Großhandel mit Werkzeugen und Kleineisenwaren
RANIT - BEFESTIGUNGSSYSTEME GmbH
Lennestraße 5, 45701 Herten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Silke Gräwe-Heesch seit 7.1.2014 | Geschäftsführer |
Bernd Franz Gräwe seit 9.9.2003 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
RANIT - BEFESTIGUNGSSYSTEME GmbHHertenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BilanzAktiva
Passiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2023Angaben zur Identifikation der Firma Die Firma der Gesellschaft, It. Registergericht, lautet RANIT - BEFESTIGUNGSSYSTEME GmbH. Die Gesellschaft ist unter der Nummer HRB 2575 im Register des Amtsgerichts Recklinghausen eingetragen. Sitz der Gesellschaft ist Herten. Allgemeine Angaben zum JahresabschlussDer Jahresabschluss der Firma zum 31. Dezember 2023 wurde nach den gesetzlichen Vorschriften aufgestellt. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft auf. Änderungen in den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem vorangegangenen Geschäftsjahr nicht vorgenommen worden. Angaben zu Blianzierungs- und Bewertungsmethoden Bei Aufstellung des Jahresabschlusses werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u. a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Gegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear oder degressiv vorgenommen. Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt. Geringwertige Vermögensgegenstände werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben; für letztere wird für den Anlagespiegel der Verbrauch im gleichen Jahr unterstellt. Finanzanlagen werden grundsätzlich mit Anschaffungskosten angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigen Tageswerten. Alle erkennbaren Risiken in den Vorräten, die sich aus Lagerdauer, geminderter Verwendbarkeit usw. ergeben, werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechen den zu erwartenden Ausgaben. Pensionsrückstellungen werden in Höhe der anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätze gebildet. Die ausgewiesenen Pensionsrückstellungen wurden nach den Richttafeln von Prof. Dr. Klaus Heubeck 2018 G bewertet. Der zu Grunde liegende Rechnungszinsfuß beträgt 1,83%. Die Anwartschaft auf Witwenrente wurde kollektiv erfasst. Bei allen Leistungsbarwerten ist eine monatlich vorschüssige Zahlungsweise vereinfachend angesetzt worden. Der zustehende Aktivwert entspricht dem Zeitwert der Rückdeckungsversicherung zum Bilanzstichtag wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit der Rückstellung verrechnet. Der Aktivwert beträgt zum Bilanzstichtag 0,00 €. Aufgrund der erstmaligen Anwendung der Bewertungsvorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.01.2010 ergab sich ein verteilungsfähiger Zuführungsbedarf gemäß Art. 67 Abs. 1 EGHGB in Höhe von 26.245 €. Dieser Betrag ist bis zum 31.12.2024 in jedem Geschäftsjahr zu einem fünfzehntel (das sind 1.750 €) anzusammeln. Der zum Bilanzstichtag verbleibende Unterschiedsbetrag beläuft sich auf 1.745,00 €. Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Bilanzierung erfolgt vor Verwendung des Jahresüberschusses. Angaben zu Posten der Bilanz und der Gewinn- und VerlustrechnungI. Bilanz Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern belaufen sich auf 0,00 €. Die sonstigen Rückstellungen enthalten solche für
II. Gewinn- und Verlustrechnung Keine Angaben gem. § 288 HGB Sonstige Angaben Geschäftsführer sind Herr Bernd Gräwe Frau Silke Gräwe-Heesch Außer den Geschäftsführern waren keine weiteren Organe bestellt. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 30 Arbeitnehmer beschäftigt.
Gez. Bernd Gräwe Silke Gräwe-Heesch Geschäftsführer sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 29.04.2025 festgestellt. |
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