Apocalyptic Vision Records GmbH

Am Katzengraben 15, 64846 Groß-Zimmern, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Darmstadt HRB 33712
Eingetragen
4.12.2003
Branche
Veröffentlichung von Musikaufnahmen (Labels)Einzelhandel mit bespielten Ton- und Bildträgern (ohne Audiobooks)Herstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Produktion und der Vertrieb von Tonträgern und ähnlichen Geschäften.

Historie

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Management

NameRolle
Alexander Storm
seit 20.7.2006
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

Apocalyptic Vision Records GmbH

Dieburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

Bilanz

Aktiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Anlagevermögen 5,00 5,00
B. Umlaufvermögen 72.444,33 68.852,59
Bilanzsumme, Summe Aktiva 72.449,33 68.857,59

Passiva

31.12.2013
EUR
31.12.2012
EUR
A. Eigenkapital 69.561,88 45.839,27
B. Rückstellungen 2.146,40 4.925,00
C. Verbindlichkeiten 741,05 18.093,32
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 741,05 18.093,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 72.449,33 68.857,59

sonstige Berichtsbestandteile


Anlage A

Apocalyptic Vision Records GmbH

Anhang

  

A. Allgemeine Angaben und Erläuterungen
  

1. Die Darstellungsstetigkeit wurde nicht durchbrochen (§ 265 Abs.1 Satz 2 HGB).    

2.   Mit dem Vorjahr nicht vergleichbare Beträge lagen nicht vor (§ 265 Abs. 2 Satz 2 HGB).

3.   Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nicht geschäftszweigbedingt ergänzt (§ 265 Abs. 4 Satz 2 HGB).
  

4. Die folgenden Abschlussposten wurden aus Gründen der Klarheit zusammengefasst (§ 265 Abs. 7 Satz 2 HGB): keine
  

5. Aufgrund eines Wahlrechtes wurden in der Bilanz keine Posten aufgenommen (§ 284 Abs. 1 HGB).
  

6. Geschäftsführer der Gesellschaft war in 2013 (§285 Nr. 10 HGB):
 
Herr Alexander Storm

 Ein Beirat besteht nicht.
  

7. Zum Abschlussstichtag bestanden Verbindlichkeiten an Mitglieder der Geschäftsführung (§ 285 Nr. 9c HGB):  keine

Anlage B

B. Bilanzerläuterungen
  

1. Es wurden keine Aufwendungen für Ingangsetzung und Erweiterung

des Geschäftsbetriebes aktiviert (§ 269 Satz 1 HGB).

 2.   Die folgenden, unter "sonstigen Vermögensgegenstände" und "Verbindlichkeiten" ausgewiesenen Beträge größeren Umfangs entstehen rechtlich erst nach dem Abschlussstichtag (§ 268 Abs.2 Satz 2 und Abs. 5 Satz 3 HGB): keine
  

3. Es wurden keine Bilanzierungshilfen aus voraussichtlich kommenden Steuerentlastungen in Anspruch genommen (§ 274 Abs.2 Satz 2 HGB).
  

4. In den Verbindlichkeiten sind mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren enthalten (§ 285 Nr. 1a HGB): keine
 

5. Die folgenden Verbindlichkeiten sind durch Grundpfandrechte gesichert (§ 285 Nr.1b HGB): kein
  

6. Allein nach steuerlichen Vorschriften wurden Abschreibungen im

a)  Anlagevermögen in Höhe von                  Euro       -,--
b)  Umlaufvermögen in Höhe von                  Euro       -,--

                              vorgenommen (§281Abs. 2 Satz 1 HGB).
  

7. Auf Gegenstände des Umlaufvermögens wurden zur Vermeidung künftige Abschreibungen aufgrund von Wertschwankungen im Berichtsjahr nicht abgeschrieben (§ 277 Abs. 3 Satz 1 HGB).
  

8. Zu vermerkende Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen (§ 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB u. 285 Nr. 3 HGB): keine
  

9. In den "sonstigen Rückstellungen" sind folgende wesentliche Posten enthalten (§ 285 Nr. 12 HGB 1):

Urlaubsverpflichtungen                                  Euro             -,--
Gebühren- und Beitragsrückstellungen         Euro      1.390,--
Tantiemenrückstellungen                               Euro             -,--

Anlage C

   C. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
  

1. Für die Beurteilung der Ertragslage wesentliche außerordentliche oder

Periodenfremde Erträge und Aufwendungen (§ 277 Abs. 4 Satz 2 und 3 HGB) waren nicht entstanden.
 

2. Das Umsatzkostenverfahren wurde nicht angewandt. Angaben zum

Personalaufwand (§ 285 Nr.8b HGB) und des Materialaufwandes (§ 285 Nr. 8a HGB 1) sind daher nicht erforderlich.
  

3. Es ist vorgesehen, den Jahresüberschuss auf neue Rechnung vorzutragen und aus dem Bilanzgewinn keine Ausschüttung vorzu-

nehmen.

   D. Angaben zu den angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
  

1. Es wurde nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung bilanziert und bewertet. Die Anlagezugänge sind mit den Anschaffungs- oder Herstellkosten angesetzt. Es wird ein entsprechend der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer linear oder degressiv abgeschrieben. Die Gegenstände des Umlaufvermögens werden mit den Einstandswerten, höchstens mit den Teilwerten, die Geldwerte mit den Nominalwerten angesetzt. Erkennbare Risiken sind durch Abschläge direkt berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Nominalwert, die Rückstellungen sind in der voraussichtlichen Höhe der Schuld passiviert.Abgrenzungen sind zeitanteilig oder zeitbezogen vorgenommen (§ 284 Abs. 2 Nr.1 HGB).
  

2. Von den unter 1) genannten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde im Berichtsjahr nicht abgewichen (§ 284 Abs. 2 Nr. 3 HGB).

     
Ludwigshafen, den 15.04.14

gez. Alexander Storm
  


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2014 festgestellt.

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