STEWARD & SPENCER AGLiquidiert
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Steward & Spencer AGDüsseldorfJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008Bilanz
Anhang für das Geschäftsjahr zum 31.12.2008Allgemeine AngabenGrundlagen der RechnungslegungDer vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDie Wertansätze in der Bilanz der Steward & Spencer AG zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, entsprechend der Nutzungsdauer bewertet. Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Gemäß Angabe des Vorstandsvorsitzenden sind die Forderungen werthaltig. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert ausgewiesen. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung erfolgte auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur BilanzAnlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:
Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen die Kosten für die Fertigung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung (§158 AktG) 10. Jahresüberschuss/-fehlbetrag EUR 17.612,96 11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr - EUR 1.325.064,08 12. Bilanzverlust - EUR 1.307.451,12 Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. Sonstige Angaben Grundkapital Das Grundkapital beträgt unverändert EUR 200.000,00. Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 04. Dezember 2001 wurde die Umstellung des Grundkapitals von DM 300.000,00 auf EUR 153.387,56 beschlossen. Gleichzeitig wurde das Grundkapital um EUR 46.612,44 auf EUR 200.000,00 erhöht. Die Erhöhung ist durch Ausgabe von 46.494 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EUR 1,0025 erfolgt. Personalstand Im Geschäftsjahr waren keine Arbeitnehmer beschäftigt. Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB. Geschäftsführung Folgende Personen waren im abgelaufenen Geschäftsjahr zu Vorstandsmitgliedern bestellt: Herr Klaus Schaaf, Vorsitzender Herr Guido Rhinow Die Gesellschaft wird durch den Vorstandsvorsitzenden einzeln oder durch ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten. Aufsichtsrat Aufsichtsratsvorsitzender: Herr Dr. Michael Tigges, Rechtsanwalt Aufsichtsrat: Herr Martin Wolters, Rechtsanwalt Herr Olaf Silling, Rechtsanwalt Zu den unter sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesenen partiarischen Darlehen in Höhe von EUR 111.000,00 und dem Verrechnungskonto K. Schaaf in Höhe von EUR 60.202,18 sowie teilweise zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen Rangrücktrittsvereinbarungen in voller Höhe zugunsten von allen gegenwärtigen und künftigen Gläubigern, solange eine rechnerische Überschuldung in der Bilanz besteht. Die Überschuldung ist damit beseitigt. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Düsseldorf, den 30. Dezember 2010 …......................................................... …………………………………………. Klaus Schaaf Guido Rhinow |
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