Großhandel mit Geräten der Unterhaltungselektronik
NOVALUMEN GmbHLiquidiert
26209 Hatten, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Hendrik Schlander seit 26.2.2025 | Liquidator |
Peter Heinz Brauer seit 8.8.2024 | Liquidator |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
AVIR DLM S.à.r.l. | 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
NOVALUMEN GmbH i.L.HattenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2022 bis zum 31.12.2022BilanzAktiva
Anhang für das Geschäftsjahr 2022NOVALUMEN GmbH i.L., HattenI. Allgemeine Hinweise Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Hatten und ist im Handelsregsiter Oldenburg unter 218780 unter der Firma NOVALUMEN GmbH eingetragen. Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Der Jahresabschluss ist vor Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt worden. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den §§ 266 und 275 HGB sowie § 42 GmbHG. Von der Möglichkeit der verkürzten Bilanzdarstellung gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB wird Gebrauch gemacht. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. Von den ihr eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung der Bilanz gemäß § 274a HGB und der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 276 HGB macht die Gesellschaft Gebrauch. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Eigenkapital der Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag durch Verluste aufgebraucht. Die Bilanz zum 31. Dezember 2022 weist demzufolge einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag in Höhe von EUR 22.944.644,96 aus. Laut Angabe der Geschäftsführung ist nicht vom Fortbestand der Gesellschaft und einer künftigen Verbesserung der Ertragslage auszugehen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände wurden nicht aktiviert. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände sind mit den Entwicklungskosten angesetzt. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen erfolgen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer und werden nach der linearen Methode vorgenommen. Zuschreibungen wurden vorgenommen, soweit die Gründe für eine in Vorjahren vorgenommene Abschreibung nicht mehr bestehen. Außerplanmäßige Abschreibungen erfolgten bei Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Wert von EUR 250,00 bis EUR 1.000,00 wurden entsprechend den steuerlichen Regelungen in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für geringwertige Wirtschaftsgüter im Berichtsjahr mit einem Wert von bis zu EUR 800,00 wurden im Jahr der Anschaffung oder Herstellung vollständig in Abzug gebracht. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Finanzanlagen werden bei, voraussichtlich dauernder Wertminderung gemäß § 253 Abs. 3 HGB auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Sofern in Folgejahren die Gründe für die Wertminderung entfallen sind, erfolgen Zuschreibungen gemäß dem Wertaufholungsgebot gemäß § 253 Abs. 5 HGB. Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Wertpapiere des Anlagevermögens (Finanzanlagen) werden mit Anschaffungskosten oder mit dem auf Dauer niedrigeren beizulegenden Wert des Bilanzstichtags angesetzt. Unverzinsliche Ausleihungen sind mit ihrem Barwert angesetzt. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Die fertigen Erzeugnisse und Waren werden gemäß dem strengen Niederstwertprinzip nach § 253 Abs. 4 HGB mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bzw. letzten Einkaufspreisen bewertet. Notwendige Abschläge auf den niedrigeren beizulegenden Wert wurden vorgenommen. Die unfertigen Leistungen werden entsprechend ihres Fertigungsgrads mit den anteiligen Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Die fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB bewertet. Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt. Erhaltene Anzahlungen wurden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt und gemäß § 268 Abs. 5 Satz 2 HGB offen von den Vorräten abgesetzt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert bzw. ihrem niedrigeren beizulegendem Wert am Bilanzstichtag bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalbetrag abzüglich ggf. erforderlicher Einzelwertberichtigungen bewertet. Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennwert angesetzt. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen geleistete Zahlungen für Aufwendungen in Folgejahren und sind zu Nennwerten bilanziert. Vorauszahlungen und Einnahmen für künftige Zeiträume sind als Rechnungsabgrenzungsposten zeitanteilig abgegrenzt. Geldbeschaffungskosten (Disagio) werden analog der Zinsbindung abgeschrieben. Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden grundsätzlich mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet. Bei einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurde dabei das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 Halbsatz 2 HGB) und das Anschaffungskostenprinzip (§ 253 Abs. 1 Satz 1 HGB) beachtet. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und wurden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Zahlungseingänge für Erträge in Folgejahren. 1. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Positionen des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel auf der letzten Seite dieses Anhangs zu entnehmen. Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt EUR 495.708,32 (Vorjahr: EUR 0,00). Das Stammkapital in Höhe von EUR 25.000,00 wurde in voller Höhe einbezahlt. IV. Sonstige Angaben Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse bestehen zum Bilanzstichtag nicht. Geschäftsführung Als Geschäftsführer der Gesellschaft sind bestellt: Frank Günther Maik Torsten Weber Die Geschäftsführer sind alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Anzahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer belief sich auf 20 (Vorjahr: 0). sonstige Berichtsbestandteile
Hatten, den 21. August 2024 gez. Günther, Frank, Liquidator
Hatten, den 21. August 2024 gez. Brauer, Peter, Liquidator Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 21.08.2024 festgestellt. |
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