CFF Verwaltung GmbH
Arnstädter Straße 2, 98694 Ilmenau, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Markus Zott seit 11.1.2011 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
CFF Verwaltung GmbHGehrenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011BilanzAktiva
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 1. Dem Jahresabschluss zum 31.12.2011 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung für alle Kaufleute, die ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften sowie die Regelungen des Gesellschaftsvertrages/der Satzung zugrunde. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. 2. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. 3. In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. 4. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite und Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. 5. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital und die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. 6. Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgt in der Bilanz unter der Position "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten". 7. Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden. 8. Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Positionen des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig. Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 9. Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 HGB, da zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2011 mindestens zwei Kriterien die Grenzen von § 267 Abs. 1 HGB nicht überschreiten. Größenabhängige Erleichterungen (§§ 267, 274a, 276, 286, 288 HGB) werden grundsätzlich in Anspruch genommen. B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden I. Bilanzierungsmethoden 1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts Anderes bestimmt ist. 2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 HGB wurden beachtet. 3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nur soweit der Grund für die Rückstellungen entfallen ist. 4. Soweit Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben. 5. Die Ansatzvorschriften wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. II. Bewertungsmethoden 1. Die angewandten Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Bestimmungen. 2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. 3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. 4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. 5. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. 6. Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden. 7. Die einzelnen Posten wurden wie folgt bewertet: a. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. b. Die Gesellschafter-Forderungen und -Darlehen sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. c. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert in Übereinstimmung mit dem Ausweis der Bank bzw. des Kassenbuchs zum Stichtag angesetzt. d. Das gezeichnete Kapital ist in Übereinstimmung mit den Angaben im Gesellschaftsvertrag und der Eintragung im Handelsregister ausgewiesen. Der Ansatz erfolgt zum Nennwert. e. Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) sind mit dem nach kaufmännischer Beurteilung vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt; Kostensteigerungen bis zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme sind berücksichtigt. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen und bis zum Tag der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ihrer Höhe nach ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäfte sind berücksichtigt. f. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. C. Angaben zu Bilanzposten I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände (§ 268 Abs. 4 HGB)
II. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG) Die Gesellschaft hat gegenüber den Gesellschaftern Forderungen in Höhe von EUR 57.856,38 (Vorjahr TEUR 54,2 ). Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgt nicht. Die Forderungen sind in der Bilanz unter Aktiva A.I.1. III. In den Bilanzgewinn einbezogenen Gewinnvortrag (§ 268 Abs. 1 HGB) Der in den Bilanzgewinn einbezogene Gewinnvortrag entwickelte sich wie folgt:
IV. Verbindlichkeitenspiegel (§ 268 Abs. 5 HGB) Die Gliederung der Verbindlichkeiten nach deren Fälligkeit, Restlaufzeit und Sicherung ist in dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel gesondert dargestellt.
V. Haftungsverhältnisse (§ 251 HGB) und Einschätzung des Risikos der Inanspruchnahme Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nur als persönlich haftender Gesellschafter (vgl. Anmerkungen unter Buchstabe D. Ziff. II). D. Sonstige Angaben I. Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane (§ 285 Nr. 9 und 10 HGB) Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Georg Möller geführt. Der Geschäftsführer ist uneingeschränkt einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Angabe der Bezüge während des Geschäftsjahres erfolgt gem. § 288 Abs. 1 HGB nicht. Vorschüsse oder Kredite an Organe wurden nicht gewährt. II. Persönliche Haftung für Gesellschaften (§ 285 Nr. 11a HGB) Die Gesellschaft haftet persönlich für folgende Gesellschaften:
III. Ergebnisverwendungsvorschlag Die Geschäftsführung hat der Gesellschafterversammlung vorgeschlagen, den zum 31. Dezember 2011 ausgewiesenen Jahresüberschuss in voller Höhe auf neue Rechnung vorzutragen.
Rosenberg, 16.10.2012 Geschäftsführer sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 16.10.2012 festgestellt. |
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