KH Invest
GmbH i.L.
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
2.230,45 |
529.863,66 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.792,97 |
529.863,66 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
437,48 |
0,00 |
| B.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht
durch Vermögenseinlagen gedeckter
Verlustanteil |
346.000,77 |
338.848,81 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
348.231,22 |
868.712,47 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
363.848,81 |
344.843,37 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.151,96 |
19.005,44 |
| IV.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag
(Passivausweis) |
346.000,77 |
338.848,81 |
| B.
Rückstellungen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
343.231,22 |
863.712,47 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
348.231,22 |
868.712,47 |
Anhang
für
das Geschäftsjahr 2011
Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den
§§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des
Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes
betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung
(GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.
Durch die erstmalige Anwendung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich
keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der
Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend
§ 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Die Gesellschaft nimmt die für kleine
Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der
§§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.
Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch
gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts
verzichtet.
Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung
Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen
Vermögensgegenstände werden linear pro rata
temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer
planmäßig linear abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter
Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger
Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter
werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.
Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem
Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird
unterstellt.
Die Anschaffungskosten der Zugänge an
beweglichen geringwertigen Anlagegegenständen mit
Anschaffungskosten im Einzelnen von mehr als € 410,00
bis € 1.000,00 werden in den Sammelposten nach §
6 Abs. 2a EStG einbezogen und im Jahr des Zugangs und den
folgenden vier Jahren linear aufgelöst.
Die Anteile an verbundenen Unternehmen, die
Beteiligungen und die Wertpapiere des Anlagevermögens
sind zu Anschaffungskosten einschließlich
aktivierungspflichtigerAnschaffungsnebenkosten / zum
niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Möglichen
Risiken im Beteiligungsansatz / bei den Wertpapieren wird
durch angemessene Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Beträge in Fremdwährungen sind zum historischen
Umrechnungskurs oder dem niedrigeren Stichtagskurs
bewertet.
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen / an
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis
besteht / die sonstigen Ausleihungen sind zum Nennwert
bewertet. Unverzinsliche Ausleihungen sind zum Barwert
angesetzt.
Rückdeckungsversicherungen werden mit dem
geschäftsplanmäßigen Deckungskapital
bewertet sofern keine Verrechnung mit ausschließlich
der Erfüllung von Schulden aus
Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren
langfristig fälligen Verpflichtungen vorzunehmen ist.
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter
Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und
-preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.
Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den
Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene
Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den
anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.
Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen,
die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer,
geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren
Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung
Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und
minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge
vorgenommen.
Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von
Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als
Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen
Ausfall- und Kreditrisiko durch eine
Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen
worden.
Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden abgezinst.
Wertpapiere des Umlaufvermögens sind zu
Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren Börsenkurs
am Abschlussstichtag bewertet.
Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres
Nennwerts angesetzt.
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie
Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag
darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv
abgegrenzt.
Bei Bildung der Rückstellungen ist den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe
des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.
Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen
Erfüllungsbetrag passiviert.
Die Umrechnung der Geschäftsvorfälle in
fremder Währung erfolgt mit dem Kurs am Entstehungstag
bzw. bei Fremdwährungsforderungen mit dem am
Bilanzstichtag höheren Stichtagskurs (Briefkurs) mit
der Folge eines niedrigeren und bei
Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem am
Bilanzstichtag niedrigeren Stichtagskurs (Geldkurs) mit der
Folge eines höheren Stichtagswerts.
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind zum
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag bewertet.
Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen
des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum
Anhang) dargestellt.
Finanzanlagen
Umlaufvermögen
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt
dar:
|
Geschäftsjahr |
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
Vorjahr |
davon mit Restlaufzeit
mehr als
1 Jahr |
| Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.792,97 |
0 |
529.863,66 |
0 |
Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
/ unter den sonstigen Vermögensgegenständen
werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0
ausgewiesen.
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen /
sonstigen Vermögensgegenstände enthalten
Forderungen gegen verbundene Unternehmen von € 0.
Eigenkapital
Das Stammkapital von € 25.000 ist mit dem
Nennbetrag angesetzt.
Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital
gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der
bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der
Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur
Beseitigung der Überschuldung im Sinne des
Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen
worden: Rangrücktritt der Gesellschafter.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Die Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen werden mit dem
versicherungsmathematischen Teilwertverfahren / mit dem
international üblichen Anwartschaftsbarwertverfahren
bewertet.
Verbindlichkeiten
|
Bilanzjahr |
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr |
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten |
343.231,22 |
343.231,22 |
0 |
|
Vorjahr |
davon Restlaufzeit bis
1 Jahr |
davon Restlaufzeit
mehr als 5 Jahre |
| Verbindlichkeiten |
863.712,47 |
712.888,65 |
0 |
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestehen Haftungsverhältnisse
in einem Gesamtbetrag von € 0, mit deren Eintritt
aufgrund der geringen Wahrscheinlichkeit der
Inanspruchnahme nicht gerechnet wird.
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Anteilsbesitz von mindestens 20 % besteht nicht.
Geschäftsführung
Geschäftsführer im Geschäftsjahr war
Herr Peter Helferich.
Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB
liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.
Soweit dieser Anhang keine Angaben über
sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB
angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im
Geschäftsjahr nicht vorgelegen.
Berlin, den 04.02.2015
gez. Peter Helferich
...........................................
Geschäftsführer
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am 4.2.2015.
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