MMF Bau
Schneeberg GmbH
Schneeberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
75.407,00 |
96.192,00 |
| I.
Sachanlagen |
75.407,00 |
96.192,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
364.204,65 |
478.829,68 |
| I.
Vorräte |
5.300,00 |
78.850,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
117.772,01 |
11.264,82 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
241.132,64 |
388.714,86 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.883,36 |
9.078,36 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
447.495,01 |
584.100,04 |
Passiva
|
|
31.12.2020
EUR |
31.12.2019
EUR |
| A.
Eigenkapital |
354.951,97 |
382.154,95 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Bilanzgewinn |
329.951,97 |
357.154,95 |
| davon
Gewinnvortrag |
357.154,95 |
309.062,02 |
| B.
Rückstellungen |
34.903,00 |
97.631,47 |
| C.
Verbindlichkeiten |
57.640,04 |
104.313,62 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
57.640,04 |
104.313,62 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
447.495,01 |
584.100,04 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Mit Beschluss vom 07.12.2020 haben die Gesellschafter
die Auflösung der Gesellschaft zum 1. Januar 2021
beschlossen. Die Auflösung wurde am 04. Januar 2021
durch das Amtsgericht Chemnitz (HRB 22866) im
Unternehmensregister bekanntgegeben. Zur Liquidatorin wurde
Fau Monika Fischer bestellt.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter
Anwendung der Vorschriften des deutschen
Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung des
Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.
Der Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der
für den Vorjahresabschluss angewendeten
Gliederungsgrundsätzen nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (§§ 265 Abs. 1, 266 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Bewertung der Vermögensgegestände und
der Schulden erfolgte auf Grund des Beschlusses zur
Auflösung mit den Zeitwerten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Abs. 1 HGB auf.
Sie hat größenabhängige
Erleichterungen bei der Aufstellung des Jahresabschlusses
teilweise in Anspruch genommen.
Soweit ein Wahlrecht für die Darstellung
gesetzlich bestimmter Sachverhalte in der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang besteht,
erfolgen die Angaben teilweise im Anhang.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2
HGB gewählt.
Die Gesellschaft hat von der Vorschrift des §
264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die
Erstellung eines Lageberichts verzichtet.
2.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bewertung der Vermögensgegestände und
der Schulden erfolgte auf Grund des Beschlusses zur
Auflösung mit den Zeitwerten.
Die Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und liquide Mittel sind
grundsätzlich zum Nennwert bilanziert. Bei Forderungen
aus Lieferungen und Leistungen sind erkennbare
Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.
Als Rechnungsabgrenzung sind auf der Aktivseite
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen.
Die sonstigen Rückstellungen
berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und
ungewissen Verpflichtungen. Sie werden in Höhe des
Betrages angesetzt, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am
Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen
Verbindlichkeiten abzudecken. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer
Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 Satz 1 HGB).
Die Verbindlichkeiten sind mit Ihren
Erfüllungsbeträgen gem. 253 Abs. 1 Satz 2
bilanziert.
Geschäftsvorfälle in fremder Währung
waren im abgelaufenen Geschäftsjahr nicht zu
verzeichnen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Unter Bezug auf die Vorschrift des § 288 Abs. 1
Nr. 1 HGB wurde auf die Erstellung eines Anlagengitters
verzichtet.
Es bestehen keine
Forderungen deren Laufzeit größer als ein
Jahr ist.
Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen nicht.
4. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse i.S.d. § 268 Abs. 7
i.V.m. § 251 HGB lagen zum Bilanzstichtag nicht vor.
Aus langfristigen Verträgen (insbesondere Miet-
und Leasingverträge) ergeben sich folgende
Verpflichtungen:
Fällig in weniger als einem Jahr: EUR 0,00
Fällig in ein bis fünf Jahren: EUR 0,00
Fällig in über fünf Jahren: EUR 0,00
Im Geschäftsjahr wurden 8 Mitarbeiter
beschäftigt. Davon sind 5 Mitarbeiter Angestellte und
3 Arbeiter.
5.
Geschäftsführung
Geschäftsführerin der Gesellschaft war im
Berichtsjahr:
Frau Monika Maria Fischer, Kauffrau, Schneeberg
6.
Vorschlag für die Verwendung des Bilanzgewinns
Im Geschäftsjahr 2020 wurde ein
Jahresüberschuss in Höhe von EUR 172.797,02
erwirtschaftet.
Der Gesellschafterversammlung wird vorgeschlagen aus
dem Bilanzgewinn in Höhe von EUR 329.951,97 eine
Liquidationsvorabausschüttung in Höhe von EUR
200.000,00 vorzunehmen und den Restbetrag von EUR
129.951,97 auf neue Rechnung vorzutragen.
Schneeberg, den 04. Mai 2021
Monika Maria Fischer
Liquidatorin
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 04.05.2021 festgestellt.
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