RM & MA
Erdmann GmbH
Würselen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
2.632,00 |
20.436,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.632,00 |
20.436,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
115.495,02 |
53.431,22 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
84.010,45 |
14.333,55 |
| II.
Wertpapiere |
1.157,90 |
0,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
30.326,67 |
39.097,67 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
186,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
118.127,02 |
86.553,22 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
81.020,39 |
65.153,49 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
24.153,49 |
1.783,06 |
| III.
Jahresüberschuss |
44.366,90 |
38.370,43 |
| B.
Rückstellungen |
14.589,00 |
3.402,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
22.517,63 |
17.997,73 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
118.127,02 |
86.553,22 |
Anhang
A.
Erläuterung der Bilanz
Bei der RM & MA Erdmann GmbH, Würselen,
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i.S.d.
§ 267 Abs. 1 HGB. Von den
größenabhängigen Erleichterungen der
§§ 264 Abs. 1 S. 3 und 288 HGB wurde Gebrauch
gemacht.
Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2010 wurde
nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter
Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetztes erstellt.
Die Vorjahresvergleichszahlen wurden aufgrund des
Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das Anlagevermögen ist zu Anschaffungskosten -
vermindert um Abschreibungen - bewertet. Abschreibungen
erfolgen linear entsprechend der voraussichtlichen
Nutzungsdauer nach den steuerlich zulässigen
Sätzen. Geringwertige Wirtschaftsgüter i.S.d.
§ 6 Abs. 2 EStG in der ab 1.10.2010 geltenden Fassung
werden in voller Höhe abgeschrieben. Für
Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten zwischen
150,00 EUR und 1.000,00 EUR, die in den Jahren 2008 bzw.
2009 angeschafft wurden, wurde ein Sammelposten gebildet,
der unter Anwendung von § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben
wird.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie
die sonstigen Vermögensgegenstände sind zu
Nennwerten angesetzt. Einzel- oder
Pauschalwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen.
Die bilanzierten Bankbestände entsprechen den
auf den Kontoauszügen ausgewiesenen Kontoständen.
Das gezeichnete Kapital entspricht dem im
Handelsregister eingetragenen Betrag.
Auf das Stammkapital von 25.000,00 EUR sind 50 %
eingezahlt. Gemäß § 272 Abs. 1 HGB wird die
ausstehende nicht eingeforderte Einlage i.H.v. 12.500,00
EUR auf der Passivseite ausgewiesen.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die
Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuernachzahlung
für das Wirtschaftsjahr 2010.
Die sonstigen Rückstellungen sind mit dem
Betrag, der sich nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung zur Abdeckung aller erkennbaren Risiken und
ungewissen Verbindlichkeiten ergibt, bewertet.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag bilanziert.
II.
Angaben zu den Restlaufzeiten und Sicherheiten der
Verbindlichkeiten
Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von
bis zu einem Jahr. Besondere Sicherheiten wurden nicht
vereinbart.
III.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
Zum Bilanzstichtag bestehen weder Forderungen noch
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.
B.
Erläuterung zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung der Gesellschaft
wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.
C.
Angaben zu sonstigen Sachverhalten
Mitglieder der Geschäftsführung
Herr Robert Erdmann, Würselen
Würselen, den 2. Mai 2011
Robert Erdmann
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