FKP
Zelt-Event GmbH
Abtsteinach
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
156.890,00 |
139.370,00 |
| I.
Sachanlagen |
156.890,00 |
139.370,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
906.374,53 |
819.744,85 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
873.004,95 |
713.311,68 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
738.077,19 |
496.359,53 |
| davon
gegen Gesellschafter |
240.899,77 |
221.211,64 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
33.369,58 |
106.433,17 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
28.305,14 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
410,76 |
597,92 |
| Aktiva |
1.063.675,29 |
988.017,91 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
902.093,99 |
789.032,87 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.871,37 |
25.871,37 |
| II.
Gewinnvortrag |
763.161,50 |
611.756,27 |
| III.
Jahresüberschuss |
113.061,12 |
151.405,23 |
| B.
Rückstellungen |
44.877,48 |
80.468,11 |
| C.
Verbindlichkeiten |
116.703,82 |
118.516,93 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
35.743,15 |
45.102,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
80.960,67 |
73.414,18 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
14.549,00 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
1.063.675,29 |
988.017,91 |
Anhang
Allgemeines
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter
immaterieller Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.
Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu
Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei
der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens
vermindert um planmäßige lineare oder degressive
Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen
Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der
Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche
Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.
Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens
erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten
angesetzt.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am
Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag,
wurde dieser angesetzt.
Bei der Bewertung der Forderungen wurden
sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden
zum Nennwert angesetzt.
Der Kassenbestand und die Guthaben bei
Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.
Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt.
Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am
Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine
Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die
Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der
Deutschen Bundesbank veröffentlichten
Abzinsungszinssätze verwendet.
Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das laufende Jahr und des Vorjahres.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag
umgerechnet.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
beibehalten werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Gezeichnetes Kapital
Das gezeichnete Kapital von 25.871,37 Euro wurde mit
dem Nennbetrag angesetzt.
Gezeichnetes Kapital
|
25.871,37 Euro
|
|
Nicht eingeforderte
ausstehende Einlagen
|
0,00 Euro
|
|
Eingefordertes Kapital
|
|
0,00 Euro
|
Pensionsrückstellung
Die Pensionsrückstellung ist gemäß
§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags anzusetzen.
Soweit sich die Höhe von
Altersversorgungsverpflichtung ausschließlich nach
dem beizulegenden Zeitwert von Wertpapieren im Sinne des
§ 266 Abs. 2 A. III. 5 HGB bestimmt, sind
Rückstellungen hierfür zum beizulegenden Zeitwert
dieser Wertpapiere anzusetzen (wertpapiergebundene
Pensionszusage).
Gemäß IDW RS HFA 30, Rz. 74, sind
leistungskongruent rückgedeckte Versorgungszusagen
bilanziell wie wertgebundene Zusagen zu behandeln.
Die Pensionsrückstellung wurde mit dem Zeitwert
der Rückdeckungsversicherung angesetzt.
Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller
übrigen Gläubiger entzogen sind und
ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen dienen, wurden
mit diesen Verpflichtungen verrechnet.
Für die Saldierung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen mit verrechenbaren
Vermögensgegenständen liegen folgende Werte vor:
Erfüllungsbetrag
der Pensionen
|
670.581,43 Euro
|
Rückdeckungsversicherung
|
670.992,19 Euro
|
Nettowert der
Pensionsrückstellung
|
./. 410,76 Euro
|
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:
|
2023
|
2022
|
Forderungen
|
240.899,77 Euro
|
221.211,64 Euro
|
Verbindlichkeiten
|
14.549,00 Euro
|
0,00 Euro
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Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr waren Friedrich Krüger und Peter
Krüger als Geschäftsführer bestellt.
Im Geschäftsjahr waren durchschnittlich 34
Arbeitnehmer beschäftigt.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss
des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.
sonstige Berichtsbestandteile
Abtsteinach, 20. Dezember
2024
FKP Zelt-Event GmbH
Sitz Abtsteinach
Registergericht Darmstadt
Registernummer HRB 85960
gezeichnet
Friedrich Krüger, Geschäftsführer
gezeichnet
Peter Krüger, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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