Shiva
Capital GmbH
Hohenbrunn
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
50.004,00 |
2,00 |
| I.
Sachanlagen |
2,00 |
2,00 |
| II.
Finanzanlagen |
50.002,00 |
0,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.506.080,17 |
76.147,92 |
| I.
Vorräte |
21.755,00 |
21.755,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.425.341,22 |
53.732,52 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
176.000,00 |
27.500,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
58.983,95 |
660,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
40,00 |
| Summe
Aktiva |
1.556.084,17 |
76.189,92 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
426.042,17 |
75.789,92 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
50.789,92 |
53.373,50 |
| III.
Jahresüberschuss |
350.252,25 |
-2.583,58 |
| B.
Rückstellungen |
130.042,00 |
400,00 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.000.000,00 |
0,00 |
| Summe
Passiva |
1.556.084,17 |
76.189,92 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2019
der Shiva Capital GmbH
Allgemeine Angaben zur Bilanzierung, Bewertung
Vorliegender Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde auf
der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) wurde für
dieses Wirtschaftsjahr so angewandt, dass die neuen
Regelungen in vollem Umfang übernommen wurden.
Ergänzend zu den handelsrechtlichen Bestimmungen
wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.
Sofern hierfür ein Wahlrecht besteht, werden
Angaben im Anhang und nicht der Bilanz oder Gewinn- oder
Verlustrechnung gemacht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
i.S.v. § 267 Abs. 1 HGB. Es werden
die größenabhängigen Erleichterungen
für eine kleine Kapitalgesellschaft in Anspruch
genommen.
Soweit die Inanspruchnahme steuerlicher Bilanzierung-
und Bewertungswahlrechte einen entsprechenden Ansatz im
Jahresabschluss vorsieht, folgt die Gesellschaft den
steuerlichen Vorschriften. Hinsichtlich der Angaben gem.
§ 289 Nr. 9 HGB wird von der Schutzklausel gem. §
286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
1. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - §
284 Abs. 2 HGB
Die
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die Herstellungskosten umfassen angemessene Gemeinkosten;
Fremdkapitalzinsen sind nicht einbezogen.
Planmäßige Abschreibungen werden im steuerlich
zulässigen Rahmen degressiv, im übrigen linear
vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im
Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Bei den
Vorräten erfolgt die Aktivierung der Roh-,
Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten. Dem
Bestandsrisiko aus der Ungängigkeit wird durch
angemessene Wertabschläge Rechnung getragen.
Innerhalb der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen wird bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen allen
erkennbaren Einzelrisiken und dem allgemeinen Kreditrisiko
durch angemessene Abwertung Rechnung getragen.
Bei allen Vermögensgegenständen des Anlage-
und Umlaufvermögens wurden die in den Vorjahren
vorgenommenen steuerrechtlichen Abschreibungen beibehalten.
Bei der Bemessung der
Steuerrückstellungen und
sonstigen Rückstellungen sind allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Rückzahlungsbetrag passiviert.
2. Entwicklung des Anlagevermögens - § 268
Abs. 2 HGB
Dabei wird auf den beiliegenden Anlagespiegel
verwiesen.
3. Angaben zu den Verbindlichkeiten - § 285 Nr.
1 a HGB
Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren beträgt Euro 0,00.
4. Eventualverbindlichkeiten §§ 251 und
268 Abs. 7 HGB
Am Bilanzstichtag bestand keine Avalverbindlichkeit.
5. Ergebnisverwendung §§ 268 Abs. 1 / 325
Abs. 1 / 326 HGB
Der Jahresüberschuss beträgt: EURO
350.252,25
Er wird wie folgt verwendet: Zurechnung zum
Gewinnvortrag.
6. Geschäftsführer - § 285 Nr. 10 HGB
Herr Felix Hick, Hohenbrunn
7. Forderungen/Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern und
Geschäftsführern - §§ 285 Nr. 9
c HGB / 42 Abs. 3 GmbHG
Gegenüber dem Geschäftsführer bestand
am 31.12.2019 eine Forderung in Höhe von Euro 3.697,12
(zum 31.12.2018 eine Forderung in Höhe von Euro
21.757,19).
Es wurde eine Verzinsung mit 1% vorgenommen.
8. Sonstige Angaben
Im Geschäftsjahr sind keine Sachverhalte
vorhanden über die zu berichten wäre.
Der Gesellschafter und Geschäftsführer der
Gesellschaft hat sich im Geschäftsjahr nicht
verändert.
Die Gesellschaft, Shiva Capital GmbH, in 85662
Hohenbrunn, ist beim Amtsgericht
München unter der HRB-Nummer 134 366
registriert.
Hohenbrunn, den 18.10.2020
.............................................
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Hohenbrunn, den 18.10.2020 gez. Felix Hick,
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung
Der Jahresabschluss wurde am 18.10.2020
festgestellt.
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