Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 249589
Eingetragen
19.6.2019
Branche
Personenbeförderung im Linienverkehr auf der StraßeBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich OmnibusbahnhöfenPersonenbeförderung im Gelegenheitsverkehr auf der Straße
Gegenstand
Betrieb eines Omnibusunternehmens

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Raimund Ernst
seit 19.6.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

84435 Lengdorf, Furtarn 14
25.000 €
100.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Ernst-Reisen GmbH

Lengdorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 822.135,85 1.034.931,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 11.763,00 5,00
II. Sachanlagen 810.372,85 1.034.926,00
B. Umlaufvermögen 403.104,75 221.847,55
I. Vorräte 14.041,83 6.678,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 225.441,05 136.223,90
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 163.621,87 78.945,65
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.901,17 1.570,78
Aktiva 1.229.141,77 1.258.349,33

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 313.642,45 191.879,13
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 166.879,13 85.519,22
III. Jahresüberschuss 121.763,32 81.359,91
B. Rückstellungen 52.960,12 44.033,80
C. Verbindlichkeiten 862.539,20 1.022.436,40
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 296.307,29 376.784,55
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 566.231,91 645.651,85
davon gegenüber Gesellschaftern 17.809,80 91.491,02
Passiva 1.229.141,77 1.258.349,33

Anhang


Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Auftrag und Auftragsdurchführung

Vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer, Herrn Raimund Ernst der Firma    Ernst-Reisen GmbH wurden wir beauftragt, den Jahresabschluss 2022 und den dazugehörigen Anhang zu erstellen.

Zur Durchführung des Auftrags diente die von unserer Kanzlei erstellte Finanz-buchführung, die von unserer Kanzlei erstellte Anlagenbuchführung sowie die von Herrn Raimund Ernst eingereichten Belege und erteilten Auskünfte.

Rechtliche Grundlagen

Die Firma Ernst-Reisen GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 13.12.2018 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister des Registergerichts erfolgte am
19.06.2019 unter der Nummer HRB 249589 beim Amtsgericht München. Sitz der Gesellschaft war im Berichtszeitraum Lengdorf.

Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Omnibusunternehmens.
Das Stammkapital der Gesellschaft betrug zum 31. Dezember 2022 25.000,00 Euro.

Davon hat übernommen:

Herr Raimund Ernst   100,00 %  25.000,00 Euro

Geschäftsführer der Gesellschaft im Berichtsjahr war Herr Raimund Ernst.

Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.

Die Gesellschaft wird beim Finanzamt Erding unter der Steuernummer 114/125/80895 veranlagt.

I.  Allgemeine Angaben

Bei der Ernst-Reisen GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 264 HGB. Mindestens zwei der drei Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB wurden nicht überschritten, so dass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Somit kann von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht werden. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

Die Buchführung wurde durch unsere Kanzlei mit Hilfe elektronischer Datenverarbeitung (System DATEV) erstellt.

Die Bücher der Gesellschaft wurden im Geschäftsjahr 2022 in Euro und in deutscher Sprache nach § 244 HGB geführt.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2022 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BiLMoG) und ergänzend die Regelungen des GmbHG beachtet.
Die Ansatzvorschriften der einzelnen Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den
§§ 246 - 250 HGB, die Bewertungsvorschriften den §§ 252 - 256a HGB. Das Gliederungsschema der Bilanz entspricht dem § 266 HGB, das der Gewinn- und Verlustrechnung dem § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Anlagevermögen

Erworbene immatierielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs-kosten angesetzt. Soweit zulässig wurden diese um Abschreibungen gemindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden im zulässigen Rahmen linear bzw. degressiv vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro und 800,00 Euro wurden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben nach § 6 Abs. 2 EStG.

Umlaufvermögen

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angegeben. Einzelrisiken, die zum Ansatz von Einzelwertberichtigungen führen können, waren nicht erkennbar. Das allgemeine Kreditrisiko stellt zum Bilanzstichtag keine im Rahmen einer Pauschalwertberichtigung zu berücksichtigende Größe dar.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (das bedeutet einschließlich künftiger Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag) angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III.  Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Auf die Verpflichtung zur Abgabe eines Anlagespiegels, der Aufgliederung der Ent-wicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens inkl. gesonderter Aufführung der Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang kann nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet werden, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen gg. Gesellschafter bestehen in Höhe von 0,00 € (VJ 0,00 €).

Es sind keine sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über
5 Jahren ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:  
Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ  376.784,55 €)   296.307,29 €
davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (Vj 146.289,39 €) 183.673,62 €
Restlaufzeit zwischen 1. und 5. Jahren (Vj 645.651,85 €)  566.231,91 €
Davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (Vj 193.015,46 €) 120.634,24 €
Restlaufzeit von mehr als 5. Jahren (Vj 0,00 €)                         0,00 €
- davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (Vj 0,00 €)             0,00 €

Latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung des §274 HGB befreit. Dies bedeutet, dass weder aktive noch passive latente Steuern ausgewiesen werden.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da nach handelsrechtlichen Vorschriften angabepflichtige Sachverhalte nicht gegeben sind bzw. von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Satz 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wird nach § 326 HGB.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Keine

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft betreibt Ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Die finanziellen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag betragen derzeit jährlich 14.400,00 €.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung

Zum Geschäftsführer war im Berichtszeitraum bestellt:

Herr Raimund Ernst (Kaufmann) aus Lengdorf. Herr Ernst ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht.

Verwendung des Jahresergebnisses

Der ausgewiesene Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Lengdorf, den 21.12.2023

            Raimund Ernst
          (Geschäftsführer)

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.12.2023 festgestellt.

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