Witec Wiegetechnik GmbHLiquidiert

Stammdaten

Register
Amtsgericht Wetzlar HRB 1965
Eingetragen
17.2.1997
Branche
Herstellung von PrüfmaschinenHerstellung von Hebezeugen und FördermittelnForschung und Entwicklung im Bereich Biotechnologie
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Konstruktion von Qualitätssicherungs- und Automatisierungssystemen.

Historie

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Management

NameRolle
Hans-Peter Heumann
seit 6.10.2008
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Witec Wiegetechnik GmbH i. L.

Wetzlar

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

Aktiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Anlagevermögen 2.107,00 8.387,00
I. Sachanlagen 2.107,00 8.387,00
B. Umlaufvermögen 13.872,06 20.722,00
I. Vorräte 2.544,97 3.101,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.502,24 8.851,10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.824,85 8.769,40
Bilanzsumme, Summe Aktiva 15.979,06 29.109,00

Passiva

31.12.2007
EUR
31.12.2006
EUR
A. Eigenkapital 11.819,71 21.472,13
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 4.092,46 -6.615,79
III. Jahresfehlbetrag 9.652,42 10.708,25
B. Rückstellungen 1.100,00 2.424,26
C. Verbindlichkeiten 3.059,35 5.212,61
Bilanzsumme, Summe Passiva 15.979,06 29.109,00

Anhang

für das Geschäftsjahr 31.12.2007


Allgemeine Angaben


Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze


Die Wertansätze in der Bilanz der Witec Wiegetechnik GmbH i. L. zum 31.12.2007 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. soweit erforderlich zum niedrigeren, beizulegenden Wert bewertet.

Die Bewertung der auf Valuta-Basis erworbenen Anteile an verbundenen Unternehmen erfolgte zu dem am Anschaffungstag maßgebenden Wechselkurs ohne Berücksichtigung der bis zum Bilanzstichtag eingetretenen Kursänderungen.


Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Pensionsrückstellungen beruhen auf versicherungsmathematischen Berechnungen entsprechend den steuerlichen Regelungen.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.


Grundlagen der Währungsumrechnung: Im vorliegenden Jahresabschluss sind die Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder Währung mit dem Kurs zum Zeitpunkt der erstmaligen Buchung bewertet. Erträge und Aufwendungen aufgrund von Kursänderungen sind ergebniswirksam berücksichtigt worden. Der Ansatz von Beteiligungen ist mit den Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren, am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.




Erläuterungen zur Bilanz


Anteilsbesitz


Anteilsbesitz § 285 Abs. 11 HGB liegt nicht vor.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als 1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.439,99 € 0,00 € 6.596,85 € 0,00 €

Sonstige Vermögensgegenstände 1.062,25 € 0,00 € 2.254,25 € 0,00 €



Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen.

Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Verbindlichkeiten


Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:


Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00 € 0,00 € 0,00 €



Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten gg. Kreditinstitute 0,00 € 0,00 € 0,00 €



Bilanzjahr Vorjahr
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 579,72 € 617,33 €
Sonstige Verbindlichkeiten 2.323,34 € 3.036,99 €




Angaben nach § 42 Abs. 3 GmbHG


Gegenüber den Gesellschaftern bestanden die nachfolgenden Rechte und Pflichten:


Forderungen: 0,00 €

Verbindlichkeiten: 156,29 €



Sonstige Angaben


Personalstand


Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 2 Arbeitnehmer beschäftigt.

Die Berechnung erfolgte methodisch nach § 267 Abs. 5 HGB.



Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Hans Peter Heumann.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Gez. Hans Peter Heumann (Geschäftsführer)


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