EnBW WindInvest Management GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Diana Gerber seit 30.8.2024 | Geschäftsführer |
Sebastian Scharf seit 6.12.2023 | Geschäftsführer |
Harald Schmoch seit 22.7.2019 | Geschäftsführer |
Ralf Neulinger seit 22.4.2014 | Geschäftsführer |
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| No data available | |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
EnBW Solar GmbHStuttgartJahresabschluss der EnBW Solar GmbH, Stuttgart, zum 31.12.2023A. Bilanz zum 31. Dezember 2023der EnBW Solar GmbH, StuttgartAKTIVA
B. Gewinn- und Verlustrechnung vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023der EnBW Solar GmbH, Stuttgart
C. AnhangC. I. Allgemeine GrundlagenDie EnBW Solar GmbH hat ihren Sitz in Stuttgart und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Stuttgart (Reg.Nr. HRB 731771). Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 ist entsprechend den Bestimmungen des HGB, des GmbHG und des EnWG erstellt und in Euro (€) ausgewiesen. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften. Die zur übersichtlicheren Darstellung in der Bilanz sowie in der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert aufgeführt und erläutert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Mit der EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Karlsruhe (EnBW AG), ist ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen; des Weiteren besteht mit der EnBW AG ein Organschaftsverhältnis bezüglich der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer sowie Umsatzsteuer. Die Gesellschaft ist ein verbundenes Unternehmen der EnBW AG mit Sitz in Karlsruhe im Sinne von § 271 Abs. 2 HGB, die den Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis nach § 285 Nr. 14a HGB aufstellt. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der EnBW AG einbezogen, der entsprechend den gesetzlichen Vorschriften im Unternehmensregister veröffentlicht wird. Ein gesonderter Teilkonzernabschluss und Teilkonzernlagebericht der EnBW Solar GmbH wird nicht erstellt, da die Einbeziehung in den Konzernabschluss der EnBW AG für die EnBW Solar GmbH gemäß § 291 HGB befreiende Wirkung hat. Der Konzernabschluss der EnBW AG wird entsprechend § 315e Abs. 1 HGB zu den am Bilanzstichtag verpflichtend in der Europäischen Union anzuwendenden International Financial Reporting Standards (IFRS) des International Accounting Standards Board (IASB) aufgestellt. C. II. Bilanzierung und BewertungFür die Aufstellung des Jahresabschlusses waren im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden unverändert zum Vorjahr maßgebend. Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, planmäßig abgeschrieben. Die Sachanlagen werden nach der Maßgabe der voraussichtlichen Nutzungsdauer gemäß den amtlichen AfA-Tabellen abgeschrieben. Für die bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 zugegangenen Anlagegüter werden die im jeweiligen Zugangsjahr geltenden Vorschriften fortgeführt. Bis einschließlich 2009 wurde auf der Grundlage steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben, seit dem Jahr 2010 wird ein linear verlaufender Werteverzehr zu Grunde gelegt. Bewegliche Vermögensgegenstände werden mit Ausnahme der Zugänge in dem Jahr 2009 nach der linearen Methode abgeschrieben. Soweit steuerlich zulässig, wurde im Jahr 2009 für bewegliche Vermögensgegenstände die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Für Erzeugungsanlagen, die zwischen 1. Januar 2009 und 31. Dezember 2009 bei der EnBW AG (ehemals: EnBW Erneuerbare Energien GmbH) zugegangen sind und im Jahr 2010 an die EnBW Solar GmbH transferiert wurden, wird die degressive Abschreibungsmethode angewandt. Im Zugangsjahr erfolgen die Abschreibungen zeitanteilig (pro rata temporis). Es werden die Nutzungsdauern aus den amtlichen AfA-Tabellen zu Grunde gelegt.
Geringwertige Anlagegüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG werden aufgrund der untergeordneten Bedeutung aus Vereinfachungsgründen im Jahr der Anschaffung voll aufwandswirksam berücksichtigt. Für Sachanlagen werden außerplanmäßige Abschreibungen, soweit handelsrechtlich geboten, vorgenommen. Zuschreibungen erfolgen, sobald die Gründe für in Vorjahren vorgenommene außerplanmäßige Abschreibungen entfallen sind. Die Finanzanlagen sind mit Anschaffungskosten oder gegebenenfalls niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder niedrigeren Tagespreisen bewertet. Die Bewertung erfolgt unter Beachtung des Niederstwertprinzips und beinhaltet die Material- und Fertigungseinzelkosten sowie angemessene Anteile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Ausfallrisiken werden durch ausreichende Wertberichtigungen berücksichtigt. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden für Ausgaben vor dem Abschlussstichtag gebildet, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das Gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (inklusive zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Soweit die zugrundeliegende Verpflichtung einen Zinsanteil enthält, wurde die Rückstellung zum Barwert mit einem laufzeitadäquaten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst, wie er von der Deutschen Bundesbank ermittelt und bekanntgegeben wurde. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. C. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren aus Lieferungen und Leistungen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. (2) Eigenkapital Das Stammkapital in Höhe von 26 T€ ist voll eingezahlt. Alleinige Gesellschafterin zum Bilanzstichtag ist die EnBW AG. (3) Rückstellungen
In den sonstigen Rückstellungen sind neben Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (5.140 T€, Vorjahr 3.904 T€) auch Rückbaurückstellungen (279 T€, Vorjahr 255 T€) und Rückstellungen für Prüfungsleistungen (12 T€, Vorjahr 12 T€) enthalten. Des Weiteren besteht eine pauschale Gewährleistungsrückstellung in Höhe von 77 T€ (Vorjahr 77 T€). Die Rückstellungen für ausstehende Rechnungen haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Die Rückbaurückstellungen werden über die Nutzungsdauer (20 Jahre) der Solaranlagen angesammelt. (4) Verbindlichkeiten
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen handelt es sich zum Einen um eine Auskehrung der EnBW SunInvest GmbH Co. KG in Höhe von 17,0 Mio. € (Vorjahr 50,1 Mio. €), die bis zur Feststellung deren Jahresabschlusses 2023 als Verbindlichkeit bilanziert werden und zum Anderen um Verbindlichkeiten aus dem Cash-Pool-Vertrag mit der EnBW AG in Höhe von 7,7 Mio. € (Vorjahr Forderung 84,4 Mio. €). Darin sind Verbindlichkeiten aus der Ergebnisabführung von 48,1 Mio. € Enthalten. Durch den mit der EnBW AG abgeschlossenen Cash-Pool-Vertrag werden die in das Cash-Pooling-System einbezogenen Konten der EnBW Solar durch einen valutagerechten Saldenübertrag an die EnBW AG glattgestellt. Diese werden valutagerecht seit dem 1. Januar 2022 wie folgt verzinst: Ein Forderungssaldo der EnBW Solar gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Ein Verbindlichkeitssaldo der EnBW Solar gegenüber der EnBW AG wird auf Basis €STR flat verzinst, wobei eine negative Verzinsung ausgeschlossen ist. Weist der €STR-Zinssatz einen negativen Wert aus, fließt dieser mit dem Wert Null in die Berechnung ein. Die anfallenden Zinsen werden zum Quartalsultimo abgerechnet und kapitalisiert. Die Salden aus dem Forderungs- und Verbindlichkeitsclearing werden ab dem Zeitpunkt der internen Zahlung valutagerecht verzinst. Des Weiteren wurden zwei Darlehen (500 T€ und 320 T€) von der Tochtergesellschaft EnBW Bürgerbeteiligung Solar 1 GmbH, Stuttgart, (ES1) gegeben und dienen der ES1 als Anlageobjekt zur Durchführung der Bürgerbeteiligung an PV Projekten. Die Rückzahlung der beiden Darlehen erfolgt am Ende der Laufzeit. Das Darlehen über 500 T€ endet am 30.11.2026 und das Darlehen über 320 T€ endet am 30.11.2023. In den Sonstigen Verbindlichkeiten sind drei Nachrangdarlehen (923 T€) für Bürgerbeteiligungen enthalten. Davon haben zwei Darlehen (zusammen in Höhe von 523 T€) eine Laufzeit von über 1 bis 5 Jahren und ein Darlehen (in Höhe von 400 T€) über fünf Jahren. C.IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(5) Umsatzerlöse
Bei den Stromerlösen handelt es sich um Erlöse aus Energielieferung nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG). In den Stromerlösen sind periodenfremde Sachverhalte in Höhe von 282 T€ (Vorjahr 4 T€) enthalten. Die sonstigen Umsatzerlöse konnten im Wesentlichen aus Weiterverrechnungen von Kosten im Rahmen von Solarpark Projektierungen und Betriebsführungen erlöst werden. (6) Sonstige betriebliche Erträge
In den Erträgen aus Schadenersatzzahlungen sind im Vorjahr periodenfremde Sachverhalte in Höhe 117 T€ und in den übrigen sonstigen Erträgen sind periodenfremde Sachverhalte im aktuellen Geschäftsjahr in Höhe von 33 T€ (Vorjahr 11 T€) enthalten. Die Erträge aus Anlagenabgängen im Vorjahr betrafen Teilbetriebsabspaltungen von Solarparks sowie Ausgliederungen von Anteilen an Tochtergesellschaften auf die EnBW SunInvest GmbH & Co. KG. (7) Materialaufwand
Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren, sowie die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen überwiegend Aufwendungen im Rahmen der Betriebsführungen der Tochtergesellschaften und der Herstellung von Solaranlagen für Dritte. Der Materialaufwand beinhaltet periodenfremde Aufwendungen in Höhe von 31 T€ (Vorjahr 28 T€). (8) Sonstige betriebliche Aufwendungen
In den periodenfremden Aufwendungen sind im Wesentlichen Kosten aus der Weiterverrechnung von periodenfremden Aufwendungen der EnBW SunInvest GmbH & Co. KG für die ausgegliederten Solarparks enthalten. (9) Finanzergebnis
Bei den Erträgen aus Beteiligungen handelt es sich um Gewinnanteile für das Geschäftsjahr 2022 der EnBW SunInvest GmbH & Co. KG. Die Zinsen und ähnlichen Erträge resultieren im Wesentlichen aus der Cash-Pooling-Finanzierung mit der EnBW AG. Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen resultieren im Wesentlichen aus Avalprovisionen für an Dritte ausgegebene Bürgschaften der EnBW AG. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Aufwendungen aus der Aufzinsung der Rückbaurückstellungen in Höhe von 7 T€ (Vorjahr 7 T€) enthalten. C. V. Sonstige AngabenSonstige finanzielle Verpflichtungen und HaftungsverhältnisseDie Gesellschaft nimmt am Cash-Pool-Verfahren der EnBW AG teil. Insoweit besteht gegenüber der Cash-Pool-Führenden Bank eine gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft. Die Gesellschaft schätzt das Risiko einer Inanspruchnahme aufgrund der Finanz- und Vermögenslage der EnBW AG als nicht wahrscheinlich ein. Es bestehen zum Bilanzstichtag sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von insgesamt 92,7 Mio. € (Vorjahr 8,8 Mio. €), die sich wie folgt zusammensetzen: Verpflichtungen zum Erwerb von Sachanlagevermögen: 90,4 Mio. € Verpflichtungen aus Pachtverträgen: 1,8 Mio. €, davon gegenüber einer EnBW Konzern Gesellschaft: 43 T€ Sonstiges Bestellobligo: 0,4 Mio. € Von den gesamten Verpflichtungen bestehen Verpflichtungen mit einer Laufzeit von unter einem Jahr: 41,7 Mio. €, mit einer Laufzeit von 1 bis 5 Jahren: 49,7 Mio. € und mit einer Laufzeit über 5 Jahre: 1,3 Mio. €. Haftungsverhältnisse nach § 251 HGB liegen nicht vor. Nachtragsbericht Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten. Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (EnWG)Gemäß § 6b Abs. 2 EnWG sind Geschäfte größeren Umfangs mit verbundenen sowie assoziierten Unternehmen, wenn sie aus dem Rahmen der gewöhnlichen Energieversorgungstätigkeit herausfallen und für die Beurteilung der Vermögens- und Ertragslage von wesentlicher Bedeutung sind, gesondert auszuweisen. Im Geschäftsjahr 2023 waren dies: Die EnBW AG übernimmt für die EnBW Solar GmbH die Funktionen Rechnungswesen und Steuern, Einkauf und Logistik, Informationsverarbeitung, Personalwesen, Recht und Versicherungen und Gebäudemanagement. Die Leistungen werden anhand eines detaillierten Leistungsverzeichnisses mittels konzerneinheitlicher Verrechnungspreise abgerechnet. MitarbeiterDie Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal. Angaben zu den Organen Im Geschäftsjahr 2023 wurden keine Vorschüsse und Kredite an die Organmitglieder gewährt. Es wurden keine Haftungsverhältnisse zugunsten von Organmitgliedern eingegangen. Geschäftsführer Ralf Neulinger, Aichwald EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Leiter Produktion Erneuerbare Energien Helmut Schnieders, Walzbachtal (bis 30. September 2023) EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Leiter Controlling Erzeugung Harald Schmoch, Stutensee EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Leiter Projekte Erneuerbare Energien Dezentral Sebastian Scharf, Berlin (seit 01. Dezember 2023) EnBW Energie Baden-Württemberg AG, Leiter Controlling Erzeugung Wir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss der EnBW Solar GmbH unter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätze ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der EnBW Solar GmbH vermittelt.
Stuttgart, den 28. März 2024 Die Geschäftsführung Ralf Neulinger Sebastian Scharf Harald Schmoch Feststellung JahresabschlussDie Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 06.06.2024 |
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