteten Verlusten durch fehlerhafte interne Prozesse, menschliches Versagen, Systeme oder externe Ereignisse erfasst. Die operationellen Risiken schließen Rechtsrisiken mit ein, nicht jedoch strategische Risiken oder Reputationsrisiken. Zusätzlich zu seinem internem Risikomanagement wird Elvaston durch zahlreiche gesetzlich vorgeschriebene, externe Prüf- und Kontrollinstanzen periodisch überwacht. In diesem Zusammenhang sind die interne Revision (bis zum 31.12.2023 Mazars und ab dem 01.01.2024 Dohm Schmitz Janka), die Verwahrstelle (Bank of New York Mellon), die Jahresabschlussprüfer der Spezial-AIFs (KPMG) sowie Elvastons Jahresabschlussprüfer (PKF Fasselt) zu nennen. Ferner hat Elvaston mit dem Geldwäschebeauftragten sowie dem Datenschutzbeauftragen weitere Risikosensitive Positionen an professionelle Spezialanbieter ausgelagert. Um der gestiegenen Komplexität und des Verwaltungsaufwands durch die wachsenden Kapitalzusagen zu begegnen, hat sich Elvaston im Q4 2023 entschlossen ausgewählte administrative Prozesse an einem externen Dienstleister im Bereich Fund Administration, Mola-Administration, auszulagern und in Zuge dessen die Kommunikation mit den Investoren auf eine spezialisierte Plattform, eFront Investment Café zu migrieren. Elvaston verspricht sich von der Maßnahme neben einem professionelleren Auftritt und Effizienzgewinnen für sich und seine Investoren vor allem eine Minimierung des möglichen Fehlerpotentials. Mola wird seine Tätigkeit im Verlauf des ersten Halbjahres 2024 aufnehmen. Es waren insgesamt keine Risiken für die Gesellschaft erkennbar, die eine Bestandsgefährdung darstellen könnten. 4. Prognosebericht Elvastons Geschäft legt einen mittel- bis langfristigen Prognosezeitraum nahe. Trotzdem bestimmen einzelne Ereignisse oder kurzfristige Entwicklungen, die zu Beginn eines Geschäftsjahres nicht absehbar sind, den Erfolg. Dazu zählen Verkäufe von Beteiligungen, deren Verkaufspreise teilweise von vorherrschenden Bewertungen vergleichbarer Unternehmen an den Kapitalmärkten bestimmt werden. Dazu zählen ebenso unvorhergesehene Entwicklungen in einzelnen Abnehmermärkten der Portfoliounternehmen oder am Kapitalmarkt, welche sich auf den Zugang zu Fremdkapital für die Portfoliounternehmen auswirken. Die von Elvaston verwalteten Spezial-AIFs haben eine Laufzeit von zehn Jahren. Die Vergütung für die Verwaltung bzw. die Beratung der Fonds ist vertraglich für diesen Zeitraum geregelt. Sie ist deshalb gut planbar, zugleich aber nach oben begrenzt. Steigerungen können sich prinzipiell erst aus einem Folgefund ergeben. Dessen Volumen und damit auch dessen Ertragspotenzial orientiert sich jedoch an der Rendite und am Erfolg der Vorgänger. Grundlage der Prognose ist Elvastons Mittelfristplanung bis 2025. Hier wird die Entwicklung der Erträge aus dem Fundgeschäft sowie Ergebnisbestandteile, im Wesentlichen Personalaufwand und sonstige betriebliche Aufwendungen berücksichtigt. Erträge und Aufwand werden für das erste Planjahr, 2024, detailliert geplant. Danach werden die verschiedenen Aufwandspositionen auf Basis pauschaler Annahmen fortgeschrieben. Die zukünftige Ertragskraft von Elvaston wird wesentlich durch den Erfolg im Fundraising bestimmt. Nach dem Abschluss des Fundraisings des ECF VI kann dieses Risiko für den Prognosezeitraum ausgenommen werden, da mit der Auflage eines Nachfolger-Funds in den nächsten drei Jahren aufgrund der Höhe der Kapitalzusagen des ECF VI nicht gerechnet werden muss. Für das Geschäftsjahr 2024 erwartet Elvaston gesteigerte Gesamterträge in Höhe von ca.€26-28 Mio. Darin enthalten sind Provisionserträge aus vereinnahmten Management Fees der ECF IV, V und VI in Höhe von ca. €24-26 Mio. (verglichen mit €20,1 Mio. im Geschäftsjahr 2023). Die Steigerung ergibt sich im Wesentlichen aus der erstmaligen vollen Vereinnahmung der Management Fee des ECF VI. Für das Geschäftsjahr 2024 wird ein Personalaufwand von ca. €5-6 Mio. in Erwartung eines wachsenden Personalbestands und weiterer notwendiger Gehaltssteigerungen prognostiziert. Die anderen Verwaltungs- und sonstigen betrieblichen Aufwendungen werden in Höhe von ca. €3 Mio. prognostiziert. Dies leitet sich unter anderem aus erhöhten Kosten zur Einhaltung der regulatorischen Anforderungen als AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft gemäß § 20 Abs. 1 KAGB i. V. m. § 22 KAGB ab. Als Ergebnis der Planung wird ein Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit von ca. 17-20 Mio. sowie ein Jahresüberschuss von ca. €13-14 Mio. erwartet. Elvaston stützt sich bei der Finanzierung des Geschäfts ausschließlich auf Eigenkapital und verfügt über keine Finanzierung durch Kreditinstitute. Die geplante Liquidität wird als ausreichend angesehen und genügen aller Voraussicht nach den Anforderungen für KVGs hinsichtlich Mindesteigenmitteln nach §25 KAGB.
Berlin, 27. Mai 2023 Elvaston Capital Management GmbH gez. Dr. Thomas Keul, Geschäftsführer gez. Dr. Oliver Thum, Geschäftsführer gez. Patrick Katenkamp, Geschäftsführer gez. Adrian Cremer, Geschäftsführer BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Elvaston Capital Management GmbH, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Elvaston Capital Management GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Elvaston Capital Management GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 38 Abs. 3 KAGB i. V. m. 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 38 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 38 Abs. 3 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. Mai 2024 PKF
Fasselt Partnerschaft mbB
gez. Kühne, Wirtschaftsprüferin gez. Rahn, Wirtschaftsprüferin HRB 153319 BFeststellung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde am 3.7.2024 festgestellt. Beschluss über die Verwendung des ErgebnissesDer Bilanzgewinn in Höhe von € 0,00 wird auf neue Rechnung vorgetragen. |
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