Silbernagel
GmbH i.I.
Mannheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.06.2016 bis zum 31.05.2017
Bilanz
Aktiva
|
|
31.5.2017
EUR |
1.6.2016
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
368.121,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
365.621,00 |
| II.
Finanzanlagen |
0,00 |
2.500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.476.844,13 |
2.229.041,52 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
5.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
192.977,46 |
2.147.909,26 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.283.866,67 |
76.132,26 |
| C.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
3.621.129,85 |
2.882.489,42 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
5.097.973,98 |
5.479.651,94 |
Passiva
|
|
31.5.2017
EUR |
1.6.2016
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
2.908.489,42 |
2.908.489,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
738.640,43 |
0,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
3.621.129,85 |
2.882.489,42 |
| B.
Rückstellungen |
512.294,15 |
608.459,36 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.585.679,83 |
4.871.192,58 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
5.097.973,98 |
5.479.651,94 |
Anhang
A. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS
Angaben zur Identifikation laut Registergericht
Sitz der Silbernagel GmbH ist Mannheim.
Die Gesellschaft ist beim Handelsregister Mannheim,
Abteilung B, unter der Nummber HRB 2658 eingetragen.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Silbernagel GmbH i.I. wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Die Grundsätze der Rechnungslegung nach dem
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) wurden bei der
Erstellung des Jahresabschlusses beachtet.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der
§§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform,
die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft ist nach den in §§ 267 und
267a HGB angegebenen Größenklassen eine kleine
Kapitalgesellschaft. Prüfungspflicht gem. §§
316 ff. HGB besteht nicht. Offenlegungspflicht gem.
§§ 325 ff. HGB besteht ebenfalls.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
Die auf den Jahresabschluss angewendeten
Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.
Mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom
01.06.2016 wurde über das Vermögen der
Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Herr
Rechtsanwalt Markus Ernestus, Mannheim, wurde zum
Insolvenzverwalter bestellt.
Das Unternehmen befindet sich in Liquidation. Kunden-
und Lieferantenbeziehungen bestehen nur noch im Rahmen der
Abwicklung des Insolvenzverfahrens. Eine Teilnahme am
allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr findet im Rahmen der
Verfahrensabwicklung statt.
B. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Bilanzierungsmethoden
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundsücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet. Ausnahme bildet der durch die Modernisierung
des Handelsrechts (BilMoG) neu eingeführte § 246
Abs. 2 Satz 2 HGB.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrezungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des §
249 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.
Im vorangegangenen Geschäftsjahr fand ein
grundlegender Wechsel der Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden statt, der beibehalten wird. Bei der
Bilanzierung und Bewertung von
Vermögensgegenständen und Schulden wurde
weiterhin von der Abkehr der Going-Concern-Prämisse
ausgegangen, da der Geschäftsbetrieb nach
Eröffnung des Insolvenzverfahrens zwischenzeitlich
übertragen und eingestellt wurde. Die allgemeine
Annahme bei der Bewertung unter
Fortführungsgesichtspunkten nach den Grundsätzen
des § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB gilt somit nicht mehr.
Der Wegfall der Fortführungsannahme ist ein
begründeter Ausnahmefall i.S.v. § 252 Abs. 2 HGB,
der eine Abweichung von den Grundsätzen der Ansatz-
und der Bewertungsstetigkeit nach §§ 246 Abs. 3
Satz 1, 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB rechtfertigt.
Die Vermögensgegenstände und Schulden
wurden einzeln bewertet.
Bei der Bewertung ist das Vorsichtsprinzip zu Grunde
gelegt worden. Alle bis zum Abschlussstichtag entstandenen
vorhersehbaren Risiken und Verluste wurden
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Bei den Gewinnen
wurde das Realisationsprinzip angewendet.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet:
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden grundsätzlich
zum Nominalwert abzüglich der erforderlichen
Einzelwertberichtigungen für zweifelhafte Forderungen
angesetzt.
Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum
Nominalwert bewertet.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nominalwert
angesetzt.
Rückstellungen wurden für alle erkennbaren
Risiken und für ungewisse Verpflichtungen gebildet.
Sie wurden nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung geschätzt und in Höhe des
wahrscheinlichen Erfüllungsbetrags angesetzt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
C. SONSTIGE ANGABEN
Eventualverbindlichkeiten
Zum 31.05.2017 bestanden weiterhin
Avalverbindlichkeiten. Es handelt sich hierbei um
Gewährleistungs-, Ausführungs- und
Vertragserfüllungsbürgschaften.
Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl
Während des Geschäftsjahres waren keine
Arbeitnehmer mehr beschäftigt. Die zu Beginn des
Geschäftsjahres bestehenden Arbeitsverhältnisse
gingen zum 01.06.2016 auf den Erwerber des gesamten
Geschäftsbetriebs mit allen Rechten und Pflichten gem.
§ 613a BGB über.
Verwendung des Jahresergebnisses
Die Gesellschafter schlagen vor, den Jahresfehlbetrag
vollständig auf neue Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung
Geschäftsführer der Gesellschaft war Herr
Marco Silbernagel (Dipl.-Phys., Dipl.-Ing.).
Im Geschäftsjahr wurden die Geschäfte durch
folgende Person geführt:
| • |
Herr Rechtsanwalt Markus
Ernestus, Mannheim, als Insolvenzverwalter
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Vorgänge von besonderer Bedeutung
Der Einzug ausstehender Forderungen sowie die
Geltendmachung potenzieller Haftungsansprüche werden
noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Es sind eine
Vielzahl von Gerichtsverfahren anhängig.
Mannheim, 28.08.2018
Markus Ernestus
Rechtsanwalt
Insolvenzverwalter
Sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde vor der Feststellung
offengelegt.
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