Musikverlage
Hanseatic Musikverlag GmbH
Alter Wandrahm 14, 20457 Hamburg, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Yvonne Sill seit 6.5.2024 | Prokura |
Natascha Christina Augustin seit 6.5.2024 | Geschäftsführer |
Markus Ulrich Hedke-Wontka seit 31.3.2017 | Prokura |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
Chappell and Intersong Music Group (Germany) Inc. | 67.10% |
New Chappell Inc. | 0.30% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hanseatic Musikverlag GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023Bilanz zum 30. September 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2023
ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 1. OKTOBER 2022 BIS 30. SEPTEMBER 2023A. Allgemeines Der Jahresabschluss der Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, (eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145800) zum 30. September 2023 wurde nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsrechtes und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale für eine kleine Gesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Umsatzkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 3 HGB. Im Jahresabschluss zum 30. September 2023 kommen die nachfolgend erläuterten, unverändert zum Vorjahr angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zum Ansatz. B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die innerhalb des Postens "Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten" ausgewiesenen Verlagsrechte werden unverändert zum Vorjahr mit den Anschaffungskosten abzüglich planmäßiger linearer Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen für Anschaffungen nach dem 1. Januar 2005 werden auf der Grundlage einer Nutzungsdauer von sechs bis sieben Jahren ermittelt. Die Anteile an verbundenen Unternehmen werden mit den Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und im Falle voraussichtlicher dauerhafter Wertminderungen abzüglich von Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Die Bewertung der Ausleihungen des Finanzanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungskosten abzüglich notwendiger Wertberichtigungen. Die hierunter ausgewiesenen Vorauszahlungen an Verleger und Autoren werden zu Anschaffungskosten abzüglich verrechneter Einspielungen bewertet. Bei Nichteinspielbarkeit werden die Vorauszahlungen individuell wertberichtigt. Durch nachträgliche Einspielungen gegenstandslos gewordene Wertberichtigungen werden im Jahr der Einspielung vereinnahmt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten angesetzt. Für erkennbare Risiken werden individuelle Wertberichtigungen vorgenommen. Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesenen Lizenzforderungen für noch ausstehende Abrechnungen von Umsatzerlösen des Geschäftsjahres durch die GEMA werden vorsichtig geschätzt. Von den Forderungen gegen die GEMA werden die erhaltenen Vorauszahlungen der GEMA abgesetzt, soweit noch keine Endabrechnung vorliegt. Bei der Bemessung der Rückstellungen wird allen bis zum Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses erkannten Risiken und ungewissen Verpflichtungen ausreichend Rechnung getragen. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bewertet. C. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Als kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 HGB ist die Gesellschaft nach § 288 HGB i. V. m. § 284 (3) HGB von der Aufstellung eines Anlagengitters befreit. Immaterielle Vermögensgegenstände Im Geschäftsjahr wurden für insgesamt TEUR 1.800 Musikverlagsrechte erworben, die vorwiegend inländisches Repertoire umfassen. Die Abschreibung erfolgt über eine planmäßige Nutzungsdauer von sechs Jahren. Anteile an verbundenen Unternehmen Im Geschäftsjahr wurden die Cress Publishing GmbH, Hamburg, und die F.A.M.E. Recordings Publishing GmbH, Hamburg, mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auf die Schwestergesellschaft Warner Chappell Production Music GmbH verschmolzen. Die Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister erfolgte am 30. Mai 2023. Sonstige Ausleihungen Bei den Abgängen der sonstigen Ausleihungen handelt es sich um erhaltene GEMA Zahlungen, die mit den sonstigen Ausleihungen verrechnet werden und den Bestand an den sonstigen Ausleihungen mindern. Insgesamt haben sich die sonstigen Ausleihungen aufgrund geringerer geleisteter Vorauszahlungen an Autoren und Verleger im Geschäftsjahr leicht verringert. In den Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres sind außerplanmäßige Abschreibungen nach § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB auf die sonstigen Ausleihungen in Höhe von insgesamt TEUR 1.011 (Vorjahr: TEUR 872) enthalten. Im Vorjahr waren darüber hinaus Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert von Finanzanlagen in Höhe von TEUR 1.053 enthalten. II. Umlaufvermögen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten wie im Vorjahr keinen Betrag, der vereinbarungsgemäß erst nach Ablauf eines Jahres zur Rückzahlung fällig wird. Forderungen gegen verbundene Unternehmen Bei den Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich um sonstige Vermögensgegenstände, welche wie im Vorjahr keine Beträge mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr beinhalten. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen wie im Vorjahr im Wesentlichen aus Forderungen gegen die Warner Music Group Germany Holding GmbH, Hamburg, aus dem Cash- Management TEUR 11.939 (Vorjahr TEUR 17.480). III. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt EUR 25.000,00. Alleinige Gesellschafterin der Hanseatic Musikverlag GmbH ist die Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg. Durch die Verschmelzung der Cress Publishing GmbH, Hamburg, und F.A.M.E. Recordings Publishing GmbH, Hamburg, auf ein Schwesterunternehmen verringert sich die Kapitalrücklage auf TEUR 23.846 (Vorjahr: TEUR 24.558). Diese Seitwärtsverschmelzung erfolgte unter Verzicht auf die Gewährung von Anteilen an der übernehmenden Schwestergesellschaft, was einer Abspaltung gleichkommt. Deshalb hat diese Transaktion keine ergebniswirksame Auswirkung, sondern der Buchwert der Tochtergesellschaften in Höhe von TEUR 712 mindert die Kapitalrücklage. Aus diesem Grund stellt sich die Kapitalrücklage zum 30. September 2023 wie folgt dar:
IV. Ergebnisabführung Es besteht mit der Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg, ein Gewinnabführungsvertrag, nach welchem der im Geschäftsjahr erzielte Jahresüberschuss an die Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg abzuführen bzw. ein Verlust auszugleichen war. V. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten insbesondere Lizenzrückstellungen in Höhe von TEUR 4.598 (Vorjahr: TEUR 4.876). VI. Verbindlichkeiten Die Aufteilung der Verbindlichkeiten ist aus der Bilanz ersichtlich. Die Beträge mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr sind bei den betreffenden Posten vermerkt. Verbindlichkeiten, die erst nach Ablauf von fünf Jahren zurückzuzahlen sind, bestanden am 30. September 2023 nicht. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen enthalten Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg, von TEUR 3.463 (Vorjahr: TEUR 7.673). Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 56 (Vorjahr: TEUR 37). Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert. D. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Umsatzerlöse Bezüglich der Aufgliederungen der Umsatzerlöse nach Bereichen und nach Regionen macht die Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, von der größenabhängigen Erleichterung gemäß § 288 Abs. 1 HGB Gebrauch. II. Personalaufwand Personalaufwendungen sind im Geschäftsjahr bei der Gesellschaft nicht angefallen. III. Allgemeine Verwaltungskosten Die Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg, belastet die Gesellschaft für die Gestellung von Mitarbeitern mit den dafür anfallenden Kosten im Rahmen einer Verwaltungskostenumlage. Im Geschäftsjahr 2022/23 wurden insgesamt TEUR 2.567 (Vorjahr: TEUR 2.632) in Rechnung gestellt, davon entfallen auf allgemeine Verwaltungskosten TEUR 1.669 (Vorjahr: TEUR 1.710). IV. Sonstige betriebliche Erträge Im Wesentlichen betreffen die sonstigen betrieblichen Erträge solche aus der Auflösung von Wertberichtigungen auf Vorauszahlungen, sonstige Ausleihungen sowie Erträge aus der Ausbuchung von Verbindlichkeiten. Diese sind in einer Höhe von TEUR 1.122 (Vorjahr: TEUR 1.063) früheren Geschäftsjahren zuzuordnen. E. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Künstlern, Repertoiregebern und sonstigen Vertragspartner bestehen Verpflichtungen in Höhe von TEUR 5.571 (Vorjahr: TEUR 6.513). II. Haftungsverhältnisse Mit der Commerzbank AG, Frankfurt (Main), der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, sowie weiteren Gesellschaften der deutschen Warner Music-Gruppe besteht ein Vertrag über ein "Automatisches Cash-Management-System" (ACMS). Im Wesentlichen besagt der Vertrag, dass täglich die Kontensalden der Gesellschaft auf ein Konto der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, übertragen werden. Durch die WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, erfolgt täglich die interne Verrechnung mit den beteiligten Gesellschaften. Die Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, haftet in diesem Zusammenhang gesamtschuldnerisch mit den anderen angeschlossenen Gesellschaften für eine eventuell bestehende Bankverbindlichkeit, soweit ihr die Entstehung des Sollsaldos infolge unmittelbaren oder mittelbaren Übertrags von Umsätzen zugerechnet werden kann. Zum Bilanzstichtag bestand aus dem ACMS keine Bankverbindlichkeit. Mit der Citibank N.A., London, Großbritannien, der WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, sowie weiteren Gesellschaften der Warner Music-Gruppe besteht ein Vertrag über ein "Automatisches Cash-Management-System" (ACMS). Im Wesentlichen besagt der Vertrag, dass täglich die Kontensalden der Gesellschaft auf ein Konto der Warner Chappell Music Germany GmbH, Hamburg, übertragen werden. Durch die WARNER MUSIC Group Germany Holding GmbH, Hamburg, erfolgt täglich die interne Verrechnung mit den beteiligten Gesellschaften. Die Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, haftet in diesem Zusammenhang gesamtschuldnerisch mit den anderen angeschlossenen Gesellschaften für eine eventuell bestehende Bankverbindlichkeit, soweit ihr die Entstehung des Sollsaldos infolge unmittelbaren oder mittelbaren Übertrags von Umsätzen zugerechnet werden kann. Zum Bilanzstichtag bestand aus dem ACMS keine Bankverbindlichkeit. III. Organmitglieder Zum hauptberuflichen Geschäftsführer der Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, ist bestellt:
Herr Lars Karlsson hat von der Gesellschaft keine Bezüge erhalten. IV. Geschäftsjahr Das Geschäftsjahr der Gesellschaft beginnt am 01. Oktober eines jeden Jahres und endet am 30. September des Folgejahres. V. Anzahl der Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigte im Geschäftsjahr 2022/23 keine eigenen Mitarbeiter. VI. Name und Sitz des Mutterunternehmens Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss WARNER MUSIC Group, Wilmington, Delaware/USA, einbezogen. Dieser Konzernabschluss wird von der WARNER MUSIC Group nach internationalen Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Der Konzernabschluss ist im elektronischen Format in Form des sog. 10-K Annual Filings auf der Internetseite der Gesellschaft erhältlich. VII. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss Geschäftsjahres eingetreten sind, waren nicht zu verzeichnen.
Hamburg, 27. März 2024 Hanseatic Musikverlag GmbH Die Geschäftsführung Lars Karlsson Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers An die Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der Hanseatic Musikverlag GmbH, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 30. September 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 30. September 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hamburg, den 28. März 2024 KPMG
AG
Björn Kniese, Wirtschaftsprüfer Janos Benecke, Wirtschaftsprüfer Sonstige Berichtsbestandteile Angaben zur Feststellung Der Jahresabschluss wurde am 29. März 2024 festgestellt |
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