OSPELAG Spedition GmbHLiquidiert

Karuschenweg 62, 26127 Oldenburg (Oldb), DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Oldenburg HRB 3752
Eingetragen
10.4.1979
Branche
Vermittlungstätigkeiten für die GüterbeförderungErbringung von LogistikdienstleistungenSpeditionen
Gegenstand
Der Betrieb des Speditions-, Frachtführerund des Lagergeschäfts sowie der Abfertigungsspedition.

Historie

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Management

NameRolle
Klaus Nindel
seit 2.1.2014
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

OSPELAG Spedition GmbH

Oldenburg

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012

Bilanz

AKTIVA

Vorjahr 

A. Anlagevermögen 
I. Finanzanlagen 123.137,67 121.297,20
B. Umlaufvermögen
I.  Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.675,36 4.651,74
II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 140.447,34 157.523,64
142.122,70 162.175,38
C. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 43.240,69 30.300,16
(vgl. Posten A. der Passivseite) 308.501,06 313.772,74
PASSIVA

Vorjahr 

A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 26.400,00 26.400,00
II. Verlustvortrag -56.700,16 -55.696,43
III. Jahresfehlbetrag -12.940,53 -1.003,73
-43.240,69 -30.300,16
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
(vgl. im Übrigen Posten C. der Aktivseite) 43.240,69 30.300,16
0,00 0,00
B. Rückstellungen 195.213,34 200.485,75
C. Verbindlichkeiten 112.926,68 112.926,68
D. Rechnungsabgrenzungsposten 361,04 360,31
308.501,06 313.772,74

Anhang

1.            Erläuterungsbericht

1.1       Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2012 weist die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB auf und wird gemäß den deutschen handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften i.d.F. des am 25.05.2009 in Kraft getretenen Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

1.2      Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gemäß § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB

Zu den ausgeübten Wahlrechten bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden die folgenden Erläuterungen gegeben.

In den Finanzanlagen werden Wertpapiere des Anlagevermögens ausgewiesen. Diese werden mit ihren Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit dem Nennbetrag.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht.

Die Rückstellungen für Pensionen sind nach den anerkannten versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die "Richttafeln 2005 G" von Klaus Heubeck verwendet.

Die in den Rückstellungen für Pensionen enthaltenen Verpflichtungen sind teilweise durch Rückdeckungsversicherungen gesichert, die ausschließlich der Erfüllung dieser Verpflichtungen dienen und dem Zugriff der übrigen Gläubiger entzogen sind. Diese Rückdeckungsversicherungen wurden nach den BilMoG-Bestimmungen (§ 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) im Geschäftsjahr mit den zugrunde liegenden Verpflichtungen verrechnet.

Die Rückstellungen werden grundsätzlich mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB bewertet.

Dabei wird grundsätzlich von einer allgemeinen, jährlichen Kostensteigerung ausgegangen, während die Abzinsung auf Basis der Zinssätze gemäß den Bestimmungen des § 253 Abs. 2 HGB erfolgt, wobei die Auswirkung auf das Finanzergebnis von untergeordneter Bedeutung ist.

Bei den sonstigen Rückstellungen ergibt sich aufgrund dieser Bewertung eine unbedeutende Abweichung zu dem nach steuerlichen Vorschriften ermittelten Rückstellungsbetrag, so dass der höhere steuerliche Wert auch als handelsrechtlicher Wertansatz ausgewiesen wird.

Die Verbindlichkeiten werden mit Ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern i.S.d. § 42 Abs. 3 GmbHG  in Höhe von € 112.926,68 (Vorjahr € 112.926,68). Diese Verbindlichkeiten sind unbesichert und haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

2.       Ergänzungsbericht

2.1     Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB gemäß § 268 Abs. 7 HGB

Eventualverbindlichkeiten aus Haftungsverhältnisses im Sinne des § 251 HGB bestanden am

Bilanzstichtag nicht.

2.2     Sonstige Pflichtangaben gemäß § 285 Nr. 10 HGB

Geschäftsführungsorgan der Gesellschaft ist der alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer

Herr Klaus Nindel, Oldenburg

26127 Oldenburg, den 03. September 2013

gez. Klaus Nindel

(Geschäftsführer)

Zusätzliche Angaben

Der Jahresabschluss der OSPELAG Spedition GmbH, Oldenburg, ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 03. September 2013 festgestellt worden.

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