KTF
SELECTRIC GmbH
Ehningen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
298.211,00 |
183.593,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.216,00 |
7.770,00 |
| II.
Sachanlagen |
291.995,00 |
175.823,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
4.381.544,86 |
3.919.388,31 |
| I.
Vorräte |
1.274.416,11 |
881.320,13 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.764.417,49 |
2.319.188,18 |
| davon
gegen Gesellschafter |
54.008,68 |
32.785,90 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.342.711,26 |
718.880,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
4.752,91 |
13.680,38 |
| Aktiva |
4.684.508,77 |
4.116.661,69 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
490.460,00 |
477.960,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.113.010,86 |
3.553.491,13 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
2.130.489,76 |
2.450.217,26 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
1.982.521,10 |
1.103.273,87 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
3.942.659,33 |
3.320.672,30 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
55.037,91 |
59.210,56 |
| Passiva |
4.684.508,77 |
4.116.661,69 |
Anhang
A.
Allgemeine Angaben
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die KTF SELECTRIC GmbH, Ehningen (Amtsgericht
Stuttgart, HRB 751056) ist als Kleine Gesellschaft im Sinne
des § 267 HGB verpflichtet, gemäß §
264 ff. HGB einen Jahresabschluss aufzustellen und hat
diesen um einen Anhang zu erweitert.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die
Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften, den
ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffen die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie den
Regelungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.
B.
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der
generellen Ansatzvorschriften der §§ 246 - 251
HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen
Ansatzvorschriften für Kapitalgesellschaften,
§§ 265, 268 - 274a, §§ 276 - 277 HGB,
und unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschiften
der §§ 252 - 256a HGB aufgestellt.
Auf die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung finden die Vorschriften der § 266 und
§ 275 HGB sowie § 42 GmbHG Anwendung. Die Gewinn-
und Verlustrechnung wird entsprechend dem
Gesamtkostenverfahren dargestellt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden
gegenüber dem Vorjahr unverändert beibehalten,
soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung
erforderten.
I.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
im Wesentlichen die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
1.
Anlagevermögen
Immaterielle Vermögensgegenstände
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, angesetzt.
Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder
Firmenwert wurde über 10 Jahre abgeschrieben, da
dieses dem tatsächlichen und erwarteten
Nutzungsverlauf entspricht.
Sachanlagevermögen
Sachanlagen sind grundsätzlich zu den
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einschließlich
Nebenkosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen erfolgten
unter Zugrundelegung der voraussichtlichen
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens, deren Nettoanschaffungskosten 800,00
EUR nicht überschreiten, sind vollständig
abgeschrieben, da dieses den tatsächlichen
Nutzungsverlauf im Wesentlichen widerspiegelt.
Für handelsrechtliche Zwecke wird diese
Vorschrift aus Gründen der nicht wesentlichen
Einflussnahme auf die Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage analog angewandt.
2.
Umlaufvermögen
Vorratsvermögen
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern am Bilanzstichtag ein
niedrigerer Börsen- oder Marktpreis bzw. ein
niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde diese
angesetzt.
Die Herstellungskosten umfassen dabei zurechenbare
Einzelkosten und angemessene Teile der notwendigen
Material- und Verwaltungsgemeinkosten.
Für Rohstoffe werden die Anschaffungs- und
Herstellungskosten nach der LiFo-Methode, für Hilfs-
und Betriebsstoffe überwiegend nach der
Durchschnittskostenmethode ermittelt.
Fertige Erzeugnisse sind ebenfalls zu
Herstellungskosten nach § 255 Abs. 2 HGB bewertet.
Bestandsrisiken aus Lagerdauer und Gängigkeit der
Erzeugnisse wurden angemessen berücksichtigt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennwert
abzüglich erforderlicher Einzelwertberichtungen
bewertet. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und
Ausfallrisikos bei Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen wird eine angemessene Pauschalwertberichtigung
auf den nicht einzelwertberichtigten
Netto-Forderungsbestand gebildet.
Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Der Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
werden zum Nennwert angesetzt.
3.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit
sie Aufwand für einen bestimmten Zeitraum nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
4.
Rückstellungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen
Nach § 246 Abs. 2 HGB wurden die Ansprüche
aus der Rückdeckungsversicherung mit den
Pensionsrückstellungen verrechnet. Da es sich um eine
vollständig kongruent rückgedeckte Pensionszusage
handelt erfolgt die Bewertung der Rückstellung in
gleicher Höhe wie die Rückdeckungsversicherung
(vgl. IDW RS HFA 30, Tz. 74). Durch die Saldierung der
Pensionsrückstellung und der
Rückdeckungsversicherung ergibt sich eine
Netto-Pensionsrückstellung von 0,00 EUR.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen umfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen und sind
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännische
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr sind mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
Marktzinssatz, abgezinst.
5.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
C.
Angaben zur Bilanz
1.
Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
beinhalten Forderungen gegenüber verbundenen
Unternehmen in Höhe von EUR 2.543,28 (Vorjahr: EUR
-,--).
2.
Forderungen gegen Gesellschafter
Es bestehen Forderungen gegenüber den
Gesellschaftern in Höhe von EUR 54.008,68 (Vorjahr:
EUR 32.785,90).
3.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung
Es wurde eine Verrechnung von
Vermögensgegenständen und Schulden gem. §
246 Abs. 2 HGB vorgenommen.
Für die Saldierung von Schulden aus
Pensionsverpflichtungen mit verrechnungsfähigen
Vermögenswerten wurden folgende Werte ermittelt:
verrechnete
Vermögensgegenstände zu Anschaffungskosten
|
21.862,36 EUR
|
beizulegender Zeitwert
der verrechneten Vermögensgegenstände
|
21.862,36 EUR
|
Erfüllungsbetrag
der Pensionsverpflichtungen
|
21.862,36 EUR
|
4.
Eigenkapital
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 26.000,00 und ist unverändert gegenüber dem
Vorjahr.
5.
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber den
Gesellschaftern in Höhe von EUR 3.942.659,33
(Vorjahr: EUR 3.320.672,30).
D.
Erläuterungen zu einzelnen Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung
1.
Abschreibungen des Geschäftsjahres
Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen
sich auf EUR 73.560,05. Davon entfallen EUR 1.554,00 auf
immaterielle Vermögensgegenstände und EUR
72.006,05 auf Sachanlagen.
E.
Sonstige Angaben
1.
Anzahl der Arbeitnehmer
Auf die Aufgliederung der Anzahl der Arbeitnehmer
wird nach § 288 Abs. 1 Nr. 2 HGB in Verbindung mit
§ 285 Nr. 7 HGB verzichtet.
Die Anzahl der Arbeitnehmer beträgt im
Geschäftsjahr: 25
2.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von
81.130,28 EUR sonstige finanzielle Verpflichtungen.
Im Einzelnen beinhalten diese Verpflichtungen
folgende Sachverhalte:
a) Mietverpflichtungen
|
69.300,00 EUR
|
|
b)
Leasingverpflichtungen
|
11.830,28 EUR
|
|
3.
Konzernzugehörigkeit
Die KTF SELECTRIC GmbH wird in den Konzernabschluss
der SELECTRIC Nachrichten-Systeme GmbH, 48155 Münster
einbezogen.
Der Konzernabschluss wird im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Michael Heußner
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.11.2024
festgestellt.
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