Magdeburger
Fenster- und Türenwerk GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.291.722,13 |
1.219.734,13 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
77.540,00 |
122.351,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.214.182,13 |
1.097.383,13 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.533.001,05 |
2.012.538,76 |
| I.
Vorräte |
842.349,16 |
551.323,59 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.393.205,07 |
1.019.557,62 |
| III.
Wertpapiere |
202.850,00 |
221.136,20 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
94.596,82 |
220.521,35 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
47.121,14 |
50.859,02 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.871.844,32 |
3.283.131,91 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.027.490,67 |
350.065,57 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
100.000,00 |
100.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
225.065,57 |
160.815,19 |
| IV.
Jahresüberschuss |
677.425,10 |
64.250,38 |
| B.
Sonderposten mit Rücklageanteil |
0,00 |
101.034,44 |
| C.
Rückstellungen |
174.310,40 |
114.356,27 |
| D.
Verbindlichkeiten |
2.667.543,25 |
2.715.175,63 |
| E.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.500,00 |
2.500,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.871.844,32 |
3.283.131,91 |
Anhang
Grundsätzliche Angaben zur Aufstellung
Die Gesellschaft hat als kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB für die Aufstellung
des Anhanges die größenabhängigen
Erleichterungen nach §§ 274a, 276 und 288 HGB in
Anspruch genommen.
Die Gliederung des Jahresabschlusses erfolgte in
Übereinstimmung mit den handelsrechtlichen
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
266 und 275 Abs. 2 HGB). Aus Gründen der Klarheit der
Aussage des Jahreabschlusses wurde entsprechend § 265
Abs. 7 Nr. 2 HGB die Restlaufzeiten der Forderungen (§
268 Abs. 4 HGB) und der Verbindlichkeiten (§§ 268
Abs. 5 und 285 Nr. 1a HGB) sowie Vermerke zu den
Verbindlichkeiten aus Steuern und im Rahmen der sozialen
Sicherheiten im Anhang angegeben.
Für die Veröffentlichung des
Jahresabschlusses werden die
größenabhängigen Erleichterungen nach
§ 326 HGB in Anspruch genommen.
Angaben und Erläuterungen zur Bilanz
Allgemeine Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten
wurde nach den handelsrechtlichen Vorschriften der
§§ 252 - 256a HGB vorgenommen. Soweit
möglich, wurden bilanzsteuerrechtliche Vorschriften
berücksichtigt, um die weitgehende Einheit zwischen
Handels- und Steuerbilanz zu erhalten.
Die Bewertung der Vermögensgegenstände
erfolgte höchstens mit den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, die der Verbindlichkeiten mit dem
Erfüllungsbetrag. Rückstellungen wurden in
Höhe der Beträge gebildet, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung der
Risiken und möglichen Verpflichtungen erforderlich
sein werden.
Aktivseite der Bilanz
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten - vermindert um planmäßige,
nutzungbedingte Abschreibungen - bewertet. Die
Abschreibungen erfolgten nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer.
Die Abschreibungen der beweglichen Sachanlagen
wurden, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
berücksichtigend, in linearer Form verrechnet.
Soweit Ersatzwirtschaftgüter für die
aufgrund des Brandes in 2008 abgegangenen
Wirtschaftsgüter angeschafft wurden, sind die (durch
die Versicherungserstattungen) aufgedeckten stillen
Reserven auf die Neuerwerbe gemäß R 6.6 EStR
(erfolgsneutral) übertragen worden. Für die
nachträglichen Herstellungskosten der Produktionshalle
in 2009 wurde in 2008 ein Sonderposten mit
Rücklageanteil gemäß § 273 Abs. 1 HGB
in Höhe von 101.034,44 Euro gebildet. Dieser
wurde in 2009 vollständig auf die nachträglichen
Herstellungskosten in Höhe von 195.235,31 Euro
übertragen. Die Übertragung erfolgte in der Art,
dass zunächst der bestehende Sonderposten
ergebniserhöhend aufgelöst und in gleicher
Höhe eine außerplanmäßige
Abschreibung auf die Produktionshalle vorgenommen worden
ist.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG in voller Höhe
abgeschrieben. Für geringwertige Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten von 150,00 - 1.000,00 Euro wurde
gemäß § 6 Abs. 2a EstG ein Sammelposten
gebildet, der über eine Nutzungsdauer von fünf
Jahren abgeschrieben wird.
Die Gegenstände des Umlaufvermögens wurden
mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. den
niedrigeren Kurswerten in Ansatz gebracht.
Die Ermittlung der Herstellungskosten der Erzeugnisse
erfolgte unter Berücksichtigung der gemäß R
6.3 EStR aktivierungspflichtigen Aufwendungen.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden allen
erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Ausfallrisiko
durch angemessene Abwertungen in Form von nachstehenden
Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen teilen
sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268 Abs. 4
HGB wie folgt auf (Werte in Klammer geben die
Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
Euro
|
Über 1 Jahr
Euro
|
Gesamt
Euro
|
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
|
1.393.205,07
(1.019.557,62)
|
0,00
(0,00)
|
1.393.205,07
(1.019.557,62)
|
In den Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten
bewertete sonstige Wertpapiere ausgewiesen. Soweit es
notwendig war, wurde der am Bilanzstichtag vorliegende
niedrigere Wert angesetzt.
Passivseite der Bilanz
Bei der Bemessung der Rückstellungen wurde allen
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
Rechnung getragen. Sie wurden einzeln in Höhe des
Betrages gebildet, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung der jeweiligen Risiken und
möglichen Verpflichtungen zu deren vollständigen
Deckung erforderlich sein wird.
Genau bestimmbare Verbindlichkeiten wurden
grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag
passiviert.
Die in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
teilen sich hinsichtlich der Restlaufzeiten gem. § 268
Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1a HGB wie folgt auf (Werte
in Klammer geben die Vorjahreswerte an):
|
Bis 1 Jahr
Euro
|
>1 bis 5 Jahre
Euro
|
Über 5 Jahre
Euro
|
Gesamt
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
1.204.439,94
(1.200.003,78)
|
475.129,96
(489.494,53)
|
987.973,35
(1.010.826,32)
|
2.667.543,25
(2.700.324,63)
|
- davon aus Steuern
|
12.964,53
(13.749,38)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
12.964,53
(13.749,38)
|
- davon im Rahmen der sozialen Sicherheit
|
0,00
(974,40)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(0,00)
|
0,00
(974,40)
|
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind solche
gegenüber Gesellschaftern i.H.v. 500.000,00 Euro
(Vorjahreswert: 500.000,00 Euro) enthalten. Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurden mit
nominal 5,5% verzinst.
Besicherung der in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten gemäß §§ 285 HGB
sowie Eventualverbindlichkeiten gemäß § 251
HGB:
Zur Absicherung eigener Betriebsschulden hat die
Gesellschaft zu Gunsten des Gläubigers auf dem
bilanzierten Betriebsanwesen in 39110 Magdeburg,
Hohendodeleber Str. 8,
Grundschulden in Höhe von insgesamt
1.150.000,00 Euro (aufgeteilt in 1 x 650.000,00 Euro und 1
x 500.000,00 Euro) eingetragen. Zur weiteren Absicherung
der eigenen Verbindlichkeiten gegenüber dem selben
Gläubiger wurden außerdem sämtliche Miet-
und Pachtforderungen gegen die jeweiligen Mieter im Objekt
Hohendodeleber Str. 8 in Magedeburg an den Gläubiger
abgetreten.
Die eigenen Verbindlichkeiten (für welche die
Grundschulden einzustehen haben und die Abtretungen gelten)
valutierten zum Bilanzstichtag in Höhe von 743.557,83
Euro (Vorjahreswert: 590.670,01 Euro).
Zusätzliche Angaben
Im abgelaufenen Geschäftsjahr war Herr Michael
Stegemann als Geschäftsführer bestellt.
Magdeburg, den 30. März
2010
Magdeburger
Fenster- und Türenwerk GmbH,
vertreten durch sämtliche
Geschäftsführer
Michael
Stegemann
|