prima Musikverlag GmbHLiquidiert

10623 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRB 19784
Eingetragen
30.11.2004
Branche
MusikverlageVeröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)Herstellung von Tonaufnahmen (Tonstudios)
Gegenstand
Die Produktion von Ton- und/oder Bildträgern, Unterhaltungsdarbietungen sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Sandra Pehlgrimm
seit 22.6.2016
Prokura
Frank Pehlgrimm
seit 30.11.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Prima Musikverlag GmbH

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 2.304,00 2.304,00
I. Sachanlagen 2.304,00 2.304,00
B. Umlaufvermögen 137.323,03 143.686,25
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.732,09 108.164,61
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 35.590,94 35.521,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 139.627,03 145.990,25

Passiva

   
  31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 131.625,53 128.039,16
I. gezeichnetes Kapital 38.346,89 38.346,89
II. Gewinnrücklagen 239,32 239,32
III. Gewinnvortrag 89.452,95 82.399,69
IV. Jahresüberschuss 3.586,37 7.053,26
B. Rückstellungen 7.016,00 7.024,00
C. Verbindlichkeiten 985,50 10.927,09
Bilanzsumme, Summe Passiva 139.627,03 145.990,25

Anhang

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss der Prima Musikverlag GmbH ist nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der § 267 Abs. 1 HGB auf.

Die Gesellschaft nimmt im Bereich der Aufstellung die größenabhängigen Erleichterungen im Sinne der §§ 274 a, 288 ff. HGB in Anspruch.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Die Gesellschaft nimmt die größenabhängigen Erleichterungen des § 326 HGB für die Offenlegung in Anspruch.

Angaben zur Bilanzierung und Bewertung einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen

Bilanzierungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt.

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Das Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 HGB wurde beachtet. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden

Die Bilanzierungsverbote nach §§ 248 Abs. 2 Satz 2, 269 HGB wurden beachtet.

Der vorliegende Jahresabschluss ist unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätze nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet.

Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

Bewertungsmethoden

Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen.

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet.

Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis Netto € 410 wurden aus Vereinfachungsgründen entsprechend § 6 II a EStG im Erwerbsjahr voll, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von € 150 bis € 1.000 mit 20%, abgeschrieben.

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert beizulegen war (§ 253 IV HGB).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenständewerden zum Nominalwert angesetzt.

Den in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen

Die Steuerrückstellungen beinhalten das Geschäftsjahr betreffende, noch nicht veranlagte Steuern.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

Der Ausweis einer Rückstellung für latente Steuern unterbleibt unter Hinweis auf § 274 a HGB.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

Der Jahresabschluss enthält keine Posten, die auf fremde Währung lauten.

Angaben zur Bilanz

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268 II HGB).

Sachanlagen

andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 31.12.2011 EUR 2.304,00
  31.12.2010 EUR 2.304,00
Stand 01.01.2011   Zu-/Abgänge/ Umbuchungen Zu-/ Abschreibungen Stand 31.12.2011
Sonst. Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.304,00 0,00 0,00 2.304,00

Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 III GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € nicht.

Die sonstigen Rückstellungen betragen 7.016,00
davon entfallen auf:  
Sonstige Rückstellungen 2.703,00
Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen 2.613,00
Rückstellungen f. Peronalaufwendungen  
Jahresabschluss- und Prüfungskosten 1.700,00

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestanden am Bilanzstichtag nicht (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1 und Nr. 2 HGB).

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von € nicht.

Zum Abschlussstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB (§ 268 VII HGB):

Sonstige Pflichtangaben

Namen der Geschäftsführer

Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Frank Pehlgrimm geführt.

Angaben zu Unternehmensbeziehungen gemäß § 285 Nr. 11 HGB:

Die Gesellschaft ist weder mittelbar noch unmittelbar an einem anderen Unternehmen beteiligt. Die Gesellschaft gehört zu keinem Konzern.

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer

Während des Geschäftsjahres waren im Unternehmen durchschnittlich keine Arbeitnehmer beschäftigt.

Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses wird hiermit versichert.

 

Berlin, den 12.09.2012

gez. Frank Pehlgrimm

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 12.9.2012.

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