Auto-Kennzeichen Große-Vehne GmbH
Halle
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.368,00 |
26.376,00 |
| I.
Sachanlagen |
18.368,00 |
26.376,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
293.374,56 |
243.262,09 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
150.131,49 |
131.394,20 |
| II.
Wertpapiere |
85.707,70 |
80.023,41 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.535,37 |
31.844,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
311.742,56 |
269.638,09 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
261.141,69 |
224.965,70 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
199.401,11 |
159.451,99 |
| III.
Jahresüberschuss |
36.175,99 |
39.949,12 |
| B.
Rückstellungen |
5.025,48 |
9.369,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
45.575,39 |
35.303,39 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
311.742,56 |
269.638,09 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der
Vorschriften in § 266 Abs. 2 und 3 HGB.
Die Erstellung des Anhangs bzw. die Offenlegung des
Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften.
Darstellung der Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
gem. § 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB
Bei der Bilanzierung wurden die gesetzlichen
Bilanzierungsgebote und -verbote beachtet.
Bilanzierungswahlrechte sind im Sinne des
steuerlichen Bilanzierungsgebots ausgeübt worden.
Bei der Bewertung wurde das Anschaffungskostenprinzip
beachtet, insbesondere sind keine nicht realisierbaren
Gewinne ausgewiesen worden.
Dem Niederstwertprinzip wurde beim
Umlaufvermögen ausnahmslos Folge geleistet, beim
Anlagevermögen soweit gesetzlich zulässig.
Die Nutzungsdauer ist entsprechend der
geschätzten voraussichtlichen Verwendbarkeit im
Betrieb bemessen.
Die Anschaffungskosten aller beweglichen
Anlagegüter werden mit degressiver bzw. mit linearer
Abschreibung fortgeführt.
Die Verbindlichkeiten wurden entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften mit ihrem Nennbetrag passiviert.
Die Vorschriften für die Bildung von
Rückstellungen wurden beachtet.
§ 284 (2) Nr. 3 HGB
Abweichungen von Bilanzierungs- u. Bewertungsmethoden
wurden nicht vorgenommen.
§ 285 HGB
a)
§ 285 Nr. 1 a HGB
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden zum Bilanzstichtag nicht.
b)
§ 285 Nr. 10 HGB
Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird
durch Herrn Josef Große-Vehne und Frau Michaele
Große-Vehne ausgeübt.
Borken, am 27.06.2011
gez. Michaele Große-Vehne
-Geschäftsführerin-
gez. Josef Große-Vehne
-Geschäftsführerin-
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.08.2011 festgestellt.
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