KV
Verwaltungs GmbH
Nürnberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
37.866,50 |
78.216,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4.947,00 |
5.729,00 |
| II.
Sachanlagen |
22.917,50 |
29.985,50 |
| III.
Finanzanlagen |
10.002,00 |
42.502,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
384.614,94 |
362.833,91 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
320.069,57 |
324.407,70 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-15.385,02 |
8.838,60 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
64.545,37 |
38.426,21 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
422.481,44 |
441.050,41 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
17.890,31 |
21.324,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
3.675,85 |
1.815,70 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
3.433,84 |
1.860,15 |
| B.
Rückstellungen |
113.455,63 |
134.947,63 |
| C.
Verbindlichkeiten |
291.135,50 |
284.778,63 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
291.135,50 |
284.778,63 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
422.481,44 |
441.050,41 |
Anhang
Rechnungswesen
Der Jahresabschluss der KV Verwaltungs GmbH wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuches erstellt. Zum 1. Januar 2010 wurden die
Vorschriften des BilMoG angewandt, soweit dies erforderlich
war. Im Aufbau und in der Organisation des Rechnungswesens
sind im Berichtsjahr keine wesentlichen Änderungen
eingetreten. Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt. Die Gliederung des Jahresabschlusses
entspricht den Vorschriften des HGB unter besonderer
Beachtung der §§ 266 und 275 HGB. Das
Anlagevermögen ist in einem Bestandsnachweis
ordnungsgemäß entwickelt. Für das
Unternehmen besteht nach § 238 HGB
Buchführungspflicht. Die Salden des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2009 sind ordnungsgemäß
vorgetragen worden. Allen am Bilanzstichtag bestehenden
Risiken - soweit sie bis zur Aufstellung des
Jahresabschlusses erkennbar waren - ist durch die Bildung
ausreichender Rückstellungen und Wertberichtigungen
Rechnung getragen. Die einzelnen Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung werden im Erläuterungsteil
ausführlich dargestellt. Das Vorratsvermögen
wurde von der Gesellschaft bestandsmäßig zum
Abschlussstichtag erfasst. In den Jahren 2009 und 2010 fand
eine Betriebsprüfung für die Jahre 2006 und 2007
statt. Da im Bilanzerstellungszeitraum der Bilanz 2010 noch
über die eventuellen Änderungen zu sprechen war,
wird die Bilanz 2010 mit unveränderten Werten der
Bilanz 2007/2008 fortgeführt.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Der Jahresabschluss der KV Verwaltungs GmbH wurde
erstmals auf der Grundlage der neuen
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches nach
BilMoG aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften
waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Eine
gesonderte Steuerbilanz wurde, mangels anderer
Ansätze, nicht erstellt.
Größenabhängige Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften wurden gemäß §
274 a HGB weitgehend in Anspruch genommen. Posten der
Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im
Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen,
werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht
aufgeführt. Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden
zu Anschaffungskosten angesetzt und sofern Sie der
Abnutzung unterlagen, um planmäßige Abschreibung
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind, ausgehend von den Anschaffungskosten, unter
Berücksichtigung des erkennbaren und latent
vorhandenen Ausfallrisikos bewertet. Bei zweifelhaft
einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen
vorgenommen. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert
angesetzt. Verbindlichkeiten werden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt. Unverzinsliche
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr werden zum Barwert angesetzt. Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Die bisher üblichen Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden konnten im Wesentlichen übernommen
werden. Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB sind
die Vorjahreszahlen beibehalten worden.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer ist Herr Georg Hartmann.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter bestehen
nicht. Forderungen gegenüber dem
Geschäftsführer bestehen über 15.575,17
Euro. Andere Forderungen mit einer Restlaufzeit von
über einem Jahr bestehen über 93.423,96 Euro.
Der Vorjahresabschluss der GmbH
wurde in einer
Gesellschafterversammlung festgestellt. Über
Verwendung des Bilanzgewinnes wurde Beschluss gefasst. Der
Geschäftsführung wurde Entlastung erteilt.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.01.2012 festgestellt.
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