Alfred
Bauer GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
108.501,29 |
110.429,53 |
| I.
Sachanlagen |
16.431,00 |
22.188,00 |
| II.
Finanzanlagen |
92.070,29 |
88.241,53 |
| B.
Umlaufvermögen |
66.822,93 |
55.754,12 |
| I.
Vorräte |
357,44 |
313,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
64.397,09 |
53.883,96 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.068,40 |
1.557,16 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.440,00 |
1.460,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
176.764,22 |
167.643,65 |
Passiva
|
|
31.12.2008
EUR |
31.12.2007
EUR |
| A.
Eigenkapital |
11.577,53 |
13.228,26 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
12.336,33 |
1.280,38 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.650,73 |
11.055,95 |
| B.
Rückstellungen |
162.853,00 |
152.404,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.333,69 |
2.011,39 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.333,69 |
2.011,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
176.764,22 |
167.643,65 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Alfred Bauer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der Alfred Bauer GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahr des
Zugangs aktiviert und planmäßig abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen entsprechend den
steuerlichen Regelungen nach dem Teilwertverfahren
durchgeführt.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt. Sofern die Tageswerte über den
Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die
Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Bruttoanlagenspiegel
Die Aufgliederung und Entwicklung der Anlagenwerte
ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Geschäftsjahresabschreibung
Die Geschäftsjahresabschreibung je Posten der
Bilanz ist aus dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Die Geschäftsführung schlägt in
Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, den
Jahresfehlbetrag auf den Verlustvortrag zu übernehmen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Erster Geschäftsführer: Herr Alfred Bauer
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurden Kredite
gewährt und mit 4,5% verzinst.
Haftungsverhältnisse aufgrund der Forderungen
wurden nicht eingegangen (§ 285 Abs. 9c HGB).
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