BHZ Sippel
GmbH
Weilmünster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
143.679,80 |
157.745,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2,00 |
2,00 |
| II.
Sachanlagen |
110.513,00 |
125.229,00 |
| III.
Finanzanlagen |
33.164,80 |
32.514,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
512.587,43 |
463.546,94 |
| I.
Vorräte |
46.127,70 |
48.513,17 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
308.318,73 |
212.320,83 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
44.817,94 |
62.888,40 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
158.141,00 |
202.712,94 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.827,80 |
4.674,00 |
| Aktiva |
661.095,03 |
625.966,45 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
500.483,86 |
473.585,59 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
443.585,59 |
493.534,20 |
| III.
Jahresüberschuss |
26.898,27 |
-49.948,61 |
| B.
Rückstellungen |
32.357,00 |
25.558,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
128.254,17 |
126.822,86 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
128.254,17 |
126.822,86 |
| Summe
Passiva |
661.095,03 |
625.966,45 |
Anhang
I. Erläuterungen zum Jahresabschluss
1. Allgemeine Erläuterungen
Der vorliegende Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
wurde nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB
aufgestellt.
Wir sind nach § 267 HGB eine kleine
Kapitalgesellschaft und haben die entsprechenden
Vorschriften für Gesellschaften
dieser Größenordnung beachtet.
2. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Immateriellen Vermögensgegenstände und
Sachanlagen des Anlagevermögens sind mit den
Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Es wird generell die lineare
AfA-Methode angewandt.
Außerplanmäßige
Abschreibungen wurden nicht vorgenommen.
Die geringwertigen Wirtschaftsgüter wurden 2023
gemäß § 6 Abs. 2a EStG abgeschrieben.
Das Finanzanlagevermögen wird zu
Anschaffungskosten bewertet. Liegt eine dauerhafte
Wertminderung vor, wird auf diesen Wert umgeschrieben.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist dem Anlagenspiegel zu entnehmen.
Dort ist auch die Abschreibung des laufenden
Geschäftsjahres in einer der Gliederung des
Anlagevermögens entsprechenden Aufgliederung
angegeben.
Die Bilanzierung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
erfolgt zu Anschaffungskosten. Unfertige und
fertige Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten
angesetzt, die sich an den handelsrechtlich mindestens
einzubeziehenden Aufwendungen orientieren.
Abschläge für niedrigere
Wiederbeschaffungskosten, eingeschränkte
Verwertbarkeit sowie nicht kostendeckende
Verkaufspreise werden -wenn notwendig- vorgenommen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden, ausgehend vom Nennwert, unter Beachtung eines
eventuellen Ausfallrisikos bewertet. Auf die laufenden
Forderungen wurde eine pauschale Wertberichtigung von
Nettoforderungen in Höhe von 1.986,00 EUR vorgenommen.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden
mit den Anschaffungskosten oder Nominalbeträgen
unter Berücksichtigung aller erkennbaren
Risiken angesetzt.
Die flüssigen Mittel werden mit den
Nennbeträgen bilanziert.
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten beinhalten
Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem
Bilanzstichtag.
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Die Rückstellungen werden in Höhe des
Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen ausgewiesen.
3. Erläuterungen zur Bilanz
Gegenüber Gesellschafter bestehen Forderungen in
Höhe von 20.817,94 EUR.
II. Sonstige Angaben
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss in Höhe von € 26.898,27 auf
das Jahr 2024 vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Weilmünster, den
25. Februar 2025
(gez.
Roland Sippel)
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.02.2025
festgestellt.
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