Stammdaten

Register
Amtsgericht Regensburg HRB 3919
Eingetragen
3.3.1989
Branche
Vermietung von Baumaschinen und -gerätenHerstellung von Baubedarfsartikeln aus KunststoffenSpezialisierte Bautätigkeiten im Tiefbau
Gegenstand
Der Betrieb einer (Bauschutt-) Recyclinganlage, die Vornahme von Erdund Baggerarbeiten aller Art und die Vermietung von Bagger- und Baumaschinen.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Bernhard Hengl
seit 2.2.2004
Geschäftsführer
Wolfgang Hengl
seit 2.2.2004
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
50.00%
50.00%

Gesellschafter
Beta

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Bernhard Hengl
Dorfstr. 22a, Unterpfraundorf 93176 Beratzhausen
12.782 €
50.00%
Wolfgang Hengl
Dorfstr. 12, Unterpfraundorf 93176 Beratzhausen
12.782 €
50.00%

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Hengl GmbH

Beratzhausen-Unterpfraundorf

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 16.019,00 35.900,00
I. Sachanlagen 16.019,00 35.900,00
B. Umlaufvermögen 1.373.341,18 1.167.283,08
I. Vorräte 62.600,00 55.100,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 652.157,22 678.322,46
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 658.583,96 433.860,62
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.696,65 2.566,17
Summe Aktiva 1.392.056,83 1.205.749,25

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 826.990,10 673.740,54
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 648.175,95 527.763,84
III. Jahresüberschuss 153.249,56 120.412,11
B. Rückstellungen 534.708,15 485.460,62
C. Verbindlichkeiten 30.358,58 46.548,09
Summe Passiva 1.392.056,83 1.205.749,25

Anhang für das Geschäftsjahr 31.12.2023

Allgemeine Angaben

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als Kleine Kapitalgesellschaft gem. §267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Wertansätze in der Bilanz der Hengl GmbH zum 31.12.2023 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Von der Vereinfachungsregel entsprechend Abschnitt 44 EStR für Zugänge bei beweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurde Gebrauch gemacht.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen und handelsrechtlichen Regelungen.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Die Befreiungsvorschrift des § 274 a Nr. 4 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr . Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 106.039 0,- 163.532 0,-
Sonstige Vermögensgenstände 548.238 547.312 515.708 513.921

Rechnungsabgrenzungsposten

Im Rechnungsabgrenzungsposten ist ein Disagio in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 ) enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Verbindlichkeiten

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Bilanzjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00
Vorjahr davon Restlauf- zeit bis 1 Jahr davon Restlauf- zeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Personalstand

Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 8 beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei

Herrn Hengl Bernhard und

Herrn Hengl Wolfgang

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

 

Beratzhausen, den 06. März 2025

Bernhard Hengl

Geschäftsführer

Wolfgang Hengl

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 5.3.2025.

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