Berg
Formatec GmbH
Warburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebs |
124.784,00 |
166.378,67 |
| B.
Anlagevermögen |
1.985.860,35 |
1.947.969,96 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
13.815,02 |
960,80 |
| II.
Sachanlagen |
1.972.045,33 |
1.947.009,16 |
| C.
Umlaufvermögen |
1.612.162,49 |
2.366.374,62 |
| I.
Vorräte |
1.371.263,00 |
1.357.041,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
222.189,23 |
958.637,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
18.710,26 |
50.695,04 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
350,00 |
350,00 |
| E.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
79.913,63 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.803.070,47 |
4.481.073,25 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
103.911,36 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
250.000,00 |
100.000,00 |
| II.
Bilanzverlust |
329.913,63 |
-3.911,36 |
| III.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
79.913,63 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
146.879,05 |
191.061,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
3.656.191,42 |
4.186.100,54 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.803.070,47 |
4.481.073,25 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Berg Formatec GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen
Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu
beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Zur Klarheit der Darstellung wurden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung sondern
im Anhang vorgenommen.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Aufwendungen für die Ingangsetzung und
Erweiterung des Geschäftsbetriebes wurden aktiviert
und werden ab 2009 zu einem Viertel gemäß §
282 HGB abgeschrieben.
Das Anlagevermögen der Gesellschaft besteht
neben EDV-Software aus Sachanlagen. Es wurde zu
Anschaffungskosten und eigenen Herstellungskosten angesetzt
und wird, von einem Festwert für Werkzeuge abgesehen,
um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
gleitenden Durchschnittspreisen bewertet. Die fertigen und
unfertigen Erzeugnisse sind zu den Herstellungskosten der
verschiedenen Fertigungsstufen aktiviert. Fertige
Erzeugnisse wurden, von den Verkaufspreisen ausgehend,
retrograde bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert
angesetzt. Sie lauten auf Euro. Auf die Forderung aus
Lieferungen und Leistungen wurde eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren
Risiken berücksichtigt.
Alle Verbindlichkeiten lauten auf Euro und wurden zum
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Davon-Vermerke
Laufzeitvermerke:
Alle Forderungen, sonstigen
Vermögensgegenstände und Bankguthaben haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Gleiches gilt für alle Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen, sonstigen Verbindlichkeiten und
TEuro 1.034,0 Bankverbindlichkeiten.
Besicherung:
Durch Sicherungsübereignungen sind
Verbindlichkeiten in Höhe von TEuro 2.230,2 (Vorjahr
TEuro 2.316,9) gesichert.
Sonstige Verbindlichkeiten:
Von den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche aus
Steuern in Höhe von TEuro 315,4 und solche aus
sozialer Sicherheit in Höhe von TEuro 110,9
ausgewiesen.
Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer ist ab 23. Dezember 2008
Herr Dr. jur. Claus Schnell, Frankfurt am Main.
Das Stammkapital der Gesellschaft wurde am 6.
März 2010 um Euro 300.000 auf Euro 550.000
erhöht.
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind Leasingverpflichtungen von Euro
169.230, die bis April 2011 laufen und weitere Euro 19.460,
die bis April 2012 laufen, zu vermerken.
Die Miete für das Betriebsgrundstück mit
Aufbauten beträgt ab 2010 jährlich Euro 60.000.
Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2012. Die finanzielle
Verpflichtung aus dem Mietvertrag beträgt folglich
Euro 180.000.
Die Gesellschaft haftet aus gem. § 613a BGB
übernommenen Arbeitsverhältnissen für
Pensionsverpflichtungen, die noch die abgebende
Gesellschaft zu erfüllen hat.
Warburg, den 6. Dezember 2010
gez. Dr. Claus Schnell
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