MeiLog Logistik und Service GmbH
Selbe AdresseErbringung von Logistikdienstleistungen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ingo Hoepfner seit 7.6.2013 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Wassermann Expert Services GmbHBöblingenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2015der Wassermann Expert Services GmbH, BöblingenA. ALLGEMEINE ANGABEN Bilanzierungs‑ und Bewertungsmethoden Grundlagen der Erstellung Der Jahresabschluss wurde gem. §§ 242 ff. und 264 ff. HGB sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums mit den Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben. Die Zugangsbewertung von Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens erfolgt höchstens zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten im Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen bzw. rechtlichen Eigentums. Die Folgebewertung des abnutzbaren Sachanlagevermögens ergibt sich aus den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen. Dabei werden Anschaffungsnebenkosten und Anschaffungskostenminderungen berücksichtigt. Die beweglichen Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden linear entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauerabgeschrieben. Bei geringwertigen Vermögensgegenständen des Sachanlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten bis € 410,00 netto erfolgt eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- und Herstellungskosten im Jahr des Zugangs. Die fertigen Leistungen werden bis zum Gewinnrealisationszeitpunkt zu Herstellungskosten bilanziert. die Herstellungskosten enthalten neben den Fertigungs-, Materialeinzelkosten und Sonderkosten der Fertigung auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie der Kosten des Werteverzehrs des Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung veranlasst ist. Für fertige Leistungen erfolgte im Rahmen der sog. retrograden Bewertung zum Abschlussstichtag eine Verlustantizipation durch Vergleich des Verkaufserlöses mit dem am Abschlussstichtag beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden grundsätzlich mit dem Nennbetrag in Höhe ihrer Anschaffungskosten angesetzt. Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung der Posten erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf bzw. der wirtschaftlichen Zurechnung zum Geschäftsjahr. Der Ausweis und die Darstellung des Eigenkapitals erfolgt gem. § 272 HGB. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten auf der Grundlage einer vorsichtigen kaufmännischen Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages wurden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. B. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Forderungen Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 340. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betragen T€ 115. In Höhe von T€ 362 haben die Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. C. VORSCHLAG ZUR ERGEBNISVERWENDUNG Der Jahresüberschuss in Höhe von T€ 127 wird zusammen mit dem Verlustvortag in Höhe von T€ 267 auf neue Rechnung vorgetragen.
Böblingen, den 14. April 2016 gez. Ingo Hoepfner, Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2016 festgestellt. |
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