eightyseven property GmbH
Selbe AdresseKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und Nichtwohngebäuden
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Römer seit 17.3.2022 | Geschäftsführer |
Tim Dr. Kraemer seit 4.6.2021 | Prokura |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
The Social Chain AGEigenbeteiligung | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
The Social Chain AGBerlinKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Konzernlagebericht1 Grundlagen des Konzerns 1.1 Geschäftsmodell Die The Social Chain AG mit Sitz in Berlin ist das Mutterunternehmen der The Social Chain-Gruppe (im Folgenden "TSC-Gruppe" oder "Gruppe") und agiert im Wesentlichen als Holdinggesellschaft für die Gruppe. Als Konzernholding nimmt die The Social Chain AG, Berlin, sowohl die strategische Entwicklung als auch die Bereitstellung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen wahr. Die The Social Chain-Gruppe ist ein integriertes Social-Media-Unternehmen, das Social Media und Social Commerce unter einem Dach vereint. Social Chain ist Pionier für den Aufbau, die Entwicklung und die Skalierung von Social-Media-Brands. Die Strategie der The Social Chain AG konzentriert sich auf Marken, soziale Erlebnisse und Produktwelten, die über Social Media identifiziert, entwickelt und vorrangig direkt an Endverbraucher (direct to consumer brands) vermarktet werden. Unsere Social-Media-Communities haben eine Reichweite von mehr als 80 Millionen Followern. Mehr als 30 Marken bilden unser eigenes Brand-Portfolio. Der Verkauf von Waren erfolgt über eigene Online-Shops und E-Commerce-Plattformen Dritter. Schwerpunkte liegen in den Produktkategorien Home & Living, Beauty & Wellbeing and Food. Soziale Erlebnisse wie die Beauty-Messe Glow by dm und der World Fitness Day verbinden die Online- mit der Offline-Welt. Neben der Entwicklung eigener Marken nutzen wir unsere Social Media-Kompetenz und unsere Social-Media-Reichweiten auch als kreativer Marketing-Dienstleister für führende internationale Lifestylemarken wie Adidas, Coca-Cola und McDonalds. Die Kernmärkte der Social Chain-Gruppe sind Europa mit einem Schwerpunkt in Deutschland und UK sowie Amerika mit einem Schwerpunkt in den USA. Ein weiterer strategischer Zielmarkt ist Asien. Die Social Chain-Gruppe setzt bewusst neben dem Aufbau und der Entwicklung neuer, eigener Marken auch auf strategische Übernahmen. Die Akquisitionspolitik konzentriert sich daher auf Unternehmen, deren Marken und Dienstleistungen über Social Media überdurchschnittlich erfolgreich vermarktet werden können. Weitere Übernahmeziele sind Unternehmen, die das integrierte Social-Media-Know-how verbreitern und vergrößern. 1.2 Konzernstruktur- und -organisation Das Geschäftsjahr 2019 ist durch erhebliche organisatorische und strukturelle Maßnahmen geprägt. Die The Social Chain AG-Gruppe ist im Oktober 2019 durch die Einbringung der The Social Chain Group AG mit ihren Beteiligungen in die Lumaland AG entstanden. Im Anschluss wurde die Lumaland AG in die The Social Chain AG umfirmiert. Technisch erfolgte die Akquisition durch die Einbringung der Aktien der The Social Chain Group AG als Sachkapitalerhöhung bei der Lumaland AG. Die Hauptversammlung der Lumaland AG hat diesen Schritt am 19. August 2019 mit einer Zustimmung von 99,8 % der anwesenden Aktionäre beschlossen. Auch die Umfirmierung in die The Social Chain AG wurde genehmigt. Die Gesellschaft ist beim Amtsgericht Charlottenburg unter der Nummer HRB 128790 B als Aktiengesellschaft eingetragen. Die eingebrachte The Social Chain Group AG entstand durch Neugründung im Jahr 2018. In den Jahren 2018 und 2019 erwarb die Social Chain Group AG diverse Beteiligungen. Im Wesentlichen begründet dies heute die Aktivitäten im Bereich Social Media. Die Lumaland AG hat nach Gründung eine Vielzahl unterschiedlicher Beteiligungen erworben und im Wesentlichen Produkte direkt an Endverbraucher über Amazon verkauft. Aufgrund der Einbringung der The Social Chain Group AG wurde in den Konzernjahresabschluss 2019 die neue The Social Chain AG (vormals: Lumaland AG) mit zwölf Monaten und die The Social Chain Group AG sowie ihre Beteiligungen mit drei Monaten in die Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung einbezogen. Über die Einbringung hinaus hat die in The Social Chain AG umfirmierte Gesellschaft im Rahmen ihrer strategischen Akquisitionspolitik weitere Unternehmen erworben. Im Dezember 2019 waren das vor allem die KoRo-Handels GmbH und die Urbanara GmbH, jeweils Berlin. Die KoRo-Handels GmbH setzt auf Super Food online und wird komplett über Social Media vermarktet. Die Urbanara GmbH vertreibt Wohnaccessoires aus Naturmaterialien. Zum 31. Dezember 2019 sind insgesamt 34 Unternehmen in der The Social Chain Group AG (im nachfolgenden "Social Chain-Gruppe" genannt) konsolidiert. Eine Übersicht der konsolidierten Beteiligungen findet sich im Anhang. Die Steuerung des Konzerns erfolgt durch die Muttergesellschaft The Social Chain AG, die als klassische Holdinggesellschaft strukturiert ist. Alle zentralen Leitungsfunktionen sind hier gebündelt. Der Vorstand der The Social Chain AG besteht aus Herrn Wanja S. Oberhof, der bereits Vorstand der Lumaland AG war. Hauptsitz des Unternehmens ist Berlin, weitere Standorte sind Manchester, London, New York und München. Zum 31. Dezember 2019 beschäftigte das Unternehmen 536 vollzeitäquivalente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 1.3 Strategie und Steuerungssystem Die The Social Chain AG verfolgt eine Wachstumsstrategie mit besonderem Schwerpunkt im internationalen Geschäft. Nachdem Tochtergesellschaften in Großbritannien und USA aufgebaut wurden, investiert die The Social Chain AG in die Märkte Nord- und Mitteleuropas sowie zunehmend auch Nordamerika. Für die nächsten Jahre strebt die The Social Chain AG die weitere Steigerung des Marktanteils und die Intensivierung des Geschäfts in den geografischen Zielmärkten an. Die wesentlichen Steuerungsgrößen für das Erreichen der strategischen Ziele sind neben Umsatz und Rohmarge auch der operative Cashflow sowie der frei verfügbare Cashflow. 2 WIRTSCHAFTSBERICHT 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Dynamik in der deutschen Wirtschaft hat im Jahr 2019 nachgelassen, obwohl das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im zehnten Jahr in Folge 2019 um 0,6 %, gewachsen ist. Dies ist die längste Wachstumsphase im vereinten Deutschland. Nach einem Anstieg um 1,5 % im Jahr 2018 und 2,5 % im Jahr 2017 verliert das Wachstum somit weiterhin an Schwung. Insbesondere im produzierenden Gewerbe, das gut ein Viertel der Gesamtwirtschaft ausmacht, war ein starker Rückgang in Höhe von 3,6 % zu verzeichnen, welcher insbesondere durch die schwache Produktion in der Automobilindustrie verursacht wurde. Im Berichtsjahr profitierte Deutschlands Wirtschaft vor allem von einer starken Binnennachfrage. Die privaten Konsumausgaben stiegen preisbereinigt um 1,6 %, die des Staates um 2,5 %. Die Zahl der Erwerbstätigen gemäß Inländerkonzept (definiert als Erwerbstätige mit Wohnort in Deutschland) lag 2019 bei 45,3 Mio. - rund 400.000 Personen beziehungsweise 0,9 % mehr als im Vorjahr - und erreichte damit einen neuen Höchststand. 1 2019 stand die Social Chain-Gruppe noch in einer frühen Phase ihrer Internationalisierung. Der Hauptabsatzmarkt war Europa mit klaren Schwerpunkten in Deutschland und dem Vereinigten Königreich. Innerhalb der EU schwächte sich die gesamtwirtschaftliche Entwicklung 2019 weiter ab. Das Bruttoinlandsprodukt wuchs in der EU-27-Zone nur noch um 1,5 % nach 2,15 % im Jahr 2018 und 2,6 % im Jahr 2017 2. Quelle: Statistisches Bundesamt Quelle: Eurostat Deutlich dynamischer als die makroökomischen Indikatoren entwickelten sich die branchenbezogenen Parameter. Der E-Commerce-Umsatz mit Endkunden (B2C) kletterte in Europa im Jahr 2019 auf Mrd. EUR 636, ein Anstieg um 14 % im Vergleich zum Vorjahr (Mrd. EUR 557) 3
Positiv entwickelten sich auch die Internet-Reichweiten und die Social Media-Nutzung. Europa bleibt mit einem Anteil der Internetnutzer an der Gesamtbevölkerung von 84,0 % (+1,6 %) die mit Abstand internetaffinste Region der Welt. Der Anteil der aktiven Social Media-Nutzer stieg 2019 um 4,4 % auf 55,0 %. Das entspricht 470,5 Millionen Menschen. Global stieg dieser Wert um 9,2 % auf 3,8 Milliarden, das entspricht einer Durchdringungsquote von 49,0 %. Social Media bleibt damit das dynamischste Mediensegment im digitalen Zeitalter Quelle: We are social/Hootsuite: Digital 2020, Global Report) Große Unterschiede gibt es international noch im Bereich der Social-Media-Werbung. In Deutschland stiegen die Ausgaben 2019 auf Mrd. EUR 1,41 (2018: Mrd. EUR 1,17) Global legten sie auf Mrd. EUR 79,6 zu (2018: Mrd. EUR 67,5). (Quelle: Statista; Statista Digital Market Outlook) Quelle: Ecommerce News Europe, Juli 2020 2.2 Geschäftsentwicklung 2019 war aufgrund der gesellschaftsrechtlichen sowie organisatorischen Einbringung der The Social Chain Group AG zum 30. September 2019 ein besonderes Jahr für die neu formierte Social Chain-Gruppe und ihre Holdinggesellschaft The Social Chain AG. Damit ist das Geschäftsjahr 2019 die erste Berichtsperiode, in der der Konzern in seiner heutigen Form besteht und die eingebrachten Gesellschaften nur zeitanteilig enthalten. Das Vorjahr ist daher nur eingeschränkt mit dem Berichtsjahr vergleichbar und ursprüngliche Prognosen der ehemaligen Lumaland AG insoweit überholt. Die einzelnen Geschäftsfelder der Gruppe befinden sich somit zum Ende des Geschäftsjahres 2019 noch im Aufbau. Um ausgewählte Entwicklungen in einen vergleichbaren Kontext stellen zu können, wurden einzelne Kennzahlen für das Geschäftsjahr 2019 gesondert für den ursprünglichen Lumaland-Gruppe ermittelt und dem Vorjahr gegenübergestellt. Die Effekte auf Konzern-Bilanz und -GuV resultierend aus der zum 1. Oktober eingebrachten TSCG AG-Gruppe sowie aus den übrigen Akquisitionen im Jahr 2019 werden gesondert betrachtet/erörtert. Der Konzernumsatz insgesamt erhöhte sich um EUR 4,6 Mio. ( + 10,0 %) auf EUR 50,7 Mio. Für 2019 weist der Konzern einen Jahresfehlbetrag von EUR -21,0 Mio. aus (Vorjahr: EUR -5,7 Mio.) sowie ein EBITDA in Höhe von EUR -11,2 Mio. (Vorjahr: EUR -3,3 Mio.). Hierin enthalten sind Sondereffekte aus unter anderem zusätzlich angefallenen Beratungs- und Gutachterkosten bedingt durch umfangreiche Unternehmensakquisitionen, Einbringungsvorgänge und Kapitalerhöhungen sowie im Weiteren hiermit zusammenhängende Kosten der Integration. Der operative Cashflow des Konzerns belief sich auf einen Mittelabfluss in Höhe von EUR -13,3 Mio. (Vorjahr: EUR -2,6 Mio.), der freiverfügbare Cashflow, definiert aus dem Summe von Operativer Cashflow und Cashflow aus Investitionstätigkeit, belief sich auf EUR -12,7 Mio. (Vorjahr: EUR -2,7 Mio.). 2.2.1 Vermögenslage
Die Entwicklung der Bilanz ist insbesondere durch die Einbringung der The Social Chain Group AG geprägt. Die Bilanzsumme des The Social Chain-Konzerns belief sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 152,5 Mio. (2018: EUR 25,5 Mio.). Das langfristige Vermögen in Höhe von EUR 124,5 Mio. (2018: EUR 17,7 Mio.) umfasst im Wesentlichen den Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von EUR 105,7 Mio. (2018: EUR 15,4 Mio.) sowie immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 12,5 Mio. (2018: EUR 0,2 Mio.). Der ausgewiesene Geschäfts- oder Firmenwert der ehemaligen Lumaland-Gruppe verringerte sich im Jahr 2019 aufgrund planmäßiger Abschreibungen um EUR 1,8 Mio. auf EUR 13,6 Mio. Demgegenüber stehen Erhöhungen des Geschäfts- und Firmenwerts der ehemaligen Lumaland-Gruppe in Höhe von EUR 0,1 Mio. auf insgesamt EUR 13,7 Mio. aufgrund der im Geschäftsjahr 2019 erfolgten quotalen Aufstockungen der Anteile an der Belsonno GmbH, Berlin, von vormals 87,97 % auf 100,0 % sowie der Anteile an der LINKS Logistics GmbH, Berlin, von vormals 95,0 % auf 100,0 %. Der konzernweite Geschäfts- oder Firmenwert erhöhte sich des Weiteren sowohl durch die Einbringung der The Social Chain Group AG-Gruppe zum 1. Oktober 2019 sowie aufgrund der Akquisitionen der Urbanara GmbH, Berlin, und der drtv.agency GmbH, Stuttgart, als auch aufgrund der Erstkonsolidierungen der KoRo Handels GmbH, Berlin, und der Solidmind Nutrition GmbH, Wangen, zum 31. Dezember 2019 um EUR 94,3 Mio. Demgegenüber stehen planmäßige Abschreibungen auf diese neuerworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte in Höhe von EUR 2,3 Mio sowie außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von EUR 0,7 Mio. Im Zuge der Erstbewertung der eingebrachten sowie neu erworbenen Gesellschaften wurden die folgenden Immateriellen Vermögenswerte angesetzt:
Der Anteil der langfristigen Vermögenswerte an den gesamten Vermögenswerten beträgt 81,5 % (Vorjahr: 69,4 %) und ist nahezu vollständig langfristig finanziert. Das Umlaufvermögen in Höhe von EUR 27,0 Mio. setzt sich zusammen aus Vorräten, Forderungen, der Barreserve, Wertpapieren und sonstigen Vermögensgegenständen. Der Anteil des ehemaligen Lumaland-Konzerns beträgt EUR 17,9 Mio. gegenüber EUR 7,6 Mio. im Vorjahr. Der Bestand der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um EUR 6,9 Mio. auf EUR 7,3 Mio., hauptsächlich bedingt durch Forderungen aus abgerechneten Social Media-Projekten der neu eingebrachten The Social Chain Group AG-Gruppe. Zum 31. Dezember 2019 weist der Konzern ein Eigenkapital in Höhe von EUR 97,5 Mio. aus, gegenüber EUR 4,8 Mio. im Vorjahr. Die Eigenkapitalquote belief sich am 31. Dezember 2019 auf 63,9 % (Vorjahr: 18,8 %). Im Geschäftsjahr 2019 wurden folgende Kapitalerhöhungen vorgenommen:
Die Schulden des Konzerns beinhalten im Wesentlichen Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsabgrenzungsposten. In den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von EUR 1,8 Mio. sowie Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 0,1 Mio. enthalten, die eine Fälligkeit von über einem Jahr aufweisen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen steigen im Vergleich zum Vorjahr um EUR 10,2 Mio. auf EUR 12,9 Mio., im Wesentlichen bedingt durch Lieferantenverbindlichkeiten für umfangreichere Social-Media-Projekte der neu eingebrachten The Social Chain Group AG-Gruppe. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen der ehemaligen Lumaland-Gruppe hingegen erhöhten sich lediglich von EUR 2,7 Mio. im Vorjahr auf EUR 4,8 Mio. im Berichtsjahr. 2.2.2 Finanzlage Die Finanzlage des Konzerns ist geordnet. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten steigen im Geschäftsjahr leicht um EUR 0,9 Mio. auf EUR 10,3 Mio., hierbei durch Aufnahme neuer Finanzkredite in Höhe von EUR 3,0 Mio. sowie durch die Übernahme von existierenden Finanzkrediten der eingebrachten Gesellschaften in Höhe von EUR 1,4 Mio. Demgegenüber stehen Tilgungen in Höhe von EUR 3,5 Mio. Konzern Cashflow
Der operative Mittelabfluss des Konzerns belief sich für 2019 auf EUR -13,3 Mio. (Vorjahr: EUR -2,6 Mio.), bei einem operativen Mittelabfluss der ehemaligen Lumaland-Gruppe in Höhe von EUR -17,6 Mio. sowie einem operativen Mittelzufluss der eingebrachten Gesellschaften in Höhe von EUR +4,3 Mio. Der Mittelzufluss aus Investitionstätigkeiten in Höhe von EUR 0,6 Mio. (Vorjahr: Mittelabfluss in Höhe von EUR 0,1 Mio.) beinhaltete im Wesentlichen Auszahlungen für die Akquisition der KoRo Handels GmbH, Berlin. Den Auszahlungen gegenüber standen Erlöse aus den Abgängen des Sachanlagevermögens, im Wesentlichen bedingt durch den Verkauf zweier Grundstücke durch die Ravensberger Matratzen GmbH, Bad Oeynhausen (Mittelzufluss in Höhe von EUR 1,3 Mio.). Der Mittelzufluss aus Finanzierungstätigkeit betrug für das Geschäftsjahr EUR 16,2 Mio. (Vorjahr: EUR 2,4 Mio.), hauptsächlich bedingt durch Barkapitalerhöhungen in Höhe von EUR 17,7 Mio. (vgl. Ausführungen zur Vermögenslage). Zahlungen für Zinsen im ehemaligen Lumaland-Konzern waren mit EUR 0,7 Mio. leicht über dem Vorjahreswert von EUR 0,5 Mio.; durch die neu einbezogenen Gesellschaften fielen zusätzliche Zinsen in Höhe von EUR 0,1 Mio. im Konzern an. Im Ergebnis erhöhte sich der Finanzmittelbestand um EUR 5,8 Mio. von EUR 0,5 Mio. im Vorjahr auf EUR 6,3 Mio. zum 31. Dezember 2019. 2.2.3 Ertragslage
Im Jahr 2019 erhöhte sich der Umsatz der Gruppe gegenüber dem Vorjahr um EUR 4,6 Mio. (+10,0 %) auf EUR 50,7 Mio. Die Umsatzerlöse entsprechen den Umsätzen der ehemaligen Lumaland AG für das gesamte Geschäftsjahr und der eingebrachten The Social Chain Group AG ab 1. Oktober 2019. Die Umsätze des ehemaligen Lumaland-Konzerns verminderten sich von EUR 46,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 39,2 Mio., insbesondere bedingt durch Lieferengpässe gegen Ende des Jahres. Das Weihnachtsgeschäft 2019 der Lumaland AG wurde durch den längeren Integrationsprozess bei der Einbringung der The Social Chain Group AG einmalig belastet und fiel damit schwächer aus als ursprünglich erwartet. Der Grund war eine unzureichende Menge an Vorräten infolge fehlender Warenfinanzierung durch Dritte aufgrund des mehrmonatigen Akquisitionsprozesses und nicht vollzogener Handelsregistereinträge. Die neu eingebrachten The Social Chain Group AG-Gruppe erzielte im Einbeziehungszeitraum einen Gesamtumsatz von EUR 11,5 Mio. Der Umsatz des Konzerns unterteilt sich in die folgenden Geschäftsbereiche:
Der Materialaufwand steigt im Vergleich zum Vorjahr um EUR 3,4 Mio. auf EUR 25,7 Mio. Im ehemaligen Lumaland-Konzern steigt die Materialeinsatzquote von 48,4 % auf 53,8 %, im Wesentlichen bedingt durch Verschiebungen im Produktmix. Der Personalaufwand der ehemaligen Lumaland-Gruppe vermindert sich von EUR 6,3 Mio. im Vorjahr auf EUR 5,8 Mio. im Berichtsjahr. Aufgrund der Einbringung der Social Chain Group AG-Gruppe erhöht sich der Personalaufwand im neuen Gesamt-Konzern insgesamt auf EUR 12,2 Mio. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betragen im Geschäftsjahr EUR 25,3 Mio. (Vorjahr: EUR 21,1 Mio. Wesentliche Aufwendungen betreffen Kosten im Zusammenhang mit Kapitalerhöhungen sowie mit Unternehmenserwerben und -einbringungen des Geschäftsjahres (im Wesentlichen Kosten für Beratung, Gutachtertätigkeiten sowie Transaktionskosten) in Höhe von insgesamt EUR 1,8 Mio. sowie im Weiteren Verluste aus dem Verkauf von Grundstücken in Höhe von EUR 0,4 Mio. sowie sonstige außerordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 0,7 Mio. Bezüglich der nicht-zahlungswirksamen Aufwendungen für Abschreibungen auf Geschäfts- und Firmenwerte in Höhe von insgesamt EUR 4,8 Mio. wird auf die Ausführungen in der Vermögenslage verwiesen. 2.2.4 Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Konzerns Insgesamt hat sich das Geschäft des Konzerns leicht unter den Erwartungen entwickelt, im Wesentlichen begründet mit dem Umstand, dass im Jahr 2019 der Zusammenschluss zweier komplexer Unternehmensgruppen erfolgte und der Hauptfokus auf der Integration beider Gruppen lag. Zusätzlich war das Jahr 2019 von einem moderaten Weihnachtsgeschäft aufgrund von Lieferengpässen geprägt, was sich ebenso auf die Ertragslage des Konzerns auswirkte. Die Finanzlage insgesamt ist folglich geprägt durch einen nicht positiven Cashflow aus operativer Geschäftstätigkeit, dem die Vorabfinanzierung der Gruppe zur Erreichung zukünftiger Wachstumsprognosen durch Eigenkapitalzuführung, somit einem positiven Cashflow aus Finanzierung, gegenübersteht. 4 Chancen- und Risikobericht Die Identifikation und das schnelle Ergreifen von Chancen sowie die Minderung von Risiken sind wesentlich für unser Unternehmen.
Als internationales Unternehmen ist die Social Chain-Gruppe einer Vielzahl von makroökonomischen, finanziellen, branchen- und unternehmensspezifischen Risiken und Chancen ausgesetzt. Im vorliegenden Risiko- und Chancenbericht werden die fur Social Chain-Gruppe als wesentlich erachteten Risiken und Chancen dargestellt. Die systematische Identifikation und Nutzung von Chancen sind wichtige Elemente zur Sicherstellung eines nachhaltigen Wachstums. Chancen werden in Verbindung mit möglichen Risiken betrachtet und nur weiterverfolgt, wenn sie die mit ihnen verbundenen Risiken überwiegen, eine Risikosteuerung möglich ist und etwaige Risikoauswirkungen als begrenzt angesehen werden können. 4.1 Chancen Unter Zugrundelegung der Definition einer Chance als positive Abweichung von unseren Unternehmenszielen und unserer ehrgeizigen Ziele haben wir wesentlichen Chancen mit dem Potenzial, unsere Ziele deutlich zu übertreffen, identifiziert:
Im Folgenden sollen die einzelnen aufgelisteten Chancen näher erläutert werden: Weiteres überproportionales Marktwachstum für Social-Media-Werbung (Branchenchance) In den letzten Jahren haben die Social Media-Plattformen bestehende Medien wie TV und Print ergänzt. Die tägliche Mediennutzung hat besonders bei jungen Zielgruppen hohe Werte erreicht und teilweise etablierte Medien überholt. Die Werbeindustrie und besonders die Markenartikler mit großen Mediabudgets haben zunehmend Budgets auf Online-Medien verlagert. Die Online-Medienbudgets erreichen in den USA bereits 30,0 % des Gesamtmarktes. Die Social-Media-Werbebudgets wachsen überproportional und werden mit einem üblichen Zeitverzug sich der hohen Nutzung prozentual angleichen. Die Social Chain-Gruppe ist aufgrund ihrer Markenbekanntheit sowie erfolgreichen durchgeführten Kampagnen für bekannte Brands wie Coca-Cola und Uber besonders gut positioniert, um an den wachsenden Budgets zu partizipieren. Partizipation an der weiteren Zunahme des Online-Handels (Branchenchance) In allen Branchen wächst der Online-Handel seit Jahren zweistellig und dieser Trend wird auch für die nächsten Jahre vorhergesagt. Die anderen Vertriebskanäle wie stationärer Handel verlieren zunehmend an Kunden und Umsatz. Die Social Chain-Gruppe ist mit ihren Social Commerce-Aktivitäten ein reiner Online-Händler, der eigene Markenprodukte im Endverbrauchermarkt verkauft (B2C-Anbieter). Die Vermarktung erfolgt besonders über sogenanntes Influencer-Marketing. Die Gruppe bedient mit Home & Living, Food, Sport und Beauty wachstumsstarke Branchen. Social Chain kann daher an dem starken Marktwachstum des Online-Handels sowie aufgrund der Marken- und Produktvielfalt überproportional an dem Markttrend teilnehmen. Dazu entwickeln dich die Social Media-Plattformen zunehmend zu Verkaufskanälen wie Instagram Shopping. Dies bietet enorme Chancen für die Social Chain-Gruppe mit ihren Produkten und dem Social Media-Know-how. Expansion in den asiatischen Markt (Regionale Chance) Die Social Chain-Gruppe setzt ihr einmaliges Geschäftsmodell aus Social Media und Social Commerce primär in Deutschland, UK und den USA um. Ein besonderer Investitionsschwerpunkt liegt und lag dabei in den USA. Neben den vorgenannten Märkten ist insbesondere der asiatische Markt in den nächsten Jahren für die Social Chain-Gruppe mit besonderen Chancen verbunden. Durch strategische Partnerschaften sollen sowohl das Sourcing von Produkten mit stabilen Lieferketten wie auch die Erschließung neuer Absatzmärkte gesichert werden. Der Fokus der Aktivitäten wird auf China sowie dem südostasiatischen Markt liegen. Die Kombination von Social Media-Marketing, Social Mediaaffinen Produkten und physischen Conventions wie der Glow erscheinen besonders vielversprechend. Entwicklung einer Datenplattform (Links), die alle Datenpunkte aus Social Commerce und Social Media verknüpft (Technologische Chance) Die Social-Chain-Gruppe ist aus zwei Unternehmensgruppen entstanden. Die frühere Lumaland-Gruppe hatte ihren Schwerpunkt im Produktsourcing und -verkauf. Die frühere The Social Chain Group AG mit ihren Töchtern hatte den Schwerpunkt im Bereich Social Media mit eigenen Medienkanälen (Publisher) und Social Media-Vermarktung (Agentur). Beide früheren Teilkonzerne hatten IT-Systeme, um das Geschäft zu betreiben. Das einmalige Geschäftsmodell in der Kombination von Social Commerce und Social Media bietet eine besondere Chance, alle Daten aus den jeweiligen Aktivitäten unter Beachtung gesetzlicher und datenschutzrechtlicher Bestimmungen zu verbinden. Durch geeignete BI-Systeme können Trends frühzeitig erkannt werden, die Entwicklung von Produkten zielgruppengerecht gesteuert und der Vertrieb kanaloptimiert - begleitet von Influencer Marketing - erfolgen. Die Social Chain-Gruppe wird in den nächsten Jahren erheblich in den Aufbau geeigneter IT-Systeme und Prozesse investieren, um diese besondere Chance zu nutzen. Systematischer Zukauf von Unternehmen, um das Geschäftsmodell zu optimieren (M&A-Chance) Das Geschäftsmodell der Social Chain-Gruppe sieht neben hohem organischen Wachstum auch den permanenten Zukauf und Verkauf von Unternehmen vor. Die Gruppe hat bereits eine Vielzahl von Unternehmen erworben, dann diese integriert und durch Bereitstellung von Know-how und Kapital Wertsteigerungen erzielt. Die Kombination von neu erworbenen Unternehmen mit anderen vorhandenen immateriellen Vermögenswerten, wie eigene Social Media-Kanäle oder D2C-Brands, bietet erhebliche Chancen. Ziel der Akquisitionen ist die Umsetzung des Geschäftsmodells aus Social Media und Social Commerce in den Regionen Deutschland, UK und USA. Die Social Chain-Gruppe war und ist ein attraktiver Käufer von Unternehmen und wird aufgrund ihrer Kompetenz und besonderen Vermögenswerte als M&A-Partner geschätzt. Hieraus ergeben sich erhebliche Chancen, um Umsatz und Ergebnis überproportional zu steigern. 4.2 Risiken und Risikomanagement Organisation und Aufgaben des Risikomanagements Die frühzeitige Identifizierung, Analyse und Steuerung von potenziellen Risiken ist für die TSC AG ein elementarer Bestandteil der Unternehmensstrategie, resultierend aus der Erkenntnis, dass sich bei konsequenter Anwendung der Prinzipien eines funktionierenden Risikomanagements ebenso die Möglichkeit der Erkennung und Nutzung von Chancen ergibt. Um Risiken und Chancen frühzeitig zu identifizieren und konsequent zu handhaben, setzen wir auf ein Risikomanagementsystem, das auch das System zur Früherkennung nach § 91 Abs. 2 AktG umfasst. Das Risikomanagementsystem regelt die Identifikation, Erfassung, Beurteilung, Dokumentation und Berichterstattung von Risiken. Die Gesamtrisikolage wird dadurch stets in einem tragbaren Rahmen gehalten. Risiken, die den Unternehmenserfolg signifikant gefährden, sind derzeit nicht erkennbar. Die The Social Chain AG hat ein Risikomanagement-System implementiert, das fortlaufend weiterentwickelt wird. Der Vorstand der Gesellschaft trägt die Hauptverantwortung für das Risikomanagement im Konzern. Der Risikomanagement-Prozess der Gesellschaft umfasst im Einzelnen:
Das Risikomanagement-System ist wie folgt organisiert: Es gibt einen Risikomanager, der den Vorstand regelmäßig über Risiken und deren Einschätzung informiert. Zudem informiert der Risikomanager ad hoc, wenn eine aktuelle Situation dies erfordern sollte. Der Risikomanager sorgt generell dafür, dass
Es ist zudem geplant, einen Risikoausschuss in den nächsten zwölf Monaten einzurichten, der mit dem Risikomanager die oben dargestellten Aufgaben zeitnah und umfänglich umsetzt. Das interne Kontrollsystem umfasst die Gesamtheit aller Regelungen und Maßnahmen, Grundsätze und Verfahren, um Unternehmensziele zu erreichen. Es soll insbesondere die Sicherheit und Effizienz der Geschäftsabwicklung, die Wirksamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und Einhaltung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften sichern sowie die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung gewährleisten. Verantwortlich für das Risikomanagement-, Compliance-Management- und das interne Kontrollsystem ist der Vorstand. Der Aufsichtsrat überwacht deren Wirksamkeit. Identifizierte Risiken In der Berichtsperiode wurden keine Risiken identifiziert, die den Fortbestand der Social Chain-Gruppe gefährden könnten. Die nachfolgende Tabelle zeigt die identifizierten Top-Risiken:
Im Folgenden sollen die einzelnen Risiken näher erläutert werden. Änderung regulatorischer Anforderungen (regulatorisches Risiko) Aufgrund der Geschäftsaktivitäten in verschiedenen Ländern können sich Risiken aus sich ändernden regulatorischen Anforderungen ergeben. Änderungen des regulatorischen Rahmenwerks können Anpassungen von Prozessen und Geschäftsaktivitäten erfordern, die Kostensteigerungen oder Umsatzminderungen nach sich ziehen können. Potenzielle Risikoszenarien beinhalten Zusatzkosten in Verbindung mit Zöllen, Produktsicherheit, Arbeitsbedingungen, Produktangebot, Verbraucherschutz, Änderungen bei der Nutzung von Social Media-Inhalten, Kennzeichnungspflichten bei Werbung und neuen Verpackungsmaterialien. Aktuelle Risikotreiber ergeben sich aus den geplanten regulatorischen Anpassungen, wie beispielsweise der DBM-Initiative (Digitaler Binnenmarkt), der geplanten Platform-to-Business-Verordnung (P2B) sowie den erwarteten "Neuen Rahmenbedingungen für Verbraucher". Zudem zählen insbesondere der Brexit sowie verschärfte Umweltvorschriften, wie das Verbot von Einwegplastik, zu den aufkommenden regulatorischen Herausforderungen. Die Social Chain-Gruppe überwacht das regulatorische Umfeld und informiert sich fortlaufend über erwartete und umgesetzte regulatorische Änderungen. Unzureichende Innovationskraft bei Onlineshops und Änderungen bei Vertriebsplattformen (Branchenrisiko) Um die wachsenden und sich wandelnden Anforderungen an D2C-Produkte und -Dienstleistungen zu erfüllen und Marktchancen zu nutzen, sind regelmäßig innovative Anpassungen an den verschiedenen Shops der einzelnen Gruppenunternehmen erforderlich. Eine Vernachlässigung der erforderlichen Anpassungen oder eine unzulängliche Umsetzung solcher Maßnahmen kann zu Kundenabwanderungen und in der Folge zu erheblichen Umsatzeinbußen führen. Dazu können Änderungen bei Vertriebsplattformen wie Amazon durch Algorithmus- und Provisionsänderungen den Umsatz wie die Profitabilität negativ beeinflussen. Mangel an geeigneten Führungskräften und Mitarbeitern (Branchenrisiko) Das profitable Wachstum einer Unternehmensgruppe erfordert geeignete Führungskräfte und qualifizierte Mitarbeiter. Um die Ziele zu erreichen bzw. zu übertreffen, sind Unternehmergeist, Kreativität und persönliche Weiterentwicklung mit Managementfähigkeiten erforderlich. Die Social Chain-Gruppe ist eine Gruppe mit vielen jungen, talentierten Gründern. Es besteht das Risiko, dass die Gründer und Mitarbeiter nicht dauerhaft in einer börsennotierten Gruppe arbeiten möchten oder ihre Fähigkeiten nicht weiterentwickeln. Die Social Chain-Gruppe schafft ein unternehmerisches, talent-Management begünstigendes Umfeld und beobachtet Führungskräfte und Mitarbeiter permanent. Dazu können durch remote-Arbeitsplätze und offenen Strukturen auch talentierte Mitarbeiter global angesprochen werden, um standortabhängige Engpässe an qualifizierten Mitarbeitern zu vermeiden. Neue regulatorische Anforderungen an den Datenschutz (regulatorisches Risiko) Als Social-Commerce-Unternehmen muss die Social Chain-Gruppe Kundendaten, einschließlich persönlich identifizierender Informationen, erheben und verarbeiten, um Bestellungen abzuschließen, Zahlungen zu vereinnahmen und effektiv mit Kunden interagieren zu können. In dieser Hinsicht unterliegt die Gruppe zahlreichen Gesetzen und Regularien basierend auf der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit persönlicher Daten, darunter insbesondere sämtliche Aspekte des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre (z.B. DSGVO). Die DSGVO als bekanntes Beispiel trat im Mai 2018 in Kraft und führte erhebliche Strafen bei Verstößen ein. Zur Minderung dieser Risiken überwachen das Legal Department, die Datenschutz-Beauftragten und das Data & IT-Team fortlaufend die Datenschutzanforderungen und -entwicklungen, unterstützen bei der Erstellung und Einführung entsprechender Dokumentation und Prozesse und bieten geeignete Beratung, Expertise und Schulungen. Diese Kontrolle umfasst auch die enge Zusammenarbeit und Abstimmung, insbesondere mit IT Security-Teams, um durch die Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten beizutragen. Bedrohung der Cybersicherheit (internes Risiko) Cybersicherheitsrisiken aus internen oder externen Angriffen sowie Schwachstellen der internen Kontrollen können wesentliche Aspekte unserer kundenbezogenen Anwendungen, Lager-IT-Systeme, Zahlungssysteme und internen IT-Systeme beeinträchtigen. Prominente Cybersicherheitsrisiken betreffen u.a. Ausfälle aufgrund von Distributed-Denial-of-Service (DDoS)-/-Ransomware-Angriffen, Datenverlust aufgrund von Sicherheitsverletzungen, fehlerhafte Prozessabläufe aufgrund von Integritätsverletzungen oder eine Kombination daraus. Die Social Chain-Gruppe bietet als wachsendes und bekanntes Unternehmen aufgrund ihrer Größe, ihren wertvollen Daten und ihrer Abhängigkeit von IT-Systemen ein potenzielles Ziel. Um den Bedrohungen der Cybersicherheit entgegenzuwirken, erhöht die Gruppe die Sicherheits- und Compliance-Bemühungen durch Investitionen in neue Technologien und spezialisierte interne Ressourcen. Unsere IT-Sicherheit überwacht relevante Bereiche kontinuierlich und hält Prozesse zur Gewährleistung der Datensicherheit aufrecht. Marktdominanz der Social Media Plattformen und Änderungen im Algorithmus (Branchenrisiko) Die Social Chain-Gruppe ist reichweitenstarker Publisher auf den Social Media-Plattformen. Dazu arbeitet die Gruppe als Agentur mit Drittkunden. Die Bewerbung der eigenen D2C-Brands erfolgt primär über Influencer Marketing, also die Bewerbung von Produkten durch Influencer Posts auf den Social Media-Plattformen. Insofern basiert ein Teil des Geschäftsmodells auf dem Zugang zu den Plattformen und der Nutzung der Reichweiten. Die bekannten Social Media-Plattformen verändern permanent ihr Geschäftsmodell und führen Algorithmus-Änderungen durch. Das Verstehen der Auswirkungen dieser Veränderungen und die schnelle Reaktion sind essentiell für das Geschäftsmodell der Gruppe. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass Reichweiten verloren gehen, eigene Social Media-Kanäle gesperrt werden oder Follower Interesse an dem Content verlieren. Zudem verdrängen die großen Anbieter zunehmend kleinere Anbieter und bauen ihre Marktmacht aus. Amerikanische und chinesische Anbieter dominieren weltweit den Markt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass durch politische Einflussnahme oder durchzunehmende Marktdominanz negative Auswirkungen entstehen. Die Social Chain-Gruppe ist durch eine Vielzahl gut ausgebildeter eigener Mitarbeiter, Influencer und Gründer dicht am Markt und hat durch die eigene Content-Produktion Relevanz für die Plattformen. Die Entwicklung der Plattformen, ihre Nutzer und Inhalte werden permanent überwacht. Aufkommen neuer finanzstarker Wettbewerber (Marktrisiko) Social Media ist eine neue und international wachsende Medienindustrie, die von großen weltweit agierenden Unternehmen dominiert wird. Neue finanzstarke Unternehmen können in den Markt eindringen und mit hohen Investments den Markt verändern. Dies können unter anderem sein:
Die Social Chain-Gruppe beobachtet die Marktveränderungen und sieht neben zunehmend möglichem Wettbewerb eher Chancen aus ihrem aktuellen Portfolio. Nachfrageeinbrüche (Marktrisiko) Die Social Chain-Gruppe ist wie andere Unternehmen generell vom Konsumverhalten in den Märkten Deutschland, UK und USA abhängig. Zudem ist der Medienkonsum und die Nutzung von Social Media wichtig für die Gruppenentwicklung. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu verändertem oder geringerem Interesse an den D2C-Produkten der Gruppe kommt. Dazu können Conventions wie die Glow an Attraktivität verlieren oder sich Rahmenbedingen wie die Anzahl zugelassener Besucher negativ verändern. Auch Verbote von Veranstaltungen können zu Umsatzrückgängen führen. Die Social Chain-Gruppe ist mit ihren Aktivitäten breit aufgestellt und nicht von einem einzelnen Unternehmen oder Aktivität abhängig. Mehrere Erlösströme und Produktsortimente vermeiden hohe Abhängigkeiten und haben sich als robust auch in Krisensituationen erwiesen. Abwertungen des Geschäfts- und Firmenwertes sowie andere immaterielle Vermögensgegenstände (finanzwirtschaftliches Risiko) Die Social Chain-Gruppe entstand unter anderem durch den Erwerb von Unternehmen und einer Vielzahl von Einbringungen von Unternehmensanteilen gegen Ausgabe neuer Geschäftsanteile bzw. Aktien. Ferner wurden Unternehmen gegen Cash erworben und Kaufpreise bezahlt, die über dem ausgewiesenen Eigenkapital lagen. Es wurden für jede Transaktion Bewertungsgutachten erstellt und Wertermittlungen auf Basis der DCF-Methode vorgenommen. Der positive Unterschiedsbetrag wurden im Rahmen der PPA-Methode auf materielle und immaterielle Vermögensgegenstände aufgeteilt und der verbleibende Differenzbetrag als Geschäfts- und Firmenwert in der Konzernbilanz ausgewiesen. Die Werthaltigkeit der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und des Geschäfts- und Firmenwerts hängt vom Erreichen der zugrunde liegende mehrjährigen Unternehmensplanung ab. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Unternehmen oder Vermögenswerte ihre Ziele nicht wie unterstellt erreichen und es damit zu außerplanmäßigen Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert oder die ausgewiesenen immateriellen Vermögensgegenstände kommt. Die Social Chain-Gruppe überwacht laufend die Ergebnisse und Entwicklung aller Unternehmen und Vermögenswerte und kann frühzeitig bei negativen Entwicklungen gegensteuern. Preisänderungs-, Ausfall- und Liquiditätsrisiken sowie die Risiken aus Zahlungsstromschwankungen (finanzwirtschaftliche Risiken) Die The Social Chain AG-Gruppe unterliegt den allgemeinen Preisänderungs- und Ausfallrisiken, schätzt diese aber als nicht sehr bedeutend ein. Insbesondere im Social Commerce-Geschäft ist das Ausfallrisiko aufgrund der Zahlung via Kreditkarte oder Zahlungsdienstprovidern wie Paypal nicht gegeben. Im Geschäftsbereich Social Media wird dem Ausfallrisiko durch Verifizierung und Bonitätseinschätzung des zukünftigen Businesspartners vor Eingehen gemeinsamer Projekte begegnet sowie des Weiteren durch die regelmäßige Vereinbarung von Abschlagszahlungen. Aufgrund der Homogenität der Produkte ist das Preisänderungsrisiko im Social Commerce-Geschäft als gering einzuschätzen. Ebenso ist das Währungsrisiko als gering einzuschätzen, da alle Gesellschaften in der Gruppe nahezu vollständig auf ihren jeweiligen Domestic-Markt beschränkt sind, sowohl im Ein- als auch Verkauf, sodass durch Like-for-Like-Vereinnahmung auch hier keine wesentlichen Währungsrisiken vorliegen. 5 Prognosebericht Die Entwicklung der Social Chain-Gruppe ist in fast all ihren Aktivitäten auch abhängig von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung und der resultierenden Konsumkraft. Aufgrund der unabsehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie ist die Prognostizierbarkeit der künftigen Entwicklung im Vergleich zu einer Normalsituation ohne globale Pandemie deutlich eingeschränkt. Dennoch gibt es eine Reihe von Indikatoren, die eine bedingte Prognose erlauben. 5.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Perspektiven für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung sind für das Geschäftsjahr 2020 und den Folgejahren weltweit unklar. Während die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise zunächst China betrafen, greift die Epidemie seit März 2020 auf die gesamte Welt über. Auch die Kernregionen der Aktivitäten der Social Chain-Gruppe, Deutschland, UK und USA, sind hiervon massiv betroffen. Die Social Chain-Gruppe ist von den Auswirkungen der Corona-Krise unterschiedlich stark betroffen. Während die Umsätze im Agenturgeschäft im ersten Halbjahr 2020 um einen zweistelligen Prozentsatz zurückgingen, sank das Eventgeschäft mit der Glow Convention auf null und die Umsätze im Bereich Social Commerce um einen zweitstelligen Prozentsatz. Die Gesellschaft hat ihre Umsatz- und Ergebniserwartungen überarbeitet und die erwarteten Corona-Auswirkungen abgeschätzt. Insgesamt beeinträchtigt die Corona-Krise die Umsatz- und Ergebnisentwicklung negativ. Allerdings geht die Gesellschaft für die Gruppe für das Geschäftsjahr 2020 weiter von einem Umsatzwachstum und einer deutlichen Ergebnisverbesserung im Vergleich zum Vorjahr aus. Investitionen in den Erwerb weiterer Unternehmen werden unverändert fortgesetzt. Das wirtschaftliche Ausmaß und die Dauer der Corona-Auswirkungen bleiben auf längere Sicht weiterhin ungewiss und hängen von künftigen Entwicklungen ab, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht genau vorhergesagt werden können. Dies betrifft u.a. die Schwere und die Übertragungsrate des Coronavirus, das Ausmaß und die Wirksamkeit der ergriffenen Eindämmungsmaßnahmen, einschließlich der Mobilitätseinschränkungen, sowie die Auswirkungen dieser und anderer Faktoren auf die Wirtschaft. Der internationale Währungsfonds hat infolge der Corona-Pandemie seine Prognose zur Entwicklung des globale BPI zuletzt im Juni 2020 aktualisiert. Demnach erwarte der IWF einen Rückgang von 4,9 % weltweit. In der Euro-Zone rechnet der IWF mit einem BIP-Minus in Höhe von 10,2 %. Für die heutigen Kern-Märkte der Social Chain-Gruppe gibt es folgenden Prognosen: Deutschland (-7,8 %), Großbritannien (-10,2 %), USA (8-,0 %). Für 2021 wird in fast allen Märkten ein deutliches Wachstum prognostiziert, global soll das BIP um 6,4 % zulegen. https://www.dw.com/de/iwf-sagt-deutlich-st%C3 %A4rkeren-einbruch-der-weltwirtschaft-voraus/a-53926873#:~:text=2021 %20erwartet%20der%20IWF%20ein,von%2010 %2C2 %20Prozent%20erwartet
E-Commerce bleibt trotz Corona - im Unterschied zum stationären Einzelhandel - auf Wachstumskurs. Allerdings wird die Wachstumsrate auf Basis von Corona-bezogenen Neubewertungen jetzt deutlich langsamer eingeschätzt. eMarketer rechnet mit einem Anstieg der weltweiten Einzelhandelsumsätze im E-Commerce im Jahr 2020 auf eine Wachstumsrate von 16,5 % (gegenüber 20,2 % im Jahr 2019). Auch die Werbung über Social Media wird 2020 - anders als klassische Werbung - weiter an Bedeutung gewinnen. Eine Covid-19-bereinigte Prognose für 2020 zeigt allerdings erhebliche Volumenunterschiede in den Social-Media-Kernmärkten der Social Chain AG: USA (EUR 33,6 Mrd.), Vereinigtes Königreich (EUR 5,1 Mrd.), Deutschland (EUR 1,5 Mrd.). (Quelle: Statista; Statista Digital Market Outlook) Insgesamt dürfte die Nutzung von Social Media insbesondere in noch unterdurchschnittlich entwickelten Märkten deutlich anstiegen. In Deutschland hat der Branchenverband Bitkom eine deutliche Zunahme der User-Aktivität seit dem Beginn der Corona-Krise ermittelt. In den USA wird nach Schätzung von eMarkteter 2020 mit einer täglichen Nutzungsdauer von 82 Minuten ein neuer Höchststand erreicht werden, der in den Folgejahren aber nicht überschritten werden soll. Grundsätzlich dürfte der Trend zu besseren mobilen Internetverbindungen dem Wachstum von Social Media zuträglich sein, das fast ausschließlich auf mobilen Endgeräten genutzt wird. (Quelle: We are social/Hootsuite: Digital 2020, Global Report) 5.2 Erwartete wirtschaftliche Entwicklung der Social Chain-Gruppe In unseren Prognosen haben wir Effekte der Corona-Krise berücksichtigt. Allerdings gibt es einzelne Geschäftsbereiche, in denen eine äußerst geringe Visibilität besteht. Die Prognose auf die relevanten finanziellen Leistungsindikatoren ist daher mit Unsicherheiten behaftet, da eine genaue Einschätzung von Dauer und Auswirkungen aus der Ausbreitung des Coronavirus aktuell nicht möglich ist. Einerseits ist durch die Beeinträchtigung im öffentlichen Leben die Geschäftsentwicklung im Bereich sozialer Events und Messen im Geschäftsjahr 2020 stark rückläufig. Andererseits sehen wir eine positive Entwicklung im Bereich E-commerce. Auf Basis des bisherigen Geschäftsverlaufes und der erfolgreichen Integration bislang akquirierter Unternehmen und Marken geht die Social Chain-Gruppe davon aus, ihren Umsatz im Geschäftsjahr 2020 im Vergleich zu 2019 um deutlich über 150 % bei einer verbesserten Rohmarge im E-commerce zu steigern. Das liegt zum einen daran, dass die im Jahr 2019 neu erworbenen Beteiligungen 2020 erstmals für volle zwölf Monate konsolidiert werden, zum anderen mit einem organischen Wachstum insbesondere im Bereich E-commerce gerechnet wird. Wir erwarten, dass Ertragsrückgänge im den Bereichen Social Media und Social Experiences durch Zuwächse im Social Commerce und E-Commerce mehr als ausgeglichen werden können. Dabei rechnen wir mit erheblichen Einschränkungen im Bereich Social Experiences und ein erst allmähliches Wiederansteigen der Marketing-Erlöse im Social-Media-Bereich. Die Erlöse aus der Vermarktung von Social-Brands, insbesondere in den Produktkategorien Food, Health und Living, werden dagegen deutlich anziehen. Dazu beitragen wird auch der weitgehende Abschluss der Integrationsphase, die mit der Einbringung der The Social Chain Group AG in den Social Chain-Konzern im Oktober 2019 begonnen hatte. Wir sind damit in der Lage, kostenseitige Synergieeffekte vollumfänglich zu nutzen. Durch die Aufstellung als lernende, vollintegrierte Social Media-Organisation sind wir zudem in der Lage, Skalierungseffekte beim Aufbau neuer Marken zu nutzen. Vollumfänglich werden sich diese Effekte erst im Geschäftsjahr 2021 zeigen. Die stärkere internationale Aufstellung gewinnt 2020 an Fahrt. Dazu tragen Akquisitionen wie die des kalifornischen Performance-Spezialisten A4D Inc. und ein Joint Venture mit der Jassen Group zur Erschließung des chinesischen Marktes bei. Dadurch stärken wir unsere Position in den USA und schlagen die Brücke in den wichtigsten Social Media-Markt weltweit, nach Asien. Der operative Cashflow wird im Geschäftsjahr 2020 besonders von hohen Aufwendungen aus der Post Merger-Integration sowie Working Capital-Bedarf für den Aufbau der Vorräte im wachsende Social Commerce-Geschäft belastet. Der entsprechende Liquiditätsbedarf sowie Finanzbedarf für durchgeführte und geplante Akquisitionen wurden und werden durch die Aufnahme von Bankdarlehen sowie einer im 3. Quartal 2020 in Höhe von zunächst rund EUR 20,0 Mio. gezeichneten und bereits in Höhe von EUR 10,0 Mio. durchgeführten Kapitalerhöhung gedeckt. Die Gruppe verfügt damit auf Grundlage der aktuellen Planung über ausreichende Liquidität. Gesamtaussage zur Prognoseberichterstattung Die Social Chain-Gruppe ist in der Corona-Krise und darüber hinaus gut aufgestellt. In relativ kurzer Zeit haben wir ein integriertes Social-Media-Unternehmen geformt, das in der Lage ist, sein organisches Wachstum durch gezielte Zukäufe zu beschleunigen. Unser Geschäftsmodell mit vielfältigen Umsatzerlösen aus der Kombination von Social Media und Social Commerce erweist sich auch in konjunkturellen Krisen als robust. 6. Abhängigkeitsbericht Die The Social Chain AG war im Geschäftsjahr 2019 teilweise ein von der Privatperson Georg Kofler, abhängiges Unternehmen im Sinne des § 312 AktG. Der Vorstand hat deshalb gemäß § 312 Abs. 1 AktG einen Bericht des Vorstands über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgestellt: Der Vorstand erklärt, dass unsere Gesellschaft bei den im Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäften nach den Umständen, die uns im Zeitpunkt, in dem die Rechtsgeschäfte vorgenommen wurden, bekannt waren, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhalten hat. Maßnahmen oder Unterlassungen von Maßnahmen im Sinne von § 312 AktG lagen nicht vor.
Berlin, 30. September 2020 The Social Chain AG Wanja S. Oberhof Vorstand Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019AKTIVA
PASSIVA
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 20191. Grundlagen des Konzernabschlusses Gegenstand dieses Konzernabschlusses sind die The Social Chain AG und ihre Tochterunternehmen (nachfolgend der "Konzern" oder "The Social Chain Gruppe"). The Social Chain Gruppe ist ein integriertes Social Media-Unternehmen, das Social Media und Social Commerce unter einem Dach vereint. Die The Social Chain-Gruppe ist Pionier für den Aufbau, die Entwicklung und die Skalierung von Social Media Brands. Die Strategie der The Social Chain AG konzentriert sich auf Marken, soziale Erlebnisse und Produktwelten, die über Social Media identifiziert, entwickelt und vorrangig direkt an Endverbraucher (direct to consumer brands) vermarktet werden. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Die Aktien der Gesellschaft waren zum Bilanzstichtag unter DEOOOA1YC996 an der Börse in Düsseldorf im Freiverkehr notiert. Allgemeine Grundsätze Die Gesellschaft hat ihren Konzernabschluss auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften gemäß §§ 290 ff. HGB und in Euro aufgestellt. Ergänzend waren die Regelungen des Aktiengesetzes zu beachten. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach §§ 266 bzw. 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Angaben, die wahlweise in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. Soweit nicht anders vermerkt, sind alle Beträge in tausend Euro (TEUR) angegeben. Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Beträge und Prozentangaben nicht genau zu den angegebenen Summen aufaddieren. Zur besseren Vergleichbarkeit wurden in der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung die nachstehenden Ausweisänderungen vorgenommen sowie die Vorjahresbeträge angepasst: Technische Anlagen und Maschinen sowie andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung: Im Vorjahr wurden EUR 68.668,00 als technische Anlagen ausgewiesen, die jetzt als Andere Anlagen behandelt sind. Der Vorjahresbetrag wurde angepasst. Umsatzerlöse und sonstige betriebliche Erträge: Im Vorjahr unter den Umsätzen ausgewiesene Erträge in Höhe von EUR 147.114,87, die nicht im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit aus dem Verkauf von Produkten, Dienstleistungen und Waren erzielt wurden, und im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, aus Anlageverkäufen und aus Währungsumrechnungen betreffen, werden unter den sonstigen betrieblichen Erträgen ausgewiesen. Materialaufwand und Frachtkosten: Infolge der Aufschlüsselung von Frachtkosten in Ein- und Ausgangsfrachten wurde der Ausweis von Vorjahresaufwendungen für Ausgangsfrachten in Höhe von EUR 12.791.646,42 von den Materialaufwendungen in die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (Vertriebskosten) umgegliedert. In dem Zusammenhang wurden auch Aufwendungen für bezogene Leistungen mit EUR 6.512,50 aus den Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren entnommen und in die Aufwendungen für bezogene Leistungen umgegliedert. Personalaufwand: Im Personalaufwand wurden die Vorjahresbeträge für Lohn und Gehalt insofern angepasst, dass Aufwendungen für soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung in Höhe von EUR 995.996,59 gesondert ausgewiesen werden. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge: Im Finanzergebnis werden die Vorjahreswerte zu den Zinserträgen Höhe von EUR 40.597,07 und Zinsaufwendungen in Höhe von EUR 487.018,69 unsaldiert ausgewiesen. 2. Konsolidierungsgrundsätze 2.1 Konsolidierungskreis In den Konzernabschluss werden alle wesentlichen in- und ausländischen Unternehmen einbezogen, auf die die The Social Chain AG unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben kann. Der Konzern nimmt folgende Erleichterungen in Bezug auf die Prüfung und Offenlegung von Jahresabschlussunterlagen in Anspruch: Der Konzern macht für fast alle inländischen Tochterunternehmen im Geschäftsjahr 2019 von der Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB für die Aufstellung nach den Vorschriften für Kapitalgesellschaften, Prüfung und Offenlegung eines eigenen Jahresabschlusses und ggf. eines eigenen Lageberichts Gebrauch. Die formalen Voraussetzungen seitens der jeweiligen Konzerngesellschaft sowie von der The Social Chain AG sind erfüllt. Die betreffenden Gesellschaften sind in der Anteilsliste entsprechend gekennzeichnet. Für diese Gesellschaften ist der Konzernabschluss der The Social Chain AG der befreiende Konzernabschluss. Für alle englischen Tochtergesellschaften, die Social Chain Group Limited, Manchester, U.K., im Unternehmensregister von England eingetragen unter der Nummer 10717194, die Social Chain Limited, Manchester, U.K., im Unternehmensregister von England eingetragen unter der Nummer 09166785 und die Media Chain Group Limited, Manchester, U.K., im Unternehmensregister von England eingetragen unter der Nummer 10611522, wurde gemäß § 479A UK Companies Act 2006 (= englisches Handelsrecht) auf eine Prüfung durch einen externen Wirtschaftsprüfer verzichtet. Die englischen Gesellschaften sind einbezogen in den Konzernabschluss der The Social Chain AG. Zur Erfüllung der formellen Voraussetzungen zur Inanspruchnahme der Befreiungsvorschrift hat die The Social Chain AG den englischen Tochterunternehmen eine Garantieerklärung hinsichtlich des Einstehens für deren Verbindlichkeiten im Sinne des § 479A UK Companies Act 2006 (= englisches Handelsrecht) ausgestellt. Mit der Einbringung der The Social Chain Group AG-Gruppe in die The Social Chain AG sowie durch weitere im Geschäftsjahr erfolgte Akquisitionen hat sich der Konsolidierungskreis von im Vorjahr 14 einbezogenen Unternehmen auf 34 einbezogene Unternehmen erweitert. Die neu hinzugekommenen Unternehmen sind in der Anteilsbesitzliste gesondert gekennzeichnet. Die folgenden verbundenen Tochterunternehmen werden für das Geschäftsjahr 2019 vollkonsolidiert:
*) Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3
HGB in Anspruch genommen
Bei der drtv.agency GmbH bestand zum Bilanzstichtag ein notariell beurkundeter Einbringungs- und Übertragungsvertrag, die Durchführung der zugrunde liegenden Sachkapitalerhöhung bei der The Social Chain AG war indes noch nicht im Handelsregister eingetragen. Gleichwohl bestand eine Stimmbindungsvereinbarung zwischen dem Altgesellschafter und der The Social Chain AG, mit welcher der The Social Chain AG das Recht zur Gesellschafterbeschluss-Weisung an den alleinigen Altgesellschafter vollständig zustand. Mithin ist die drtv.agency GmbH nach §§ 290 ff. HGB in den The Social Chain AG- Konzernabschluss einzubeziehen. Aufgrund abweichender Stimmbindungsvereinbarung, mittels derer der The Social Chain Group AG 100 % der Stimmrechte an der KoRo Handels GmbH zustehen, obliegt der TSCG AG das Recht der Gesellschafterbeschluss-Weisung und die KoRo Handels GmbH ist somit nach §§ 290 ff. HGB in den The Social Chain AG-Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Solidmind Nutrition GmbH bestand zum Bilanzstichtag ein notariell beurkundeter Einbringungs- und Übertragungsvertrag. Die Durchführung der zugrunde liegenden Sachkapitalerhöhung bei der The Social Chain AG war indes noch nicht im Handelsregister eingetragen. Gleichwohl bestand eine Stimmbindungsvereinbarung zwischen dem Altgesellschafter und der The Social Chain AG, mit welcher der The Social Chain AG das Recht zur Gesellschafterbeschluss-Weisung an den alleinigen Altgesellschafter vollständig zustand. Mithin ist die Solidmind Nutrition GmbH nach §§ 290 ff. HGB in den The Social Chain AG-Konzernabschluss einzubeziehen. Bei der Urbanara GmbH bestand zum Bilanzstichtag ein notariell beurkundeter Einbringungs- und Übertragungsvertrag, die Durchführung der zugrundeliegenden Sachkapitalerhöhung bei der The Social Chain AG war indes noch nicht im Handelsregister eingetragen. Gleichwohl bestand eine Stimmbindungsvereinbarung zwischen dem Altgesellschafter und der The Social Chain AG, mit welcher der The Social Chain AG das Recht zur Gesellschafterbeschluss-Weisung an den alleinigen Altgesellschafter vollständig zustand. Mithin ist die Urbanara GmbH nach §§ 290 ff. HGB in den The Social Chain AG-Konzernabschluss einzubeziehen. Die folgenden verbundenen Unternehmen werden anhand der Equity-Methode bilanziert:
Aufgrund abweichender Vereinbarung zur Beschlussfassung im Rahmen der Steuerung der Gesellschaftstätigkeit ist eine Beherrschung der Media-Part GmbH - trotz eines Anteils von 67,68 % am Eigenkapital der Gesellschaft - nicht gegeben. Es liegt eine gemeinschaftliche Führung des Unternehmens vor, sodass für die Gesellschaft die Bilanzierung nach der Equity-Methode gewählt wurde. Erstmalige Einbeziehung der Gesellschaft erfolgte zum 1. Oktober 2019. Es wurde ein Firmenwert mit TEUR 3.827 erworben, der über zehn Jahre abgeschrieben wird. Aufgrund abweichender Vereinbarung zur Beschlussfassung im Rahmen der Steuerung der Gesellschaftstätigkeit ist eine Beherrschung der LAX GmbH - trotz eines Anteils von 74,99 % am Eigenkapital der Gesellschaft - nicht gegeben. Es liegt eine gemeinschaftliche Führung des Unternehmens vor, sodass für die Gesellschaft die Bilanzierung nach der Equity-Methode gewählt wurde. Erstmalige Einbeziehung der Gesellschaft erfolgte zum 1. Oktober 2019. Es wurde ein Firmenwert mit TEUR 7 erworben, der über zehn Jahre abgeschrieben wird. Die Solidmind Nutrition GmbH wurde zwischen dem 1. Oktober und dem 31. Dezember 2019 mit dem Anteil von 30,01% ebenfalls at Equity bewertet, hierbei wurden ein Firmenwert von TEUR 1.162 und ein anteiliger immaterieller Vermögenswert von TEUR 116 identifiziert, die über zehn Jahre bzw. sechs Jahre abgeschrieben wurden. Zum 31. Dezember 2019 wurde die Solidmind Nutrition GmbH aufgrund einer Stimmrechtsvereinbarung im Rahmen einer Übergangskonsolidierung als vollkonsolidiertes Unternehmen in den Konzernabschluss einbezogen. Die fortgeführten Anschaffungskosten "at Equity" wurden als Basis für die Kapitalkonsolidierung herangezogen. Das folgende verbundene Unternehmen wird gemäß § 296 Abs. 1 Nr. 2 HGB nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Über das Vermögen der LINKS Operations & Intelligence GmbH (bis 17. April 2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Charlottenburg (Berlin), HRB 216671 B) wurde am 28. Mai 2020 das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Aufgrund nur bedingten Zugangs zu Geschäftspapieren der Gesellschaft war die Erstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2019 nachhaltig beeinträchtigt, sodass von der Einbeziehung in den Konzernabschluss abgesehen wurde. Die folgenden verbundenen Unternehmen, an denen die in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen Mehrheitsanteile besitzen, werden gemäß § 296 Abs. 2 HGB aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die folgenden verbundenen Unternehmen, an denen die TSC AG Anteile von mehr als 20,0 %, aber nicht mehr als 50,0 % besitzt, werden gemäß § 311 Abs. 2 HGB aus Wesentlichkeitsgründen nicht in den Konzernabschluss einbezogen:
Die PEA design Möbel Berlin GmbH (vormals MONOQI GmbH) befindet sich seit 2017 in Insolvenz. Letztmalig veröffentliche Zahlen liegen für das Geschäftsjahr 2016 vor. 2.2 Konsolidierungsmethoden Die Jahresabschlüsse der in den Konzern einbezogenen Gesellschaften werden nach einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen aufgestellt. Der Bilanzstichtag der Einzelabschlüsse der einbezogenen Konzerngesellschaften - mit Ausnahme der sib Silvester in Berlin Veranstaltungen GmbH, deren Einzelabschluss einen abweichenden Bilanzstichtag (30. Juni) aufweist und für die somit ein Zwischenabschluss zum 31. Dezember 2019 aufgestellt wurde - entspricht dem Stichtag des Konzernabschlusses. Kapitalkonsolidierung Die Gesellschaft wendet bei der Kapitalkonsolidierung die Vorschriften des § 301 HGB an. Dabei werden die Anschaffungskosten der Anteile an den Tochterunternehmen mit dem jeweiligen Anteil am neu bewerteten Eigenkapital der konsolidierten Tochterunternehmen zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung verrechnet. Ein nach der Verrechnung verbleibender Unterschiedsbetrag wird, wenn er auf der Aktivseite entsteht, als Geschäfts- oder Firmenwert und, wenn er auf der Passivseite entsteht, unter dem Posten "Unterschiedsbetrag aus der Kapitalkonsolidierung" nach dem Eigenkapital ausgewiesen (§ 301 Abs. 3 HGB). Für die nicht dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile wird ein Ausgleichsposten für nicht beherrschende Anteile gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1 HGB in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital gesondert ausgewiesen. Schuldenkonsolidierung Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 303 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Forderungen mit den entsprechenden Verbindlichkeiten zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Aufwands- und Ertragskonsolidierung Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernunternehmen mit den auf sie entfallenden Aufwendungen. Eliminierung von Zwischenergebnissen Wesentliche Zwischenergebnisse aus Veräußerungen von Gegenständen des Sachanlagevermögens und des Vorratsvermögens innerhalb des Konzerns ergaben sich nicht. Entsprechend wurde gemäß § 304 Abs. 2 HGB auf eine Eliminierung von Zwischenergebnissen verzichtet. 2.3 Währungsumrechnung Die Währungsumrechnung der in der jeweiligen Fremdwährung aufgestellten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der ausländischen Tochtergesellschaften wurden entsprechend § 308a HGB nach der modifizierten Stichtagskursmethode umgerechnet. Die Posten der Bilanz, mit Ausnahme des Eigenkapitals (Umrechnung zum historischen Kurs in Euro), werden zum Devisenkassamittelkurs des Stichtages in Euro umgerechnet. Die Posten der Gewinn- und Verlustrechnung werden zum Jahresdurchschnittskurs in Euro umgerechnet. Die folgenden Wechselkurse für die Umrechnung der jeweiligen aufgestellten Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen der Tochtergesellschaften mit Sitz in U.K. und in den USA werden angenommen:
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung unterliegen, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Gleiches gilt für die im Rahmen der Kaufpreisallokation aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände:
Ein sich aus der Erstkonsolidierung ergebender Geschäfts- oder Firmenwert wird über eine Laufzeit von zehn Jahren abgeschrieben. Diese Laufzeit entspricht nach Einschätzung der Geschäftsführung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Branche sowie der Absatz- und Beschaffungsmärkte. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt grundsätzlich auf Basis der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Abschreibungsmethode. Im Zugangsjahr erfolgt die Abschreibung pro rata temporis. Außerplanmäßige Abschreibungen werden vorgenommen, wenn voraussichtlich dauerhafte Wertminderungen vorliegen. Sofern die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung entfallen, erfolgt eine Zuschreibung gemäß des Wertaufholungsgebots bis zu den fortgeführten Anschaffungskosten. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Für Zugänge, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 250, jedoch nicht mehr als EUR 1.000 betragen, wird ein Sammelposten (Abschreibungspool) gebildet, der linear über eine Abschreibungsdauer von fünf Jahren aufgelöst wird. Im Zugangsjahr wird stets der volle Abschreibungssatz verwendet. Die Finanzanlagen werden mit ihren fortgeführten Anschaffungskosten oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus wurde dem latenten Kreditrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die Anteile an verbundenen Unternehmen betreffen die nicht konsolidierten Tochterunternehmen und werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Abschreibungen werden aufgrund einer voraussichtlich dauerhaften Wertminderung vorgenommen. Zuschreibungen aufgrund des Wertaufholungsgebots werden bis zu den ursprünglichen Anschaffungskosten vorgenommen, wenn die Gründe für eine dauerhafte Wertminderung nicht mehr bestehen. Umlaufvermögen In den Vorräten werden Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Handelswaren zu Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Unfertige und fertige Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten umfassen gemäß § 255 Abs. 2 HGB zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Allgemeine Verwaltungskosten sowie Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für betriebliche Altersversorgung werden nicht aktiviert. Fremdkapitalzinsen werden ebenfalls nicht aktiviert. Zum Bilanzstichtag werden Wertberichtigungen nach dem Niederstwertprinzip vorgenommen. Außerdem werden bei den Vorräten pauschale Abschläge, sogenannte Gängigkeitsabschläge, die im Rahmen einer Reichweitenanalyse ermittelt wurden, berücksichtigt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie sonstige Wertpapiere werden mit dem Nennwert oder dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Für alle erkennbaren Risiken wurden in angemessenem Umfang Einzelwertberichtigungen gebildet. Darüber hinaus wurde dem latenten Kreditrisiko durch die Bildung einer Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Wertpapiere und flüssige Mittel sind mit den Anschaffungskosten oder niedrigeren Tageswerten angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Die aktiven und passiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Aufwendungen bzw. Erträge, die eine bestimmte Zeit nach dem bilanzstichtag betreffen, werden zum Nennwert bewertet und linear über diese Zeit abgeschrieben. Rückstellungen Die Steuer- und sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag bilanziert. 4. Erläuterungen zum Konzernabschluss Erläuterungen zur Bilanz Immaterielle Vermögensgegenstände Die Veränderung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Geschäfts- oder Firmenwerte im Berichtszeitraum ergibt sich im Wesentlichen aus der Einbringung der Social Chain Group AG mit ihren Tochtergesellschaften sowie den Akquisitionen der Urbanara GmbH und der drtv.agency GmbH zum 31. Dezember 2019 sowie den Erstkonsolidierungen der KoRo Handels GmbH und der Solidmind Nutrition GmbH zum 31. Dezember 2019. Im Zuge dessen wurden im Rahmen der Kapitalerstkonsolidierung folgende Werte angesetzt:
In der früheren Lumaland-Gruppe wurden bereits bis 2018 Firmenwerte mit TEUR 17.627 aktiviert und abgeschrieben. Zusätzliche Firmenwerte mit insgesamt TEUR 80 ergaben sich aus der Aufstockung des Anteilsbesitzes an der Belsonno GmbH von vormals 87,97 % auf nun 100,0 % sowie an der LINKS Logistics GmbH von 95,0 % auf nun 100,0 %. Die selbstgeschaffenen immateriellen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 16 betreffen den Restbuchwert einer von der eingebrachten DEF Media GmbH 2012 erstellten Filmproduktion ("B-Movie") für eigene Zwecke. Die Abschreibung erfolgt über die angesetzte Nutzungsdauer von acht Jahren. Sachanlagen Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibung des Geschäftsjahres im Anlagespiegel (Anlage 1 zum Anhang) dargestellt. Als Anschaffungs- oder Herstellkosten sind die historischen Werte ausgewiesen. Finanzanlagen Die Finanzanlagen belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 4.722 (Vorjahr: TEUR 13) und beinhalten im Wesentlichen Anteile an assoziierten Unternehmen, die nach der Equity-Methode bilanziert wurden sowie nicht konsolidierte Tochterunternehmen, die im Zuge der Social Chain Group AG-Einbringung Teil des Konzerns wurden. Unter den nicht konsolidierten Unternehmen sind auch die 100%-igen Anteile an der LINKS Operations & Intelligence GmbH (bis 17. April 2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Charlottenburg (Berlin), HRB 216671 B) erfasst. Die Anschaffungskosten für die Anteile beliefen sich auf TEUR 3.263 und wurden zum 31. Dezember 2019 vollständig abgewertet. Die Aufwendungen aus der Abwertung werden in der GuV unter den Abschreibungen auf Finanzanlagen ausgewiesen. Vorräte Insgesamt wird ein Vorratsvermögen in Höhe von TEUR 9.470 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 5.452). Das Vorratsvermögen der alten Lumaland-Gruppe bleibt im Vergleich zum Vorjahr auf gleichem Niveau; die Erhöhung resultiert aus dem Vorratsvermögen der neu eingebrachten Gesellschaften. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ruhenden latenten Risiken und erwarteten Skontoabzüge werden durch eine aktivisch gekürzte Pauschaltwertberichtigung berücksichtigt. Die Restlaufzeiten liegen unverändert unter einem Jahr. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 2.744 (Vorjahr: TEUR 1.286) beinhalten im Wesentlichen kurzfristige Steuerforderungen sowie Forderungen aus Überzahlungen. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr betreffen geleistete Mietkautionen in Höhe von TEUR 657 (Vorjahr: TEUR 0). Eigenkapital Das Grundkapital ist in nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Aktien lauten auf den Namen. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage:
Der Vorstand war durch Beschluss der Hauptversammlung vom 28. August 2018 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 27. August 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 1.416.666,00 gegen Bar- oder Sacheilagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018/1). Das Grundkapital war durch Beschluss der Hauptversammlung von 28. August 2018 um bis zu EUR 1.216.666,00 durch Ausgabe von bis zu 1.216.666 auf den Namen laufenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2018/1). Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2019 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. August 2024 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 4.520.054,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2019/I). Das genehmigte Kapital 2019/I ersetzt das genehmigte Kapital 2018/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. August 2024 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder auf den Namen lautende Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen im Gesamtbetrag von EUR 75.000.000,00 mit oder ohne Laufzeitbegrenzung zu begeben und den Inhabern Wandlungs- oder Optionsrechte zum Bezug von insgesamt bis zu 1.274.474 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von insgesamt bis zu EUR 1.274.474,00 zu gewähren (Bedingtes Kapital 2019/I). Das bedingte Kapital 2019/I ersetzt das genehmigte Kapital 2018/I. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 19. August 2019 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 18. August 2024 bis zu 242.000 Bezugsrechte, die insgesamt zum Bezug von bis zu 242.000 auf den Namen lautenden Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital in Höhe von jeweils EUR 1,00 berechtigen (Bedingtes Kapital 2019/II). Das bedingte Kapital 2019/II ersetzt das genehmigte Kapital 2017/I. In die Kapitalrücklage wurden während des Geschäftsjahres EUR 104.802.969,00 eingestellt. Im Juni 2019 erfolgte eine Barkapitalerhöhung in Höhe von Mio. EUR 1,8 durch Ausgabe neuer Anteile im Grundkapital in Höhe von TEUR 142 sowie durch Einzahlung in die Kapitalrücklagen in Höhe von Mio. EUR 1,7. Im August 2019 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 210 sowie der Kapitalrücklage um Mio. EUR 3,1 durch Einbringung der Anteile an der LINKS Operations & Intelligence GmbH (bis 17. April 2020 handelnd unter Wonista GmbH, Hofheim am Main (AG Charlottenburg (Berlin), HRB 216671 B) gegen Ausgabe neuer Anteile. Im Oktober 2019 erfolgte eine Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 5.855 sowie der Kapitalrücklage um Mio. EUR 85,1 durch Einbringung der Anteile an der The Social Chain AG-Gruppe gegen Ausgabe neuer Anteile. Im November 2019 erfolgt eine Erhöhung des Grundkapitals um TEUR 904 sowie der Kapitalrücklage um Mio. EUR 14,9 durch Ausgabe neuer Aktien im Rahmen eines accelerated Bookbuildings. Die Entwicklung des Konzerneigenkapitals ist im Konzern-Eigenkapitalspiegel dargestellt. Angaben zu Beteiligungen am Kapital nach § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG Der Gesellschaft lagen folgende Angaben zu mitteilungspflichtigen Beteiligungen gemäß § 160 Abs. 1 Nr. 8 AktG bis zum Zeitpunkt der Abschlusserstellung vor: Die WAOW Entrepreneurship GmbH hat am 8. Juni 2017 gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr mit Wirkung zum 2. Februar 2017 nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien und nicht mehr eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Zugleich hat Herr Wanja S. Oberhof, Berlin, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass Herrn Wanja S. Oberhof mittelbar aufgrund der Zurechnung von Aktien der WAOW Entrepreneurship GmbH gemäß § 16 Abs. 4 AktG mit Wirkung zum 2. Februar 2017 nicht mehr als der vierte Teil der Aktien und nicht mehr eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Die Sweet Dreams Invest GmbH hat gemäß § 20 Abs. 1, 3 und 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mit dem Erwerb von mehr als 50 % der Aktien an der Lumaland AG mit Wirkung zum 2. Februar 2017 mehr als der vierte Teil sowie eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Die Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, hat am 30. Januar 2018 gemäß § 20 Abs. 1 AktG mitgeteilt, dass ihr mehr als der vierte Teil an der Lumaland AG unmittelbar gehört. Zugleich hat die Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, am 30. Januar 2018 gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr unmittelbar und unter Zurechnung von Aktien der HoHa Holding GmbH, Berlin, mit der eine Stimmbindungsvereinbarung besteht, eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Die Gruppe Georg Koffer GmbH, München, hat am 30. Januar 2018 gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar aufgrund der Zurechnung der von Dacapo S.à.r.l, Luxemburg, an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien der Lumaland AG gehört. Zugleich hat die Gruppe Georg Kofler GmbH, München, gemäß § 20 Abs. 4 AktG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr mittelbar aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG sowie unter Zurechnung von Aktien der Hoha Holding GmbH, Berlin, mit der die Dacapo S.à.r.l, Luxemburg, eine Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen hat, eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Dr. Georg Kofler hat gemäß § 20 Abs. 1 und 3 AktG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihm als Alleingesellschafter der Gruppe Georg Kofler GmbH, München, mittelbar aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à r.l., Luxemburg, an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG mehr als der vierte Teil der Aktien an der Lumaland AG gehört. Zugleich hat Dr. Georg Kofler gemäß § 20 Abs. 4 AktG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihm als Alleingesellschafter der Gruppe Georg Kofler GmbH, München, mittelbar aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG sowie unter der Zurechnung von Aktien der HoHa Holding GmbH, Berlin, mit der die Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, eine Stimmbindungsvereinbarung abgeschlossen hat, eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Die Sweet Dreams Invest GmbH, Berlin, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG am 30. Januar 2018 mitgeteilt, dass ihr nicht mehr mehr als der vierte Teil der Aktien und nicht mehr eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Am 1. August 2019 hat die Gesellschaft die folgenden Mitteilungen gemäß § 20 Abs. 6 AktG bekanntgemacht: Die Dacapo S.à.r.l., Luxemburg, hat gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr weder alleine noch unter Zurechnung der Aktien anderer Aktionäre eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Fortgesetzt gehörte der Dacapo S.à r.l. mehr als der vierte Teil der Aktien der Lumaland AG. Zugleich hat die Gruppe Georg Kofler GmbH, München, gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l. an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) weder alleine noch unter Zurechnung der Aktien anderer Aktionäre eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Fortgesetzt gehört der Gruppe Georg Kofler GmbH mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l. an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) mehr als der vierte Teil der Aktien der Lumaland AG. Zugleich hat Herr Dr. Georg Kofler gemäß § 20 Abs. 5 AktG mitgeteilt, dass ihm als Alleingesellschafter der Gruppe Georg Kofler GmbH mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l. an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) weder alleine noch unter Zurechnung der Aktien anderer Aktionäre eine Mehrheitsbeteiligung an der Lumaland AG gehört. Fortgesetzt gehört Herrn Dr. Georg Kofler mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der Dacapo S.à.r.l. an der Lumaland AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) mehr als der vierte Teil der Aktien der Lumaland AG. Am 7. Mai 2020 hat die Gesellschaft die folgenden Mitteilungen bekanntgemacht: Die Gruppe Georg Kofler GmbH, München, hat gemäß § 20 Abs. 4 AktG mitgeteilt, dass ihr mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der (i) Dacapo S.à.r.l. und der (ii) Social Chain Group GmbH an der The Social Chain AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an der The Social Chain AG gehört. Zugleich hat Herr Dr. Georg Kofler mitgeteilt, dass ihm als Alleingesellschafter der Gruppe Georg Kofler GmbH ebenfalls mittelbar (aufgrund der Zurechnung der von der (i) Dacapo S.à.r.l. und der (ii) Social Chain Group GmbH an der The Social Chain AG gehaltenen Aktien gemäß § 16 Abs. 4 AktG) eine Mehrheitsbeteiligung an der The Social Chain AG gehört. Zudem hat die Social Chain Group GmbH, Berlin, mitgeteilt, dass eine Beteiligung an der The Social Chain AG in Höhe von mehr als dem vierten Teil der Aktien nicht mehr besteht. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen Gewerbe- und Körperschaftsteuer. Die sonstigen Rückstellungen in Höhe von TEUR 5.384 umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen und Rückstellungen für Personalkosten. Die sonstigen Rückstellungen umfassen im Wesentlichen Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von TEUR 3.768 (Vorjahr: TEUR 130), personalbezogene Rückstellungen (Urlaub, Bonus & Tantieme) in Höhe von TEUR 760 (Vorjahr: TEUR 65), Rückstellungen für Gewährleistungen und Retouren in Höhe von TEUR 463 (Vorjahr: TEUR 101) sowie übrige Rückstellungen in Höhe von TEUR 393 (Vorjahr: TEUR 129). Die Erhöhungen der Rückstellungen resultiert in Höhe von TEUR 6.750 aus Konsolidierungskreisänderungen, denen Verbräuche von TEUR 4.461 und Auflösungen von TEUR 150 gegenüberstehen. Neu zugeführt wurden Rückstellungen in Höhe TEUR 2.749. Nach Effekten aus Währungsumrechnung ergeben sich die Gesamtrückstellungen von TEUR 5.384. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten entwickeln sich wie folgt:
Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen teilweise Sicherheiten in Form von Registerpfandrechten, Sicherungsabtretungen und selbstschuldnerischen Bürgschaften Dritter. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen mit einer Laufzeit über einem Jahr handelt es sich um eine vertraglich vereinbarte Rückzahlungsvereinbarungen bei einer Tochtergesellschaft. Passive latente Steuern Passive latente Steuern werden in Höhe von TEUR 3.383 ausgewiesen (Vorjahr: TEUR 0). Diese ergaben sich aus bilanziellen Bewertungsunterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht im Rahmen des Unternehmenserwerbes der TSCG-Gruppe sowie der weiteren Akquisitionen im Geschäftsjahr und beziehen sich auf die in der Konzernbilanz, aber nicht steuerrechtlich angesetzten immateriellen Vermögenswerte. Aktive Latente Steuern auf Verlustvorträge des Mutterunternehmens wurden in Ausübung des Wahlrechts nach § 274 HGB nicht angesetzt. Erläuterungen zur GuV Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem Gesamtkostenverfahren. Umsatzerlöse Die im Geschäftsjahr 2019 erzielten Umsatzerlöse umfassen den Ganzjahresumsatz des ehemaligen Lumaland-Konzerns sowie die Umsätze der eingebrachten The Social Chain Group AG Gruppe ab dem Zeitpunkt der Einbringung am 30. September 2019.
Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr TEUR 0) enthalten. Materialaufwand Der Materialaufwand in Höhe von TEUR 25.728 (Vorjahr: TEUR 22.276) umfasst im Wesentlichen den Materialaufwand für bezogene Waren und den Aufwand für bezogene Leistungen. Während die Materialeinsatzquote der ehemaligen Lumaland-Gruppe von 48,4 % im Vorjahr auf 53,8 % in der Berichtsperiode leicht ansteigt, verringert sich im neuen Konzern das Verhältnis von Materialaufwand zu Umsatzerlösen. Gegenläufig erhöhen sich die Aufwendungen für bezogene Leistungen von TEUR 6 auf TEUR 5.188; ausschlaggebend hierfür ist der geänderte Produktmix durch die eingebrachten Social Media-Gesellschaften. Personalaufwand Der Personalaufwand in Höhe von TEUR 12.180 (Vorjahr: TEUR 6.325) beinhaltet neben Löhnen und Gehältern soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung. Während sich der Personalaufwand im ehemaligen Lumaland-Konzern um TEUR 559 reduziert, steigt der Gesamtaufwand durch die neu eingebrachten Gesellschaften im Vergleich zum Vorjahr. Die in den Personalaufwendungen enthaltenen Aufwendungen für Altersversorgung belaufen sich auf TEUR 25 (Vorjahr TEUR 0). Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Abschreibungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen betreffen in Höhe von TEUR 4.795 Abschreibungen auf den Geschäfts- und Firmenwert. Hiervon entfallen Abschreibungen in Höhe von TEUR 2.982 auf den im Rahmen der Einbringung der TSCG AG-Gruppe entstandenen Geschäfts- und Firmenwert, hiervon außerplanmäßig in Höhe von TEUR 696,sowie TEUR 1.795 auf den fortgeführten Geschäfts- und Firmenwert der ehemaligen Lumaland AG Gruppe. Weitere Abschreibungen in Höhe von TEUR 343 betreffen Abschreibungen auf identifizierte immaterielle marketing-, technologie- und kundenbezogene Vermögensgegenstände, die mit TEUR 12.203 in der Kapitalerstkonsolidierung berücksichtigt wurden. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 25.230 (Vorjahr TEUR 20.987) umfassen im Wesentlichen Werbe- und Vertriebskosten in Höhe von TEUR 14.336 (Vorjahr TEUR 17.260). Der Anstieg gegenüber dem Vorjahr beruht auf den Änderungen im Konsolidierungskreis. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind Aufwendungen für Währungsumrechnung in Höhe von TEUR 24 (Vorjahr TEUR 13) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind folgende Aufwendungen einmaliger Natur erfasst:
Ergebnisse aus assoziierten Unternehmen Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen geht in das Konzernergebnis mit TEUR -199 ein. Abschreibungen auf Finanzanlagen Hierunter werden ausgewiesen die vollständige Abwertung der Anteile an der LINKS Operations & Intelligence GmbH in Höhe von TEUR 3.263, Abwertungen auf Anteile an Unternehmen mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht in Höhe von TEUR 65 sowie Abwertungen auf sonstige Ausleihungen und Wertpapiere in Höhe von TEUR 57. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnlichen Aufwendungen in Höhe von TEUR 828 (Vorjahr TEUR 487) betreffen vor allem die langfristigen Darlehen. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag In den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag sind latente Steuern mit TEUR 98 als Ertrag enthalten, der Anteil des effektiven Steueraufwands beläuft sich auf TEUR 28. Sonstige Angaben Sonstige finanzielle Verpflichtungen Neben den aus der Bilanz ersichtlichen Verpflichtungen bestanden am Bilanzstichtag folgende sonstigen finanzielle Verpflichtungen:
Zusammensetzung des Vorstands und des Aufsichtsrats Im Geschäftsjahr 2019 waren zum Vorstand bestellt:
Der Vorstand erhielt Alleinvertretungsbefugnis und wurde von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Herr Oberhof erhielt Einzelvertretungsvollmacht. Von der Befreiungsvorschrift des § 314 Abs. 3 HGB i. V. m. § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Angaben zur Vergütung des Vorstands wird Gebrauch gemacht. Im Geschäftsjahr 2019 waren als Aufsichtsrat bestellt:
Die Mitglieder des Aufsichtsrates erhalten neben dem Ersatz ihrer Auslagen - einschließlich einer ihnen für die Aufsichtsratstätigkeit zur Last fallenden Umsatzsteuer - eine feste Vergütung, die für das einzelne Mitglied EUR 50.000,00 beträgt. Die Vergütung wird in vier gleichen Raten jeweils zum Ende eines jeden Kalenderquartals zur Zahlung an die Mitglieder des Aufsichtsrates fällig. Scheiden Mitglieder des Aufsichtsrates im Laufe eines Geschäftsjahres aus dem Aufsichtsrat aus, erhalten sie die Vergütung zeitanteilig. Die vorstehende Festsetzung zur Aufsichtsratsvergütung findet erstmals Anwendung für das am 1. Januar 2019 begonnene Geschäftsjahr. Mitarbeiter Der Konzern beschäftigte im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 512 Arbeitnehmer (Vorjahr: 144 Arbeitnehmer). Hiervon beschäftigte die ehemalige Lumaland-Gruppe im Geschäftsjahr durchschnittlich 158 Arbeitnehmer (Vorjahr: 144), während die eingebrachte The Social Chain Group-Gruppe im vierten Quartal 2019 durchschnittlich 354 Arbeitnehmer beschäftigte. Hierbei beschäftigte der Konzern im Geschäftsjahr 2019 durchschnittlich 294 Arbeitnehmer im Inland (Vorjahr: 133) sowie 218 Arbeitnehmer im Ausland (Vorjahr: 11), davon 182 Arbeitnehmer in U.K. (Vorjahr: 0) und 33 Arbeitnehmer in den USA (Vorjahr: 11). Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 291 und teilt sich auf in
Ergebnisverwendung Vorstand und Aufsichtsrat werden der Hauptversammlung vorschlagen, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 20.964.361,27 auf neue Rechnung vorzutragen. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Am 23. Dezember 2019 hat die The Social Chain AG mit dem Gesellschafter der drtv.agency GmbH sowie der datalytics.io GmbH einen Anteilskauf- und Einbringungsvertrag geschlossen, aufgrund dessen sämtliche Anteile an der drtv.agency GmbH sowie an der datalytics.io GmbH an die The Social Chain AG gegen anteilige Barzahlung und gegen anteilige Gewährung eigener Aktien im Rahmen einer Sachkapitalerhöhung (Einbringung) übertragen werden sollten. Die Abwicklung und somit der wirtschaftliche Übergang der drtv.agency GmbH-Anteile erfolgte 2019. Bezüglich des Anteilserwerbs an der datalytics.io GmbH erfolgte die beschlossene Kapitalerhöhung um EUR 36.084 im Januar 2020. Mit Geschäftsanteilskauf-, Einbringungs-, Abtretungs- und Optionsvertrag vom 23. Dezember hat die The Social Chain AG Gruppe die Aufstockung ihrer Anteile an der KoRo Handels GmbH von 34,82 % (gehalten von der The Social Chain Group AG) auf dann insgesamt 51,0 % vereinbart. Hiernach erwarb die The Social Chain AG mit Wirkung zum 31. Dezember 2019 im Rahmen eines Barkaufs 5,45 % der Anteile an der KoRo Handels GmbH. Weitere 8,49 % der Anteile erwarb die The Social Chain AG mit Wirkung zum 1. Januar 2020 im Rahmen einer Einbringung gegen Ausgabe eigener Anteile, infolge der Erfüllung der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung in das Handelsregister in 2020. Die verbleibende Anteilerhöhung zur Erreichung des 51,0 %-Mehrheitsanteils an der KoRo Handels GmbH erfolgte durch Kapitalerhöhung der KoRo Handels GmbH durch die The Social Chain AG unter Ausschluss der übrigen Anteilseigner mit Wirkung zum 1. Januar 2020 nach Erfüllung der aufschiebenden Bedingung des Zahlungseingangs der Kapitalerhöhung auf den Geschäftskonten der KoRo Handels GmbH. Mit Einbringungs- und Kaufvertrag vom 30. Juni 2020 haben die The Social Chain AG sowie ihre Tochtergesellschaft, The Social Chain Group AG, die von ihnen an der Solidmind Nutrition GmbH gehaltenen Anteile (in Summe 51,99 %) mit Wirkung zum 1. Januar 2020 an die SynBiotic SE, Mitgesellschafter an der Solidmind Nutrition GmbH, verkauft und in diese gegen Gewährung von eigenen Anteilen, 219.817 Aktien, eingebracht. Mit Geschäftsanteilskauf- und Abtretungsvertrag vom 28. August 2020 hat die The Social Chain AG mit Wirkung zum 1. Januar 2020 weitere 18,29 % der Anteile an der Media-Part GmbH erworben und somit ihren Anteil an der Media-Part GmbH von bis dahin 67,68 % auf 85,97 % aufgestockt. Die übrigen 14,03 % der Anteile wurden mit gleichem Kaufvertrag vom Verkäufer an die HoHa Holding GmbH, einem Anteilseigner der The Social Chain AG, veräußert. Aufgrund dieses Erwerbs der verbleibenden Anteile erwirbt die The Social Chain AG volle Beherrschung über die Media-Part GmbH, die aufgrund abweichender Entscheidungsregelung bis dato nicht gegeben war. Mit Geschäftsanteilskauf- und -Abtretungsvertrag vom 30. Dezember 2019 hat die The Social Chain AG sämtliche Anteile an der CONTEAM: Below GmbH, nachfolgend umfirmierend in die CALL TONI GmbH, unter der aufschiebenden Bedingung des Nachweises seitens des Verkäufers über die Freigabe der bestehenden Pfandrechte zur Sicherung von Kaufpreisansprüchen erworben. Mit Erfüllung der aufschiebenden Bedingung zum 4. Januar 2020 wurden die Anteile an der CONTEAM: Below GmbH mit Wirkung von dem Tag an die The Social Chain AG abgetreten. Mit Datum vom 28. Mai 2020 wurde das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16 ff. InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung über das Vermögen der LINKS Operations & Intelligence GmbH (bis 17. April 2020: Wonista GmbH), einer 100%igen Tochtergesellschaft der The Social Chain AG eröffnet. In dem Rechtsstreit U. Tietze gegen Hold your Sports GmbH, eine mittelbar 100%ige Tochtergesellschaft der The Social Chain AG, über ausstehende Earn-out-Kaufpreiszahlungen an Herrn U. Tietze, resultierend aus dem Erwerb der Do your Sports GmbH, wurde am 11. Mai 2020 ein gerichtlicher Vergleich erzielt, der die Hold your Sports GmbH zur Zahlung von Mio. EUR 1,0 verpflichtet, zahlbar in drei Raten bis Ende 2020. Entsprechende Rückstellungen waren schon in Vorjahren in der Bilanz der Hold your Sports GmbH angesetzt worden. Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 11. Mai 2020 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 10. Mai 2025 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 5.094.859,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2020/1). Den Aktionären der Gesellschaft ist im Fall der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2020/I grundsätzlich ein Bezugsrecht auf neue Aktien einzuräumen. Der Vorstand ist jedoch gemäß § 3 Abs. 6 Satz 6 lit. dd) der Satzung ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen auszuschließen, wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten bestehenden Aktien nicht wesentlich unterschreitet und der gemäß oder in sinngemäßer Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auf die gegen Bareinlagen unter Ausschluss des Bezugsrechts während der Laufzeit der Ermächtigung ausgegebenen Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals insgesamt 10,0 % des Grundkapitals nicht überschreitet. Vor diesem Hintergrund fasste der Vorstand mit Datum vom 7. August 2020 den Beschluss, das Grundkapital gegen Bareinlagen gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung unter teilweiser Ausnutzung des genehmigten Kapitals 2020/1 von EUR 10.316.804,00 um EUR 518.859,00 auf EUR 10.835.663,00 durch Ausgabe von 518.859 neuen Aktien zu erhöhen. Der Platzierungspreis für die neuen Aktien wurde auf EUR 19,50 je neue Aktie festgesetzt und unterschreitet den Börsenpreis der bestehenden Aktien nicht wesentlich im Sinne von § 3 Abs. 6 Satz 6 lit. dd) der Satzung i.V.m. §§ 203 Abs. 1, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Das Ende Februar 2020 in Deutschland ausgebrochene Coronavirus und dessen Verbreitung haben für die deutsche sowie internationale Wirtschaft verheerende Folgen. Die Corona-Pandemie hatte keine Auswirkungen auf das Geschäftsjahr 2019. Die Gruppe ist im Geschäftsjahr 2020 von den Auswirkungen der Corona-Krise in unterschiedlichem Maße betroffen. Die Erreichung gesetzter Ziele insbesondere für die Geschäftsjahre 2020 und 2021 werden in hohem Maße von politischen Entscheidungen und deren Wirksamkeit sowie den daraus resultierenden gesamtwirtschaftlichen Entwicklungen abhängen. Hinsichtlich der Auswirkungen auf die The Social Chain-Gruppe verweisen wir auf unsere Ausführung zur Prognoseberichterstattung unter Abschnitt 5 des Lageberichts.
Berlin, den 30. September 2020 Wanja S. Oberhof Konzern-Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019
Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019
Konzern-Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die The Social Chain AG, Berlin Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der The Social Chain AG, Berlin, und ihrer Tochtergesellschaften (der "Konzern") - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzern-Eigenkapitalspiegel und der Konzern-Kapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der The Social Chain AG, Berlin, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Konzerns zur Aufstellung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Berlin, den 30. September 2020 Deloitte
GmbH
Gerald Reiher, Wirtschaftsprüfer Christoph Krause, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrats FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019vom 27. Oktober 2020nach §§ 171 Abs. 2, 176 Abs. 1 Satz 2 AktGAktuelle Mitglieder des Aufsichtsrats:
1. Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats im Berichtsjahr 2019 Im Geschäftsjahr 2019 ("Berichtsjahr 2019") gab es die folgenden Veränderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates: Herr Henning Giesecke hatte zunächst sein Amt als Mitglied des Aufsichtsrates mit Niederlegung zum 30. April 2019 zur Verfügung gestellt. Herr Holger Hansen wurde daraufhin mit Beschluss des Amtsgerichts Charlottenburg vom 3. Mai 2019, bekanntgegeben am 5. Mai 2019, zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt. Die gerichtliche Bestellung von Herrn Hansen war nur vorübergehend zur Herstellung der Beschlussfähigkeit vorgesehen. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 19. August 2019 wurde sodann Herr Hennig Giesecke zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre erneut gewählt. Weitere Veränderungen im Berichtsjahr gab es keine. 2. Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates im laufenden Geschäftsjahr 2020 Herr Ingo Schiller hatte sein Amt mit Niederlegungserklärung mit Wirksamkeit auf den Ablauf der nächsten Hauptversammlung der Gesellschaft, mithin zum 11. Mai 2020, zur Verfügung gestellt. Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 11. Mai 2020 wurde sodann Frau Henrike Luszick zum Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre gewählt. Weitere Veränderungen gibt es nicht zu berichten. 3. Veränderungen im Vorstand Im Berichtsjahr 2019 wurde Herr Sebastian Stietzel von seinem Amt als Mitglied des Vorstandes mit Beschluss des Aufsichtsrates vom 29. März 2019 mit sofortiger Wirkung abberufen. Weitere Veränderungen im Vorstand der Gesellschaft gibt es nicht zu berichten. 4. Bestehende Grundsätze der Selbstorganisation Sowohl für den Vorstand als auch für den Aufsichtsrat bestehen vom Aufsichtsrat erarbeitete und ordnungsgemäß beschlossene Geschäftsordnungen, die in sinnvoller Weise die nach Gesetz und Satzung für die Organe bestehenden Grundsätze erweitert und insbesondere hinsichtlich der Art und Weise von Beschlussfassungen, des Informationsaustausches und der Zustimmung zu besonderen Geschäftsführungsmaßnahmen Regelungen vorsehen. 5. Art und Umfang der Überwachung des Vorstands im Berichtsjahr 2019, Prüfung der Risikoerfassung und Risikovorsorge Im Berichtsjahr 2019 trat der Aufsichtsrat zu verschiedenen Präsenzsitzungen und telefonischen Sitzungen zusammen. Die sämtlichen vorgenannten Sitzungen wurden in Protokollen ordnungsgemäß dokumentiert. An sämtlichen Sitzungen nahmen stets alle Mitglieder des Aufsichtsrates teil. Der Aufsichtsrat ist damit seiner Pflicht zur regelmäßigen Sitzungsdurchführung vollumfänglich nachgekommen. Darüber hinaus fanden diverse weitere Telefonate von Aufsichtsratsmitgliedern und Vorstand insbesondere zu den Themen des Zusammenschlusses des Lumaland Teilkonzerns mit dem Social Chain Teilkonzern, Finanzierung und Liquidität statt. Der Aufsichtsrat hat im Berichtsjahr 2019 die Geschäftsführung des Vorstands kontinuierlich überwacht und diesen bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten. Der Aufsichtsrat konnte sich dabei stets von der Recht-, Zweck- und Ordnungsmäßigkeit der Vorstandsarbeit überzeugen. Der Vorstand ist seinen Informationspflichten nachgekommen. Er hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher und mündlicher Form über alle für die Gesellschaft und den Konzern relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Risikolage, der Risikoentwicklung und der Compliance unterrichtet. Dies beinhaltete auch Informationen über Abweichungen der tatsächlichen Entwicklung von früher berichteten Zielen, sowie Abweichungen des Geschäftsverlaufs von der Planung (Follow-up-Berichterstattung'). Die Mitglieder des Aufsichtsrats hatten stets ausreichend Gelegenheit, sich mit den vorgelegten Berichten und Beschlussvorschlägen des Vorstands kritisch auseinanderzusetzen und eigene Anregungen einzubringen. Insbesondere hat der Aufsichtsrat alle für das Unternehmen bedeutsamen Geschäftsvorgänge auf Basis schriftlicher und mündlicher Vorstandsberichte erörtert und auf Plausibilität überprüft. Der Aufsichtsrat hat sich dabei insbesondere mit dem Zusammenschluss des Lumaland Teilkonzerns und des Social Chain Teilkonzern sowie der Aufnahme neuen Kapitals im Wege einer Barkapitalerhöhung befasst. Mehrfach hat sich der Aufsichtsrat zudem ausführlich mit der Risikosituation des Unternehmens, der Liquiditätsplanung und der Eigenkapitalsituation befasst. Als Folge einer Analyse der Wertpotenziale der Konzerngeschäfte sowie der Chancen und Risiken strategischer Schritte wurden dem Aufsichtsrat kritische operative Themen klar und differenziert vorgelegt. Zu einzelnen Geschäftsvorgängen hat der Aufsichtsrat seine Zustimmung in schriftlicher Form erteilt, soweit dies nach Gesetz, Satzung oder Geschäftsordnung für den Vorstand erforderlich war oder aus sonstigen Gründen aus Sicht des Vorstandes zweckmäßig gewesen ist. 6. Besondere Vorhaben im Berichtsjahr Im Berichtsjahr 2019 war das Thema des Zusammenschlusses der The Social Chain Group AG mit der Gesellschaft im Wege einer Sachkapitalerhöhung unter Ausgabe neuer Aktien bei gleichzeitigem Ausschluss des Bezugsrechts der Besandsaktionäre das wesentliche Thema. Auch wenn die finale Entscheidung über die Sachkapitalerhöhung alleine der Mehrheit der Aktionäre auf der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft oblag, hatte der Aufsichtsrat der Gesellschaft im Vorfeld der Transaktion in enger Abstimmung mit dem Vorstand der Gesellschaft die Vor- und Nachteile einer solchen Transaktion erörtert und sich hierbei insbesondere von der Angemessenheit des Umtauschverhältnisses, dem rechtlichen und finanziellen Risikoprofil des Sacheinlagegegenstandes sowie der sich aus der Transaktion für die Entwicklung der Gesellschaft ergebenden Vorteile einen eigenen Standpunkt gebildet. Grundlage der Entscheidungsfindung waren dabei neben der extern in Auftrag gegebenen rechtlichen Prüfung der Verhältnisse des Sacheinlagegegenstandes insbesondere auch die geprüften Sacheinlagegutachten über die Bewertung der wesentlichen werttreibenden Gruppengesellschafter im Social Chain Altkonzern. Auch hinsichtlich der Bestimmung des Ausgabebetrages pro auszugebender Aktie vergewisserte sich der Aufsichtsrat der Gesellschaft, dass dieser aus Sicht der Gesellschaft nicht unangemessen niedrig und aus Sicht der Aktionäre nicht zu einer wirtschaftlichen Verwässerung ihres bestehenden Anteilsbesitzes führen würde. Zudem beschäftige sich der Aufsichtsrat im Rahmen seiner Überwachungsfunktion ausführlich mit dem Thema Liquidität der Gruppe und ließ sich hierzu engmaschig Cash-Forecasts und Working Capital Bedarf durch den Vorstand erläutern. Insbesondere nach der erfolgreichen Durchführung der vorstehend beschriebenen Sachkapitalerhöhung unterstützte der Aufsichtsrat den Vorstand in dessen Bestreben, im Berichtsjahr 2019 weiteres Kapital über den Kapitalmarkt einzusammeln. 7. Interessenkonflikte im Aufsichtsrat Potentielle Interessenkonflikte im Aufsichtsrat wurden nach Maßgabe der gesetzlichen Regelungen stets transparent offengelegt und im Rahmen der Beschlussfassung des Aufsichtsrates durch geeignete Maßnahmen - insbesondere Stimmenthaltungen - behandelt. 8. Aufsichtsratsausschüsse Im Berichtsjahr 2019 bestanden keine Aufsichtsratsausschüsse. 9. Prüfung des Jahresabschlusses, des Konzernabschlusses sowie des Konzernlageberichts Für das Berichtsjahr 2019 hat die Hauptversammlung der Gesellschaft - dem Vorschlag des Aufsichtsrates folgend - die Deloitte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (im Folgenden "Deloitte") als Abschlussprüfer beauftragt. Deloitte wurde sodann vom Aufsichtsrat mit der Prüfung des Konzernabschlusses der The Social Chain AG zum 31. Dezember 2019 gemäß § 317 HGB beauftragt. Deloitte hat dem Auftrag entsprechend den vom Vorstand aufgestellten Konzernabschluss im Rahmen des erteilten Auftrags vollumfänglich geprüft, den Konzernabschluss sodann mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und der Gesellschaft ihren schriftlichen Bericht hierüber erteilt. Deloitte hat der Gesellschaft sodann bescheinigt, dass (i) der Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 vermittelt, und (ii) der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt. In allen wesentlichen Belangen steht der Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB hat Deloitte sodann erklärt, dass die Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Sodann wurden die Unterlagen über den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2019, den Konzernabschluss 2019 sowie den Konzernlagebericht und den Abhängigkeitsbericht allen Aufsichtsratsmitgliedern rechtzeitig zur Prüfung zur Verfügung gestellt. Die vorgenannten Unterlagen waren sodann am 27. Oktober 2020 auf der Bilanzaufsichtsratssitzung Gegenstand eingehender Erörterungen. Der Vorstand nahm hierbei an allen Besprechungen der Abschlüsse teil und stand für die Beantwortung von Fragen sowie für weitergehende Informationen zur Verfügung. Zudem hat der Aufsichtsrat in der Bilanzaufsichtsratssitzung am 27. Oktober 2020 mit dem Abschlussprüfer Deloitte den Inhalt des Konzernabschlusses 2019 sowie den Einzelabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2019 umfassend besprochen und hierzu ausführlich Fragen gestellt. Der Aufsichtsrat hat sodann den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss 2019 seinerseits entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen geprüft. Nach Abschluss seiner eigenen Prüfung hat der Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2019 in der vom Vorstand aufgestellten Fassung gebilligt. Der Jahresabschluss 2019 war damit festgestellt. Der ebenfalls von der Gesellschaft aufgestellte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk von Deloitte versehene Konzernabschluss 2019 für das Geschäftsjahr 2019 hat der Aufsichtsrat ebenfalls in der vorbeschriebenen Art und Weise geprüft und den Konzernabschluss 2019 sodann in der vom Vorstand aufgestellten Fassung gebilligt. Hinsichtlich des aufgestellten Konzernlageberichts kam der Aufsichtsrat nach eingehender Erörterung zu dem Ergebnis, dass die im Konzernlagebericht dargestellten Einschätzungen des Vorstands zur Lage der Gesellschaft und des Konzerns den Einschätzungen des Aufsichtsrates entsprechen. Nach ebenfalls eingehender Prüfung des Abhängigkeitsberichts sind auch gegen die Erklärung des Vorstandes am Ende des Abhängigkeitsberichtes keine Einwendungen zu erheben. Gleiches gilt für den vom Vorstand erteilten Bericht über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen. Insgesamt hat die Prüfung des vom Vorstand aufgestellten Jahresabschlusses 2019 und des Konzernabschlusses 2019, des Konzernlageberichts und des Abhängigkeitsberichts durch den Aufsichtsrat damit zu keinen Einwendungen geführt. 10. Dank für engagierte Leistungen Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern des Vorstands sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Social Chain Gruppe für die geleistete Arbeit und ihren engagierten Einsatz sowie die gelebte motivierende Kultur im Berichtsjahr 2019. Durch ihren Einsatz konnte die Konsolidierung der beiden Teilkonzerne erfolgreich durchgeführt werden und der Wachsstumskurs konnte unter Nutzung der neu gewonnenen Synergien stetig fortgesetzt werden.
Berlin, den 27. Oktober 2020 Dr. Georg Kofler, Aufsichtsratsvorsitzender |
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