Stammdaten

Register
Amtsgericht Hagen HRB 4467
Vorher
Mantinga GmbH
Eingetragen
14.8.2003
Branche
Großhandel mit Zucker, Süßwaren und BackwarenGroßhandel mit Mehl und GetreideproduktenEinzelhandel mit Back- und Süßwaren
Gegenstand
Groß- und Einzelhandel mit Tiefkühlbackwaren sowie die Erstellung von Konzepten und Einrichtungen für SB Bäckereibetriebe.

Historie

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Management

NameRolle
Birutė Žideckienė
seit 11.11.2020
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
Vytenis Kupstas
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Vytenis Kupstas
Marijampole (Litauen)
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Mantinga GmbH

Hagen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017

Bilanz

Aktiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 80.000,00 0,00
I. Sachanlagen 80.000,00 0,00
B. Umlaufvermögen 43.870,94 52.603,34
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.570,25 3.018,00
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 42.300,69 49.585,34
Summe Aktiva 123.870,94 52.603,34

Passiva

31.12.2017
EUR
31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 90.307,48 34.790,17
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 9.790,17 -47.393,85
III. Jahresüberschuss 55.517,31 57.184,02
B. Rückstellungen 5.816,15 14.180,48
C. Verbindlichkeiten 27.747,31 3.632,69
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 27.747,31 3.632,69
Summe Passiva 123.870,94 52.603,34

Anhang (01.01.2017 - 31.12.2017)


1. Allgemeine Angaben


Die Mantinga GmbH hat ihren Sitz in Hagen und ist eigentragen in das Handeslregister beim Amtsgericht Hagen unter der Nummer HR B 4467.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2017 der Mantinga GmbH ist unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung nach den Vorschriften der §§ 242 bis 256a und der §§ 264 bis 288 HGB und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenkriterien für Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB. Die entsprechenden größenabhängigen Erleichterungen werden teilweise in Anspruch genommen.

2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

2.1 Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden unverändert zum Vorjahr beibehalten. Die Grundsätze der Darstellungsstetigkeit wurden gewahrt. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen.
Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt und unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet worden.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert bilanziert.
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Restlaufzeit beträgt sämtlich bis zu einem Jahr.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in ausländischer Währung bestanden am Bilanzstichtag nicht.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz
3.1 Gezeichnetes Kapital
Die Gesellschaft ist mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 ausgestattet, das voll eingezahlt ist.
3.2 Gewinn- oder Verlustvortrag
Ein etwaiger Gewinn- oder Verlustvortrag ist der Bilanz zu entnehmen.
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Angaben zu den Geschäftsführern, zu Beteiligungsverhältnissen u.ä.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurden die Geschäfte der Gesellschaft durch folgende Personen geführt:
Kristina Kavaliauskiene (Beruf: Geschäftsführerin, Befreiung von § 181 BGB, Einzelvertretungsvollmacht)


4.2 Weitere Angaben (Haftungsverhältnisse, Eventualverbindlichkeiten, sonstige
Verpflichtungen)
Verbindlichkeiten i. S. d. § 251 HGB liegen nicht vor, so dass auch diesbezügliche Angaben zu Sicherheiten und Pfandrechten sowie zu den Gründen der Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme nicht erforderlich sind.

Hagen, den 19.04.2018

gez. Kristina Kavaliauskiene

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