Simons Metallguß GmbH
Düren
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Anhang zum 31. Dezember 2020
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Simons Metallguß GmbH für das Geschäftsjahr 2020 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches erstellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB sowie § 267a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft
eine kleine Kapitalgesellschaft.
Soweit nicht anders dargestellt, wurden sämtliche größenklassenabhängigen Erleichterungen
bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 274a, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326
bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses teilweise in Anspruch genommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich der Vornahme steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierung und Bewertungsgrundsätze
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung
des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken
und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden,
selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag
realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom
Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem
Abschreibungsverzeichnis ersichtlich.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des
jeweiligen Vermögensgegenstandes.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten € 250,00 bis
€ 800,00) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.
Beteiligungen wurden mit den Anschaffungskosten angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die
Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Liquide Mittel wurden mit den Nennwerten angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten
nach üblicher kaufmännischer Schätzung gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde nach der versicherungsmathematischen
Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt
(§ 285 Nr. 24 HGB):
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Bei der Berechnung wurde das (modifizierte) Teilwertverfahren angewendet, als handelsrechtlicher
Rechnungszins wurde der von der Deutschen Bundesbank für Dezember 2020 festgestellte
Marktzinssatz in Höhe von 2,30 % angesetzt.
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Beim Gehalts- und Rententrend wurden (auskunftsgemäß) Werte von 0 % berücksichtigt.
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Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2018 G" von Dr. Klaus
Heubeck angewendet.
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Angaben zur Bilanz
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 264c Abs. 1 HGB):
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 10.685,02.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von 25.398,00
EUR. Dieser Unterschiedsbetrag ist für die Ausschüttung gesperrt.
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Die Steuern betreffen ausschließlich das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
und entfallen auf das Geschäftsjahr 2020.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Ralf Simons geführt.
Weitere Berichtserfordernisse, über die Darstellung in der Gewinn- und Verlustrechnung
hinaus, bestehen nicht.
Düren, den 17.12.2021, gez. Ralf Simons
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.12.2021 festgestellt.
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