St. Christophorus Ambulante Pflege GmbH
Selbe AdresseAmbulante Betreuungsdienste für ältere Menschen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Dipl.-Kfm. Freese seit 18.3.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 88.00% | |
St. Franziskus-Stiftung | 6.00% |
Verein der Freunde und Förderer für die St. Franziskus-Stiftung e. V. | 6.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
3 Gesellschafter
GmbH-Struktur
2 von 3 angezeigt
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
St. Clemens GmbHTelgteJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die St. Clemens GmbH ist Trägerin zweier Einrichtungen der stationären Altenhilfe und hält am Standort in Telgte zusätzlich 41 seniorengerechte Mietwohnungen mit optionalen Serviceleistungen vor. Zu den Einrichtungen der stationären Altenhilfe zählen das Elisabeth-Tombrock-Haus (ETA) in Ahlen mit 148 Plätzen und das Wohnstift St. Clemens (WSC) in Telgte mit 72 Plätzen. Im Elisabeth-Tombrock-Haus werden zudem mit der Tagespflege "Amandus" 13 Plätze vorgehalten. Die St. Clemens GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft im Jahr 2023 war von der nachlassenden Erholung von der Corona-Pandemie sowie dem russischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen geprägt. Zudem haben straffere geldpolitische und finanzielle Rahmenbedingungen das Wachstum der Weltwirtschaft belastet. Insgesamt mehren sich die Anzeichen, dass die Weltwirtschaft vor einer längeren Phase unterdurchschnittlichen Wachstums steht. [1] Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % niedriger als im Vorjahr [2]. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2023 um 214.000 oberhalb des Vorjahresmonats [3]. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenversicherungen in den ersten drei Quartalen 2023 mit einem Defizit von rund 1,0 Milliarde Euro abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2023 auf rund 9,3 Milliarden Euro. [4] Die Gründe, für die sich weiter verschlechternde Lage sind, vielfältig und umfassen neben dem Fachkräftemangel und den inflationsbedingt steigenden Preisen auch weiterhin der Bearbeitungsstau bei den Kostenträgern im Zusammenhang mit neuen Pflege- und Investitionskostensätzen. Dadurch wird die Versorgungssicherheit gefährdet. [5] Dazu kommen Unsicherheiten bei der zukünftigen Finanzierung und ein damit einhergehender Investitionsstau in vielen Einrichtungen. Vor dem Hintergrund der insgesamt sehr angespannten Lage rechnen die deutschen Altenhilfe-Manager zudem mit Einrichtungsschließungen. Laut Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) wurden bis Mitte Dezember 2023 783 Insolvenzen und Schließungen in der Altenpflege gemeldet. [6] 2.2 Geschäftsverlauf Die Belegungs- und Leistungsentwicklung stellt sich in den Einrichtungen wie folgt dar: Die flächendeckenden Kostensteigerungen sowie der Personal- und Fachkräftemangel haben den Geschäftsbetrieb negativ geprägt. Insgesamt war der Geschäftsverlauf 2023 von Herausforderungen geprägt, die in den Einrichtungen der St. Clemens GmbH auch in den kommenden Jahren begleiten werden. Die Auslastung lag in beiden Einrichtungen im Jahr 2023 auf einem dennoch guten Niveau. Bei insgesamt 220 vorgehaltenen Plätzen wurden 80.462 (lt. EVP ETA = 51.302 und WSC = 25.908) (Vorjahr: 78.682) Pflegetage erbracht. Im Elisabeth-Tombrock-Haus entspricht diese Belegung einer Auslastung von 95,0 % (Vorjahr: 97,8 %). Die Auslastung des Wohnstifts St. Clemens lag 2023 bei 98,6 % (Vorjahr: 98,3 %). Die Auslastung der Tagespflege lag in 2023 bei 95,66 %. Die seniorengerechten Wohnungen waren im Berichtsjahr nahezu alle durchgängig vermietet. Die Auslastung betrug 100,0 %. Um die gestiegenen Personal- und Sachkosten aufzufangen, wurde für das Jahr 2023 im Rahmen der Verhandlungen mit den Kostenträgern für das Elisabeth-Tombrock-Haus und für das Wohnstift St. Clemens Einzelverhandlungen durchgeführt. 2.3 Ertragslage In 2023 wird ein Jahresergebnis von - 148 T€ (Vorjahr: + 625 T€) ausgewiesen. Die Erwartungen des Wirtschaftsplanes wurden damit unterschritten. Die Reduktion von Platzzahlen auf Grund von Fachkräftemangel sowie kürzere Verweildauern von Bewohnern führten dazu, dass die betrieblichen Erträge unter den prognostizierten Erwartungen liegen. Gleichzeitig führte der Einsatz von Fremdpersonal und inflationsbedingte Preissteigerungen zu einem höheren Materialaufwand. Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen: Ertragslage (Gewinn- und Verlustrechnung)
Die Umsatzerlöse beliefen sich auf 12.088 T€ (Vorjahr 12.531 T€) und verzeichneten damit eine Reduktion um 3,5 %. Die Reduzierung der Umsatzerlöse ergibt sich hauptsächlich aus der kürzeren Verweildauer von Bewohnern sowie der Reduktion von Plätzen auf Grund von Personalmangel. Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 lagen Ergebnisse der Pflegesatzverhandlung mit den Kostenträgern für das Jahr 2023 vor und wurden im Jahresabschluss berücksichtigt. Im Elisabeth-Tombrock-Haus beträgt die Steigerung der Pflegesätze durchschnittlich 4,0 %. Das Wohnstift St. Clemens erhält eine durchschnittliche Steigerung von 11,0 %. Die Steigerung der sonstigen betrieblichen Erträge resultiert im Wesentlichen aus den Erstattungen Ergänzungshilfen § 154 SGB XI. Der Aufwand im Personalbereich stieg um 205 T€ bzw. 2,2 % auf 9.404 T€. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Personaleinsatz minimal gestiegen. Die Auszahlung der Inflationsausgleichsprämie führte zu der Steigerung. Die Vollkräftezahl (180,48 VK) liegt über der geplanten Entwicklung (Planwert 176,3 VK). Die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft belaufen sich insgesamt auf 52 T€ (Vorjahr 50 T€). Neben dem gestiegenen Personaleinsatz wirkten sich auch die tariflichen Vereinbarungen für das Berichtsjahr steigernd auf den Aufwand aus. Übergreifend wurde für alle Anlagen der AVR die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000 € je Vollzeitbeschäftigung vereinbart. Die Auszahlung erfolgt hierzu im Regelfall in zwei Teilzahlungen jeweils zum 30.06.2023 und 30.06.2024. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende reduziert sich der Auszahlungsbetrag analog ihrem individuellen Beschäftigungsumfang, wobei ein Mindestbetrag von insgesamt 500 € über beide Teilzahlungen vorgesehen ist. Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gem. § 3 Nr. 11c EStG und wird somit steuer- und sozialversicherungsfrei zur Auszahlung gebracht, sofern die Höhe des Freibetrags noch nicht ausgeschöpft ist. Auszubildende gemäß der Anlage 7 der AVR erhalten zu den oben genannten Zeitpunkten jeweils 500 € sowie zusätzlich für die Zeit von Oktober 2023 bis Februar 2024 monatlich 100 €, somit in Summe 1.500 €. Die weiteren Ergebnisse der Tarifrunde aus dem Jahr 2023 haben für die Anlagen 2, 2d und 2e sowie für die Anlagen 31 bis 33 der AVR keine direkten Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 bewirkt. Ab dem 01.03.2024 erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden zunächst eine Erhöhung der Tabellenvergütung um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend eine prozentuale Erhöhung der Gesamtvergütung um weitere 5,5 %. Zusammen muss die Erhöhung mindestens 340 € bei Vollzeitbeschäftigungsumfang betragen. Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden wird die Erhöhung anteilig ihrem individuellen Beschäftigungsumfang gezahlt. Die Weiteren Vergütungsbestandteile werden um 11,5 % erhöht und damit entsprechend der durchschnittlich zu erwartenden linearen Steigerung. Ebenfalls zum 01.03.2024 werden die Ausbildungsvergütungen um 150 € erhöht. Die Laufzeit für Vergütungs- und Entgeltbestanteile ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 77,8 % und ist somit gegenüber dem Vorjahr (73,0 %) gestiegen Die Steigerung des Materialaufwands i. H. v. 11,1 % ist auf gestiegene Ausgaben für Lebensmittel und bezogene Leistungen, insbesondere Lebensmittel, Wirtschaftsbedarf und Zeitarbeit, zurückzuführen. 2.4 Vermögens- und Finanzlage In der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31.12.2023 zusammengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt:
Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Überdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von 4.378 T€ (Vorjahr 4.548 T€). Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag gegeben. Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) beträgt zum Bilanzstichtag 26,6 % (Vorjahresstichtag 26,2 %). In 2023 wurden folgende wesentliche Investitionen durchgeführt:
Für die aus Eigenmitteln getätigten Investitionen wurde im Jahr 2023 kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft zeigt im Geschäftsjahr insgesamt eine positive und damit stabile Entwicklung. Der positive Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit (+ 123 T€) deckt nicht den negativen Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (- 531 T€) und Investitionstätigkeit (59 T€). Daraus resultiert eine Reduktion des Finanzmittelfonds um -349 T€.
Zum Bilanzstichtag beläuft sich die kurzfristige Liquidität auf 3.320 T€ (Vorjahresstichtag 3.558 T€). Die Gesellschaft konnte ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen. 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern, Zinsen und nicht geförderten Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 811 T€ (Vorjahreswert: 1.723 T€) erzielt. Im Jahr 2023 wurden in der St. Clemens GmbH 180,5 Mitarbeiter/innen (Vorjahreswert: 179,2) beschäftigt. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung und des Personaleinsatzes (Vollkräfte) verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 2.3 Ertragslage. 3. Chancen-/ Risiko- und Prognosebericht Das Risikomanagementsystem der St. Clemens GmbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im monatlichen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Konzernmutter. Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Die St. Clemens GmbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Management von Pflegeeinrichtungen auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Einrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Einrichtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Handlungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Die St. Clemens GmbH ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Einrichtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Chancen aus der Digitalisierung und den Einsatz neuer Technologien Mithilfe der Fördermittel aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) verbessert die St. Clemens GmbH die digitale Infrastruktur und die Prozessabläufe. Die Fördersumme beträgt insgesamt 12 T€ je Einrichtung. Im Vordergrund steht hierbei die Verbesserung der Bewohnerversorgung und die Entlastung der Mitarbeitenden. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Altenhilfeeinrichtungen befinden sich in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch die St. Clemens GmbH weiterhin mit den Folgen der Corona-Krise konfrontiert. Hierbei sind insbesondere Unsicherheiten bei der zukünftigen Leistungsentwicklung hervorzuheben. Die Folgen des Ukraine- sowie des Nahost-Krieges wirken sich weiterhin auf den Markt und die Konjunktur aus. Folgen sind neben beeinträchtigten Lieferketten insbesondere die inflationsbedingten Preissteigerungen, u.a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel. Die Altenhilfeeinrichtungen sind auf die Unterstützung des Staates angewiesen, da die aktuellen Pflegesätze und Investitionskostensätze nicht die aktuelle Kostenentwicklung kompensieren. Darüber hinaus führt der Verhandlungsstau dazu, dass zwischen der Beantragung neuer Pflegesätze und der endgültigen Umsetzung eine zeitliche Differenz von über sechs Monaten vorhanden ist. Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich erhöhen. Die mit den letzten Vergütungsverhandlungen vereinbarten Vergütungssteigerungen und die dadurch resultierenden Personalkostensteigerungen werden insbesondere im Jahr 2024 und den Folgejahren für außergewöhnliche Zusatzbelastungen sorgen. Hier braucht es zwingend eine staatliche Kompensation, die diese ungewöhnlich hohen Steigerungssätze im Zuge des Inflationsgeschehens in den Jahren 2022 und 2023 ausgleichen kann. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o.g. Risiko, das aus den inflationsbedingt zu erwartenden hohen Personalkostensteigerungen entsteht, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Intensiviert wurde der Wettbewerb u.a. durch Strukturvorgaben wie das Personalbemessungsverfahren (PeBeM) und die Einführung der generalistischen Ausbildung. Die weiterhin hohen krankheitsbedingten Ausfälle in allen Dienstarten verstärken diese Situation weiter, so dass hierdurch auch ein Bedarf an zusätzlichen Leasingkräften und damit einhergehenden höheren Aufwendungen resultieren könnte. Um dieser Mangelsituation entgegenzuwirken, hat die St. Clemens GmbH die Personalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene Instrumente eingeführt und umgesetzt (z.B. Jobrad, Jobticket, betriebliches Gesundheitsmanagement, etc.). Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können gezielte Maßnahmen gegenüber den Wettbewerbern entscheidende Vorteile bieten. Hierdurch können zudem Mitarbeitende zurück in eine Tätigkeit gebracht werden, die aufgrund fehlender Berücksichtigung familiärer Anforderungen bisher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben. Flankiert werden diese Maßnahmen durch den Aufbau einer zentralen Abteilung für Personalmarketing und -recruiting in Verbindung mit der Ausweitung der internationalen Personalakquise. Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 zu dem Ergebnis, dass die Bedrohung im Cyberraum so hoch ist wie nie zuvor. Die Cyberattacken richten sich dabei gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch gegen Altenpflegeeinrichtungen, staatliche Institutionen und Kommunen. Die Zeit, in denen Altenpflegeeinrichtungen aus ethischen Überlegungen nicht attackiert wurden, ist vorbei. Wichtig ist daher, dass die Altenpflegeeinrichtungen ihre Kompetenz zur Cyberabwehr stärken und die Awareness aller Mitarbeitenden erhöht wird, denn Cyberangriffe werden immer professioneller. Durch die Künstliche Intelligenz (KI) werden sich die Möglichkeiten der Cyberkriminellen weiter verbessern. Zusätzlich werden immer mehr Schwachstellen in Softwaresystemen und Applikationen bekannt. Das BSI geht von 70 neuen Schwachstellen in Softwareprodukten pro Tag aus, die dann schnell durch Softwareupdates und -patches geschlossen werden müssen, bevor diese von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können. Es besteht das Risiko, dass die St. Clemens GmbH Opfer eines kriminellen Cyberangriffs wird, welcher das Ziel hat, sensible Daten zu stehlen und/oder die IT-Systeme zu verschlüsseln und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Sollte ein Cyberangriff auf die St. Clemens GmbH erfolgreich sein, besteht zum einen ein erhebliches Reputationsrisiko, zum anderen kann es auf Grund eines möglichen, vorübergehenden Aussetzens der Leistungserbringung und den notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des IT-Systems zu erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage kommen. Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 Aufgrund der unklaren Entwicklungsperspektiven in der Post-Corona-Phase sowie der Auswirkungen der angespannten Konjunkturlage und der aktuellen, weltweiten Krisenherde ist der Wirtschaftsplan 2024 mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Zudem wird eine gesicherte Prognose durch die aktuellen Entwicklungen erschwert. Momentan gehen wir von einem leicht positiven Jahresergebnis für 2024 im zweistelligen Bereich aus. Zudem gehen wir davon aus, dass das EBITDA als wesentliche Steuerungskennzahl in 2024 leicht über dem Vorjahreswert liegen wird.
Telgte, 22.05.2024 Gez. Geschäftsführer [1] BMWK, Die Weltwirtschaft stabilisiert sich auf niedrigem Niveau, Berlin, 2023. [2] Destatis, Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Mrd. Euro, Veränderungsrate des BIP, Wiesbaden, 2024. [3] Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - Februar 2024, Nürnberg, 2024. [4] BMG-Pressemitteilung, Finanzentwicklung der GKV im 1. Bis 3. Quartal 2023; Bonn, Dezember 2023. [5] Altenheim, Protestaktion: "Bearbeitungsstau bremst Pflege aus", März 2024. [6] Roland Berger Krankenhausstudie 2023, München, Juli 2023. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang zum Jahresabschluss 2023I. Allgemeine Angaben Die St. Clemens GmbH, Telgte, ist unter der Nummer HR B 8771 in das Handelsregister beim Amtsgericht Münster eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG und des Gesellschaftsvertrags aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die Gesellschaft erfüllt im Berichtsjahr die Größenmerkmale einer großen Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 3 HGB und ist als gemeinnützige Körperschaft größtenteils von den Ertragsteuern befreit. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind grundsätzlich im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Immaterielle Vermögensgegenstände werden mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Der Ansatz des Sachanlagevermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Anschaffungskostenminderungen werden abgesetzt. Es kommt ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Die Abschreibungssätze richten sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Gebäuden beläuft sich bei den seniorengerechten Wohnungen auf 50 Jahre, beim Wohnstift St. Clemens auf 25 Jahre und beim Elisabeth-Tombrock-Haus auf 50 Jahre. Technische Anlagen und Maschinen werden entsprechend den amtlichen steuerlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabelle "AV") abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der Betriebs- und Geschäftsausstattung richtet sich nach den amtlichen steuerlichen Abschreibungstabellen (AfA-Tabelle "AV"). Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis 1.000,00 € werden im Zugangsjahr direkt als Aufwand erfasst. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, werden bei zweckentsprechender Verwendung unter dem "Sonderposten aus Zuschüssen und Zuweisungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" gemäß § 5 Abs. 2 PBV bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend den Abschreibungen auf diese Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt unter Berücksichtigung des strengen Niederstwertprinzips zu Anschaffungskosten. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind mit dem Nominalbetrag bewertet. Pauschal- oder Einzelwertberichtigungen sind im erforderlichen Umfang gebildet worden. Uneinbringliche Posten sind vollständig ausgebucht. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind zum Nennwert bilanziert. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt. KZVK Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln (KZVK). Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde erstmalig zum 31.12.2016 Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung wurde nur für die inaktiven Mitarbeiter bilanziert. Als bester Schätzwert wurden die zu erwartenden individuellen Finanzierungsbeiträge, die bis 2040 erhoben werden sollten, zugrunde gelegt. Aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft getreten Satzungsänderung der KZVK, werden die Finanzierungsbeiträge ab 2020 nicht mehr erhoben. Da nach wie vor weder der notwendige Erfüllungsbetrag noch der beizulegende Zeitwert des Vermögens der KZVK Köln zugänglich ist, wurden zur Bewertung der mittelbaren Pensionsverpflichtung zum 31.12.2019 als neuer bester Schätzwert die zu erwartenden Angleichungsbeiträge (für die inaktiven Mitarbeiter), die bis 2026 erhoben werden, herangezogen. Dabei sind die laufzeitkongruenten Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB (10-Jahresdurchschnitt) zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 51 T€ gebildet. Bei der Berechnung mit den laufzeitkongruenten 7-jahresdurchschnittlichen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31.12.2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 51 T€ ergeben. Es ergibt sich somit kein Mehrbetrag, der der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen für die aktiven Mitarbeiter (21 T€) wurde verzichtet. PKC Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected-Unit-Credit Methode. Es ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,82 % (10-Jahresdurchschnitt) (Vorjahr: 1,78 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Der Berechnung liegt eine Schätzung des Inflationsausgleichs laufender Renten von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde. Bei der Berechnung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31.12.2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von 60 T€ ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 1 € unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. ATZ Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafel Heubeck 2018 G) und nach Maßgabe der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung betreffend die "Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3)" vom 19.06.2013. Die Rückstellung wird mit dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen angesetzt und pauschal mit einem Rechnungszins von 0,99 % abgezinst. Es wird eine Einkommenssteigerung von 2,0 % p. a. unterstellt. Um die bereits vereinbarten Tarifsteigerungen der AVR-Caritas zu berücksichtigen, wird für 2024 abweichend eine Einkommenssteigerung von 9,0 % unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen enthalten alle bekannten Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind jeweils im Einzelnen mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 S. 2 HGB zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionskostenzuschüsse auf der Passivseite um den Posten "Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens" erweitert. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich aus dem Anlagennachweis als Bestandteil des Anhangs. Der Bruttoanlagenspiegel stellt sich wie folgt dar:
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen mit 0 T€ (Vorjahr: 1 T€) sonstige Forderungen und mit 53 T€ (Vorjahr: 36 T€) den Lieferungs- und Leistungsverkehr. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehenden Urlaub (192 T€; Vorjahr: 224 T€) und Überstunden (241 T€; Vorjahr: 218 T€). Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit 3.990 T€ (Vorjahr: 4.177 T€) sonstige Verbindlichkeiten und mit 79 T€ (Vorjahr: 150 T€) Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Art und Umfang der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Für den Fall einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der unter den Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens ausgewiesenen Zuwendungen Dritter über ursprünglich 500 T€ besteht ein Rückzahlungsanspruch des Zuschussgebers. Dieser vermindert sich nach Fertigstellung der Baumaßnahme um 4 % p. a. Zur Sicherung des bedingten Rückzahlungsanspruchs wurde eine Grundschuld über 500 T€ bestellt. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 S. 2 HGB um den Posten "Erträge aus der Auflösung von Sonderposten" erweitert. Die Umsatzerlöse teilen sich wie folgt auf:
V. Sonstige Angaben Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die St. Franziskus-Stiftung, Münster. Konzernabschluss Die Gesellschaft wird zum 31. Dezember 2023 im Wege der Vollkonsolidierung in den Konzernabschluss der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH, Münster, einbezogen. Der Konzernabschluss wird unter HRB 809 im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht. Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung im Geschäftsjahr 2023 liegt bei: • Herrn Daniel Freese, Dipl.-Kaufmann, Bad Iburg. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Abschlussprüferhonorar Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar im Sinne des § 285 Nr. 17 HGB beträgt T€ 16 und entfällt ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen. Anzahl der Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 269,0 (Vorjahr: 258,0) Arbeitnehmer beschäftigt.
ErgebnisverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag 2023 in Höhe von 147.978,50 € mit dem Gewinnvortrag von 4.397.488,80 € zu verrechnen und auf neue Rechnung vorzutragen.
Telgte, 17. Mai 2024 St. Clemens GmbH Dipl.-Kaufmann Daniel Freese, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Clemens GmbH, Telgte Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Clemens GmbH, Telgte, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Clemens GmbH, Telgte, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 22. Mai 2024 CURACON
GmbH
Sagasser, Wirtschaftsprüferin Averbeck, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussJahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 24. Juni 2024 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von 147.978,50 € auf das Folgejahr vorzutragen. |
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