Corin GSA GmbH
Saarbrücken
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Anlagevermögen |
2.085.000,33 |
2.304.023,69 |
| I. Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II. Sachanlagen |
2.084.999,33 |
2.304.022,69 |
| B. Umlaufvermögen |
5.201.659,10 |
4.379.337,74 |
| I. Vorräte |
3.766.359,99 |
3.140.687,24 |
| II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände |
1.290.361,25 |
1.095.837,68 |
| III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks |
144.937,86 |
142.812,82 |
| C. Rechnungsabgrenzungsposten |
20.012,46 |
20.076,46 |
| D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
1.072.198,05 |
1.148.695,13 |
| Aktiva |
8.378.869,94
|
7.852.133,02 |
Passiva
|
|
31.12.2023 EUR |
31.12.2022 EUR |
| A. Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I. Gezeichnetes Kapital |
150.000,00 |
150.000,00 |
| II. Kapitalrücklage |
372.688,52 |
372.688,52 |
| III. Verlustvortrag |
1.671.383,65 |
1.769.748,98 |
| IV. Jahresüberschuss |
76.497,08 |
98.365,33 |
| V. nicht gedeckter Fehlbetrag |
1.072.198,05 |
1.148.695,13 |
| B. Rückstellungen |
502.813,00 |
510.899,54 |
| C. Verbindlichkeiten |
7.701.056,94 |
7.341.233,48 |
| davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
7.701.056,94 |
7.341.233,48 |
| davon gegenüber Gesellschaftern |
6.959.920,71 |
6.682.891,14 |
| D. Rechnungsabgrenzungsposten |
175.000,00 |
|
| Summe Passiva |
8.378.869,94 |
7.852.133,02 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben
1.1 Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Firmenname laut Registergericht: Corin GSA GmbH Firmensitz laut Registergericht Saarbrücken Registereintrag: Handelsregister Registergericht, -art & -nummer: Saarbrücken, HRB 13745
1.2 Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter der Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren nach § 275 Abs. 2
HGB gegliedert.
1.3 Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die Corin GSA GmbH weist zum Bilanzstichtag einen "Nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag" von EUR 1.072.198,05 aus. Wir als gesetzliche Vertreter der Gesellschaft
gehen davon aus, dass aufgrund einer Patronatserklärung vom 15. Dezember 2019, die
eine Liquiditätsausstattungszusage mit Rangrücktrittsabrede für bestehende und zukünftige
Verbindlichkeiten über EUR 3.093.162,00 enthält, und der von uns angefertigten Finanzplanung
sowie dem fortwährenden Abbau des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags im
Zeitverlauf, das Unternehmen fortgeführt werden kann.
Zwischen der Gesellschaft und der Corin International Ltd. mit Sitz in Cirencester
(Groß-Britannien) besteht seit dem 1. Januar 2011 ein Distributionsvertrag. Es ist
zu beachten, dass gemäß der Regelungen des Vertrags die Gesellschaft als Distributorin
nicht über das wirtschaftliche Eigentum an den unter dem Distributionsvertrag gehandelt
Waren verfügt. Sofern die Corin GSA GmbH über das wirtschaftliche Eigentum an Waren
verfügt, weist sie diese in ihrer Bilanz aus. Die Corin GSA GmbH als Agent weist Umsätze
und Kosten zusammengefasst als Gesamtergebnis aus.
2. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die für die Aufstellung des Jahresabschlusses maßgebenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert.
Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Bilanzstichtag einen nicht durch Eigenkapital gedeckten
Fehlbetrag in Höhe von EUR 1.072.198,05 (Vorjahr: EUR 1.148.695,13) aus. Diese bilanzielle
Überschuldung kann eine entwicklungsbeeinträchtigende oder bestandsgefährdende Tatsache
darstellen.
Der Abschluss wird trotz der bestehenden bilanziellen Überschuldung auf Grund der
sichergestellten mittelfristigen Finanzierung weiterhin unter der Annahme der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) erstellt. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung nach liegt
nach unserer Auffassung zum Bilanzstichtag nicht vor.
2.2 Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Die immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige
Abschreibungen vermindert.
Sachanlagevermögen
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und,
soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
2.3 Vorräte
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern der
beizulegende Wert niedriger war, wurde dieser angesetzt.
Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach
§ 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten und bzw. letzten Einkaufspreisen
bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen.
2.4 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert bzw. zu ihrem
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Alle erkennbaren Risiken wurden berücksichtigt.
Soweit erforderlich, sind Einzelwertberichtigungen vorgenommen worden. Das allgemeine
Kreditrisiko wurde durch eine angemessene Pauschalwertberichtigung von 1 % berücksichtigt.
2.5 Liquide Mittel
Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nennwert angesetzt.
2.6 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Ausgaben vor dem Bilanzstichtag
angesetzt, soweit diese Aufwand für eine spätere Periode darstellten.
2.7 Rückstellungen
Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten
mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages
angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
2.8 Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden zum notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
2.9 Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten wurden für Einnahmen vor dem Bilanzstichtag
angesetzt, soweit diese Erträge für einen Zeitraum nach dem Stichtag darstellen.
2.10 Grundlagen der Fremdwährungsumrechnung
Geschäftsvorfälle in fremder Währung wurden grundsätzlich mit dem historischen Kurs
zum Zeitpunkt der Erstverbuchung erfasst. Wesentliche Währungen waren Schweizer Franken
und Britische Pfund.
Langfristige Fremdwährungsforderungen wurden zum Devisenbriefkurs bei Entstehung der
Forderung oder zum niedrigeren beizulegenden Wert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses
am Abschlussstichtag, angesetzt (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsforderungen
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) sowie liquide Mittel oder andere kurzfristige
Vermögensgegenstände in Fremdwährungen wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet. Die hieraus resultierenden Kursgewinne und -verluste wurden erfolgswirksam
erfasst.
Langfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten wurden zum Devisengeldkurs bei Entstehung
der Verbindlichkeit oder zum höheren Stichtagskurswert, unter Zugrundelegung des Devisenkassamittelkurses
am Abschlussstichtag, bewertet (Imparitätsprinzip). Kurzfristige Fremdwährungsverbindlichkeiten
(Restlaufzeit von einem Jahr oder weniger) wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag
umgerechnet. Die hieraus resultierenden Kursgewinne und -verluste wurden erfolgswirksam
erfasst.
3. Angaben zur Bilanz
In den Forderungen sind Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 2.031,15 (Vorjahr:
EUR 155.523,84) enthalten.
Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr.
In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber der alleinigen Gesellschafterin in Höhe von EUR 6.959.920,71 (Vorjahr: EUR 6.682.891,14) enthalten. Davon entfielen EUR 6.023.131,20
auf Finanzverbindlichkeiten und EUR 936.789,51 auf Lieferungen und Leistungen.
Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr und werden
nur mit den marktüblichen Instrumenten wie Eigentumsvorbehalten bis zur vollständigen
Begleichung des Kaufpreises besichert.
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von TEUR 403
(Vorjahr: TEUR 359) sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasinggeschäften.
4. Sonstige Angaben
4.1 Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer
Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmer betrug 22 (Vorjahr: 26).
Die Geschäfte der Gesellschaft führten im abgelaufenen Geschäftsjahr die folgenden
Personen:
- Frau Victoria Silvester, Swindon/Vereinigtes Königreich von Groß-Britannien (Geschäftsführerin) - Herr Klaus Clemens, Undenheim (Geschäftsführer)
4.2 Konzernzugehörigkeit
Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Corin International Ltd. mit Sitz
in Cirecnester (Groß-Britannien) einbezogen, welche den Konzernabschluss für den kleinsten
und den größten Konsolidierungskreis aufstellt.
Saarbrücken, den 29. August 2025
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Victoria Silvester (Geschäftsführerin)
gez. Klaus Clemens (Geschäftsführer)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 16.09.2025 festgestellt.
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