Prinz-Werbesysteme GmbH
Ainring
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.907,00 |
44.493,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
20.906,00 |
44.492,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
218.175,41 |
166.862,35 |
| I.
Vorräte |
58.086,46 |
63.747,10 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
40.693,35 |
44.856,60 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
119.395,60 |
58.258,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
5.165,31 |
3.486,85 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.247,72 |
214.842,20 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
122.571,88 |
75.510,56 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
0,00 |
-11.250,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
26.000,00 |
14.750,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
60.760,56 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
35.811,32 |
60.760,56 |
| B.
Rückstellungen |
23.863,00 |
38.855,49 |
| C.
Verbindlichkeiten |
97.812,84 |
100.476,15 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
64.878,45 |
26.291,76 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.247,72 |
214.842,20 |
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS
ZUM 31. Dezember 2011
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Prinz-Werbesysteme GmbH
für das Geschäftsjahr vom 01.01.2011 - 31.12.2011
wurde nach den Vorschriften der §§ 242ff. i. V.
m. 264 ff. HGB aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Aktiva
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§253 Abs. 1 S. 1, Abs. 3
HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen
Anlagegüter werden linear und degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr
der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Im
Zugangsjahr wird deren Abgang unterstellt.
Die Bewertung der
Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten oder dem
niedrigeren beizulegenden Wert.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zu
Nennwerten angesetzt. Aufgrund des allgemeinen Zins- und
Bonitätsrisikos wurde eine Pauschalabwertung von 1,5 %
vorgenommen.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände wurden
unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum
Nennwert bewertet und haben keine Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr (§ 268(4) HGB).
Die
flüssigen Mittel (Barbestände und
Bankguthaben) werden zu Nominalwerten angesetzt.
Passiva
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisseVerbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB). Rückstellungen mit
einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatzder vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 Abs. 2 S. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
Währungsumrechnung
Auf fremde Währung lautende Ein- bzw.
Ausgangsrechnungen sind zum jeweiligen Einstandskurs
bewertet. Sofern bei Forderungen der Stichtagskurs
dauerhaft unter dem Einstandskurs liegt, wird der
niedrigere Stichtagskurs angesetzt.
Sofern bei Verbindlichkeiten der Stichtagskurs
dauerhaft über dem Einstandskurs liegt, wird der
höhere Stichtagskurs angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Stammkapital beträgt 26.000,00
Euro.
Die Verbindlichkeit gegenüber dem Gesellschafter
beträgt zum 31.12.2011 32.934,39 Euro.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren sind nicht vorhanden.
IV. Sonstige Angaben
Zum Geschäftsführer war im
Geschäftsjahr 2011 bestellt:
- Karl-Heinz Prinz
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.09.2012 festgestellt.
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