TeleFib
GmbH
Gingen an
der Fils
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.949,00 |
5.218,00 |
| I.
Sachanlagen |
1.949,00 |
5.218,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
223.409,75 |
197.217,07 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
77.900,85 |
133.028,67 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
145.508,90 |
64.188,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.107,54 |
1.269,32 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
226.466,29 |
203.704,39 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
156.003,27 |
127.814,16 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
102.814,16 |
83.722,62 |
| III.
Jahresüberschuss |
28.189,11 |
19.091,54 |
| B.
Rückstellungen |
54.045,58 |
50.995,77 |
| C.
Verbindlichkeiten |
16.417,44 |
24.894,46 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
226.466,29 |
203.704,39 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zur Vermittlung eines besseren Einblicks in die
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die nachfolgenden, zusätzlichen Angaben sind bei
der Beurteilung der wirtschaftlichen Lage zu beachten:
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für
kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des
Handelsgesetzbuches, der Steuergesetze und den
ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes
aufgestellt. Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die
Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Aussweisstetigkeit sowie der Publiziät von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
EUR 0,00 (Vorjahr: EUR 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 0,00.
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Der Betrag der Forderungen mit einer Restlaufzeit
größer einem Jahr beträgt EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00).
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
16.417,44(Vorjahr: EUR 24.894,46).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Daniel Schmolz
sonstige Berichtsbestandteile
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2019 aufgestellt.
gez. Daniel Schmolz, Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.04.2019 festgestellt.
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