aigent Verwaltungs GmbHLiquidiert
Stammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
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Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Aigent Verwaltungs GmbHKarlsruheJahresabschluss zum 30.06.2007Bilanz
AnhangA) Grundlagen Der Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2007 wurde nach den Grundsätzen der §§ 238 ff. HGB, insbesondere nach den Vorschriften für die Kapitalgesellschaften gem. §§ 264 HGB und den Vorschriften des GmbH-Gesetzes, als auch nach den Vorschriften des Gesellschaftsvertrages, erstellt. Das Geschäftsjahr ist ein Rumpfgeschäftsjahr (01.10.06.-30.06.07). Das Vorjahr ist gleichfalls ein Rumpfgeschäftsjahr (24.05.06-30.09.06). Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach §§ 274a, 288 Satz 1 HGB bezüglich der Form der Darstellung und Umfang der Angaben wurde Gebrauch gemacht. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde aufgrund des § 264 Abs. 1 S. 3 HGB verzichtet. B) Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten und der Einschätzung von Risiken wurde das Prinzip der Vorsicht angewandt. Ein Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Gegenstände des immateriellen Anlagevermögens wurden mit den Anschaffungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um die planmäßige Abschreibung vermindert. Das Sachanlagevermögen ist mit den aktivierungspflichtigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgte linear oder degressiv in der steuerlich zulässigen Höhe unter Beachtung der branchenüblichen oder betriebsbedingten Nutzungsdauer. In den Fällen, in denen dies zu einen höheren Abschreibung führte, wurde von der degressiven zur linearen Abschreibung übergegangen. Die Bewertungsfreiheit von geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne des § 6 Abs. 2 EStG wurde in Anspruch genommen. Beteiligungen wurden zu den Anschaffungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden zulässigen Wert angesetzt. Steuerliche Sonderabschreibungen, außerplanmäßige Abschreibungen oder Wertberichtigungen wurden im Geschäftsjahr nicht vorgenommen. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen berücksichtigt. Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar waren, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Das Prinzip der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt. In die Herstellungskosten von Vermögensgegenständen des Umlaufvermögens wurden keine Fremdkapitalzinsen einbezogen. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden mit dem Nennbetrag bewertet und hinsichtlich ihrer Werthaltigkeit geprüft. Uneinbringliche Forderungen wurden in voller Höhe abgeschrieben. Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr in Höhe von 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR). Die Rückstellungen für Steuern wurden entsprechend der voraussichtlichen Inanspruchnahme dotiert. Die sonstigen Rückstellungen wurden mit den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen angesetzt und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen in ausreichendem Umfang. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. Erhaltene Anzahlungen werden mit dem Nettobetrag ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr beträgt zum Ende des Geschäftsjahres 0,00 EUR (Vorjahr: 362,79 EUR). Verbindlichkeiten, die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert sind bestehen zum Bilanzstichtag nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). Langfristige Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren bestehen nicht (Vorjahr: 0,00 EUR). C) Sonstige Angaben Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang geben entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich die wirtschaftliche Lage wieder. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Abschlussstichtag nicht. Während des abgelaufenen Geschäftsjahres wurde die alleinige Geschäftsführung des Unternehmens durch Herrn Dipl.-Inf. (FH) Martin Oelhoff wahrgenommen. Karlsruhe, den 20. Juni 2008 Die Geschäftsführung |
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