Sparkasse Bielefeld

Stammdaten

Register
Amtsgericht Bielefeld HRA 13976
Eingetragen
24.9.1999
Branche
Kreditinstitute des SparkassensektorsKreditinstitute mit SonderaufgabenBausparkassen
Gegenstand
Betreiben aller banküblichen Geschäfte im Sinne des § l der Verordnung zur Regelung des Geschäftsrechts und des Betriebs der Sparkassen in Nordrhein-Westfalen vom 15. Dezember 1995.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Jörn Dr. Stöppel
seit 23.8.2024
Vorstandsmitglied
Stefan Dwilies
seit 29.4.2020
Vorstandsmitglied
Jennifer Erdmann
seit 4.1.2018
Vorstandsmitglied

Beteiligungen

Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Sparkasse Bielefeld

Bielefeld

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Jahresbilanz zum 31. Dezember 2023

Aktivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Barreserve
a) Kassenbestand 52.890.218,46 52.365
b) Guthaben bei der Deutschen Bundesbank 53.751.362,10 60.619
106.641.580,56 112.985
2. Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei der Deutschen Bundesbank zugelassen sind
a) Schatzwechsel und unverzinsliche Schatzanweisungen sowie ähnliche Schuldtitel öffentlicher Stellen 0,00 0
b) Wechsel 0,00 0
0,00 0
3. Forderungen an Kreditinstitute
a) täglich fällig 600.608.076,05 373.864
b) andere Forderungen 278.369.861,00 600.715
878.977.937,05 974.579
4. Forderungen an Kunden 4.554.224.826,09 4.642.923
darunter:
durch Grundpfandrechte gesichert 1.782.621.349,08 EUR (1.751.687)
Kommunalkredite 262.219.782,20 EUR (275.875)
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
a) Geldmarktpapiere
aa) von öffentlichen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
ab) von anderen Emittenten 0,00 0
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 0,00 EUR (0)
0,00 0
b) Anleihen und Schuldverschreibungen
ba) von öffentlichen Emittenten 125.100.597,06 168.011
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 125.100.597,06 EUR (168.011)
bb) von anderen Emittenten 986.115.528,32 1.052.306
darunter:
beleihbar bei der Deutschen Bundesbank 843.480.413,70 EUR (874.727)
1.111.216.125,38 1.220.317
c) eigene Schuldverschreibungen 0,00 0
Nennbetrag 0,00 EUR (0)
1.111.216.125,38 1.220.317
6. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 548.895.692,27 533.882
6a. Handelsbestand 0,00 0
7. Beteiligungen 111.325.283,77 111.170
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 7.215.878,16 EUR (7.216)
an Wertpapierinstituten 154.855,00 EUR (0)
8. Anteile an verbundenen Unternehmen 401.129,19 401
darunter:
an Kreditinstituten 0,00 EUR (0)
an Finanzdienstleistungsinstituten 0,00 EUR (0)
an Wertpapierinstituten 0,00 EUR (0)
9. Treuhandvermögen 27.172.048,74 30.335
darunter:
Treuhandkredite 27.172.048,74 EUR (30.335)
10. Ausgleichsforderungen gegen die öffentliche Hand einschliefllich Schuldverschreibungen aus deren Umtausch 0,00 0
11. Immaterielle Anlagewerte
a) Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 0,00 0
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 94.146,00 100
c) Geschäfts- oder Firmenwert 0,00 0
d) geleistete Anzahlungen 0,00 0
94.146,00 100
12. Sachanlagen 18.657.016,50 18.881
13. Sonstige Vermögensgegenstände 7.141.597,56 8.669
14. Rechnungsabgrenzungsposten 2.133.277,67 2.352
Summe der Aktiva 7.366.880.660,78 7.656.594

Passivseite

EUR EUR EUR 31.12.2022
TEUR
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
a) täglich fällig 6.671.508,22 12.615
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 711.473.483,75 523.698
718.144.991,97 536.313
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
aa) mit vereinbarter Kündigungsfrist von drei Monaten 979.640.098,64 1.243.004
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 47.532.763,21 19.661
1.027.172.861,85 1.262.665
b) andere Verbindlichkeiten
ba) täglich fällig 3.869.881.634,10 4.562.261
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 647.695.217,15 235.913
4.517.576.851,25 4.798.174
5.544.749.713,10 6.060.839
3. Verbriefte Verbindlichkeiten
a) begebene Schuldverschreibungen 0,00 0
b) andere verbriefte Verbindlichkeiten 0,00 0
darunter:
Geldmarktpapiere 0,00 EUR (0)
0,00 0
3a. Handelsbestand 0,00 0
4. Treuhandverbindlichkeiten 27.172.048,74 30.335
darunter:
Treuhandkredite 27.172.048,74 EUR (30.335)
5. Sonstige Verbindlichkeiten 3.244.931,26 2.280
6. Rechnungsabgrenzungsposten 2.277.820,59 1.478
7. Rückstellungen
a) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 41.293.105,00 36.687
b) Steuerrückstellungen 4.536.365,00 1.715
c) andere Rückstellungen 27.070.494,16 24.818
72.899.964,16 63.220
8. (weggefallen)
9. Nachrangige Verbindlichkeiten 0,00 0
10. Genussrechtskapital 0,00 0
darunter:
vor Ablauf von zwei Jahren fällig 0,00 EUR (0)
11. Fonds für allgemeine Bankrisiken 629.025.944,13 595.763
12. Eigenkapital
a) gezeichnetes Kapital 0,00 0
b) Kapitalrücklage 0,00 0
c) Gewinnrücklagen
ca) Sicherheitsrücklage 363.989.244,45 360.989
cb) andere Rücklagen 0,00 0
363.989.244,45 360.989
d) Bilanzgewinn 5.376.002,38 5.376
369.365.246,83 366.365
Summe der Passiva 7.366.880.660,78 7.656.594
1. Eventualverbindlichkeiten
a) Eventualverbindlichkeiten aus weitergegebenen abgerechneten Wechseln 0,00 0
b) Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen 112.897.521,86 120.219
c) Haftung aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 0,00 0
112.897.521,86 120.219
2. Andere Verpflichtungen
a) Rücknahmeverpflichtungen aus unechten Pensionsgeschäften 0,00 0
b) Platzierungs- und Übernahmeverpflichtungen 0,00 0
c) Unwiderrufliche Kreditzusagen 303.182.400,78 347.647
303.182.400,78 347.647

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

EUR EUR EUR 1.1.-31.12.2022
TEUR
1. Zinserträge aus
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften 134.479.502,31 88.336
darunter:
abgesetzte negative Zinsen 1,62 EUR (1.868)
aus der Abzinsung von Rückstellungen 2.539,83 EUR (1)
b) festverzinslichen Wertpapieren und Schuldbuchforderungen 13.527.998,47 5.897
148.007.500,78 94.233
2. Zinsaufwendungen 24.342.651,29 6.267
darunter:
abgesetzte positive Zinsen 27.885,70 EUR (5.313)
aus der Aufzinsung von Rückstellungen 501.254,13 EUR (1.080)
123.664.849,49 87.966
3. Laufende Erträge aus
a) Aktien und anderen nicht festverzinslichen Wertpapieren 9.484.098,84 10.086
b) Beteiligungen 3.442.260,32 1.812
c) Anteilen an verbundenen Unternehmen 0,00 0
12.926.359,16 11.898
4. Erträge aus Gewinngemeinschaften, Gewinnabführungs- oder Teilgewinnabführungsverträgen 2.251.983,56 3.005
5. Provisionserträge 54.858.636,11 50.527
6. Provisionsaufwendungen 2.724.493,86 3.211
52.134.142,25 47.316
7. Nettoertrag oder Nettoaufwand des Handelsbestands 0,00 0
8. Sonstige betriebliche Erträge 4.282.119,21 5.387
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 9.396,87 EUR (122)
9. (weggefallen) 195.259.453,67 155.572
10. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
a) Personalaufwand
aa) Löhne und Gehälter 49.366.200,37 47.913
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 19.352.424,17 13.906
darunter:
für Altersversorgung 10.214.630,14 EUR (4.770)
68.718.624,54 61.819
b) andere Verwaltungsaufwendungen 29.536.160,90 29.372
98.254.785,44 91.191
11. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen 2.667.476,78 2.593
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen 4.094.555,00 2.279
darunter:
aus der Fremdwährungsumrechnung 25.965,39 EUR (103)
13. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft 35.068.522,19 8.543
14. Erträge aus Zuschreibungen zu Forderungen und bestimmten Wertpapieren sowie aus der Auflösung von Rückstellungen im Kreditgeschäft 0,00 0
35.068.522,19 8.543
15. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Beteiligungen, Anteile an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelte Wertpapiere 54.659,41 7.834
16. Erträge aus Zuschreibungen zu Beteiligungen, Anteilen an verbundenen Unternehmen und wie Anlagevermögen behandelten Wertpapieren 0,00 0
54.659,41 7.834
17. Aufwendungen aus Verlustübernahme 32.378,50 0
18. Zuführungen zum oder Entnahmen aus dem Fonds für allgemeine Bankrisiken 33.262.881,82 22.345
19. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 21.824.194,53 20.787
20. Auflerordentliche Erträge 0,00 0
21. Auflerordentliche Aufwendungen 0,00 0
22. Auflerordentliches Ergebnis 0,00 0
23. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 16.086.194,87 15.049
24. Sonstige Steuern, soweit nicht unter Posten 12 ausgewiesen 361.997,28 362
16.448.192,15 15.411
25. Jahresüberschuss 5.376.002,38 5.376
26. Gewinnvortrag/Verlustvortrag aus dem Vorjahr 0,00 0
5.376.002,38 5.376
27. Entnahmen aus Gewinnrücklagen
a) aus der Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) aus anderen Rücklagen 0,00 0
0,00 0
5.376.002,38 5.376
28. Einstellungen in Gewinnrücklagen
a) in die Sicherheitsrücklage 0,00 0
b) in andere Rücklagen 0,00 0
0,00 0
29. Bilanzgewinn 5.376.002,38 5.376

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Beachtung der Verordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute (RechKredV) aufgestellt.

B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Allgemeines

Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewendeten Ansatz- und Bewertungsmethoden werden grundsätzlich stetig angewendet. Sofern sich Abweichungen ergeben haben, wird in den jeweiligen Abschnitten darauf hingewiesen.

Forderungen

Die Forderungen an Kreditinstitute und Kunden (einschließlich Schuldscheine mit Halteabsicht bis zur Endfälligkeit) sowie Namensschuldverschreibungen haben wir zum Nennwert bilanziert. Die Unterschiedsbeträge zwischen Nennwert und Auszahlungsbetrag wurden aufgrund ihres Zinscharakters in die Rechnungsabgrenzungsposten aufgenommen und werden planmäßig über die Laufzeit der Geschäfte verteilt.

Schuldscheine, für die keine Halteabsicht bis zur Endfälligkeit besteht, haben wir nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet.

Eingetretenen bzw. am Abschlussstichtag vorhersehbaren Risiken aus Forderungen und Namensschuldverschreibungen wurde durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen nach den Grundsätzen kaufmännischer Vorsicht ausreichend Rechnung getragen. Der Umfang der Risikovorsorge ist abhängig von der Fähigkeit der Kreditnehmer, vereinbarte Kapitalrückzahlungen und Zinsen zu leisten sowie dem Wert vorhandener Sicherheiten. Im Rahmen der dazu notwendigen Zukunftsbetrachtung haben wir das aktuelle gesamtwirtschaftliche Umfeld, die Situation einzelner Branchen sowie Einschätzungen zur Entwicklung ebenso wie staatliche Stabilisierungsmaßnahmen berücksichtigt. Sofern unter diesen Rahmenbedingungen und Annahmen keine nachhaltige Schuldendienstfähigkeit von Kreditnehmern zu erwarten ist, haben wir eine Einzelwertberichtigung gebildet. Die immanenten Schätzungsunsicherheiten und Ermessensspielräume haben wir im Sinne der kaufmännischen Vorsicht berücksichtigt bzw. ausgeübt.

Für vorhersehbare, noch nicht individuell konkretisierte Ausfallrisiken im Kreditgeschäft haben wir für Forderungen an Kreditinstitute und Forderungen an Kunden sowie Eventualverbindlichkeiten und andere Verpflichtungen Pauschalwertberichtigungen nach dem sog. Bewertungsvereinfachungsverfahren des IDW RS BFA 7 gebildet. Dabei haben wir mit der in der internen Risikosteuerung eingesetzten Anwendung CreditPortfolioView für das vorgenannte Kreditportfolio den erwarteten Verlust für einen 12-Monatszeitraum ohne Anrechnung einer Bonitätsprämie berechnet. Grundlage dieser Berechnung waren insbesondere die mit unseren Ratingverfahren auf Grundlage der Vergangenheit ermittelten Ausfallwahrscheinlichkeiten der Kreditnehmer für einen 12-Monatszeitraum und die im Rahmen der Kreditprozesse bewerteten Sicherheiten. Adressen, die im Rahmen der internen Risikosteuerung im Hinblick auf einen Ausfall als risikolos betrachten werden, wurden auch für die handelsbilanzielle Betrachtung ausgeschlossen. Die im Rahmen der Berechnung der Pauschalwertberichtigung verwendeten Parameter spiegeln nach unserer Einschätzung die Risikosituation zum Abschlussstichtag ausreichend wider.

Wir haben als Voraussetzung für die Anwendung der Bewertungsvereinfachung im Rahmen der Kreditvergabepraxis sichergestellt, dass die Konditionenvereinbarung bei Kreditausreichung unter Berücksichtigung einer risikoadäquaten Bonitätsprämie erfolgt, deren Höhe sich an dem erwarteten Verlust über die Restlaufzeit orientiert. Diese Ausgeglichenheitsannahme haben wir zum Bilanzstichtag überprüft. Dabei haben wir auch im Rahmen eines Stichtagsvergleichs die Entwicklung des mit CreditPortfolioView für die Restlaufzeit berechneten erwarteten Verlusts des Portfolios (sog. Lifetime Expected Loss) analysiert. Die Grundlagen der Berechnungen entsprechen im Wesentlichen der Ermittlung des erwarteten Verlusts für einen 12-Monatszeitraum. Danach kann die Ausgeglichenheit weiter angenommen werden.

Der Ausweis der Pauschalwertberichtigungen erfolgt als Risikovorsorge zu den Forderungen an Kunden (Aktivposten 4) und den Forderungen an Kreditinstitute (Aktivposten 3). Die für Eventualverbindlichkeiten sowie unwiderrufliche Kreditzusagen ermittelten Pauschalwertberichtigungen werden an den Unterstrichpositionen abgesetzt und als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c) ausgewiesen. Für widerrufliche Kreditzusagen erfolgt allein der Ausweis als Risikovorsorge/pauschale Rückstellungen in den anderen Rückstellungen (Passivposten 7c).

Zusätzlich haben wir Vorsorge für die besonderen Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute getroffen.

Wertpapiere

Die Zuordnung von Wertpapieren zur Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) oder zum Anlagevermögen haben wir im Geschäftsjahr nicht geändert.

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere sowie Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere der Liquiditätsreserve (Umlaufvermögen) sind mit ihren Anschaffungskosten unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips und des Wertaufholungsgebots bilanziert.

Anschaffungskosten von Wertpapieren, die aus mehreren Erwerbsvorgängen resultieren, wurden auf Basis des Durchschnittspreises ermittelt.

Wertpapiere, die dazu bestimmt wurden, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (Anlagevermögen), wurden nur dann auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben, wenn von einer voraussichtlich dauernden Wertminderung auszugehen ist (gemildertes Niederstwertprinzip).

Von einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung gehen wir bei Schuldverschreibungen aus, wenn sich zum Bilanzstichtag abzeichnet, dass vertragsgemäße Leistungen nicht oder nicht in dem zum Erwerbszeitpunkt erwarteten Umfang erbracht werden. Zur Beurteilung haben wir aktuelle Bonitätsbeurteilungen herangezogen. Unabhängig davon sind Wertminderungen von Schuldverschreibungen bis zum Rückzahlungswert stets dauerhaft, soweit sie auf die Verkürzung der Restlaufzeit zurückzuführen sind.

Für die Abgrenzung, ob ein aktiver Markt vorliegt, haben wir die Kriterien zugrunde gelegt, die in der MiFiD II (Markets in Financial Instruments Directive - Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014) für die Abgrenzung eines liquiden von einem illiquiden Markt festgelegt wurden. Auf Basis dieser Abgrenzungskriterien liegen für die verzinslichen Wertpapiere weit überwiegend nicht aktive Märkte vor.

In den Fällen, in denen wir nicht von einem aktiven Markt ausgehen konnten, haben wir die Bewertung anhand von Kursen des Kursinformationsanbieters Refinitiv vorgenommen, auf die unser bestandsführendes System SimCorp Dimension (SCD) zurückgreift. Dieser Kursermittlung liegt ein Discounted Cashflow-Modell unter Verwendung laufzeit- und risikoadäquater Zinssätze zugrunde.

Für Anteile an Spezialfonds, die wir dem Anlagevermögen zugeordnet haben, haben wir eine Wertminderung nur insofern vorgenommen wie die Wertminderung voraussichtlich von Dauer ist (gemildertes Niederstwertprinzip). Aus dieser Bewertungsmethode resultiert ein geringerer Abschreibungsbedarf von 7,9 Mio. EUR. Die Ermittlung des Bewertungskurses erfolgte im Rahmen einer Durchschau auf die im Fonds enthaltenen Vermögengegenstände. Für Schuldverschreibungen innerhalb des Fonds haben wir hierbei eine Rückzahlung zum Nominalwert angenommen, sofern sich nicht aus der Bonitätsbeurteilung bzw. vertraglichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Andere Vermögensgegenstände innerhalb des Fonds wurden zu Marktwerten berücksichtigt.

Für Anteile an sonstigen Investmentvermögen haben wir als beizulegenden Wert den Rücknahmepreis angesetzt. Sofern für Immobilienfonds im Einzelfall Risiken absehbar sind, die noch nicht im Rücknahmepreis berücksichtigt sind, haben wir dies durch einen Abschlag auf den Rücknahmepreis berücksichtigt.

Wertpapiere, die wir im Rahmen der Wertpapierleihe verleihen, weisen wir weiterhin in der Bilanz aus, da die wesentlichen Chancen und Risiken, die aus ihnen resultieren, bei der Sparkasse verbleiben.

Abweichend zum Vorjahr haben wir festverzinsliche Wertpapiere der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) mit Buchwerten von insgesamt 10,0 Mio. EUR (Vorjahr 10,0 Mio. EUR) in der Bilanz nicht unter den öffentlichen, sondern unter den anderen Emittenten ausgewiesen.

Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen

Anteile an verbundenen Unternehmen und Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, werden mit den Anschaffungskosten bzw. zum beizulegenden Wert bilanziert. Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert werden vorgenommen.

Die Beteiligungsbewertung erfolgt auf Basis der Vorgaben des IDW RS HFA 10. Andere Bewertungsmethoden kommen dann zum Einsatz, wenn die Art bzw. der betragliche Umfang der Beteiligung dies rechtfertigen.

Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen

Die immateriellen Anlagewerte und die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer, bilanziert.

Geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis 250 EUR werden aus Vereinfachungsgründen sofort als Sachaufwand erfasst. Für Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten von mehr als 250 EUR bis 1.000 EUR wird ein Sammelposten gebildet, der aufgrund der insgesamt unwesentlichen Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Rahmen einer Gesamtbetrachtung über fünf Jahre ergebniswirksam verteilt wird.

Die Gebäude werden degressiv bzw. linear abgeschrieben. Für Bauten auf fremdem Grund und Boden sowie Einbauten in gemieteten Gebäuden wird die Vertragsdauer zugrunde gelegt, wenn sie kürzer ist als die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bzw. als die für Gebäude geltende Abschreibungsdauer.

Gegenstände der Betriebs- und Geschäftsausstattung einschließlich Betriebsvorrichtungen werden entsprechend dem tatsächlichen Werteverzehr degressiv bzw. linear abgeschrieben. Im Jahr der Anschaffung wird die zeitanteilige Jahresabschreibung verrechnet.

Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt. Agien und Disagien werden in Rechnungsabgrenzungsposten eingestellt und zeitanteilig verteilt.

Rückstellungen

Die Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist; sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Hierzu haben wir eine Einschätzung vorgenommen, ob dem Grunde nach rückstellungspflichtige Tatbestände vorliegen und ob nach aktuellen Erkenntnissen mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Inanspruchnahme zu erwarten ist. Bei der Beurteilung von Rechtsrisiken haben wir die aktuelle Rechtsprechung berücksichtigt.

Beim erstmaligen Ansatz von Rückstellungen wird der diskontierte Erfüllungsbetrag in einer Summe erfasst (Nettomethode).

Rückstellungen mit einer Ursprungslaufzeit von einem Jahr oder weniger werden nicht abgezinst. Die übrigen Rückstellungen werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem der Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz der Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) abgezinst. Bei der Ermittlung der Rückstellungen und den damit in Zusammenhang stehenden Erträgen und Aufwendungen haben wir unterstellt, dass eine Änderung des Abzinsungssatzes erst zum Ende der Periode eintritt. Entsprechendes gilt für eine Veränderung des Verpflichtungsumfangs bzw. des zweckentsprechenden Verbrauchs.

Erfolge aus der Änderung des Abzinsungssatzes zwischen zwei Abschlussstichtagen oder Zinseffekte einer geänderten Schätzung der Restlaufzeit werden in der betroffenen GuV-Position und für Pensionsrückstellungen im Zinsergebnis ausgewiesen.

Die Pensionsrückstellungen wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck entsprechend dem Teilwertverfahren ermittelt. Dabei werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr: 2,00 %) sowie Rentensteigerungen von 3,00 % (Vorjahr 2,00 %) unterstellt. Der Berechnung der Pensionsrückstellungen wurde ein vom Pensionsgutachter auf das Jahresende 2023 prognostizierter Durchschnittszinssatz von 1,83 %, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt, zugrunde gelegt. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von zehn Jahren.

Altersteilzeitverträge wurden auf der Grundlage des Altersteilzeitgesetzes, des Tarifvertrages zur Regelung der Altersteilzeit und ergänzender betrieblicher Vereinbarungen abgeschlossen. Bei den hierfür gebildeten Rückstellungen werden künftige jährliche Lohn- und Gehaltssteigerungen von 3,00 % (Vorjahr: 2,00 %) angenommen. Die Restlaufzeit der Verträge beträgt bis zu sieben Jahre und zwei Monate. Die durchschnittliche Restlaufzeit der Verträge beträgt drei Jahre. Die Abzinsung erfolgt aus Vereinfachungsgründen mit dem Zinssatz für eine pauschale Restlaufzeit von 15 Jahren von 1,72 %. Die Ermittlung dieses durchschnittlichen Zinssatzes basiert auf einem Betrachtungszeitraum von sieben Jahren.

Darüber hinaus besteht für einen bestimmten Personenkreis aufgrund einer betrieblichen Regelung die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer Vorruhestandsvereinbarung (Verminderung der vertraglichen Arbeitszeit gegen Teilaufstockung des Gehalts). Die durchschnittliche Restlaufzeit dieser Verträge beträgt zwei Jahre. Die Abzinsung erfolgt mit dem dieser durchschnittlichen Restlaufzeit entsprechenden Zinssatz von 1,03 %.

Ebenso hat der BGH mit Urteil vom 6. Oktober 2021 (XI ZR 234/20) über die Revision im Musterfeststellungsverfahren zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen entschieden. Gegenstand des aktuellen Verfahrens war im Kern die Frage, wie der während der typischerweise längeren Laufzeit dieser von vielen Banken und Sparkassen angebotenen Verträge veränderliche Zinssatz für die laufende Verzinsung zu berechnen ist. Vertragliche Regelungen mit dem Kunden, die eine Festlegung im Ermessen des Kreditinstituts vorsehen, sind unzulässig. Die bilanziellen Folgen des Urteils haben wir bereits im Jahresabschluss 2021 berücksichtigt. Im Jahr 2023 ergebende Anpassungen haben wir im laufenden Ergebnis erfasst. Die Rückstellung wurde im Jahr 2023 fortentwickelt.

Bilanzierung und Bewertung von Derivaten

Die Sparkasse setzt Derivate im Wesentlichen im Rahmen der Zinsbuchsteuerung ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs (Zinsbuchs) einbezogen.

Derivate, die weder in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches bzw. in Bewertungseinheiten nach § 254 HGB einbezogen wurden, noch Bestandteil des Handelsbestandes sind, halten wir nicht.

Die laufenden Zinszahlungen aus Zinsswapgeschäften sowie die entsprechenden Zinsabgrenzungen werden je Zinsswap saldiert ausgewiesen.

Die in strukturierten Produkten eingebetteten Derivate haben wir zusammen mit dem Basisinstrument als einheitlichen Vermögensgegenstand bilanziert. Strukturierte Produkte sind dadurch gekennzeichnet, dass ein verzinsliches oder unverzinsliches Basisinstrument (i. d. R. Forderungen oder Wertpapiere) mit einem oder mehreren Derivaten vertraglich zu einer Einheit verbunden ist. Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit der Stellungnahme RS HFA 22 des IDW.

Bewertung des zinsbezogenen Bankbuchs (Zinsbuch)

Nach IDW RS BFA 3 n. F. sind die zinsbezogenen Instrumente des Bankbuchs (Zinsbuch) einer verlustfreien Bewertung zu unterziehen. Zu diesem Zweck werden derivative Finanzinstrumente, insbesondere Zins-Swaps, sowie die zinsbezogenen Vermögensgegenstände und Schulden des Bankbuchs einem Saldierungsbereich zugeordnet. Für diesen ist unter Berücksichtigung von voraussichtlich zur Bewirtschaftung des Bankbuchs erforderlichen Aufwendungen (Refinanzierungs-, Risiko- und Verwaltungskosten) zu prüfen, ob aus den noch zu erwartenden Zahlungsströmen bis zur vollständigen Abwicklung des Bestands ein Verlust droht. Die Sparkasse wendet die barwertige Methode an. Der Barwert ergibt sich aus den zum Abschlussstichtag abgezinsten Zahlungsströmen des Bankbuchs. Betrags- und Laufzeitinkongruenzen sind mittels fiktiver Geschäfte zu schließen. Auf der Passivseite ist dabei der angenommene individuelle Refinanzierungsaufschlag der Sparkasse zu berücksichtigen. Die künftigen für die vollständige Abwicklung des Bankbuchs benötigten Verwaltungskosten wurden aus statistischen Daten abgeleitet. Der ermittelte Verwaltungskostensatz wurde auch für den Einbezug sogenannter Overheadkosten berücksichtigt. Weiterhin wurden Gebühren und Provisionserträge, die direkt aus den Zinsprodukten resultieren, im Rahmen der verlustfreien Ermittlung des Bankbuchs berücksichtigt. Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich kein Verpflichtungsüberschuss

Währungsumrechnung

Nicht dem Handelsbestand zugeordnete und nicht in Bewertungseinheiten gemäß § 254 HGB aufgenommene, auf ausländische Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten sowie am Bilanzstichtag nicht abgewickelte Kassageschäfte sind mit dem EZB-Referenzkurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Schwebende Währungsswapgeschäfte werden mit den entsprechenden Terminkursen umgerechnet.

Unsere Fremdwährungsbestände sind im Rahmen einer Währungsgesamtposition besonders gedeckt. Von einer besonderen Deckung gehen wir aus, wenn das Wechselkursänderungsrisiko durch sich betragsmäßig entsprechende Geschäfte oder Gruppen von Geschäften einer Währung ausgeschlossen wird. Bei den besonders gedeckten Geschäften handelt es sich um lfd. Konten, Kredite und Währungsswapgeschäfte von Kunden, die durch gegenläufige Geschäfte mit Kreditinstituten gedeckt sind.

Die Aufwendungen und Erträge von besonders gedeckten Geschäften wurden je Währung saldiert und in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen.

Der Gesamtbetrag der auf fremde Währung lautenden Vermögensgegenstände bzw. Verbindlichkeiten (einschließlich der Eventualverbindlichkeiten) beträgt 70.855 TEUR (Vorjahr 42.941 TEUR) bzw. 70.946 TEUR (Vorjahr 42.695 TEUR).

Auf Fremdwährung lautende Bargeldbestände wurden zum Kassakurs am Bilanzstichtag in EUR umgerechnet. Aus der Währungsumrechnung ergeben sich Sonstige betriebliche Erträge von 9 TEUR und Sonstige betriebliche Aufwendungen von 26 TEUR.

C. Angaben und Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva 3 - Forderungen an Kreditinstitute

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an die eigene Girozentrale 33.869 110.513

Aktiva 4 - Forderungen an Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Forderungen an verbundene Unternehmen 2.846 3.205
Forderungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 16.053 43.063
nachrangige Forderungen 21.415 23.925

Aktiva 5 - Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert 832.804
nicht börsennotiert 273.512

Finanzinstrumente, die über ihrem beizulegenden Zeitwert ausgewiesen werden:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Buchwert * 978.062 1.121.876
beizulegender Wert 924.398 1.032.824

* ohne anteilige Zinsen

Bei den wie Anlagevermögen bewerteten Wertpapieren handelt es sich um Anleihen, bei denen die niedrigeren beizulegenden Werte ausschließlich auf zinsbedingte Wertminderungen zurückzuführen sind und die wir in Dauerbesitzabsicht bis zur Endfälligkeit der Anleihen erworben haben.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 6 - Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

Die Sparkasse hält sämtliche Anteile der folgenden Sondervermögen im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB):

Investmentfonds (in TEUR): Buchwert Marktwert Differenz Buchwert zu Marktwert Ausschüttungen in 2023 Tägliche Rückgabe möglich Unterlassene Abschreibungen
Leineweber Fonds 156.088 148.218 -7.870 1.847 Nein 7.870
HI-Bielefeld- Fonds 143.984 145.646 1.662 12 Ja -

Die Anteile am Leineweber-Fonds sind dem Anlagevermögen, die am HI-Bielefeld-Fonds der Liquiditätsreserve zugeordnet.

Wir haben auf eine Bewertung des Leineweber-Fonds zum niedrigeren beizulegenden Wert von 148.218 TEUR verzichtet, weil die Wertminderung von 7.870 TEUR aufgrund von zinsbedingten Wertminderungen voraussichtlich nicht von Dauer ist.

Zweck der Anlage in den Investmentfonds ist die Erzielung einer überdurchschnittlichen Performance bei gleichzeitiger Risikostreuung.

Investmentfonds: Anlageschwerpunkte
Leineweber-Fonds 82 % EURO Unternehmensanleihen mit einem Investmentgrade-Rating ohne Finanzwerte (Benchmark: iBoxx Corporate Non-Financials RI)
17 % Covered Bonds (Benchmark: iBoxx EUR Collaterized Covered RI)
1 % Liquidität
HI-Bielefeld-Fonds 60 % EURO Unternehmensanleihen mit einem Investmentgrade-Rating ohne Finanzwerte (Benchmark: iBoxx Euro Corporate Non-Financials 1-10 Jahre)
11 % europäische Staatsanleihen (Benchmark: iBoxx Eurozone 1 - 10 Jahre)
11 % Covered Bonds (Benchmark: iBoxx Euro Collaterized Covered AAA)
10 % Aktien: zu je 5,0 % Aktien Europa und Aktien Weltweit (Benchmark: Stoxx Europe Performance Index und MSCI World in EUR)
7 % Unternehmensanleihen High Yield (Benchmark: HI-Sustainable HY Def.- Fonds)
1 % Liquidität

Von den in diesem Posten enthaltenen börsenfähigen Wertpapieren sind:

31.12.2023
TEUR
börsennotiert -
nicht börsennotiert 71.057

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 7 - Beteiligungen

Angaben zu Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB soweit diese nicht von untergeordneter Bedeutung sind:

Name Sitz Anteil am Kapital
in %
Eigenkapital
Mio. EUR
Jahresergebnis
Mio. EUR
Sparkassenverband Westfalen-Lippe Münster 5,49 1.174,4 0,0
(31.12.2022) (31.12.2022)
Deutsche Sparkassen Leasing AG & Co. KG Bad Homburg vor der Höhe 1,06 1.004,8 * 43,3 *
(30.09.2022) (30.09.2022)
Erwerbsgesellschaft der S-Finanzgruppe mbH & Co. KG Neuhardenberg 0,54 4.163,0 * 302,0 *
(31.12.2022) (31.12.2022)

* gemäß Konzernabschluss

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 8 - Verbundene Unternehmen

Im Hinblick auf die untergeordnete Bedeutung der Tochterunternehmen (S-FinanzDienste GmbH, Bielefeld, S Immobiliengesellschaft mbH der Sparkasse Bielefeld, Bielefeld) für die Beurteilung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses gemäß § 296 Abs. 2 HGB verzichtet.

Mit den verbundenen Unternehmen S-FinanzDienste GmbH, Bielefeld, und S Immobiliengesellschaft mbH der Sparkasse Bielefeld, Bielefeld, bestehen Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die Angabe des Jahresergebnisses entfällt bei den Unternehmen, da deren Jahresüberschuss wegen des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages regelmäßig ausgeglichen ist. Aufgrund dieser Verträge besteht gegenüber diesen Unternehmen eine Verpflichtung zur Verlustübernahme.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 9 - Treuhandvermögen

Das Treuhandvermögen betrifft in voller Höhe die Forderungen an Kunden.

Aktiva 11 - Immaterielle Anlagewerte

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 12 - Sachanlagen

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
Im Rahmen der eigenen Tätigkeit genutzte Grundstücke und Gebäude 14.580
Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.817

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage Anlagenspiegel, die Bestandteil des Anhangs ist, dargestellt.

Aktiva 13 - Sonstige Vermögensgegenstände

Die sonstigen Vermögensgegenstände entfallen mit 4.646 TEUR auf Provisionsforderungen an Verbundpartner.

Aktiva 14 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und höherem Auszahlungsbetrag von Forderungen 694 957
Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und niedrigerem Ausgabebetrag bei Verbindlichkeiten 5 6

Passiva 1 - Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber der eigenen Girozentrale 181.976 2.355

Für die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind Vermögensgegenstände in Höhe von 102.702 TEUR der Deutschen Bundesbank, 405.258 TEUR der NRW.BANK und 444 TEUR der Landwirtschaftlichen Rentenbank als Sicherheit übertragen worden.

Passiva 2 - Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

In diesem Posten sind enthalten:

31.12.2023
EUR
31.12.2022
TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 2.922 3.730
Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 1.099 1.943

Passiva 4 - Treuhandverbindlichkeiten

Bei den Treuhandverbindlichkeiten handelt es sich um Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

Passiva 5 - Sonstige Verbindlichkeiten

Die sonstigen Verbindlichkeiten entfallen zu 79,83 % auf Steuerverbindlichkeiten.

Passiva 6 - Rechnungsabgrenzungsposten

In den Rechnungsabgrenzungsposten sind enthalten:

31.12.2023
TEUR
31.12.2022
TEUR
Unterschiedsbetrag zwischen Nennbetrag und niedrigerem Auszahlungsbetrag von Forderungen 1.305 449

Passiva 7 - Rückstellungen

Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen nach Maßgabe des entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und deren Ansatz nach Maßgabe des durchschnittlichen Marktzinssatzes aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren beträgt zum 31. Dezember 2023 397 TEUR.

Eine Ausschüttungssperre besteht nicht, da bereits in entsprechender Höhe die (Sicherheits-)Rücklage dotiert wurde.

Für die drohende Inanspruchnahme offener widerruflicher Zusagen im Zusammenhang mit einzelwertberichtigten Kundenforderungen bestehen Rückstellungen in Höhe von 5.863 TEUR.

Für Altersteilzeitverträge nach dem Altersteilzeitgesetz wurden Rückstellungen in Höhe von 5.224 TEUR dotiert.

Für eventuelle Zinsansprüche unserer Kunden aus dem BGH-Urteil zu Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen bestehen Rückstellungen in Höhe von 5.215 TEUR.

Für die künftige Zahlungsverpflichtung in den Sparkassen-Teilfonds des SVWL besteht eine Rückstellung in Höhe von 2.506 TEUR.

Eventualverbindlichkeiten

In diesem Posten werden übernommene Bürgschaften und Gewährleistungsverträge erfasst. Auf Basis der regelmäßigen Bonitätsbeurteilungen im Rahmen unserer Kreditrisikomanagementprozesse gehen wir für die hier ausgewiesenen Beträge davon aus, dass sie nicht zu einer wirtschaftlichen Belastung der Sparkasse führen werden. Sofern dies im Einzelfall nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann, haben wir ausreichende Rückstellungen gebildet. Sie sind vom Gesamtbetrag der Eventualverbindlichkeiten abgesetzt worden.

Andere Verpflichtungen

Die unter diesem Posten ausgewiesenen unwiderruflichen Kreditzusagen werden im Rahmen unserer Kreditvergabeprozesse herausgelegt. Auf dieser Grundlage sind wir der Auffassung, dass unsere Kunden voraussichtlich in der Lage sein werden, ihre vertraglichen Verpflichtungen nach der Auszahlung zu erfüllen.

D. Angaben und Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung 1 - Zinserträge

In den Zinserträgen sind Erträge aus Close-out-Zahlungen durch das vorzeitige Schließen eines Zinsswaps in Höhe von 981 TEUR enthalten.

Gewinn- und Verlustrechnung 2 - Zinsaufwendungen

Der Posten enthält 1.114 TEUR Close-out Zahlungen aus der vorzeitigen Beendigung eines Zinsswaps zur Zinsbuchsteuerung und 958 TEUR aperiodischen Zinsaufwand für die Zuführung zur Rückstellung für Prämiensparverträge.

Gewinn- und Verlustrechnung 3 - Laufende Erträge

Im Gegensatz zum Vorjahr enthalten die Ausschüttungen aus Wertpapier-Spezialfonds in diesem Jahr nur die gesamten ordentlichen Erträge aus der Ausschüttung eines Spezialfonds.

Gewinn- und Verlustrechnung 8 - Sonstige betriebliche Erträge

In diesem Posten sind 1.839 TEUR Erträge aus Auflösungen von Rückstellungen enthalten.

E. Sonstige Angaben

Fristengliederung (in TEUR)

mit einer Restlaufzeit von
bis drei Monate mehr als drei Monate bis ein Jahr mehr als ein Jahr bis fünf Jahre mehr als fünf Jahre mit unbestimmter Laufzeit im Jahr 2024 fällig
Aktivposten
3. Forderungen an Kreditinstitute
b)andere Forderungen (ohne Bausparguthaben) 173.560 6.315 70.806 18.940
4. Forderungen an Kunden 219.950 364.044 1.285.485 2.591.290 90.984
5. Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 231.577
Passivposten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
b) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 209.205 127.918 119.863 248.716
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
a) Spareinlagen
ab) mit vereinbarter Kündigungsfrist von mehr als drei Monaten 816 11.598 34.405 451
b) andere Verbindlichkeiten
bb) mit vereinbarter Laufzeit oder Kündigungsfrist 204.920 154.509 284.874 943

Anteilige Zinsen werden nach § 11 Satz 3 RechKredV nicht in die Fristengliederung einbezogen.

Latente Steuern

Aus den in § 274 HGB genannten Sachverhalten resultieren latente Steuerbe- und Steuerentlastungseffekte. Wir haben diese Effekte auf der Basis eines Körperschaftsteuersatzes (inklusive Solidaritätszuschlag) von 15,83 % und eines Gewerbesteuersatzes von 16,80 % unter Zugrundelegung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 18 ermittelt. Aktive und passive latente Steuern haben wir verrechnet.

Nennenswerte Unterschiedsbeträge entfallen auf folgende Bilanzposten:

Bilanzposten Erläuterung der Differenz
Aktive latente Steuern
Forderungen an Kunden Vorsorgereserven, unterschiedliche Berechnungen von Pauschalwertberichtigungen
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Vorsorgereserven und steuerliche Korrekturen
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen
Beteiligungen Steuerlich nicht zu berücksichtigende Abschreibungen
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Unterschiedliche Parameter
andere Rückstellungen Unterschiedliche Parameter und steuerrechtlich nicht berücksichtigte Rückstellungen
Passive latente Steuern
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Steuerliche Korrekturen

Saldiert ergibt sich ein Überhang aktiver latenter Steuern, für den das Aktivierungswahlrecht nicht genutzt wurde.

Der Unterschied zwischen dem ausgewiesenen, auf der Grundlage der steuerlichen Regelungen ermittelten Steueraufwand und dem aus der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung erwarteten Steueraufwand ist im Wesentlichen auf die Veränderung des Fonds für allgemeine Bankrisiken zurückzuführen.

Derivative Finanzinstrumente

Die Sparkasse hat im Rahmen der Sicherung bzw. Steuerung von Zinsänderungsrisiken Zinsswaps abgeschlossen. Bei den am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Währungsswapgeschäften in fremder Währung handelt es sich ausschließlich um Deckungsgeschäfte.

Die am Bilanzstichtag noch nicht abgewickelten Termingeschäfte ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle der nicht zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten derivativen Finanzinstrumente:

Nominalbeträge
in TEUR
nach Restlaufzeiten Insgesamt
Bis 1 Jahr 1-5 Jahre >5 Jahre
Zinsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps - 115.000 787.500 902.500
davon: Deckungsgeschäfte - 115.000 787.500 902.500
Währungsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Währungsswapgeschäfte 272 - - 272
davon: Deckungsgeschäfte 272 - - 272
Beizulegende Zeitwerte
in TEUR
Marktpreis Preis nach Bewertungsmethode
negativ positiv negativ positiv
Zinsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Zinsswaps - - 1.830 52.263
davon: Deckungsgeschäfte - - 1.830 52.263
Währungsbezogene Geschäfte
Termingeschäfte
Währungsswapgeschäfte - - - 3
davon: Deckungsgeschäfte - - - 3

Bei den aufgeführten derivativen Finanzinstrumenten wurde der beizulegende Zeitwert, da kein aktiver Markt besteht, anhand von Bewertungsmethoden ermittelt.

Die im Rahmen der Steuerung von Zinsänderungsrisiken abgeschlossenen Zinsswapgeschäfte wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuchs einbezogen und somit nicht einzeln bewertet. Für Zinsswaps wurden die Zeitwerte als Barwert zukünftiger Zinszahlungsströme ermittelt. Dabei fanden die Swap-Zinskurven per 31. Dezember 2023 Verwendung.

Bei der Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte der Währungsswapgeschäfte wurden neben den währungs- und laufzeitbezogenen Terminkursen zum Abschlussstichtag (Glattstellungsfiktion - ohne Marge der Sparkasse) die Terminkurse bei Geschäftsabschluss herangezogen.

Bei den Kontrahenten der derivativen Finanzinstrumente handelt es sich ausschließlich um deutsche Kreditinstitute.

Nicht in der Bilanz enthaltene finanzielle Verpflichtungen

Aus der verpflichtenden Zeichnungszusage gegenüber einem Immobilienfonds über insgesamt 20.000 TEUR bestehen noch unwiderrufliche Verpflichtungen zur Abnahme von Fondsanteilen in Höhe von 10.495 TEUR.

Leistungszusage der Zusatzversorgungskasse

Sparkassen haben ihren Arbeitnehmern Leistungen der betrieblichen Altersversorgung nach Maßgabe des "Tarifvertrags über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes - Altersvorsorge-TV-Kommunal (ATV-K)" zugesagt. Um den anspruchsberechtigten Mitarbeitern die Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gemäß ATV-K zu verschaffen, ist die Sparkasse Mitglied in der Kommunale Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw-Zusatzversorgung). Trägerin der kvw-Zusatzversorgung sind die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Die kvw-Zusatzversorgung ist eine rechtlich unselbstständige aber finanziell eigenverantwortliche Sonderkasse der kvw.

Die kvw-Zusatzversorgung finanziert die Versorgungsverpflichtungen im Umlageverfahren. Hierbei wird im Rahmen eines Abschnittdeckungsverfahrens ein Umlagesatz bezogen auf die zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der versicherten Beschäftigten ermittelt. Die kvw-Zusatzversorgung erhebt zusätzlich zur Deckung der im ehemaligen Gesamtversorgungssystem entstandenen Versorgungsansprüche ein Sanierungsgeld. Im Geschäftsjahr 2023 betrug das Sanierungsgeld 3,25 % der umlagepflichtigen Gehälter. Insgesamt betrug im Geschäftsjahr 2023 der Finanzierungssatz (Umlagesatz und Sanierungsgeld) 7,75 % der umlagepflichtigen Gehälter. Der Umlagesatz bleibt im Jahr 2024 unverändert.

Der Rechtsanspruch der versorgungsberechtigten Mitarbeiter zur Erfüllung des Leistungsanspruchs gemäß ATV-K richtet sich gegen die kvw-Zusatzversorgung, während die Verpflichtung der Sparkasse ausschließlich darin besteht, der kvw-Zusatzversorgung im Rahmen des mit ihr begründeten Mitgliedschaftsverhältnisses die erforderlichen, satzungsmäßig geforderten Finanzierungsmittel zur Verfügung zu stellen. Die Gesamtaufwendungen für die Zusatzversorgung bei versorgungspflichtigen Entgelten von 43.968 TEUR betrugen im Geschäftsjahr 2023 3.408 TEUR.

Nach der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) in seinem Rechnungslegungsstandard IDW RS HFA 30 n. F. vertretenen Rechtsauffassung begründet die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung bei einem externen Versorgungsträger wie der kvw-Zusatzversorgung handelsrechtlich eine mittelbare Versorgungsverpflichtung. Die kvw-Zusatzversorgung hat im Auftrag der Sparkasse den nach Rechtsauffassung des IDW (vgl. IDW RS HFA 30 n. F.) zu ermittelnden Barwert der auf die Sparkasse im umlagefinanzierten Abrechnungsverband entfallenden Leistungsverpflichtung zum 31. Dezember 2023 ermittelt. Unabhängig davon, dass es sich bei dem Kassenvermögen um Kollektivvermögen aller Mitglieder des umlagefinanzierten Abrechnungsverbandes handelt, ist es gemäß IDW RS HFA 30 n. F. für Zwecke der Angaben im Anhang nach Art. 28 Abs. 2 EGHGB anteilig in Abzug zu bringen. Auf dieser Basis beläuft sich der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag auf 146.944,6 TEUR.

Der Barwert der auf die Sparkasse entfallenden Leistungsverpflichtung wurde in Anlehnung an die versicherungsmathematischen Grundsätze und Methoden (Anwartschaftsbarwertverfahren), die auch für unmittelbare Pensionsverpflichtungen angewendet wurden, unter Berücksichtigung einer gemäß Satzung der kvw-Zusatzversorgung unterstellten jährlichen Rentensteigerung von 1,00 % und unter Anwendung der Heubeck-Richttafeln RT 2018 G ermittelt. Letztere wurden insofern modifiziert, als eine Generationenverschiebung um ein Jahr vorgenommen wurde sowie die Invalidisierungswahrscheinlichkeiten mit 60 % angesetzt wurden. Als Diskontierungszinssatz wurde gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB i. V. m. der Rückstellungsabzinsungsverordnung der auf Basis der vergangenen zehn Jahre ermittelte durchschnittliche Marktzinssatz von 1,82 % verwendet, der sich bei einer pauschal angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Da es sich nicht um ein endgehaltbezogenes Versorgungssystem handelt, sind erwartete Gehaltssteigerungen nicht zu berücksichtigen. Die Daten zum Versichertenbestand der Versorgungseinrichtung per 31. Dezember 2023 liegen derzeit noch nicht vor, sodass auf den Versichertenbestand per 31. Dezember 2022 abgestellt wurde.

Der gemäß Art. 28 Abs. 2 EGHGB anzugebene Betrag bezieht sich auf die Einstandspflicht der Sparkasse gemäß § 1 Abs. 1 Satz 3 BetrAVG, bei der die Sparkasse für die Erfüllung der zugesagten Leistung einzustehen hat (Subsidiärhaftung), sofern die kvw-Zusatzversorgung die vereinbarten Leistungen nicht erbringt. Hierfür liegen gemäß der Einschätzung des verantwortlichen Aktuars im Aktuar-Gutachten 2023 für die Sparkasse keine Anhaltspunkte vor. Vielmehr bestätigt der verantwortliche Aktuar der kvw-Zusatzversorgung in diesem Gutachten die Angemessenheit der rechnungsmäßigen Annahmen zur Ermittlung des Finanzierungssatzes und bestätigt auf Basis des versicherungsmathematischen Äquivalenzprinzips die dauernde Erfüllbarkeit der Leistungsverpflichtungen der kvw-Zusatzversorgung.

Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation

Die Sparkasse ist dem bundesweiten Sicherungssystem der deutschen Sparkassenorganisation angeschlossen, das elf regionale Sparkassen-Teilfonds durch einen überregionalen Ausgleich miteinander verknüpft. Zwischen diesen und den Sicherungseinrichtungen der Landesbanken und Landesbausparkassen besteht ein Haftungsverbund. Durch diese Verknüpfung steht im Stützungsfall das gesamte Sicherungsvolumen der Sparkassen-Finanzgruppe zur Verfügung.

Das Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt ist, besteht aus:

1. Freiwillige Institutssicherung

Primäre Zielsetzung des Sicherungssystems ist es, die angehörenden Institute selbst zu schützen und bei diesen drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten abzuwenden. Auf diese Weise soll ein Entschädigungsfall vermieden und die Geschäftsbeziehung zum Kunden dauerhaft und ohne Einschränkungen fortgeführt werden.

2. Gesetzliche Einlagensicherung

Das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe ist als Einlagensicherungssystem nach EinSiG amtlich anerkannt. In der gesetzlichen Einlagensicherung haben die Kunden gegen das Sicherungssystem neben bestimmten Sonderfällen einen Anspruch auf Erstattung ihrer Einlagen bis zu 100 TEUR. Dieser gesetzliche Entschädigungsfall ist jedoch eine reine Rückfalllösung für den Fall, dass die freiwillige Institutssicherung ausnahmsweise einmal nicht greifen sollte.

Die Sparkasse ist nach § 48 Abs. 2 Nr. 5 EinSiG verpflichtet, gegenüber dem SVWL und dem DSGV als Träger des als Einlagensicherungssystem anerkannten institutsbezogenen Sicherungssystems der Sparkassen-Finanzgruppe zu garantieren, dass die Jahres- und Sonderbeiträge sowie die Sonderzahlung geleistet werden.

Für die Sparkasse beträgt das bis zum Jahr 2024 aufzubringende Zielvolumen 17.411 TEUR. Bis zum 31. Dezember 2023 wurden 11.419 TEUR eingezahlt.

Das EinSiG lässt zu, dass bis zu 30 % der Zielausstattung der Sicherungssysteme in Form von unwiderruflichen Zahlungsverpflichtungen (Payment Commitments) aufgebracht werden können. Von dieser Möglichkeit hat die Sparkasse in Höhe von 3.504 TEUR Gebrauch gemacht. Die Payment Commitments sind vollständig durch Finanzsicherheiten unterlegt.

Indirekte Haftung für die Erste Abwicklungsanstalt (EAA)

Auf der Grundlage des verbindlichen Protokolls vom 24. November 2009 wurde mit Statut vom 11. Dezember 2009 zur weiteren Stabilisierung der ehemaligen WestLB AG, Düsseldorf, die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) gemäß § 8a Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetz errichtet. Der Sparkassenverband Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, ist entsprechend seinem Anteil an der EAA von 25,03 % verpflichtet, liquiditätswirksame Verluste der EAA, die nicht durch das Eigenkapital der EAA ausgeglichen werden können, bis zu einem Höchstbetrag von 2,25 Mrd. EUR zu übernehmen. Indirekt besteht für die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil am Verband eine aus künftigen Gewinnen zu erfüllende Verpflichtung, die nicht zu einer Belastung des am Bilanzstichtag vorhandenen Vermögens führt. Daher besteht zum Bilanzstichtag nicht die Notwendigkeit zur Bildung einer Rückstellung.

Für die mit der Auslagerung des Portfolios der ehemaligen WestLB AG auf die EAA verbundene indirekte Verlustausgleichspflicht war vereinbart, beginnend mit dem Jahr 2010 in einem Zeitraum von 25 Jahren Beträge aus künftigen Gewinnen bis zu einer Gesamthöhe von 118,1 Mio. EUR im Sonderposten Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB anzusparen. Zum 31. Dezember 2023 hat die Sparkasse 24,5 Mio. EUR des Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g für die indirekte Verlustausgleichspflicht gebunden. Im Januar 2021 hat das Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen seine Zustimmung erteilt, dass eine über die von den nordrhein-westfälischen Sparkassen bereits angesparten Beträge hinausgehende Verlustausgleichsvorsorge unterbleiben kann. Sofern künftig aufgrund der Verpflichtung eine Inanspruchnahme droht, wird die Sparkasse in entsprechender Höhe eine Rückstellung bilden.

Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL)

Die Sparkasse ist nach § 32 SpkG des Landes Nordrhein-Westfalen Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL). Der Anteil der Sparkasse am Stammkapital des Verbandes beträgt zum Bilanzstichtag 5,49 %. Der Verband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hat die Aufgabe, das Sparkassenwesen bei den Mitgliedssparkassen zu fördern, Prüfungen bei den Mitgliedssparkassen durchzuführen und die Aufsichtsbehörde gutachterlich zu beraten. Zu diesem Zweck werden auch Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen des Finanzsektors gehalten. Für die Verbindlichkeiten und sonstigen Verpflichtungen des Verbandes haften sämtliche Mitgliedssparkassen. Der Verband erhebt nach § 23 der Satzung des Verbandes eine Umlage von den Mitgliedssparkassen, soweit seine sonstigen Einnahmen die Geschäftskosten nicht decken.

Abschlussprüferhonorar

Von dem Gesamthonorar des Geschäftsjahres 2023 entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen 449 TEUR und auf andere Bestätigungsleistungen 31 TEUR.

Berichterstattung über die Bezüge und andere Leistungen der Mitglieder des Vorstandes

Für die Verträge mit den Mitgliedern des Vorstandes ist der Verwaltungsrat zuständig. Er orientiert sich dabei an den Empfehlungen der nordrhein-westfälischen Sparkassenverbände zu den Anstellungsbedingungen für Vorstandsmitglieder und Stellvertreter.

Mit den Mitgliedern des Vorstandes bestehen auf fünf Jahre befristete Dienstverträge. Die Mitglieder des Vorstandes erhalten ausschließlich feste Bezüge. Erfolgsbezogene Vergütungsbestandteile sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung werden nicht gewährt. Auf die Gehaltsansprüche wird die Tarifentwicklung im öffentlichen Dienst angewendet. Die Gesamtbezüge beliefen sich im Jahr 2023 auf 2.025 TEUR.

Im Jahr 2023 erhielt Herr Michael Fröhlich, Vorsitzender, feste Bezüge von 598 TEUR und sonstige Vergütungen von 21 TEUR. Herr Stefan Dwilies erhielt im Jahr 2023 feste Bezüge von 707 TEUR und sonstige Vergütungen von 10 TEUR. Frau Jennifer Erdmann erhielt feste Bezüge von 680 TEUR und sonstige Vergütungen von 9 TEUR. Die sonstigen Vergütungen betreffen im Wesentlichen Sachbezüge aus der privaten Nutzung von Dienstfahrzeugen.

Mit Ablauf des Dienstverhältnisses zum 31. Juli 2024 hat Herr Michael Fröhlich Anspruch auf Ruhegehaltszahlungen in Höhe von 55,0 % der festen Bezüge, die der Tarifentwicklung des öffentlichen Dienstes unterliegen. Der bei der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 bilanzierte Barwert der Pensionsansprüche beträgt 10.554 TEUR (Zuführung in 2023 2.821 TEUR).

Die Dienstverträge von Frau Jennifer Erdmann und Herrn Stefan Dwilies enthalten keine Versorgungsvereinbarung.

Bezüge der Mitglieder der Aufsichtsgremien

Den Mitgliedern des Verwaltungsrats, des kombinierten Haupt- und Bilanzprüfungsausschusses und des Risikoausschusses der Sparkasse wird ein Sitzungsgeld von 600,00 EUR (bzw. 714,00 EUR einschl. 19 % Umsatzsteuer) je Sitzung gezahlt; die Vorsitzenden erhalten jeweils den doppelten Betrag und die stellvertretenden Vorsitzenden erhalten ein Entgelt von 900,00 EUR (bzw. 1.071,00 EUR einschl. 19 % Umsatzsteuer). Erfolgsbezogene Anteile, Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie Ansprüche bei vorzeitiger oder regulärer Beendigung der Tätigkeit bestehen nicht. Die Gesamtbezüge beliefen sich im Jahr 2023 auf 115 TEUR.

In Abhängigkeit von der Sitzungshäufigkeit und -teilnahme ergaben sich damit im Geschäftsjahr 2023 folgende Bezüge der einzelnen Mitglieder der zuvor genannten Gremien: Herr Oberbürgermeister Peter Clausen 13,8 TEUR, Herr Marcus Kleinkes 18,6 TEUR, Herr Klaus Rees 15,3 TEUR, Herr Prof. Dr. Riza Öztürk 11,7 TEUR, Frau Ursula Grothklags 10,2 TEUR, Herr Prof. Dr. Christian von der Heyden 8,4 TEUR, Frau Prisca Fleer 6,0 TEUR, Herr Bernd Vollmer 4,3 TEUR, Herr Matthias Hagemann 3,6 TEUR, Herr Dirk Meise 3,6 TEUR, Frau Romy Marmerow 3,6 TEUR, Herr Stephan Priemer 3,6 TEUR, Herr Jan Maik Schlifter-de la Fontaine 3,0 TEUR, Frau Carla Steinkröger 3,0 TEUR, Frau Regine Weißenfeld 3,0 TEUR, Herr Carsten Krumhöfner 1,8 TEUR, Herr Vincenzo Copertino 0,7 TEUR, Herr Birol Keskin 0,6 TEUR und Herr Gregor vom Braucke 0,6 TEUR.

Pensionsrückstellungen und -zahlungen für bzw. an frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene

An frühere Mitglieder des Vorstandes und deren Hinterbliebene wurden 1.508 TEUR gezahlt; die Pensionsrückstellungen für diesen Personenkreis betrugen am 31. Dezember 2023 25.699 TEUR.

Vorschüsse und Kreditgewährungen an den Vorstand und den Verwaltungsrat

Die Sparkasse hatte Mitgliedern des Vorstandes zum 31. Dezember 2023 Kredite und unwiderrufliche Kreditzusagen in Höhe von 299 TEUR und Mitgliedern des Verwaltungsrats in Höhe von 2.092 TEUR gewährt.

Mitarbeiter/innen

Im Jahresdurchschnitt wurden beschäftigt:

2023 2022
Vollzeitkräfte 444 467
Teilzeit- und Ultimokräfte 425 435
869 902
Auszubildende 42 40
Insgesamt 911 942

Mandate in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsgremien großer Kapitalgesellschaften

Der Vorstandsvorsitzende, Herr Michael Fröhlich, ist Mitglied im Aufsichtsrat der Deutschen Sparkassen Leasing AG & Co. KG, Bad Homburg vor der Höhe. Mit Wirkung zum 31.12.2023 ist Herr Michael Fröhlich aus dem Aufsichtsrat der DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main, ausgeschieden.

Nachtragsbericht gemäß § 285 Nr. 33 HGB

Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres sind nicht eingetreten.

VERWALTUNGSRAT

Oberbürgermeister Peter Clausen Vorsitzender
Marcus Kleinkes 1. Stellvertreter
Klaus Rees 2. Stellvertreter

Mitglieder

Prisca Fleer

Sparkassenangestellte

Ursula Grothklags

Sparkassenangestellte

Matthias Hagemann (ab 02.02.2023)

Sparkassenangestellter

Marcus Kleinkes

Rechtsanwalt, selbständig

Romy Mamerow

Leiterin Marketing / PR, IT-Unternehmen

Dirk Meise

Sparkassenangestellter

Prof. Dr. Riza Öztürk

Hochschullehrer, Fachhochschule

Stephan Priemer

Sparkassenangestellter

Klaus Rees

Geschäftsführer i.R., Ratsfraktion Jan Maik Schlifter-de la Fontaine Geschäftsführer, Unternehmensberatung Gesundheitswesen, selbstständig

Carla Steinkröger

Landwirtin i. R.

Bernd Vollmer

Redakteur i.R.

Prof. Dr. Christian von der Heyden

Hochschullehrer an einer privaten Fachhochschule für den Mittelstand

Regine Weißenfeld (bis 31.12.2023)

Dipl. Sozialpädagogin, Regionalleiterin Behindertenbetreuung i. R.

Sven Rörig (ab 01.01.2024)

Referent, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

stellvertretende Mitglieder

Matthias Hagemann (bis 01.02.2023)

Sparkassenangestellter

Christian Frömmer (ab 02.02.2023)

Sparkassenangestellter

Kai Werner Schröder

Sparkassenangestellter

Christoph Apel

Sparkassenangestellter

Bernd Henrichsmeier

Landwirt

Joachim Hood

stv. Personalleiter, Kranken- und Pflegeeinrichtung

Thomas Friedrichs (ab 02.02.2023)

Sparkassenangestellter

Lars Nockemann

staatl. gepr. Betriebswirt, Verkaufsleiter, Industrieunternehmen

Wolfgang Eifrig (bis 29.02.2024)

Sparkassenangestellter

Astrid Buschmann (ab 01.03.2024)

Sparkassenangestellte

Thies Wiemer

Angestellter, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Gregor Vom Braucke

Geschäftsführer, Transportgeräteunternehmen, selbstständig

Vincenzo Copertino (bis 14.06.2023)

Rechtsanwalt, selbstständig

Tom Brüntrup (ab 15.06.2023)

MdL

Meike Taeubig

Industriekauffrau, Fachassistentin, Bundesagentur

Carsten Krumhöfner

Verlagsgeschäftsführer, selbstständig

Birol Keskin

Dipl. Betriebswirt, Filialleiter, Einzelhandelsunternehmen

Vorstand

Sparkassendirektor Michael Fröhlich

Vorsitzender des Vorstandes

Sparkassendirektor Stefan Dwilies

Sparkassendirektorin Jennifer Erdmann

 

Bielefeld, 27. März 2024

Sparkasse Bielefeld

Der Vorstand

Fröhlich

Dwilies

Erdmann

Anlage Anlagenspiegel

Entwicklung des Finanzanlagevermögens (Angaben in TEUR)

Forderungen an Kreditinstitute Forderungen an Kunden Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere Beteiligungen Anteile an verbundenen Unternehmen
Veränderungen saldiert * --- --- -110.688 7354 155 ---
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres --- --- 1.198.946 397.559 111.170 401
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres --- --- 1.088.258 404.913 111.325 401

* Es wurde von der Zusammenfassungsmöglichkeit des § 34 Abs. 3 RechKredV Gebrauch gemacht.

Entwicklung des Sachanlagevermögens (Angaben in TEUR)

Immaterielle Anlagewerte Sachanlagen Sonstige Vermögensgegenstände
Entwicklung der Anschaffungs- /Herstellungskosten
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 2.418 103.717 ---
Zugänge 48 2.440 ---
Abgänge 6 1394 ---
Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2.460 104.763 ---
Entwicklung der kumulierten Abschreibungen
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 2.318 84.836 ---
Abschreibungen im Geschäftsjahr 55 2.613 ---
Zuschreibungen im Geschäftsjahr --- --- ---
Änderung der gesamten Abschreibungen
im Zusammenhang mit Zugängen --- --- ---
im Zusammenhang mit Abgängen 6 1344 ---
im Zusammenhang mit Umbuchungen --- --- ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 2.367 86.105
Buchwerte
Stand am 1.1. des Geschäftsjahres 100 18.881 ---
Stand am 31.12. des Geschäftsjahres 93 18.658 ---

Anlage zum Jahresabschluss gemäß § 26a Abs. 1 Satz 2 KWG zum 31. Dezember 2023

("Länderspezifische Berichterstattung")

Die Sparkasse Bielefeld hat keine Niederlassungen im Ausland. Sämtliche nachfolgende Angaben entstammen dem Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und beziehen sich ausschließlich auf ihre Geschäftstätigkeit als regional tätige Sparkasse in der Bundesrepublik Deutschland. Die Tätigkeit der Sparkasse Bielefeld besteht im Wesentlichen darin, Einlagen oder andere rückzahlbare Gelder von Privat- und Firmenkunden entgegenzunehmen und Kredite für eigene Rechnung zu gewähren.

Die Sparkasse Bielefeld definiert den Umsatz als Saldo aus der Summe folgender Komponenten der Gewinn- und Verlustrechnung nach HGB: Zinserträge, Zinsaufwendungen, laufende Erträge aus Aktien etc., Erträge aus Gewinngemeinschaften etc., Provisionserträge, Provisionsaufwendungen und sonstige betriebliche Erträge. Der Umsatz beträgt für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023 195.260 TEUR.

Die Anzahl der Lohn- und Gehaltsempfänger in Vollzeitäquivalenten beträgt im Jahresdurchschnitt 703,0 (im Vorjahr 720,3).

Der Gewinn vor Steuern beträgt 21.824 TEUR.

Die Steuern auf Gewinn betragen 16.086 TEUR. Sie betreffen mit 16.105 TEUR laufende Steuern, mit 215 TEUR aperiodischen Steueraufwand und mit 234 TEUR aperiodische Minderungen von Steuerrückstellungen. Die Sparkasse Bielefeld hat im Geschäftsjahr keine öffentlichen Beihilfen erhalten.

LAGEBERICHT

1. Grundlagen der Geschäftstätigkeit der Sparkasse Bielefeld

Die Sparkasse Bielefeld ist gemäß § 1 SpkG NRW eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie ist Mitglied des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe (SVWL), Münster, und über diesen dem Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V. (DSGV), Berlin, angeschlossen. Sie ist beim Amtsgericht Bielefeld unter der Nummer A 13976 im Handelsregister eingetragen.

Trägerin der Sparkasse ist die kreisfreie Stadt Bielefeld, Regierungsbezirk Detmold, Nordrhein-Westfalen. Satzungsgebiet der Sparkasse sind das Gebiet des Trägers sowie die angrenzenden Kreise.

Organe der Sparkasse sind der Vorstand und der Verwaltungsrat.

Die Sparkasse ist Mitglied im Sparkassenverband SVWL und über dessen Sparkassen-Teilfonds dem Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe angeschlossen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat das institutsbezogene Sicherungssystem der Sparkassen-Finanzgruppe als Einlagensicherungssystem nach dem Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) amtlich anerkannt. Das Sicherungssystem stellt im Entschädigungsfall sicher, dass den Kunden der Sparkassen der gesetzliche Anspruch auf Auszahlung ihrer Einlagen gemäß dem EinSiG erfüllt werden kann ("gesetzliche Einlagensicherung"). Darüber hinaus ist es das Ziel des Sicherungssystems, einen Entschädigungsfall zu vermeiden und die Sparkassen selbst zu schützen, insbesondere deren Liquidität und Solvenz zu gewährleisten ("diskretionäre Institutssicherung").

Die Sparkasse bietet als selbstständiges regionales Wirtschaftsunternehmen zusammen mit ihren Partnern aus der Sparkassen-Finanzgruppe Privatkunden, Unternehmen und Kommunen Finanzdienstleistungen und -produkte an, soweit das Sparkassengesetz oder die Satzung keine Einschränkungen vorsehen. Der im Sparkassengesetz verankerte öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkasse, mit ihrer Geschäftstätigkeit in ihrem Geschäftsgebiet den Wettbewerb zu stärken und die angemessene und ausreichende Versorgung aller Bevölkerungskreise, der Wirtschaft - insbesondere des Mittelstands - und der öffentlichen Hand mit Bankdienstleistungen sicherzustellen.

Die Gesamtzahl der Beschäftigten hat sich im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber dem Vorjahr erneut auf 911 Personen (Vorjahr 942) verringert. Dabei reduzierte sich die Anzahl der Vollzeitbeschäftigten um weitere 23 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 444. Auch die Zahl der Teilzeitkräfte sank von 435 auf 425 Beschäftigte. Bei den Auszubildenden konnte die Zahl auf 43 (Vorjahr 40) leicht gesteigert werden.

Nach Jahren der aktiven Steuerung zur schrittweisen Verringerung des Personalbestands wird der Fokus nun auf die Stabilisierung der Personalkapazitäten gelegt. Diese Ausrichtung wird unterstützt durch die verstärkte Wiederaufnahme von Einstellungen in das Angestelltenverhältnis. So wurden im Jahr 2023 insgesamt 23 neue Mitarbeitende eingestellt, die ihre Tätigkeit vorwiegend im kundennahen Bereich aufnahmen.

Die Gesamtzahl unserer personenbesetzten Filialen zum 31. Dezember 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr auf 24 (Vorjahr 26) Einheiten verringert.

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Volkswirtschaftliches Umfeld

Die Rahmenbedingungen für die deutsche Wirtschaft verschlechterten sich im Jahr 2023 erneut. Die geopolitische Lage verschärfte sich: zu dem fortdauernden Krieg in der Ukraine kamen die Terroranschläge auf Israel, und auch die Beziehungen zwischen China und den westlichen Staaten verschlechterten sich weiter.

Die Prognose zur Entwicklung der weltweiten Produktion, die der Internationale Währungsfonds (IWF) zum Jahresbeginn 2023 veröffentlicht hatte (+2,9 %), wurde mit 3,1 % leicht übertroffen, u. a. aufgrund der dynamischeren wirtschaftlichen Entwicklung in den USA und in mehreren Schwellenländern. Der Welthandel nahm jedoch lediglich um 0,4 % zu, statt wie prognostiziert um 2,4 % zuzulegen, was die deutsche Exportwirtschaft deutlich belastete.

Deutschland verzeichnete im Jahr 2023 einen Rückgang der gesamtwirtschaftlichen Produktion. Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte um 0,3 % (arbeitstäglich bereinigt: -0,1 %), die Prognosen hatten zwischen -0,7 % bis +0,3 % gelegen. Der BIP-Rückgang um 0,3 % war insbesondere auf die Entwicklung der Konsumausgaben zurückzuführen. Die staatlichen Konsumausgaben wurden um 1,5 % verringert und reduzierten das BIP damit um 0,3 Prozentpunkte. Die privaten Konsumausgaben legten nominal um 5,6 % zu, gingen jedoch bedingt durch die hohe Inflation real um 0,7 % zurück, was das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,4 Prozentpunkte verminderte.

Der Außenhandel, der sich in den Vorjahren erholt hatte, entwickelte sich im Jahr 2023 rückläufig. Da die Importe mit einem Minus von 3,4 % jedoch stärker zurückgingen als die Exporte (-2,2 %), erhöhte der Außenbeitrag das gesamtwirtschaftliche Wachstum um 0,6 Prozentpunkte.

Die sinkende Investitionstätigkeit reduzierte das BIP-Wachstum im Jahr 2023 um 0,1 %-Punkte. Während sich sowohl die Bauinvestitionen wie auch die Investitionen in sonstige Anlagen reduzierten, konnten die Ausrüstungsinvestitionen als einzige Verwendungskomponente des BIP 2023 real zulegen (+3,0 %). Hierbei ist jedoch ein Sondereffekt zu beachten, da der staatliche Umweltbonus für gewerblich genutzte Elektrofahrzeuge zu einem deutlichen Anstieg der gewerblichen Pkw-Neuzulassungen geführt hat.

Während der Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine in 2022 zu rasant steigenden Energiepreisen und einer hohen Versorgungsunsicherheit geführt hatte, standen in 2023 die negativen Folgeeffekte im Mittelpunkt, allen voran die Zinswende als Reaktion auf die hohe Inflation. Die Energiepreise blieben jedoch - trotz des deutlichen Rückgangs im Vergleich zu den Höchstständen im Jahr 2022 - hoch und belasteten insbesondere die energieintensiven Industriezweige. Von Produktionsproblemen aufgrund von Materialengpässen berichteten im Jahresdurchschnitt noch rund ein Drittel der Unternehmen.

Die nominal verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte nahmen in 2023 deutlich um 6,1 % zu. Da jedoch die Verbraucherpreise fast im gleichen Maße stiegen, blieben die real verfügbaren Einkommen im Vergleich zum Vorjahr beinahe unverändert. Die im Vorjahr deutlich rückläufige Sparquote erhöhte sich im Jahr 2023 von 11,1 % auf 11,4 %. Damit lag die Sparquote leicht über dem Niveau vor dem Ausbruch der Pandemie (Jahresdurchschnitt 2017 - 2019: 10,9 %).

Erste Folgen der konjunkturellen Schwächephase für den deutschen Arbeitsmarkt hatten sich bereits im Jahresverlauf 2022 gezeigt und verstärkten sich im abgelaufenen Jahr. So nahm die Zahl der Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2023 um 191.000 (+8,0 %) auf 2.609.000 Personen zu. Die Arbeitslosenquote stieg von 5,3 % im Jahr 2022 auf 5,7 % im vergangenen Jahr.

Die Zahl der Erwerbstätigen stieg dagegen um ca. 333.000 auf 45,93 Mio., noch nie waren mehr Menschen in Deutschland erwerbstätig. Allerdings fiel der Zuwachs mit +0,7 % nicht mehr so deutlich aus wie in den Vorjahren und schwächte sich im Jahresverlauf ab. Der größte Teil des Anstiegs entfiel auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, die von Juni 2022 bis Juni 2023 um 264.000 Personen zunahm.

Der Arbeitsmarkt hatte sich in den vergangenen Jahren auch deshalb als so robust erwiesen, weil die befürchtete Zunahme der Unternehmensinsolvenzen als Folge der Corona-Pandemie ausgeblieben war. Verschiedene Sonderregelungen im Insolvenzrecht, aber auch staatliche Stützungsmaßnahmen sowie die starke Ausweitung des Kurzarbeitergeldes hatten dafür gesorgt, dass trotz der schwierigen wirtschaftlichen Lage wenige Unternehmen in der Hochphase der Pandemie Insolvenz anmelden mussten. Mit dem schrittweisen Auslaufen dieser Maßnahmen und den wirtschaftlichen Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine endete der langjährige Trend sinkender Unternehmensinsolvenzen in 2022 (+3,8 %).

In Bielefeld zeigte sich der Arbeitsmarkt stabil. Durchschnittlich 15.235 Personen sind in Bielefeld 2023 arbeitslos gewesen. Das waren 792 mehr als noch im Jahr 2022. Die durchschnittliche Arbeitslosenquote stieg um 0,3 % auf nun 8,2 %.

Die Konjunkturerwartungen der ostwestfälischen Unternehmen bleiben negativ. Zu dieser Einschätzung kam die IHK-Herbstkonjunkturumfrage 2023 der Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld, die die Einschätzung der momentanen Lage und die Zukunftserwartungen für die gesamte ostwestfälische Wirtschaft gleichermaßen berücksichtigt. Der IHK-Konjunktur-Klimaindex für die Gesamtwirtschaft sank im Herbst des Jahres 2023 von 97 auf 86 Punkte und damit deutlich unter die 100er-Linie, die für eine ausgeglichene Bewertung steht.

Die ostwestfälisch-lippischen Handwerksbetriebe stufen in einem schwachen gesamtwirtschaftlichen Umfeld ihre Situation als robust ein, blicken aber mit zunehmender Unsicherheit auf die weitere Entwicklung. Vor allem hohe Energie- und Strompreise, die anhaltend hohe Inflations- und Zinssituation sowie teils unklare politische Rahmenbedingungen belasten die Investitionsbereitschaft vieler Betriebe. 47,0 % der Handwerksbetriebe bewerten ihre aktuelle Geschäftslage in der Herbstkonjunkturumfrage 2023 der Handwerkskammer Ostwestfalen-Lippe zu Bielefeld als gut, 40,0 % sind zufrieden und 13,0 % vermelden eine schlechte Geschäftslage.

Im Jahr 2023 schlugen sich die weitere Verschlechterung der gesamtwirtschaftlichen Lage, die hohen Kostensteigerungen der vergangenen Jahre und die Belastung aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs dann deutlich in den Insolvenzzahlen nieder. Die Zahl stieg um 23,5 % auf geschätzte 18.100 Unternehmensinsolvenzen, lag damit jedoch immer noch knapp unter dem Niveau von 2019 (18.830) und weit entfernt von den Insolvenzzahlen früherer Jahre (z. B. 2013: 26.120).

Alle Wirtschaftssektoren verzeichneten zweistellige Zuwächse der Insolvenzzahlen. Den stärksten Anstieg gab es im Verarbeitenden Gewerbe (+30,2 %) und im Handel (+26,0 %). Die Zahl der Insolvenzen im Baubereich stieg zwar weniger stark (+20,8 %), das Insolvenzrisiko ist in diesem Bereich jedoch allgemein am höchsten. Durch den Bauboom der vergangenen Jahre hatte sich der Abstand zu den anderen Wirtschaftsbereichen verringert, er ist aber in den vergangenen zwei Jahren wieder stärker gestiegen. Im Jahr 2022 lag die Insolvenzquote im Baugewerbe bei 81 (Zahl der Insolvenzen je 10.000 Unternehmen), gefolgt vom Handel mit einer Quote von 62.

Die Verbraucherpreise sind in Deutschland im Gesamtjahr 2023 um 5,9 % gestiegen. Bis auf das Vorjahr, in dem die Inflationsrate 6,9 % betragen hatte, war dies der stärkste Anstieg seit 1981. Dazu trug erneut die Preisentwicklung bei der Haushaltsenergie bei, die sich um durchschnittlich 14,0 % verteuerte, wobei sich die Preise der einzelnen Haushaltsenergieprodukte sehr unterschiedlich entwickelten. Auch die Nahrungsmittelpreise legten erneut zweistellig zu (+12,4 %) und lagen damit im Jahresdurchschnitt 2023 gut 30,0 % über dem Basisjahr 2020.

Der Blick auf die Inflationsentwicklung im Jahresverlauf zeigt einen fast durchgängigen Rückgang. Der Anstieg der Inflationsrate zum Jahresende ist auf einen statistischen Basiseffekt zurückzuführen, da der Staat die Abschlagszahlungen der privaten Haushalte für Gas und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen hatte, was nun wegfiel.

Die Situation im Wohnungsbau hat sich 2023 angesichts stark gestiegener Zinsen und der Kostensteigerungen durch die Inflation weiter eingetrübt. Die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen sank im Vergleich zum Vorjahr um 94.100 (-26,6 %) auf 260.100 und erreichte damit den niedrigsten Stand seit 2012. Die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe sind im Gesamtjahr 2023 um 4,4 % (real) gesunken, haben sich jedoch zuletzt stabilisiert.

Die Baukonjunktur wurde eine Zeitlang noch durch die hohen Auftragsbestände der vorangegangenen Boomphase gestützt, allerdings wurden viele bereits geplante Bauprojekte zwischenzeitlich storniert. In Summe nahmen die bereits 2022 um 1,8 % rückläufigen Bauinvestitionen im Jahr 2023 nochmals stärker ab (-2,7 %).

Auch die Preise für Wohnimmobilien haben erst mit zeitlicher Verzögerung reagiert und sind seit dem 4. Quartal 2022 im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresquartal rückläufig. Der Rückgang hat sich seitdem in jedem Quartal verstärkt und erreichte im 3. Quartal 2023 ein Minus von 10,2 %. Dies ist der stärkste Rückgang gegenüber einem Vorjahresquartal seit dem Beginn der Zeitreihe im Jahr 2000. Dennoch ist das Preisniveau durch den rasanten Anstieg der vorangegangenen Jahre immer noch hoch. Gemessen am Häuserpreisindex des Statistischen Bundesamtes lagen die Häuserpreise im 3. Quartal 2023 knapp 60,0 % über dem Wert vor zehn Jahren. Dies stellt - in Kombination mit dem deutlich gestiegenen Zinsniveau - viele Interessenten vor unüberwindbare Hürden beim Erwerb von Wohneigentum.

Der im Jahr 2022 von den großen Notenbanken weltweit eingeleitete Kurswechsel in der Geldpolitik wurde 2023 fortgesetzt. Die US-amerikanische Notenbank Federal Reserve (Fed) hat ihren Leitzins seit dem Frühjahr 2022 von annähernd Null auf ein Niveau von fast 5,5 % geführt. Im Jahresverlauf 2023 erhöhte die Fed die Zinsen von einer Bandbreite von 4,25 % bis 4,5 % zu Jahresbeginn bis auf 5,25 % bis 5,50 % zur Jahresmitte. Im weiteren Jahresverlauf blieben die Leitzinsen unverändert. Die EZB, die später die Zinswende vollzogen hatte, erhöhte den Hauptrefinanzierungssatz von 2,5 % zu Jahresbeginn 2023 bis in den Herbst hinein auf 4,5 % (ab dem 20. September 2023). Die Verzinsung der Einlagefazilität wurde im gleichen Zeitraum von 2,0 % auf 4,0 % angehoben. Die Erhöhung im September war die zehnte Zinserhöhung in Folge seit der Zinswende im Sommer 2022. Bei den Sitzungen im Oktober und Dezember 2023 ließ der EZB-Rat die Leitzinsen unverändert.Nach einem enttäuschenden Börsenjahr 2022 legten die großen Aktienindizes in 2023 deutlich zu. Der Deutsche Aktienindex (DAX) schloss am 29. Dezember 2023 mit 16.751,64 Punkten, ein Plus von fast 20,0 % im Jahresverlauf. Nach einem Zwischenhoch im Sommer mit rund 16.500 Punkten mussten die Anleger im Herbst einen deutlichen Rückgang bis auf gut 14.600 Punkte erleben, bevor es in den beiden Schlussmonaten wieder zu einem deutlichen Anstieg kam. Ähnlich verlief die Entwicklung beim EUROSTOXX 50 mit einem Jahresplus von knapp 19,0 %; der Dow Jones legte im vergangenen Jahr um knapp 14,0 % zu.

Die Kapitalmarktzinsentwicklung folgte den Vorgaben der EZB weitgehend. Über weite Teile des Jahres 2023 lagen die Kapitalmarktrenditen zunächst über dem Startniveau des Jahres. Insbesondere in den Sommermonaten bewegten sich die Renditen zehnjähriger Bundesanleihen, die auch für das Kundengeschäft eine wichtige Bezugsgröße darstellen, über der Marke von 2,5 % (Ende 2022), in der Spitze fast bei 3,0 %. Gegen Ende des Jahres 2023 bildeten sich am Kapitalmarkt die Renditen für lange Zinsbindungsfristen vor dem Hintergrund sinkender Inflationsraten und der Erwartung erster Leitzinssenkungen allerdings wieder zurück. Die Rendite der zehnjährigen Bundesanleihe fiel Ende 2023 auf 2,06 %.

Branchenumfeld

Die im Jahr 2022 eingeleitete Zinswende der Europäischen Zentralbank (EZB) hat sich im Berichtsjahr 2023 sowohl auf der Aktiv- wie auch auf der Passivseite deutlich auf das Geschäft der Kreditinstitute ausgewirkt. Wie von der EZB intendiert, ging die Kreditnachfrage deutlich zurück, was zum einen auf das gestiegene Zinsniveau zurückzuführen war, zum anderen aber auch durch die rückläufigen Anlageinvestitionen und die aktuelle Situation am Immobilienmarkt bedingt war.

Im Aktivgeschäft verzeichneten die Kreditinstitute nach Angaben der Deutschen Bundesbank nur noch eine leichte Zunahme der Kredite an inländische Nichtbanken um 1,0 % von Dezember 2022 bis Dezember 2023, nach einem Anstieg um 6,5 % im Jahr 2022. Am Jahresende 2023 lag der Bestand an Unternehmenskrediten 1,1 % über dem Wert des entsprechenden Vorjahres. Bei den Krediten an wirtschaftlich unselbstständige und sonstige Privatpersonen verzeichneten die Kreditinstitute ein Plus von 0,7 %.

Die Kreditnachfrage privater Haushalte zum Erwerb von Wohneigentum entwickelte sich -nach dem Einbruch um gut 60,0 % im Jahresverlauf 2022 - weiterhin schwach.

Auch die Sparkassen in Westfalen-Lippe verzeichneten nur eine geringfügige Zunahme des Kreditvolumens (+1,9 %). Dieses Plus resultierte einzig aus dem Firmenkundengeschäft (+3,3 %), während es im Geschäft mit privaten Kunden zu Bestandsrückgängen (-0,6 %) kam. Im Neugeschäft ging insbesondere die Nachfrage nach privaten Wohnungsbaukrediten zurück (-41,2 %), aber auch Konsumentenkredite waren weit weniger gefragt (-31,4 %).

Über mehrere Jahre hinweg hatten Niedrig- bzw. Negativzinsen und der Mangel an sicheren Anlagealternativen zu einem starken Anstieg der Sichteinlagen geführt. Der Anteil der Sichteinlagen an den Gesamteinlagen der Banken erreichte gegen Ende 2021 beinahe 70,0 %. Im Zuge des steigenden Zinsniveaus wandten sich die Anleger im Jahr 2023 wieder stärker der aktiven Geldanlage zu. In der Folge kam es zu erheblichen Umschichtungen von Sichteinlagen zu Termingeldern und verzinsten Anlageprodukten, die sich im laufenden Jahr fortsetzen dürften.

In Summe nahmen die Einlagen von Nichtbanken bei Kreditinstituten im Inland im Jahr 2023 um 2,0 % zu (2022: +4,1 %). Während die täglich fälligen Bankguthaben um 6,6 % zurückgingen (im Jahr 2022 hatte es noch ein Plus von 2,4 % gegeben), gab es deutliche Steigerungen bei Termineinlagen (+25,9 %) sowie bei Sparbriefen, die sich im Vergleich zum Vorjahr mehr als vervierfachten.

Auch die Entwicklung bei den westfälisch-lippischen Sparkassen bewegte sich im Trend der gesamten Kreditwirtschaft. Insgesamt nahmen die Kundeneinlagen leicht ab, bei gleichzeitig deutlichen zinsbedingten Umschichtungen zwischen den einzelnen Einlagenformen. Die größten absoluten Mittelabflüsse waren im Berichtsjahr 2023 bei täglich fälligen Geldern zu verzeichnen, die in den Vorjahren mangels verzinster Alternativen kontinuierlich zugenommen hatten.

Das nicht bilanzwirksame Kunden-Wertpapiergeschäft der westfälisch-lippischen Sparkassen hat sich in Folge des gestiegenen Zinsniveaus spürbar belebt und insbesondere zu einer höheren Nachfrage nach festverzinslichen Papieren geführt. Der gesamte Wertpapierumsatz erreichte 15 Mrd. Euro und lag damit 20,9 % über dem Vorjahreswert.

Nachdem die langandauernde Niedrigzinsphase die Ertragskraft der Kreditinstitute deutlich belastet hatte, führte die Zinswende der EZB zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss" und machte sich 2023 positiv in der Ertragslage der Banken bemerkbar. Wie die Deutsche Bundesbank in ihrer Analyse der Ertragslage der deutschen Kreditinstitute hervorhebt, wird sich der Wertberichtigungsbedarf auf festverzinsliche Wertpapiere im Jahr 2023 voraussichtlich verringern, demgegenüber werden die Kreditinstitute voraussichtlich eine höhere Kreditvorsorge zu bilden haben.

Die Analyse für die Ertragsentwicklung in der Kreditwirtschaft im Allgemeinen gilt im Wesentlichen auch für die westfälisch-lippischen Sparkassen. Die Zinswende der EZB führte zu einem spürbaren Anstieg der zentralen Ertragsquelle "Zinsüberschuss", auch der Provisionsüberschuss konnte erneut gesteigert werden. Dagegen erhöhte sich der Verwaltungsaufwand bedingt durch die hohe Inflation deutlich. Angesichts steigender Insolvenzzahlen, der schwierigen Lage am Immobilienmarkt und der allgemeinen konjunkturellen Situation erhöhten die westfälisch-lippischen Sparkassen im abgelaufenen Jahr die Risikovorsorge im Kreditgeschäft. Insgesamt bewegt sich diese jedoch auf einem vergleichsweise moderaten Niveau.

2.2. Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Jahr 2023

Die aufsichtsrechtlichen Regulierungsmaßnahmen wurden im Jahr 2023 fortgesetzt. Die endgültige Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (7. MaRisk-Novelle) hat die BaFin im Juni 2023 veröffentlicht. Mit dieser Novelle wurden die Anforderungen der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA) an die Kreditvergabe und Überwachung in ein deutsches Rundschreiben überführt. Weitere Ergänzungen und Anpassungen betrafen insbesondere die Regelungen zur Handhabung des Immobiliengeschäfts sowie Anforderungen an das Management von Nachhaltigkeitsrisiken. Soweit die Änderungen der MaRisk klarstellenden Charakter hatten, trat die neue Fassung mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Neue Anforderungen sind ab dem 1. Januar 2024 einzuhalten. Dies bezieht sich insbesondere auf die Regelungen zu den Immobiliengeschäften.

Ab Februar 2023 waren die bereits im Verlauf des Jahres 2022 von der BaFin angeordneten erhöhten Eigenkapitalanforderungen zu erfüllen. Dies betraf zum einen die Anhebung des antizyklischen Kapitalpuffers von null auf 0,75 % der risikogewichteten Aktiva mit dem Ziel, die Widerstandsfähigkeit des deutschen Bankensystems präventiv zu stärken. Zum anderen wurde ein sektoraler Systemrisikopuffer von 2,0 % der risikogewichteten Aktiva auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite eingeführt. Dieser soll zusätzlich den spezifischen Risiken am Immobilienmarkt entgegenwirken.

Insgesamt müssen sich die Kreditinstitute auf eine Fortsetzung der Regulierungspolitik der letzten Jahre sowie mittelfristig auf weiter erhöhte Eigenmittelanforderungen einstellen. So wurde beispielsweise am 15. Februar 2024 bereits die 8. MaRisk-Novelle von der BaFin zur Konsultation gestellt.

Aufgrund ihrer zentralen gesamtwirtschaftlichen Verantwortung und Funktion spielen die Kreditinstitute bei den gesetzlichen Maßnahmen zum Thema "Nachhaltigkeit" eine bedeutsame Rolle. Insbesondere die sukzessive ab dem Geschäftsjahr 2024 deutlich erweiterten Berichtspflichten auf Basis detaillierter gesetzlicher Vorgaben haben von den Kreditinstituten im Jahr 2023 bereits vorbereitende Maßnahmen unter Einsatz erheblicher personeller und organisatorischer Ressourcen erforderlich gemacht.

2.3. Bedeutsamste finanzielle Leistungsindikatoren

Folgende Kennzahlen bzw. strategische Zielgrößen stellen für das Geschäftsjahr 2023 unsere bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren dar:

Provisionsüberschuss, Personalkosten, Sachaufwand

Gemäß den Definitionen des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

Betriebsergebnis vor Bewertung

Zins- und Provisionsüberschuss zuzüglich Saldo der sonstigen ordentlichen Erträge und Aufwendungen und abzüglich der Verwaltungsaufwendungen gemäß Abgrenzung des Betriebsvergleichs (bereinigt um neutrale und aperiodische Positionen)

Jährliche Mindesteigenkapitalbildung

Zuführung in Mio. EUR zu den Reserven nach § 340g HGB und § 340f HGB zuzüglich der

Zuführung zur Sicherheitsrücklage vorbehaltlich des Trägerbeschlusses

2.4. Darstellung, Analyse und Beurteilung des Geschäftsverlaufs 2023

Bestand
2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Anteil in % der Bilanzsumme
%
Bilanzsumme 7.366,9 7.656,6 -289,7 -3,8
Geschäftsvolumen 1 7.479,8 7.776,8 -297,0 -3,8
Barreserve 106,6 113,0 -6,4 -5,7 1,4
Forderungen an Kreditinstitute 879,0 974,6 -95,6 -9,8 11,9
Forderungen an Kunden 4.581,4 4.673,3 -91,9 -2,0 62,2
Wertpapieranlagen 1.660,1 1.754,2 -94,1 -5,4 22,5
Beteiligungen / Anteilsbesitz 111,7 111,6 +0,1 +0,1 1,5
Sachanlagen 18,7 18,9 -0,2 -1,1 0,3
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 745,3 566,6 +178,7 +31,5 10,1
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden 5.544,8 6.060,8 -516,0 -8,5 75,3
Rückstellungen 72,9 63,2 +9,7 +15,3 1,0
Eigenkapital 998,4 962,1 +36,3 +3,8 13,6

1 Geschäftsvolumen =Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten

2.4.1. Bilanzsumme und Geschäftsvolumen

Das Geschäftsvolumen (Bilanzsumme zuzüglich Eventualverbindlichkeiten) hat sich von 7.776,8 Mio. EUR auf 7.479,8 Mio. EUR vermindert. Die Bilanzsumme ist von 7.656,6 Mio. EUR auf 7.366,9 Mio. EUR zurückgegangen. Die Verringerung der Bilanzsumme resultiert im Wesentlichen aus geringeren Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

In der Budgetplanung für das Jahr 2023 war für die Stichtagsbilanzsumme ein Anstieg in Höhe von 0,6 % vorgesehen.

2.4.2. Aktivgeschäft

2.4.2.1 Forderungen an Kreditinstitute

Die Forderungen an Kreditinstitute verringerten sich von 974,6 Mio. EUR auf 879,0 Mio. EUR. Die Bestandsveränderungen resultieren im Wesentlichen aus Rückgängen bei den Termingeldanlagen, die nicht vollständig durch höhere Tagesgeldanlagen ausgeglichen werden konnten. Insbesondere die Anlage der freien Liquidität, die das Mindestreserve-Soll übersteigt, erfolgte als Übernachtanlage bei der Deutschen Bundesbank.

Der Bestand an Schuldscheinen aus dem Bereich der Verbundpartner blieb unverändert bei 70,1 Mio. EUR.

2.4.2.2. Forderungen an Kunden

Infolge der Zinsentwicklung im Jahr 2023 war eine Reduzierung der Kreditnachfrage zu beobachten. Die Forderungen an Kunden (Aktiva 4 und 9) verminderten sich von 4.673,3 Mio. EUR auf 4.581,4 Mio. EUR.

Leichte Zuwächse im gewerblichen Kreditgeschäft konnten die rückläufigen Entwicklungen bei den Darlehen an Privatkunden nicht ausgleichen.

Die Darlehenszusagen (u.a. Darlehen, Kontokorrentkredite, Avalkredite) beliefen sich im Jahr 2023 auf 863,0 Mio. EUR und unterschritten damit den Wert des Vorjahres von 1.047,2 Mio. EUR. Ein deutlicher Rückgang war bei den Immobilienfinanzierungen zu verzeichnen (255,4 Mio. EUR gegenüber 420,6 Mio. EUR). Es erfolgten auch weniger Darlehenszusagen für gewerbliche Investitionen.

Bei den jährlichen Wachstumsprognosen für das Kreditgeschäft berücksichtigen wir das kommunale Kreditgeschäft und Schuldscheindarlehen an Nichtbanken nicht. Die im Vorjahr prognostizierte Wachstumsannahme für das private und gewerbliche Kundenkreditgeschäft von 1,5 % konnte nicht erreicht werden.

2.4.2.3. Wertpapieranlagen

Zum Bilanzstichtag verringerte sich der Bestand an Wertpapieranlagen gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 94,1 Mio. EUR auf 1.660,1 Mio. EUR.

Bei den Schuldverschreibungen und anderen festverzinslichen Wertpapieren führten Fälligkeiten zu einem Rückgang von 109,1 Mio. EUR. Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere erhöhten sich durch Kapitalabrufe bei den Immobilienfonds sowie Aufstockungen und Zuschreibungen bei den Spezialfonds um insgesamt 15,0 Mio. EUR.

2.4.2.4. Beteiligungen / Anteilsbesitz

Das Volumen der Beteiligungen und Anteile an verbundenen Unternehmen erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 leicht um 0,1 Mio. EUR auf 111,7 Mio. EUR.

2.4.2.5. Sachanlagen

Die Sachanlagen verminderten sich um 0,2 Mio. EUR auf 18,7 Mio. EUR. Den Investitionen in Höhe von 2,4 Mio. EUR standen Abschreibungen von 2,6 Mio. EUR gegenüber.

2.4.3. Passivgeschäft

2.4.3.1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich um 178,7 Mio. EUR auf 745,3 Mio. EUR. Die Veränderung resultiert nahezu ausschließlich aus einer Termingeldaufnahme.

Bei den übrigen Beständen handelt es sich im Wesentlichen um Weiterleitungsdarlehen.

2.4.3.2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

Die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden verringerten sich von 6.060,8 Mio. EUR auf 5.544,8 Mio. EUR.

Insgesamt verringerten Privatkunden wie auch Unternehmen ihre Einlagenbestände. Hohe Abflüsse bei den Spar- und Sichteinlagen im Umfang von 928,0 Mio. EUR konnten nicht durch Zuwächse in Höhe von 411,8 Mio. EUR bei den Sparkassenbriefen und Termingeldern ausgeglichen werden.

Die Ursache für die Verringerung der Einlagenbestände ist im Wesentlichen der intensivere Wettbewerb durch höhere Einlagenzinsen der Konkurrenz, wobei die Kunden ihre Einlagen auch verstärkt in Wertpapiere umgeschichtet haben.

Ein aktives Wachstum der Kundeneinlagen wurde zu Beginn des Geschäftsjahres 2023 aufgrund der stark gestiegenen Einlagenbestände der vergangenen Jahre nicht verfolgt. Entgegen der Planungsannahme von +0,5 % gingen die Verbindlichkeiten gegenüber Kunden deutlich um 8,5 % zurück.

2.4.4. Dienstleistungsgeschäft

Zahlungsverkehr

Der Bestand der Vertriebsgirokonten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.575 auf 169.027 Konten.

Die Anzahl der vermittelten Kreditkarten verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 163 auf 3.803.

Vermittlung von Wertpapieren

Der Wunsch unserer Kunden nach einer ertragsstarken Wertpapieranlage sowie die positive Entwicklung der Märkte führte zu einem deutlichen Anstieg der Wertpapierumsätze gegenüber dem Vorjahr auf einen Wert von 689,5 Mio. EUR (Vorjahr 565,7 Mio. EUR).

Immobilienvermittlung

Trotz der veränderten Rahmenbedingungen für das Immobiliengeschäft bleibt die Nachfrage nach Immobilien hoch. Es wurden insgesamt 213 Objekte vermittelt (Vorjahr 197 Objekte).

Vermittlung von Bausparverträgen und Versicherungen

Im Geschäftsjahr wurden 1.977 Bausparverträge mit einem Volumen von 104,3 Mio. EUR abgeschlossen. Das Volumen verringerte sich um 11,3 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr.

An Lebens-/Rentenversicherungen konnten über unsere Tochtergesellschaft 1.014 Verträge mit einer Versicherungssumme von 44,1 Mio. EUR vermittelt werden. Dies bedeutet im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang von 26,7 % bei der vermittelten Versicherungssumme.

2.4.5. Derivate

Die derivativen Finanzinstrumente dienten ausschließlich der Sicherung der eigenen Positionen und nicht spekulativen Zwecken. Hinsichtlich der zum Jahresende bestehenden Geschäfte wird auf die Darstellung im Anhang zum Jahresabschluss verwiesen.

2.5. Darstellung, Analyse und Beurteilung der Lage

2.5.1. Vermögenslage

Die Vermögenslage unserer Sparkasse ist gekennzeichnet durch einen hohen Anteil der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden an der Bilanzsumme in Höhe von 75,3 % (Vorjahr 79,2 %).

Der Anteil der Forderungen an Kunden an der Bilanzsumme hat sich von 61,0 % auf 62,2 % erhöht. Der Anteil der Wertpapieranlagen nahm von 22,9 % auf 22,5 % ab. Die Veränderung der Strukturanteile gegenüber dem Vorjahr ist insbesondere auf den Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden zurückzuführen.

Sämtliche Vermögensgegenstände und Rückstellungen werden vorsichtig bewertet. Die Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Für besondere Risiken des Geschäftszweigs der Kreditinstitute wurde zusätzlich Vorsorge getroffen.

Die zum Jahresende ausgewiesenen Gewinnrücklagen erhöhten sich durch die Zuführung eines Teils des Bilanzgewinns 2022. Insgesamt weist die Sparkasse inklusive des Bilanzgewinns 2023 vor Gewinnverwendung ein Eigenkapital von 369,4 Mio. EUR (Vorjahr 366,4 Mio. EUR) aus.

Neben der Sicherheitsrücklage verfügt die Sparkasse über umfangreiche weitere Eigenkapitalbestandteile. So wurde der Fonds für allgemeine Bankrisiken gemäß § 340g HGB durch eine Zuführung von 33,3 Mio. EUR auf 629,0 Mio. EUR erhöht. Hierin enthalten ist eine zusätzliche Vorsorge zur Absicherung des Risikos, das die Sparkasse während der voraussichtlich langfristigen Abwicklungsdauer der "Ersten Abwicklungsanstalt" von 25 Jahren trägt; im Einzelnen verweisen wir auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss 2023.

Die Eigenkapitalanforderungen der CRR wurden jederzeit eingehalten. Die Gesamtkapitalquote gem. Art. 92 CRR (Verhältnis der angerechneten Eigenmittel bezogen auf die risikobezogenen Positionswerte (Adressenausfall-, operationelle, Markt- und CVA-Risiken)) übertrifft am 31. Dezember 2023 mit 22,16 % (Vorjahr 22,19 %) den vorgeschriebenen Mindestwert von 8,0 % gemäß CRR zuzüglich SREP-Zuschlag und Kapitalerhaltungspuffer deutlich. Zum 1. Februar 2022 wurde der antizyklische Kapitalpuffer von null auf 0,75 % der risikogewichteten Positionswerte erhöht. Zudem wurde ein Systemrisikopuffer von 2,0 % für den Wohnimmobiliensektor eingeführt. Die Quoten sind seit dem 1. Februar 2023 zu beachten.

Auch die harte Kernkapitalquote und die Kernkapitalquote übersteigen die aufsichtlich vorgeschriebenen Werte deutlich. Die Kernkapitalquote beläuft sich zum 31. Dezember 2023 auf 22,16 % der anrechnungspflichtigen Positionen nach CRR.

Die strategische Zielgröße Mindesteigenkapitalbildung, als eine der bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren, wird für das Geschäftsjahr 2023 in der festgelegten Höhe von 15,0 Mio. EUR deutlich übererfüllt.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) beträgt am 31. Dezember 2023 13,76 % und liegt damit über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 %.

Zum Bilanzstichtag verfügt die Sparkasse über eine gute Eigenmittelbasis. Auf Grundlage unserer Kapitalplanung (Stichtag 30. September 2023) bis zum Jahr 2028 ist eine ausreichende Kapitalbasis für die geplante zukünftige Geschäftsausweitung vorhanden.

2.5.2. Finanzlage

Die Zahlungsbereitschaft der Sparkasse war im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund einer angemessenen Liquiditätsvorsorge jederzeit gegeben. Die Liquiditätsdeckungsquote (Liquidity Coverage Ratio - LCR) lag mit 146,4 % bis 193,4 % stets oberhalb des Mindestwerts von 100,0 %. Die LCR betrug zum 31. Dezember 2023 166,3 %.

Die strukturelle Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio - NSFR) lag in einer Bandbreite von 124,5 % bis 128,4 %. Damit wurde die aufsichtliche Mindestquote von 100,0 % ebenfalls stets eingehalten. Die NSFR zum 31. Dezember 2023 betrug 128,4 %.

Zur Erfüllung der Mindestreservevorschriften wurden Guthaben bei der Deutschen Bundesbank geführt. Kredit- und Dispositionslinien bestehen bei der Deutschen Bundesbank. Die Europäische Zentralbank (EZB) führte zur Wahrung günstiger Kreditvergabebedingungen der Kreditinstitute gezielte längerfristige Refinanzierungsgeschäfte durch. Aus der Teilnahme an einem Geschäft der Serie 3 (GLRG III) bestehen noch 100,0 Mio. EUR.

Die Zahlungsbereitschaft ist nach unserer Finanzplanung auch für die absehbare Zukunft gesichert. Die Finanzlage der Sparkasse beurteilen wir als gut.

Die im Frühjahr 2021 begonnene Investitionsmaßnahme in die Fassade unseres Verwaltungsgebäudes konnte einschließlich der sich anschließenden Dachsanierung im Jahr 2023 abgeschlossen werden.

2.5.3. Ertragslage

Die wesentlichen Erfolgskomponenten der Gewinn- und Verlustrechnung laut Jahresabschluss sind in der folgenden Tabelle aufgeführt. Die Erträge und Aufwendungen sind nicht um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt.

2023
Mio. EUR
2022
Mio. EUR
Veränderung
Mio. EUR
Veränderung
%
Zinsüberschuss 138,8 102,9 +35,9 +34,9
Provisionsüberschuss 52,1 47,3 +4,8 +10,1
sonstige betriebliche Erträge 4,3 5,4 -1,1 -20,4
Personalaufwand 68,7 61,8 +6,9 +11,2
anderer Verwaltungsaufwand 29,5 29,4 +0,1 +0,3
sonstige betriebliche Aufwendungen 6,8 4,9 + 1,9 +38,8
Ergebnis vor Bewertung und Risikovorsorge 90,2 59,5 +30,7 +51,6
Ergebnis aus Bewertung und Risikovorsorge -35,1 -16,4 +18,7 + 114,0
Zuführung Fonds für allgemeine Bankrisiken 33,3 22,3 +11,0 +49,3
Ergebnis vor Steuern 21,8 20,8 +1,0 +4,8
Steueraufwand 16,4 15,4 + 1,0 +6,5
Jahresüberschuss 5,4 5,4 0,0 0,0
Zinsüberschuss: GuV-Posten Nr. 1 bis 4
Provisionsüberschuss: GuV-Posten Nr. 5 und 6
Sonstige betriebliche Erträge: GuV-Posten Nr. 8 und 20
Sonstige betriebliche Aufwendungen: GuV-Posten Nr. 11, 12, 17 und 21
Aufwand aus Bewertung und Risikovorsorge: GuV-Posten Nr. 13 bis 16

Zur Analyse der Ertragslage wird für interne Zwecke und für den überbetrieblichen Vergleich der bundeseinheitliche Betriebsvergleich der Sparkassenorganisation eingesetzt, in dem eine detaillierte Aufspaltung und Analyse des Ergebnisses unserer Sparkasse in Relation zur durchschnittlichen Bilanzsumme erfolgt. Zur Ermittlung eines Betriebsergebnisses vor Bewertung werden die Erträge und Aufwendungen um periodenfremde und außergewöhnliche Posten bereinigt, die in der internen Darstellung dem neutralen Ergebnis zugerechnet werden. Nach Berücksichtigung des Bewertungsergebnisses ergibt sich das Betriebsergebnis nach Bewertung. Unter Berücksichtigung des neutralen Ergebnisses und der Steuern verbleibt der Jahresüberschuss.

Auf dieser Basis beträgt das Betriebsergebnis vor Bewertung 1,32 % (Vorjahr 0,73 %) der durchschnittlichen Bilanzsumme des Jahres 2023. Der im Vorjahreslagebericht prognostizierte Wert von 0,87 % wurde aufgrund eines deutlich höheren Zinsüberschusses sowie eines höheren Provisionsüberschusses und geringerer Verwaltungsaufwendungen übertroffen. Ebenfalls übertroffen wurde mit diesem Ergebnis die Höhe der für das Geschäftsjahr 2023 gültigen strategischen Zielgröße von mittelfristig mindestens 60,0 Mio. EUR.

Die Cost-Income-Ratio verbesserte sich von 61,7 % auf 48,9 %. Der im Vorjahreslagebericht angenommene Wert von 60,0 % wurde aufgrund der zuvor beschriebenen positiven Entwicklungen beim Betriebsergebnis vor Bewertung deutlich unterschritten.

Der Zinsüberschuss stieg insbesondere aufgrund des deutlichen Zinsanstiegs im Vergleich zum Vorjahr um 37,4 Mio. EUR bzw. um 36,4 %. Mit 140,0 Mio. EUR wurde auch der Prognosewert von 119,1 Mio. EUR deutlich übertroffen.

Der deutliche Anstieg der Zinserträge übertraf die gestiegenen Zinsaufwendungen. Das Ergebnis der Swapgeschäfte verbesserte sich von -4,6 Mio. EUR auf +13,0 Mio. EUR.

Der Provisionsüberschuss fiel höher aus als in der Planung angenommen. Höhere Erträge aus dem Girogeschäft, dem Wertpapiergeschäft, dem Auslandsgeschäft und dem Darlehensgeschäft konnten unter Plan liegende Erträge aus der Vermittlung von Bausparverträgen und Immobilien sowie bei den sonstigen Provisionserträgen mehr als ausgleichen. Die höheren Erträge aus dem Girogeschäft sind insbesondere auf die Anpassung der Kontoführungspreise im Privatgirogeschäft zurückzuführen. Im Bereich der sonstigen Erträge ist der Rückgang durch ein geringeres Volumen bei den Wertpapierleihe-Geschäften bedingt. Insgesamt fällt der Provisionsüberschuss mit 52,2 Mio. EUR um 10,7 % höher aus als im Vorjahr. Das als strategische Zielgröße definierte Niveau von mindestens 50,0 Mio. EUR wird erfüllt.

Des Weiteren ist der Personalaufwand entsprechend der langfristigen Personalkostenplanung sowie der Prognose gestiegen. In der ursprünglichen Planung für das Jahr 2023 waren wir jedoch von deutlich höheren Tarifkostensteigerungen ausgegangen, die zu 64,0 Mio. EUR Personalkosten geführt hätten. Mit 61,9 Mio. EUR erhöhte sich der Personalaufwand um 2,0 % gegenüber dem Vorjahr. Die für das Jahr 2023 angestrebte Unterschreitung der strategischen Zielgröße von 66,0 Mio. EUR wird erreicht.

Der Sachaufwand liegt mit 32,3 Mio. EUR unter der ursprünglichen Annahme von 38,0 Mio. EUR. Insbesondere die Verschiebung von Investitionsmaßnahmen bei den eigenen Immobilien sowie deutlich geringere Pflichtbeiträge einschließlich der Bankenabgabe führten zu niedrigeren Sachkosten als in der Planung angenommen. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich der Sachaufwand um 0,2 Mio. EUR. Die angestrebte Unterschreitung der strategischen Zielgröße für den Sachaufwand von 40,0 Mio. EUR wird eingehalten.

Bewertungsaufwendungen werden insgesamt mit 35,1 Mio. EUR (Vorjahr 16,4 Mio. EUR) ausgewiesen. Das Bewertungsergebnis aus dem Kreditgeschäft in Höhe von -42,7 Mio. EUR (Vorjahr -0,5 Mio. EUR) ist geprägt durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen für einzelne größere Engagements. Während das Bewertungsergebnis aus den Wertpapieranlagen im Vorjahr durch den starken Zinsanstieg geprägt war, kam es im Jahr 2023 zu deutlichen Kursgewinnen und einem positiven Bewertungsergebnis in Höhe von 7,6 Mio. EUR (Vorjahr -16,0 Mio. EUR). Sonstige Bewertungsmaßnahmen waren von untergeordneter Bedeutung.

Insbesondere die Aufstockung von Personalkostenrückstellungen sowie Mittelzuwendungen an die Sparkassenstiftung führen zu einem neutralen Ergebnis von -8,8 Mio. EUR (Vorjahr 1,5 Mio. EUR).

Der Sonderposten nach § 340g HGB wurde um 33,3 Mio. EUR aufgestockt.

Der Steueraufwand erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um 1,1 Mio. EUR auf 16,1 Mio. EUR.

Vor dem Hintergrund des intensiven Wettbewerbs, des politischen und gesamtwirtschaftlichen Umfelds und der veränderten Zinssituation sind wir mit der Entwicklung der Ertragslage im Jahr 2023 zufrieden. Die Prognose hinsichtlich des Betriebsergebnisses vor Bewertung wurde übertroffen, die der Cost-Income-Ratio unterschritten.

Die gemäß § 26a Absatz 1 Satz 4 KWG offen zu legende Kapitalrendite, berechnet als Quotient aus Nettogewinn (Jahresüberschuss) und Bilanzsumme, betrug im Geschäftsjahr 2023 0,1 %.

2.6. Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf und zur Lage

Vor dem Hintergrund der politischen und konjunkturellen Rahmenbedingungen sowie der Zinsentwicklung bewerten wir die Geschäftsentwicklung aufgrund des gegenüber der Prognose deutlich höher als erwartet ausgefallenen Betriebsergebnisses vor Bewertung als zufriedenstellend. Im Bewertungsergebnis für das Kreditgeschäft haben wir Einzelwertberichtigungen für einzelne größere Engagements gebildet. Für die breite Masse des gesamten Kreditportfolios ist derzeit keine zusätzliche Risikovorsorge zu erkennen.

Ursächlich für den Rückgang von Geschäftsvolumen und Bilanzsumme war der Rückgang der Verbindlichkeiten gegenüber Kunden.

Das die Prognose überschreitende Betriebsergebnis vor Bewertung und eine tragbare Risikovorsorge ermöglichen eine angemessene Stärkung unseres wirtschaftlichen Eigenkapitals als Grundlage für die künftige Geschäftsentwicklung.

3. Nachtragsbericht

Die Nachtragsberichterstattung erfolgt gemäß § 285 Nr. 33 HGB im Anhang zum Jahresabschluss.

4. Nichtfinanzielle Erklärung

Die Sparkasse ist zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung gemäß § 340a Abs. 1a HGB in Verbindung mit § 289b HGB verpflichtet. Dabei wurde von der Möglichkeit zur Erstellung eines gesonderten nichtfinanziellen Berichts gemäß § 289b Abs. 3 HGB Gebrauch gemacht, der auf unserer Internetseite unter www.sparkasse-bielefeld.de/nachhaltigkeit veröffentlicht wurde. Die Prüfung des Lageberichts durch den Abschlussprüfer erstreckt sich nicht auf den Inhalt der Internetseite, auf die verwiesen wird.

5. Risikobericht

5.1. Risikomanagementsystem

Zur Sicherstellung der langfristigen Fortführung der Unternehmenstätigkeit auf Basis der eigenen Substanz und Ertragskraft setzt die Sparkasse ein Risikotragfähigkeitskonzept mit einer regelmäßigen Berechnung der Risikotragfähigkeit (ökonomische Perspektive) und einer Kapitalplanung (normative Perspektive) ein. Die Risikotragfähigkeit wird ergänzt um Stresstests, und es erfolgt eine prozessuale Verknüpfung mit den Strategien, der Risikoinventur und der Risikoberichterstattung. Erstmals zum 31. März 2023 wurden damit fristgerecht die Anforderungen der am 24. Mai 2018 veröffentlichten aufsichtlichen Leitlinien an bankinterne Risikotragfähigkeitskonzepte umgesetzt.

In der Geschäftsstrategie werden die Ziele des Instituts für die wesentlichen Geschäftstätigkeiten sowie die Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele dargestellt. Aus der Geschäftsstrategie leitet sich die Risikostrategie der Sparkasse ab. Die Risikostrategie definiert die strategischen Vorgaben für das Risikomanagement, erläutert den Umgang mit den Risikokategorien und legt die wesentlichen Risiken der Sparkasse fest. Die Risikostrategie wird durch weitere Teilstrategien konkretisiert.

Ziel der Risikoinventur ist es, mindestens jährlich systematisch Risiken zu identifizieren, um deren Wesentlichkeit beurteilen zu können. Zudem werden regelmäßig quantitative und qualitative Analysen zur Bestimmung von Risiko- und Ertragskonzentrationen vorgenommen. Auf der Grundlage der zuletzt durchgeführten Risikoinventur wurden folgende Risiken in der ökonomischen und der normativen Perspektive als wesentlich eingestuft:

Risikoart Risikokategorie
Adressenrisiko Kundengeschäft
Eigengeschäft
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko
Spreadrisiko
Immobilienrisiko
Beteiligungsrisiko
Liquiditätsrisiko Zahlungsunfähigkeitsrisiko
Refinanzierungskostenrisiko
Operationelles Risiko

Für die frühzeitige Identifizierung von wesentlichen Risiken sowie von risikoartenübergreifenden Effekten wurden Indikatoren abgeleitet, die auf quantitativen oder qualitativen Merkmalen basieren.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive ist die Gewährleistung des Gläubigerschutzes. Die Sparkasse ermittelte zum 31. Dezember 2023 ein ökonomisches Risikodeckungspotenzial von 1.310,0 Mio. EUR. Das daraus abgeleitete Gesamtlimit von 665,0 Mio. EUR wurde auf die wesentlichen Risiken verteilt und so bemessen, dass eine angemessene Steuerung der Risiken ermöglicht wird. Die wesentlichen Risiken werden vierteljährlich ermittelt und den Limiten gegenübergestellt. Die bereitgestellten Limite reichten sowohl unterjährig als auch zum Bilanzstichtag aus, um die wesentlichen Risiken abzudecken.

Zur Berechnung des gesamtinstitutsbezogenen Risikos wurden für alle wesentlichen Risiken das Konfidenzniveau auf 99,9 % und der Risikobetrachtungshorizont auf ein Jahr rollierend festgelegt. Zwischen den wesentlichen Risikoarten werden keine risikomindernden Diversifikationseffekte berücksichtigt.

Das auf der Grundlage des Gesamtlimits eingerichtete Limitsystem stellt sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Risikoart Risikokategorie Limit Limitauslastung
Mio. EUR Mio. EUR %
Adressenrisiko Kundengeschäft 80,0 63,9 79,8
Eigengeschäft 30,0 7,6 25,2
Marktpreisrisiko Zinsänderungsrisiko 200,0 152,9 76,5
Spreadrisiko 100,0 53,5 53,5
Immobilienrisiko 40,0 26,0 65,0
Beteiligungsrisiko 50,0 27,8 55,7
Liquiditätsrisiko Refinanzierungskostenrisiko 60,0 44,9 74,9
Operationelles Risiko 30,0 19,4 64,7
Freier Risikopuffer 75,0
Risikotragfähigkeitslimit/Gesamtrisiko 665,0 396,1 59,6

Die zuständigen Organisationseinheiten steuern die Risiken im Rahmen der bestehenden organisatorischen Regelungen und der Limitvorgaben des Vorstandes.

Ziel der Ermittlung der Risikotragfähigkeit in der normativen Perspektive ist die Fortführung der Sparkasse. Hierzu besteht ein zukunftsgerichteter Kapitalplanungsprozess bis zum Jahr 2028. Um einen Kapitalbedarf rechtzeitig identifizieren zu können, wurden Annahmen über die künftige Ergebnisentwicklung für das Planszenario sowie für ein adverses Szenario getroffen.

In der normativen Perspektive sind alle regulatorischen und aufsichtlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden internen Anforderungen zu berücksichtigen. Relevante Steuerungsgrößen sind die Kernkapitalanforderung, die Gesamtkapitalanforderung (SREP-Gesamtkapitalanforderung, die kombinierte Pufferanforderung und die Eigenmittelempfehlung) sowie die Strukturanforderungen hinsichtlich des Kapitals, die Höchstverschuldungsgrenze und die Großkreditgrenze.

Für den betrachteten Zeitraum von 5 Jahren können die aufsichtlichen Anforderungen im Planszenario vollständig erfüllt werden. Gleiches gilt im Falle der Betrachtung adverser Entwicklungen, in dem jedoch nur die harten Mindestkapitalanforderungen zwingend einzuhalten sind.

Die der Risikotragfähigkeit zu Grunde liegenden Annahmen sowie die Angemessenheit der Methoden und Verfahren werden jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst (Validierung).

Die Sparkasse setzt zur Steuerung der Zinsänderungsrisiken derivative Finanzinstrumente (Swapgeschäfte) ein. Sie wurden in die verlustfreie Bewertung des Bankbuches einbezogen.

Stresstests werden ergänzend zur Risikotragfähigkeit durchgeführt. Ziel ist die Abbildung außergewöhnlicher aber plausibel möglicher Ereignisse über Szenario- und Sensitivitätsanalysen. Als Ergebnis dieser Simulationen ist festzuhalten, dass auch beim Szenario mit der größten Belastung die Risikotragfähigkeit gegeben ist.

Die turnusmäßige Risikoberichterstattung an den Vorstand umfasst den Gesamtrisikobericht und ergänzende Berichte zu den wesentlichen Risikoarten. Die Berichte enthalten neben quantitativen Informationen auch eine qualitative Beurteilung zu wesentlichen Positionen und Risiken. Auf besondere Risiken für die Geschäftsentwicklung und dafür geplante Maßnahmen wird gesondert eingegangen. Die ergänzende Kommentierung der Branchen in Bezug auf die Corona-Pandemie wurde nach dem ersten Quartal 2023 eingestellt. Die Detailanalysen zur Ukraine-Betroffenheit des Kreditportfolios und der Energieintensitäten im Verarbeitenden Gewerbe erfolgten bis einschließlich zum Berichtsstichtag 30. September 2023. Der Verwaltungsrat wird vierteljährlich über die Risikosituation informiert. Neben der turnusmäßigen Berichterstattung ist auch geregelt, in welchen Fällen eine Ad-hoc-Berichterstattung zu erfolgen hat.

Der Sicherung der Funktionsfähigkeit und Wirksamkeit von Steuerungs- und Überwachungssystemen (Interne Kontrollverfahren) dienen neben eingerichteten Funktionstrennungen bei Zuständigkeiten und Arbeitsprozessen auch die Tätigkeiten der Risikocontrolling-Funktion, der Compliance-Funktion und der Internen Revision.

Die Risikocontrolling-Funktion, die aufbauorganisatorisch von Bereichen, die Geschäfte initiieren oder abschließen, getrennt ist, hat die Aufgabe, die wesentlichen Risiken zu identifizieren, zu beurteilen, zu überwachen und darüber zu berichten. Der Risikocontrolling-Funktion obliegt die Methodenauswahl, die Überprüfung der Angemessenheit der eingesetzten Methoden und Verfahren sowie die Errichtung und Weiterentwicklung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse. Zusätzlich verantwortet sie die Umsetzung der aufsichtlichen und gesetzlichen Anforderungen, die Erstellung der Risikotragfähigkeitsberechnung und die laufende Überwachung der Einhaltung von Limiten. Sie unterstützt den Vorstand in allen risikopolitischen Fragen und ist an der Erstellung und Umsetzung der Risikostrategie maßgeblich beteiligt. Die Risikocontrolling-Funktion wird im Wesentlichen durch die Mitarbeiter/innen der Gruppe Controlling wahrgenommen. Verantwortlichkeiten für das Kreditgeschäft liegen im Bereich Kreditmanagement bei der Gruppe Kreditsekretariat. Die Leitung der Risikocontrolling-Funktion obliegt der Leiterin des Bereichs Controlling und Finanzen. Unterstellt ist sie dem Marktfolgevorstand.

Die Compliance-Funktion wirkt auf die Implementierung wirksamer Verfahren zur Einhaltung der für die Sparkasse wesentlichen rechtlichen Regelungen und Vorgaben und entsprechender Kontrollen hin. Ferner hat sie den Vorstand hinsichtlich der Einhaltung dieser rechtlichen Regelungen und Vorgaben zu unterstützen und zu beraten.

Die Interne Revision prüft und beurteilt risikoorientiert und prozessunabhängig die Wirksamkeit und Angemessenheit des Risikomanagements im Allgemeinen und des internen Kontrollsystems im Besonderen sowie die Ordnungsmäßigkeit grundsätzlich aller Aktivitäten und Prozesse. Sie ist dem Vorstand unmittelbar unterstellt und ihm gegenüber berichtspflichtig.

Verfahren zur Aufnahme von Geschäftsaktivitäten in neuen Produkten oder auf neuen Märkten (Neu-Produkt-Prozess) sind festgelegt. Zur Einschätzung der Wesentlichkeit geplanter Veränderungen in der Aufbau- und Ablauforganisation sowie den IT-Systemen bestehen Definitionen und Regelungen.

5.2. Strukturelle Darstellung der wesentlichen Risiken

5.2.1. Adressenrisiko

Unter dem Adressenrisiko wird ein Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position verstanden, der durch eine Bonitätsverschlechterung einschließlich des Ausfalls eines Schuldners bedingt ist. Dabei wird das Adressenrisiko in das Ausfall- sowie das Migrationsrisiko eines Schuldners unterteilt.

Das Ausfallrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes, welcher aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Schuldners entsteht.

Das Migrationsrisiko bezeichnet die Gefahr eines Verlustes, der sich dadurch ergibt, dass sich die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners verändert hat.

Das Länderrisiko umfasst neben dem bonitätsinduzierten Länderrisiko auch das politische Risiko, z. B. aus einem Transferstopp. Das Länderrisiko im Sinne eines Ausfalls oder einer Bonitätsveränderung eines Schuldners ist Teil des Adressenrisikos im Kunden- und Eigengeschäft. Der Schuldner kann ein ausländischer öffentlicher Haushalt oder ein sonstiger Schuldner sein, der seinen Sitz im Ausland und somit in einem anderen Rechtsraum hat.

5.2.1.1. Adressenrisiko im Kundengeschäft

Das Adressenrisiko im Kundengeschäft umfasst einerseits die Gefahr eines Verlustes durch einen drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines originären Kredites sowie von Eventualverbindlichkeiten wie beispielsweise Avale (Ausfallrisiko). Andererseits umfasst es auch die Gefahr, dass Sicherheiten teilweise oder ganz an Wert verlieren und deshalb zur Absicherung der Kredite nicht ausreichen oder überhaupt nicht beitragen können (Sicherheitenverwertungs- und -einbringungsrisiko).

Teil des Adressenrisikos im Kundengeschäft ist auch die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Ratingklasse) des Kreditnehmers ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko).

Die Steuerung des Adressenrisikos im Kundengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen, der gestellten Sicherheiten sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Trennung zwischen Markt (1. Votum) und Marktfolge (2. Votum) bis in die Geschäftsverteilung des Vorstandes

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung und Beurteilung der Kapitaldienstfähigkeit auf Basis aktueller Unterlagen

Einsatz standardisierter Risikoklassifizierungsverfahren (Rating- und Scoringverfahren) in Kombination mit bonitätsabhängiger Preisgestaltung und bonitätsabhängigen Kompetenzen

Interne Richtwerte für Kreditobergrenzen dienen der Vermeidung von Risikokonzentrationen im Kundenkreditportfolio; Einzelfälle, die diese Obergrenze überschreiten, unterliegen einer verstärkten Beobachtung

Festlegung von Kreditvergabestandards in Ergänzung der Kreditrisikostrategie zur Konkretisierung des Risikoappetits

Regelmäßige Überprüfung von Sicherheiten

Einsatz eines Risikofrüherkennungsverfahrens, das gewährleistet, dass bei Auftreten von signifikanten Bonitätsverschlechterungen frühzeitig risikobegrenzende Maßnahmen eingeleitet werden können

Festgelegte Verfahren zur Überleitung von Kreditengagements in die Intensiv- oder Sanierungsbetreuung

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Kreditportfolioüberwachung auf Gesamthausebene mittels regelmäßigem Reporting

Das Kreditgeschäft der Sparkasse gliedert sich in zwei große Gruppen: Das Firmenkunden-/ Kommunalkreditgeschäft und das Privatkundenkreditgeschäft.

Kreditgeschäft der Sparkasse Buchwerte *
31.12.2023
Mio. EUR
31.12.2022
Mio. EUR
Firmenkundenkredite/Geschäftskundenkredite 2.371,4 2.369,6
darunter: kommunalverbürgte Kredite 90,5 104,1
Privatkundenkredite 1.546,3 1.600,6
Firmenkunden-/Geschäftskunden- und Privatkundenkredite gesamt 3.917,7 3.970,2
darunter für den Wohnungsbau 2.379,5 2.399,8
Weiterleitungsdarlehen 402,6 401,4
Kommunalkredite (ohne kommunalverbürgte Kredite) 161,1 161,2
Gesamt 4.481,4 4.532,8

Tabelle: Kreditgeschäft der Sparkasse

* nach Abzug von Einzelwertberichtigungen und Vorsorgereserven

Die regionale Wirtschaftsstruktur spiegelt sich auch im Kreditgeschäft der Sparkasse wider. Den Schwerpunktbereich innerhalb der Unternehmen und wirtschaftlich selbständigen Privatpersonen bilden mit 60,51 % die Ausleihungen an den Dienstleistungssektor (insbesondere Grundstücks- und Wohnungswesen). Die nächst größeren Branchen gewerblicher Kreditnehmer bilden mit 9,20 % das verarbeitende Gewerbe und mit 7,11 % der Handel (Kraftfahrzeughandel, Großhandel, Einzelhandel).

Die Größenklassenstruktur zeigt im Kundenkreditgeschäft insgesamt eine breite Streuung des Ausleihgeschäfts. 24,44 % des Kundenkreditvolumens entfallen auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen bis 0,25 Mio. EUR und weitere 46,65 % auf Kreditengagements mit einem Kreditvolumen von 0,25 - 20,0 Mio. EUR. 21,09 % des Kundenkreditvolumens betreffen Kreditengagements von 20,0 - 100,0 Mio. EUR. In der Größenklasse über 100 Mio. EUR Kreditvolumen befinden sich zwei Kreditengagements mit einem Anteil von 7,82 %.

Die Neugeschäftsplanung der Kreditrisikostrategie ist ausgerichtet auf Kreditnehmer mit guten Bonitäten bzw. geringeren Ausfallwahrscheinlichkeiten.

Zum 31. Dezember 2023 ergibt sich aus dem Kundenkreditvolumen folgende Ratingklassenstruktur:

Ratingklasse Kreditvolumen Anzahl Kreditnehmer
in TEUR in % in TEUR in %
1-9 5.484.932 94,46 100.477 93,84
10-15 174.663 3,01 5.714 5,34
16-18 117.942 2,03 519 0,48
ohne Rating 29.377 0,51 362 0,34

Tabelle: Kundenkreditgeschäft der Sparkasse = Arbeitszahlen 0,1,5,6,7 ohne Kreditinstitute

Das Länderrisiko, das sich aus unsicheren politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen eines anderen Landes ergeben kann, ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung.

Konzentrationen bestehen im Kreditportfolio in folgenden Bereichen:

aus dem gewerblichen Kreditportfolio insgesamt

aufgrund der regionalen Begrenzung des Geschäftsgebietes

im Bereich der regionalen, grundpfandrechtlichen Sicherheiten

Insgesamt ist unser Kreditportfolio sowohl nach Branchen und Größenklassen als auch nach Ratinggruppen gut diversifiziert.

Risikovorsorgemaßnahmen sind für alle Engagements vorgesehen, bei denen nach umfassender Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kreditnehmer davon ausgegangen werden kann, dass es voraussichtlich nicht mehr möglich sein wird, alle fälligen Zins- und Tilgungszahlungen gemäß den vertraglich vereinbarten Kreditbedingungen zu vereinnahmen. Bei der Bemessung der Risikovorsorgemaßnahmen werden die voraussichtlichen Realisationswerte der gestellten Sicherheiten berücksichtigt. Für latente Risiken im Forderungsbestand haben wir Pauschalwertberichtigungen gebildet.

Der Vorstand wird vierteljährlich über die Entwicklung der Strukturmerkmale des Kreditportfolios, die Einhaltung der Limite und die Entwicklung der notwendigen Vorsorgemaßnahmen für Einzelrisiken schriftlich unterrichtet. Eine ad-hoc-Berichterstattung ergänzt bei Bedarf das standardisierte Verfahren.

Entwicklung der Risikovorsorge:

Art der Risikovorsorge Anfangsbestand per 01.01.2023
in TEUR
Zuführung
in TEUR
Auflösung
in TEUR
Verbrauch
in TEUR
Endbestand per 31.12.2023
in TEUR
Einzelwertberichtigungen 13.233 39.407 2.360 1.522 48.758
Rückstellungen * 1.089 4.924 92 5.921
Pauschalwert-Berichtigungen 6.725 847 203 7.369
Pauschale Rückstellungen * 1.447 46 115 1.378
Gesamt 22.494 45.224 2.770 1.522 63.426

*) für nicht in der Bilanz enthaltene Geschäfte

Das Verfahren für die Bildung der Pauschalwertberichtigung ist im Anhang erläutert.

5.2.1.2. Adressenrisiko im Eigengeschäft

Das Adressenrisiko im Eigengeschäft umfasst die Gefahr eines Verlustes, der aus einem drohenden bzw. vorliegenden Zahlungsausfall eines Emittenten oder eines Kontrahenten (Ausfallrisiko) resultieren kann.

Ebenso besteht die Gefahr, dass sich im Zeitablauf die Bonitätseinstufung (Rating) des Schuldners ändert und damit ein möglicherweise höherer Spread gegenüber der risikolosen Zinskurve berücksichtigt werden muss (Migrationsrisiko). Dabei unterteilt sich das Kontrahentenrisiko in ein Wiedereindeckungs-, ein Vorleistungs- und ein Erfüllungsrisiko.

Zudem gibt es im Eigengeschäft das Risiko, dass die tatsächlichen Restwerte der Emissionen bei Ausfall von den prognostizierten Werten abweichen.

Ferner beinhalten Aktien eine Adressenrisikokomponente. Diese besteht in der Gefahr einer negativen Wertveränderung aufgrund von Bonitätsverschlechterung oder Ausfall des Aktienemittenten.

Die Steuerung des Adressenrisikos des Eigengeschäfts erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der Größenklassenstruktur, der Bonitäten, der Branchen sowie des Risikos der Engagements.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Festlegung von Limiten je Partner (Emittenten- und Kontrahentenlimite)

Regelmäßige Bonitätsbeurteilung der Vertragspartner anhand von externen Ratingeinstufungen sowie eigenen Analysen

Berechnung des Adressenrisikos für die Risikotragfähigkeit in der ökonomischen Perspektive mit dem Kreditrisikomodell "Credit Portfolio View"

Die Eigengeschäfte umfassen zum Bilanzstichtag ohne Zinsabgrenzungen ein Volumen von 2.559,5 Mio. EUR. Der Bestand gliedert sich in Schuldverschreibungen und Anleihen (1.106,3 Mio. EUR), Wertpapierspezialfonds (300,1 Mio. EUR), Tages- und Termingelder (766,3 Mio. EUR), sonstige Investmentfonds (248,8 Mio. EUR) sowie Schuldscheindarlehen (138,0 Mio. EUR).

Der Gesamtbestand (ohne Tages- und Termingelder, einschließlich der den Handelsgeschäften zugeordneten Schuldscheindarlehen) gliedert sich in folgende Ratingstufen:

Bonität Moody's Standard & Poors 31.12.2023 Buchwerte
Mio. EUR
31.12.2022 Buchwerte
Mio. EUR
exzellent, praktisch kein Ausfallrisiko Aaa AAA 509,1 556,9
sehr gut bis gut Aa1 - Aa3 AA+ - AA- 478,6 505,3
gut bis befriedigend A1 - A3 A+ - A- 377,4 362,7
befriedigend bis ausreichend Baa1 -Baa3 BBB+ - BBB- 189,6 229,2
mangelhaft, anfällig für Zahlungsverzug Ba1 - Ba3 BB+ - BB- 13,9 0,5
Mangelhaft, stark anfällig für Zahlungsverzug B1 - B3 B+ - B- 5,1 0,0
Ungenügend, Insolvenz absehbar Caa - C CCC - C 0,1 0,0
ohne Rating 219,3 271,4
1.793,2 1.925,9

Keine Ratings liegen für Anteile an Investmentfonds, Aktien sowie Liquiditätsanlagen der Spezialfonds vor, bei denen aber die Anlagerichtlinien Vorgaben enthalten, in welche Bonitäten investiert werden darf.

Das Länderrisiko ist für die Sparkasse von untergeordneter Bedeutung. Das Nominalvolumen der ausländischen Staatsanleihen beträgt am 31. Dezember 2023 80,7 Mio. EUR.

Konzentrationen bestehen hinsichtlich der Forderungen an die Landesbank Hessen-Thüringen und an die DekaBank, deren Buchwerte zum Jahresende zusammen 442,7 Mio. EUR betragen (Helaba: 259,5 Mio. EUR, ohne Guthaben auf dem Verrechnungskonto; DekaBank: 183,1 Mio. EUR). Diese Konzentrationen ergeben sich als Folge der Mitgliedschaft in der Sparkassenorganisation. Zu berücksichtigen sind dabei auch der Haftungsverbund sowie unsere Beteiligungen, von denen ein hoher Anteil auf Gesellschaften der Sparkassen-Finanzgruppe entfallen.

5.2.2. Marktpreisrisiko

Das Marktpreisrisiko wird definiert als Verlust in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Risikofaktoren ergibt.

Die Steuerung der Marktpreisrisiken erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie unter besonderer Berücksichtigung der vorgegebenen Limite und der vereinbarten Anlagerichtlinien für Spezialfonds. Der Handelsausschuss hat die Aufgabe, den Vorstand bei der Umsetzung der Strategie zu unterstützen.

5.2.2.1. Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung der risikolosen Zinskurve ergibt. In einer periodischen Sicht bzw. in der normativen Perspektive können sich Veränderungen im Zinsüberschuss, im Bewertungsergebnis Wertpapiere sowie einer Bildung bzw. Veränderung einer Drohverlustrückstellung im Rahmen der verlustfreien Bewertung des Bankbuchs gemäß IDW RS BFA 3 n. F. ergeben. Schwankungen im Zinskonditionsbeitrag sind in die Betrachtung des Zinsänderungsrisikos in der normativen Perspektive integriert.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Zinsszenarien mittels der IT-Anwendung "Integrierte Zinsbuchsteuerung Plus", Betrachtung des laufenden Geschäftsjahres und der fünf Folgejahre bei der Bestimmung der Auswirkungen auf das handelsrechtliche Ergebnis

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "MPR"

Ermittlung und Steuerung des wertorientierten Zinsänderungsrisikos auf Basis einer modernen historischen Simulation der Marktzinsänderungen: Die negative Abweichung der Performance innerhalb der nächsten 63 Tage (Haltedauer) wird mit einem Konfidenzniveau von 99,0 % berechnet

Zur Beurteilung des Zinsänderungsrisikos orientiert sich die Sparkasse an einer definierten Benchmark (angelehnt an die Struktur des gleitenden 10-Jahresdurchschnitts); Abweichungen zeigen ggf. einen Bedarf an Steuerungsmaßnahmen auf und dienen als zusätzliche Information für zu tätigende Neuanlagen, Verkäufe bzw. Absicherungen (u.a. durch Swapgeschäfte)

Ermittlung des Zinsrisikokoeffizienten und des Frühwarnindikators gemäß § 25a Abs. 2 KWG auf Basis des BaFin-Rundschreibens 6/2019 vom 6. August 2019

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

Zur Steuerung und Absicherung von Zinsänderungsrisiken wurden neben bilanzwirksamen Instrumenten in Form langfristiger Refinanzierungen auch derivative Finanzinstrumente in Form von Zinsswaps eingesetzt (vgl. Angaben im Anhang zum Jahresabschluss).

Die Auswirkungen eines Zinsschocks um + bzw. - 200 Basispunkte auf den Barwert der zinstragenden Geschäfte des Anlagebuchs stellen sich zum 31. Dezember 2023 wie folgt dar:

Zinsänderungsrisiken
Barwertveränderung
+200 Basispunkte -200 Basispunkte
TEUR - 85.814,9 + 93.559,4
in % der Eigenmittel 9,18 % 10,01 %

Abweichend zum in der Tabelle dargestellten aufsichtsrechtlichen Zinsrisikokoeffizienten wird im DSGV-Risikomonitoring der Sparkassenorganisation das Zinsänderungsrisiko unter Berücksichtigung von freien Vorsorgereserven in der "Zinsänderungsquote" berechnet. Die Sparkasse orientiert sich bei der Ausrichtung des Zinsänderungsrisikos an beiden Kennziffern. Die strategische Zielgröße für das Zinsänderungsrisiko (Risikoappetit) stellt die Kennzahl des DSGV-Risikomonitorings dar. Die Zinsänderungsquote beträgt zum Stichtag 31. Dezember 2023 8,19 %.

5.2.2.2. Spreadrisiko

Das Spreadrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Spreads bei gleichbleibendem Rating ergibt. Dabei wird unter einem Spread die Differenz zu einer risikolosen Zinskurve verstanden. Der Spread ist unabhängig von der zu Grunde liegenden Zinskurve zu sehen, d. h. ein Spread in einer anderen Währung wird analog einem Spread in Euro behandelt.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Spreadszenarien mittels der IT-Anwendung SimCorp Dimension ("SCD")

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "MPR"

Berücksichtigung von Risiken aus Fonds nach dem Durchschauprinzip

5.2.2.3. Immobilienrisiko

Das Immobilienrisiko wird definiert als die Gefahr eines Verlustes in einer bilanziellen oder außerbilanziellen Position, welcher sich aus der Veränderung von Marktwerten aus Immobilien ergibt. Immobilieninvestitionen umfassen sowohl Direktinvestitionen (Renditeobjekte, Rettungserwerb) als auch indirekte Investitionen (Immobilienfonds, Beteiligungen in Immobiliengesellschaften).

In der normativen Perspektive umfasst das Immobilienrisiko darüber hinaus das Mietertragsrisiko aus eigenen, fremdgenutzten Immobilien.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Periodische Ermittlung und normative Perspektive: Berechnungen auf Basis verschiedener Szenarien

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der IT-Anwendung "caballito"

Immobilien im Eigenbestand dienen in erster Linie der Eigennutzung. Besondere Risiken sind aus diesen Immobilien derzeit nicht erkennbar.

5.2.3. Beteiligungsrisiko

Das Beteiligungsrisiko umfasst die Gefahr eines Verlustes durch eine negative Wertänderung einer Beteiligung.

Je nach Beteiligungsgruppe unterscheiden wir nach dem Risiko aus kreditnahen oder kreditsubstituierenden Beteiligungen und aus nicht kreditnahen oder kreditsubstituierenden Beteiligungen.

Die Steuerung des Beteiligungsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Rückgriff auf das Beteiligungscontrolling des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe für die Verbundbeteiligungen

Normativen Perspektive: Berücksichtigung der Auswirkung auf aufsichtliche Quoten durch Beteiligungen

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis einer Szenarioanalyse

Regelmäßige Auswertung und Beurteilung der Jahresabschlüsse der Beteiligungsunternehmen

Regelmäßige qualitative Beurteilung der Unternehmensentwicklung, der strategischen Ausrichtung sowie der Marktstellung des jeweiligen Beteiligungsunternehmens

Das Beteiligungsportfolio besteht vorwiegend aus Beteiligungen innerhalb der Sparkassen-Finanzgruppe. Daneben bestehen weitere Beteiligungen, die zur Unterstützung des Trägers zur Förderung der regionalen Wirtschaftsstruktur im Geschäftsgebiet gehalten werden.

Konzentrationen bestehen im Beteiligungsportfolio aufgrund der Bündelung strategischer Verbundbeteiligungen.

5.2.4. Liquiditätsrisiko

Das Liquiditätsrisiko setzt sich aus dem Zahlungsunfähigkeits- und dem Refinanzierungsrisiko zusammen. Das Liquiditätsrisiko umfasst in beiden Bestandteilen auch das Marktliquiditätsrisiko. Dieses ist das Risiko, dass aufgrund von Marktstörungen oder unzulänglicher Markttiefe Finanztitel an den Finanzmärkten nicht zu einem bestimmten Zeitpunkt und/oder nicht zu fairen Preisen gehandelt werden können.

Das Zahlungsunfähigkeitsrisiko stellt die Gefahr dar, Zahlungsverpflichtungen nicht in voller Höhe oder nicht fristgerecht nachzukommen.

Das Refinanzierungskostenrisiko bildet die Gefahr ab, dass die Refinanzierungskosten über der in der Planung angesetzten Höhe liegen. Dies kann auf der Schwankung des institutseigenen Spreads sowie aus der unerwarteten Veränderung der Refinanzierungsstruktur beruhen.

Das Refinanzierungskostenrisiko in der ökonomischen Perspektive ergibt sich aus der negativen Veränderung des Liquiditätsbeitrages aufgrund von marktbedingten Spreadschwankungen.

In der normativen Perspektive wird die GuV-Auswirkung des Refinanzierungskostenrisikos in Form höherer Zinsaufwendungen abgebildet. Aufgrund des Einflusses von Bilanzbeständen und der Zinsentwicklung wird das Refinanzierungskostenrisiko zusammen mit dem Zinsänderungsrisiko betrachtet.

Die Steuerung des Liquiditätsrisikos erfolgt entsprechend der festgelegten Strategie.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Ermittlung und Überwachung der Liquiditätsdeckungsquote (LCR) sowie der strukturellen Liquiditätsquote (Net Stable Funding Ratio, NSFR) und Festlegung von Risikotoleranzwerten

Regelmäßige Ermittlung der Survival Period und Festlegung einer Risikotoleranz

Diversifikation der Vermögens- und Kapitalstruktur

Regelmäßige Erstellung von Liquiditätsübersichten auf Basis einer hausinternen Liquiditätsplanung, in der die erwarteten Mittelzuflüsse den erwarteten Mittelabflüssen gegenübergestellt werden

Tägliche Disposition der laufenden Konten

Liquiditätsverbund mit Verbundpartnern der Sparkassenorganisation

Definition eines sich abzeichnenden Liquiditätsengpasses sowie eines Notfallplans

Erstellung einer Refinanzierungsplanung-

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis des Varianz-Kovarianz-Ansatzes mittels der von der SR entwickelten IT-Anwendung "RKR"

Regelmäßige Überwachung der Refinanzierungsspreads der strategischen Partner

Die Sparkasse hat einen Refinanzierungsplan aufgestellt, der die Liquiditätsstrategie und den Risikoappetit des Vorstandes angemessen widerspiegelt. Der Planungshorizont umfasst den Zeitraum bis zum Jahr 2028. Grundlage des Refinanzierungsplans sind die geplanten Entwicklungen im Rahmen der mittelfristigen Ergebnisvorschaurechnung. Darüber hinaus wird auch ein Szenario unter Berücksichtigung adverser Entwicklungen durchgeführt.

Unplanmäßige Entwicklungen, wie z. B. vorzeitige Kündigungen sowie Zahlungsunfähigkeit von Geschäftspartnern, werden dadurch berücksichtigt, dass im Rahmen der Risiko- und Stressszenarien sowohl ein Abfluss von Kundeneinlagen als auch eine erhöhte Inanspruchnahme offener Kreditlinien simuliert wird.

Im kombinierten Stressszenario beträgt die Survival Period der Sparkasse zum Bilanzstichtag "länger als 5 Jahre".

Die Sparkasse Bielefeld refinanziert sich grundsätzlich über das kleinteilige Kundengeschäft. Institutionelle Refinanzierungen außerhalb der Tagesdisposition werden primär aus Steuerungs- bzw. Ertragsgesichtspunkten durchgeführt. Eine Konzentration liegt aufgrund der breiten Diversifikation nicht vor. Die Zahlungsfähigkeit der Sparkasse war im Geschäftsjahr jederzeit gegeben.

5.2.5. Operationelles Risiko

Das operationelle Risiko bedeutet die Gefahr eines Verlustes durch Schäden, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Mitarbeitern, der internen Infrastruktur oder in Folge externer Einflüsse eintreten.

Die Steuerung der operationellen Risiken erfolgt entsprechend der festgelegten Risikostrategie und dem Handbuch Operationelle Risiken.

Der Risikomanagementprozess umfasst folgende wesentliche Elemente:

Regelmäßige Bewertung von operationellen Risiken auf Basis der szenariobezogenen Schätzung von risikorelevanten Verlustpotenzialen aus der IT-Anwendung "Risikoinventur Operationelle Risiken"

Systematische Sammlung und Analyse eingetretener Schadensfälle in einer Schadensfalldatenbank

Periodische Steuerung und normative Perspektive: Abbildung im Plan- und adversen Szenario

Ökonomische Perspektive: Ermittlung des Value-at-Risk auf Basis der IT-Anwendung "OpRisk-Schätzverfahren"

Erstellung von Notfallplänen, insbesondere im Bereich der IT

Gemäß der Risikoinventur 2023 ergeben sich Konzentrationen bei den operationellen Risiken im Bereich der Gesetze und Rechtsprechung. Gründe dafür sind höchstrichterliche Entscheidungen zum Verbraucherschutz.

5.3. Gesamtbeurteilung der Risikolage

Unser Haus verfügt über ein dem Umfang der Geschäftstätigkeit entsprechendes System zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle der vorhandenen Risiken gemäß § 25a KWG. Mit den eingerichteten Risikosteuerungs- und controllingprozessen können die wesentlichen Risiken frühzeitig identifiziert und gesteuert sowie relevante Informationen an die zuständigen Entscheidungsträger weitergeleitet werden.

In 2023 bewegten sich die Risiken innerhalb des vom Vorstand vorgegebenen Limitsystems. Limitanpassungen ergaben sich für den Stichtag 31. Dezember 2023 aufgrund von neu von der S-Rating und Risikosysteme GmbH bereitgestellten Steuerdaten für das Marktpreis- und Refinanzierungskostenrisiko sowie der Umsetzung von Empfehlungen seitens des SVWL für die Berechnung des Adressenrisikos im Eigengeschäft. Das Risikotragfähigkeitslimit (ökonomische Perspektive) war am Bilanzstichtag mit 59,6 % ausgelastet. Die Mindestanforderungen an die Einhaltung aufsichtlicher Kenngrößen der normativen Perspektive der Risikotragfähigkeit wurden sowohl im Planszenario als auch unter der Berücksichtigung adverser Entwicklungen vollständig erfüllt. Demnach war und ist die Risikotragfähigkeit derzeit gegeben. Die durchgeführten Stresstests zeigen, dass auch außergewöhnliche Ereignisse durch das vorhandene Risikodeckungspotenzial abgedeckt werden können.

Bestandsgefährdende oder entwicklungsbeeinträchtigende Risiken sind nicht erkennbar. Risiken der künftigen Entwicklung bestehen bei weiteren starken Zinsanstiegen (u. a. Drohverlustrückstellung gemäß IDW RS BFA 3) oder auch im Fall einer sich weiter eintrübenden Konjunktur. Im Hinblick auf tendenziell weiter steigende Eigenkapitalanforderungen könnte sich mittelfristig eine Verringerung der Risikotragfähigkeit ergeben.

Die Sparkasse nimmt am Risikomonitoring des Verbandes teil. Die Erhebung erfolgt dreimal jährlich. Dabei werden die wichtigsten Risikomesszahlen auf Verbandsebene ausgewertet und die Entwicklungen beobachtet. Jede Sparkasse wird insgesamt bewertet und einer von vier Monitoringstufen zugeordnet. Die Sparkasse ist der besten Bewertungsstufe zugeordnet.

Insgesamt beurteilen wir unsere Risikolage unter Würdigung und Abschirmung aller Risiken als ausgewogen.

6. Chancen- und Prognosebericht

6.1. Chancenbericht

Unser "Chancenmanagement" ist in den jährlichen Strategieüberprüfungsprozess integriert.

Chancen sehen wir vor allem in einer besser als erwartet laufenden Konjunktur, insbesondere aufgrund einer dann wieder stärkeren Nachfrage nach Wohnungen, die die Bautätigkeit stärker als prognostiziert ankurbeln könnte. Dies würde zu einer stärkeren Kreditnachfrage und einem Anstieg des Zinsüberschusses führen.

Chancen auf eine Steigerung unserer Vertriebsergebnisse streben wir durch eine Weiterentwicklung unseres Geschäftsmodells und hier in erster Linie über den Anschluss an digitale Marktplätze bzw. Plattformen an. So öffnen wir in der Baufinanzierungberatung aktiv den FINMAS-Finanzierungsmarktplatz für unsere Kundinnen und Kunden und werden sowohl unser eigenes Produkt als auch Produkte von Fremdanbietern vermitteln.

Positive Impulse für unsere Ergebnisbeiträge sehen wir darüber hinaus in der stetigen Weiterentwicklung unserer Vertriebsstruktur. Der wachsenden Bedeutung telefonischer und medialer Kontaktwünsche tragen wir Rechnung. Im BeratungsCenter bündeln wir die Beratung für alle unsere Servicekunden. Das SmartCenter betreut zentral alle jungen Privatkunden mit einem modernen Beratungsansatz in Bezug auf Lebensphase und Alter.

Chancen erwarten wir auch aus unseren laufenden Investitionen in zukunftsweisende Informationstechnologien. Darüber hinaus arbeiten wir laufend daran unsere Prozesse zu optimieren.

Chancen wollen wir nutzen, indem wir neben dem persönlichen und dialogorientierten Vertrieb über das flächendeckende Filialnetz auch auf den Online-Vertrieb über die Internetfiliale und auf mobile Apps setzen.

Darüber hinaus sehen wir durch eine weitere Intensivierung der Arbeitsteilung mit unseren Verbundpartnern in der Sparkassenorganisation die Möglichkeit, dem Wettbewerbs- und Rentabilitätsdruck zu begegnen.

6.2. Prognosebericht

6.2.1. Rahmenbedingungen

Ausblick 2024

Die geopolitischen Aussichten für das Jahr 2024 sind erneut von großer Unsicherheit geprägt. Der Krieg in der Ukraine dauert an, ebenso im Nahen Osten, dazu kommen die Angriffe auf die internationale Schifffahrt im Roten Meer. In 76 Ländern, die für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung stehen, finden im Jahr 2024 Wahlen statt. Als größte Volkswirtschaft der Welt kommt der Präsidentschaftswahl in den USA eine besondere Bedeutung zu, auch an den internationalen Kapitalmärkten.

Der Internationale Währungsfonds (IWF) rechnet mit einem ähnlichen Wachstum der Weltwirtschaft wie im vergangenen Jahr. Die Organisation hat ihre Prognose für die Weltproduktion (BIP) um 0,2 %-Punkte auf 3,1 % angehoben und erwartet einen Anstieg des Welthandels um 3,3 % (2023: +0,4 %). Im Folgejahr erwartet der IWF eine BIP-Wachstumsrate von 3,2 % und eine weitere Zunahme des Welthandels um 3,6 %.

Für Deutschland fallen die Prognosen weniger gut aus. Die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute hatten in ihren jüngsten Prognosen von Dezember 2023 eine Zunahme des Bruttoinlandsprodukts um +0,5 % bis +0,9 % im Jahr 2024 und um 1,0 % bis 1,4 % im Jahr 2025 erwartet. Die Bundesregierung hat ihre Wachstumsprognose für das Jahr 2024 gegenüber ihrer Herbstprognose deutlich reduziert auf nunmehr 0,2 % für das laufende und 1,0 % für das kommende Jahr.

Die instabile geopolitische Lage hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Außenwirtschaft, sondern durch die Verunsicherung der Verbraucher ebenso auf den inländischen Konsum und die langfristigen Investitionsentscheidungen von Unternehmen. Belastend wirken weiterhin die Auswirkungen der vorangegangenen geldpolitischen Straffung, die Unternehmensinvestitionen verteuern und in besonderem Maße den Immobilienmarkt stark belasten. Auch der extreme Anstieg der Verbraucherpreise in den vergangenen Jahren dürfte das Konsumverhalten zunächst noch negativ beeinflussen.

Positiv für die Konjunktur im Jahr 2024 ist zu vermerken, dass sich die Energiepreise wieder etwas normalisiert haben. Auch die Beschaffungssituation in der Industrie hat sich deutlich entspannt. Allerdings drohen hier aufgrund der verschlechterten Sicherheitslage auf dem Seeweg erneut Schwierigkeiten. Für die exportstarke deutsche Wirtschaft würde sich zudem die - beispielweise vom IWF - prognostizierte Belebung des Welthandels positiv auswirken. Im Inland dürften sich der Anstieg der Tariflöhne und im Zeitverlauf die nachlassende Inflation positiv auf den privaten Konsum auswirken.

Vor diesem Hintergrund entwickelte sich der ifo-Geschäftsklimaindex nach einer gewissen Stabilisierung im Herbst 2023 zu Jahresbeginn 2024 nur schwach. Während die Dienstleistungsunternehmen sich mehrheitlich eher positiv zu ihrer aktuellen Geschäftslage äußerten, beurteilten die Unternehmen aller anderen Sektoren sowohl ihre aktuelle Lage wie auch die Aussichten negativ. Die Erwartungen im Bausektor sind im Februar 2024 auf den niedrigsten Stand seit 1991 gesunken.

Die Auftragslage im Verarbeitenden Gewerbe zeigt ein gemischtes Bild. Wie das Statistische Bundesamt mitteilt, lagen die Auftragseingänge im Gesamtjahr 2023 5,9 % niedriger als im Vorjahr. Dennoch befindet sich der Auftragsbestand auf einem hohen Niveau und die Unternehmen verfügen immer noch über ein Auftragspolster von mehr als einem halben Jahr (7 Monate).

Die rückläufige Zahl der Baugenehmigungen und weitere Faktoren sprechen dafür, dass die Bauindustrie im Jahr 2024 einen weiteren Rückgang verzeichnen wird. Die großen Wirtschaftsforschungsinstitute prognostizieren einen Rückgang der realen Bauinvestitionen um -0,6 % bis -2,5 %. Die Aussichten in den einzelnen Baubereichen fallen dabei recht unterschiedlich aus. Während es beim Wohnungsbau erste Anzeichen für ein Erreichen der Talsohle gibt, bleibt die Lage im Bereich der Gewerbe- und insbesondere der Büroimmobilien schwierig.

Die Verbraucher schauen zu Jahresbeginn skeptisch in die Zukunft. Das GfK-Konsumklima, das kurzzeitig zum Jahresende 2023 eine leichte Erholung verzeichnete, ist erneut gesunken, und zwar um 4,3 Punkte auf -29,7. Laut der GfK-Umfrage in der ersten Januarhälfte sind die Verbraucher sowohl pessimistischer hinsichtlich der Entwicklung ihrer Einkommenssituation als auch in Bezug auf die allgemeine Konjunkturlage. Infolgedessen neigen sie vermehrt dazu, zu sparen, und zögern bei größeren Anschaffungen.

Die schwierige Konjunkturlage schlägt sich bislang lediglich teilweise in einer steigenden Arbeitslosigkeit bzw. einer rückläufigen Nachfrage nach Arbeitskräften nieder. Auch im Jahr 2024 dürfte der deutsche Arbeitsmarkt vergleichsweise stabil bleiben. Für das Gesamtjahr 2024 erwarten die großen deutschen Wirtschaftsforschungsinstitute mehrheitlich einen leichten Anstieg der Arbeitslosenquote auf 5,8 % bis 5,9 % und eine weitere Zunahme der Zahl der Erwerbstätigen auf über 46 Millionen (+0,1 % bis +0,2 %).

Die Zahl der Arbeitslosen im Februar 2024 steigt auch in Bielefeld auf 8,9% (Vorjahr 8,2%). Insgesamt sind 16.426 Personen arbeitslos.

Nach den außergewöhnlichen Anstiegen der Inflationsrate in Deutschland in 2022 (+6,9 %) und 2023 (+5,9 %) lassen die aktuellen Daten zur Preisentwicklung erwarten, dass der Höhepunkt der Inflation überschritten ist. Den Prognosen der großen Wirtschaftsforschungsinstitute zufolge wird der Anstieg der Verbraucherpreise in Deutschland 2024 mit +2,2 % bis +3,0 % nur etwa halb so hoch ausfallen wie im Vorjahr und im Folgejahr mit +1,8 % bis +2,3 % wieder weitgehend der 2,0 %-EZB-Zielmarke entsprechen.

Der Anstieg der Unternehmensinsolvenzen wird sich im laufenden Jahr voraussichtlich weiter fortsetzen. Der IWH-Insolvenztrend blieb zu Jahresbeginn auf hohem Niveau: 40,0 % über dem Wert vor einem Jahr und 20,0 % über dem Wert der Vor-Corona-Jahre 2016 bis 2019. Neben dem schwierigen gesamtwirtschaftlichen Umfeld dürften die Staatshilfen während der Corona-Pandemie dafür ursächlich sein, die zunächst viele Insolvenzen verhindert hatten. Nachdem der Insolvenztrend im Baugewerbe bereits im vergangenen Jahr klar aufwärtsgerichtet war und die Entwicklung der Baugenehmigungen als Konjunkturindikator auf eine weitere Verschlechterung der Baukonjunktur hinweist, ist ein weiterer Anstieg in diesem Wirtschaftsbereich wahrscheinlich.

Auch zu Jahresbeginn 2024 bleiben alle Einschätzungen zu den wirtschaftlichen Aussichten mit einer hohen Unsicherheit behaftet. Risiken bestehen insbesondere bzgl. des weiteren Verlaufs des Krieges in der Ukraine und im Nahen Osten und dem Ausgang wichtiger Wahlen in diesem Jahr. Zudem ist es noch ungewiss, ob die Inflation wirklich nachhaltig auf ein stabilitätskonformes Niveau sinkt und im Zuge dessen, die Frage, wann die EZB die erneute geldpolitische Wende vollziehen wird. Der künftige Zinsverlauf ist wiederum ein wichtiger Faktor für die weitere Entwicklung am Immobilienmarkt. Darüber hinaus steht die deutsche Wirtschaft unverändert vor strukturellen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel in der deutschen Wirtschaft hat sich unverändert ausgeweitet, die Lieferketten sind weiterhin fragil und die Zukunft insbesondere energieintensiver Industrien in Deutschland ist vor dem Hintergrund der Klimakrise ungewiss.

Für Ostwestfalen befragt die Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld die Unternehmen in ihrer IHK-Frühjahrskonjunkturumfrage 2024. Die Stimmung innerhalb der ostwestfälischen Wirtschaft bleibt im Tief. Der IHK-Konjunkturklimaindex, das wirtschaftliche Stimmungsbarometer für aktuelle Geschäftslagen und Perspektiven der gewerblichen Wirtschaft, ist nach der jüngsten Umfrage nur geringfügig angestiegen, von 86 auf 92 Punkte. Damit bleibt der Wert weiterhin klar unterhalb der 100-Punkte-Marke, der Grenze zwischen positiver und negativer Gesamtstimmung.

Für Bielefeld rechnen wir aufgrund des wirtschaftlichen Umfeldes mit einer konjunkturellen Entwicklung wie für Deutschland zuvor beschrieben.

Nachdem die Notenbanken in 2023 weltweit zunächst ihren restriktiven Kurs fortgeführt hatten und in den vergangenen Monaten das Leitzinsniveau stabil gehalten haben, deuten sich nunmehr erste Tendenzen für Zinssenkungen der Zentralbanken im Jahr 2024 an.

Im bisherigen Jahr 2024 haben sich die Zinsen am Geldmarkt wenig verändert. Am Kapitalmarkt schwanken die zehnjährigen Bundesanleihen seit Jahresbeginn bis zum Tag der Aufstellung des Lageberichtes zwischen 2,08 % und 2,41 %.

Die Deutsche Bundesbank geht davon aus, dass sich der Anstieg der Margen im Einlagen- und Kreditgeschäft der deutschen Kreditinstitute so nicht fortsetzen wird. Es ist demnach zu erwarten, dass der zunehmende Wettbewerb im Einlagengeschäft, das schwache Kreditneugeschäft sowie eine Zunahme von Kreditausfällen die Ertragslage der nächsten Jahre belasten werden. Darüber hinaus geht die Bundesbank von steigenden Verwaltungsaufwendungen durch notwendige Investitionen (u. a. zur Verhinderung von Cyberkriminalität und zur verstärkten Digitalisierung) aus.

Für das stark zinsabhängige Geschäftsmodell der Sparkassen wird im laufenden Jahr aufgrund der Erwartung sinkender Marktzinsen mit leicht rückläufigen Zinsüberschüssen gerechnet. Gleichzeitig werden die Verwaltungsaufwendungen durch das Inkrafttreten des letzten Tarifabschlusses sowie der weiterhin hohen Inflation erneut ansteigen, wenn auch nicht so stark wie im Jahr 2023. Die Kreditnachfrage wird voraussichtlich weiter verhalten ausfallen, während auf der Einlagenseite weitere Umschichtungen von den Sichteinlagen hin zu Termingeldern und Eigenemissionen zu erwarten sind.

Eine Einschätzung zur Entwicklung der Risikovorsorge im Kreditgeschäft unterliegt den gleichen Unsicherheiten wie die Prognose zur Wirtschaftsentwicklung. Vor dem Hintergrund der angespannten wirtschaftlichen Gesamtsituation kann es zu einem Anstieg der Risikovorsorge im Kreditgeschäft kommen.

Die nachfolgenden Einschätzungen haben Prognosecharakter. Sie stellen unsere Einschätzungen der wahrscheinlichsten künftigen Entwicklung auf Basis der uns zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts zur Verfügung stehenden Informationen dar.

Da Prognosen mit Unsicherheit behaftet sind bzw. sich durch die Veränderungen der zugrundeliegenden Annahmen als unzutreffend erweisen können, ist es möglich, dass die tatsächlichen künftigen Ergebnisse gegebenenfalls deutlich von den zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts getroffenen Erwartungen über die voraussichtlichen Entwicklungen abweichen. Insbesondere aufgrund der nicht konkret abschätzbaren wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen besteht eine besondere Prognoseunsicherheit.

Der Prognosezeitraum umfasst das auf den Bilanzstichtag folgende Geschäftsjahr.

Als Risiken im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse negativen Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

Als Chancen im Sinne des Prognoseberichts werden künftige Entwicklungen oder Ereignisse gesehen, die zu einer für die Sparkasse positiven Prognose- bzw. Zielabweichung führen können.

6.2.2. Geschäftsentwicklung

Die lange Niedrigzinsphase, der starke Zinsanstieg wie auch die hohe und intensive Wettbewerbssituation haben in den letzten Jahren zu schwankenden Wachstumsraten im Kundengeschäft geführt. Die Sparkasse Bielefeld strebt zur Sicherung der Marktanteile mittelfristig ein aus dieser Zielsetzung heraus abgeleitetes Wachstum im Kundenkredit- und Kundeneinlagengeschäft an.

Für das Kreditgeschäft planen wir für das Jahr 2024 ein Wachstum im Kundendarlehensgeschäft in Höhe von 2,5 % (ohne Kontokorrentkredite sowie ohne Kredite an öffentliche Haushalte und Schuldscheindarlehen an Nichtbanken).

Zur Sicherstellung der langfristigen Refinanzierung unseres Kreditgeschäftes insgesamt streben wir für das Kundeneinlagengeschäft ein Wachstum von 1,0 % für das Jahr 2024 an.

Trotz der vorgenannten Wachstumsplanung für das Kundendarlehens- und das Kundeneinlagengeschäft erwarten wir für die Durchschnittsbilanzsumme einen Rückgang von 1,7 %. Es ist unterstellt, dass bei institutionellen Refinanzierungen keine Wiederanlage erfolgt.

Die Stichtagsbilanzsumme vermindert sich gemäß der Budgetplanung um 0,5 %.

Für das Dienstleistungsgeschäft im Jahr 2024 sehen wir aufgrund der Rahmenbedingungen unterschiedliche Entwicklungen. Während wir die Vermittlung von Lebensversicherungen auf einem niedrigeren Niveau planen als im Vorjahr, gehen wir von konstanten Wertpapierumsätzen und Vermittlungen von Bausparverträgen aus.

6.2.3. Finanzlage

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Zahlungsbereitschaft gewährleistet ist und die bankaufsichtlichen Anforderungen eingehalten werden können.

6.2.4. Ertrags- und Vermögenslage

Auf Basis von Betriebsvergleichszahlen gehen wir vor dem Hintergrund stärker steigender Zinsaufwendungen für das Kundeneinlagengeschäft von einem um 11,0 Mio. EUR geringeren Zinsüberschuss aus.

Für den Provisionsüberschuss rechnen wir im Jahr 2024, insbesondere aufgrund höherer Erträge aus dem Girogeschäft, mit einem Anstieg von 4,0 Mio. EUR auf 56,3 Mio. EUR. Das Niveau der neu festgelegten strategischen Zielgröße von mindestens 55,0 Mio. EUR wird mit dieser Planung erreicht.

Der Verwaltungsaufwand wird sich um 5,8 Mio. EUR auf 100,1 Mio. EUR erhöhen. Der Personalaufwand steigt insbesondere aufgrund erwarteter deutlicher Tarifsteigerungen um 2,6 Mio. EUR. Der Sachaufwand erhöht sich um 3,2 Mio. EUR. Neben Preissteigerungen bei den IT-Kosten sind Umbau sowie Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an unseren Gebäuden vorgesehen. Für die Vorbereitung unseres 200-jährigen Jubiläums im Jahr 2025 ist ein zusätzliches Budget eingerichtet.

Für den Personal- wie auch für den Sachaufwand sind neue strategische Zielgrößen in Höhe von unter 67,0 Mio. EUR bzw. unter 38,0 Mio. EUR festgelegt worden. Die Zielgrößen werden mit den Planungsannahmen eingehalten.

Insgesamt ergibt sich unter Berücksichtigung dieser Annahmen für das Jahr 2024 ein niedrigeres Betriebsergebnis vor Bewertung im Vergleich zum Vorjahr in Höhe von 85,8 Mio. EUR bzw. 1,17 % der DBS. Verändert wurde ab dem Geschäftsjahr 2024 ebenfalls die strategische Zielgröße für das Betriebsergebnis vor Bewertung. Mittelfristig soll demnach ein Niveau von 80,0 Mio. EUR überschritten werden. Nach der aktuellen Prognose werden wir diese Zielsetzung erreichen.

Das Bewertungsergebnis im Kreditgeschäft ist nur mit großen Unsicherheiten zu prognostizieren. Durch unser Kreditrisikomanagement sind wir bemüht, die erkannten Risiken zu vermindern. Der Bewertungsaufwand im Kreditgeschäft wird daher mit einem langfristig ausgerichteten strategischen Planungsansatz in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Aufgrund der besonderen geopolitischen Lage (Ukraine-Krieg, Nahost-Konflikt) und den zudem schwächeren Konjunkturprognosen haben wir diesen Planwert vor dem Hintergrund möglicher krisenbedingter höherer Ausfälle im Vergleich zum Vorjahr auf einem höheren Niveau von 25,0 Mio. EUR angesetzt.

Für die eigenen festverzinslichen Wertpapiere sowie für die weiteren Eigenanlagen in Spezialfonds und Publikumsfonds haben wir einen Planwert für eine mögliche GuV-Belastung in einer Größenordnung von 8,0 Mio. EUR festgelegt. Der Planwert deckt Risiken in Höhe eines Zinsanstiegs von gut 100 Basispunkten, einen Aktienkursrückgang von 10,0 %, einen möglichen Abschreibungsbedarf bei den Immobilienfonds sowie mögliche höhere Abschreibungsrisiken bei Wertpapierkäufen in die Liquiditätsreserve ab. Eine deutlichere Erhöhung des Zinsniveaus hätte einen höheren Abschreibungsbedarf zur Folge.

Sollten sich an den Aktien- und Kapitalmärkten deutlichere Kursreaktionen ergeben, könnten die vorgesehenen Prognoseannahmen zu gering angesetzt sein. Dies ist insbesondere aufgrund der seit Jahresbeginn stark gestiegenen Aktienmärkte im Zusammenhang mit den weltwirtschaftlichen Unsicherheiten nicht auszuschließen. Dies könnte zu höheren Bewertungsaufwendungen führen.

Ebenso sind die weiteren wirtschaftlichen Auswirkungen des Russland-Ukraine-Kriegs für die Unternehmen und somit für unser Kreditgeschäft nicht abzuschätzen. Die Unsicherheiten der wirtschaftlichen Entwicklungen, die sich bereits im Vorjahr massiv erhöht hatten, bleiben weiterhin hoch.

Ein mögliches sonstiges Bewertungsergebnis, vorrangig aus Beteiligungen, leiten wir grundsätzlich aus historischen Durchschnittswerten ab. Demnach hätte sich ein Planwert von 1,0 Mio. EUR ergeben. Vor dem Hintergrund der geopolitischen Risiken und der Unsicherheiten am Immobilienmarkt berücksichtigen wir allerdings den Planwert unverändert zum Vorjahr mit 4,0 Mio. EUR.

Bei der Cost-Income-Ratio erwarten wir für 2024 ein Verhältnis von 53,8 %.

Die prognostizierte Entwicklung der Ertragslage ermöglicht eine weitere Stärkung der Eigenmittel. Die für das Jahr 2024 neu festgelegte jährliche Mindesteigenkapitalbildung in Höhe von 25,0 Mio. EUR wird unter Berücksichtigung der aufgezeigten Planungsansätze für die Bewertungsergebnisse erreicht.

Die Verschuldungsquote (Verhältnis des Kernkapitals zur Summe der bilanziellen und außerbilanziellen Positionen) wird über der aufsichtlichen Mindestanforderung von 3,0 % liegen.

Bei einer noch deutlich schwächeren konjunkturellen Entwicklung in Folge der gesamtwirtschaftlichen Unsicherheiten könnten sich gleichwohl weitere Belastungen für die künftige Ergebnis- und Eigenmittelentwicklung ergeben.

Des Weiteren können sich aufgrund regulatorischer Verschärfungen für die Finanzwirtschaft (Vereinheitlichung der Einlagensicherung, Finalisierung Basel III-Regelungen, neue Meldewesen-Anforderungen) weitere Belastungen ergeben.

6.3. Gesamtaussage

Die Prognose für das Geschäftsjahr 2024 lässt insgesamt erkennen, dass das weiterhin von einer intensiven Wettbewerbssituation geprägte Umfeld für die Sparkasse anspruchsvoll bleibt. Hinzu kommen die Unsicherheiten über den Fortgang und die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Krieges sowie der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Bei der prognostizierten Entwicklung der Ertragslage sollte eine weitere Stärkung der Eigenmittel erfolgen können.

Unsere Perspektive für die Ertragslage des Geschäftsjahres 2024 beurteilen wir in Bezug auf die aufgezeigten Rahmenbedingungen und unter Berücksichtigung der von uns erwarteten Entwicklung ungünstiger als im Vorjahr. Die bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren hingegen entwickeln sich günstiger als in der Vergangenheit.

Aufgrund unserer vorausschauenden Finanzplanung gehen wir davon aus, dass auch im Prognosezeitraum die Risikotragfähigkeit und die Einhaltung aller bankaufsichtlichen Kennziffern durchgängig gewährleistet sind.

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Sparkasse Bielefeld

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Sparkasse Bielefeld bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sparkasse Bielefeld für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Sparkasse zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften von der Sparkasse unabhängig und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchstabe f) EU-APrVO i. V. m. § 340k Abs. 3 HGB, dass alle von uns beschäftigten Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab.

Nachfolgend stellen wir den aus unserer Sicht besonders wichtigen Prüfungssachverhalt dar:

Bewertung der Forderungen an Kunden

Unsere Darstellung dieses besonders wichtigen Prüfungssachverhalts haben wir wie folgt aufgebaut:

a) Sachverhalt und Problemstellung

b) Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse

c) Verweis auf weitergehende Informationen

Bewertung der Forderungen an Kunden

a) Im Jahresabschluss der Sparkasse werden zum 31. Dezember 2023 Forderungen an Kunden unter dem Bilanzposten Aktiva 4 ausgewiesen, die rund 61,8 % der Bilanzsumme ausmachten. Die Bewertung der Forderungen an Kunden hat daher wesentliche Auswirkungen auf den Jahresabschluss, insbesondere auf die Ertragslage der Sparkasse. Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen des Jahres 2023 wurden insbesondere durch die Folgen des Ukraine-Kriegs in Form eines Anstiegs der Energiepreise, der Lebensmittelkosten und der Zinsen, einer Energieknappheit, von Lieferengpässen und einer hohen Inflation geprägt. Infolgedessen besteht auch ein erhöhtes Risiko, dass Kreditnehmer ihren Zins- und Rückzahlungsverpflichtungen künftig nicht oder nicht vollumfänglich nachkommen können (Ausfallrisiko). Für Zwecke der Rechnungslegung kommt daher der Qualität der eingerichteten Kreditprozesse im Zusammenhang mit der Identifizierung und Bewertung von Ausfallrisiken eine besondere Bedeutung zu.

b) Bereits im Rahmen unserer vorgezogenen Prüfung der organisatorischen Pflichten und der Risikolage haben wir die Ordnungsmäßigkeit der Kreditprozesse, unter anderem die Früherkennungsverfahren für Kreditrisiken und die Risikovorsorgeverfahren, nachvollzogen. Die relevanten Kreditprozesse sowie die Ausgestaltung und Wirksamkeit des Internen Kontrollsystems bei der Bewertung der Kundenforderungen beurteilen wir regelmäßig auf Grundlage von Aufbau- bzw. Funktionsprüfungen.

Die Adressenausfallrisiken im Kreditgeschäft prüften wir anhand der Auswertungen zur Struktur des Forderungsbestands und der Unterlagen zu einzelnen Kreditengagements. Für diese Kreditfälle untersuchten wir die ordnungsgemäße handelsrechtliche Bewertung, die sachgerechte Abbildung im Frühwarnverfahren sowie die ordnungsgemäße Zuordnung in die Betreuungsstufen gemäß den Mindestanforderungen für das Risikomanagement (MaRisk).

Die Engagements wurden nach berufsüblichen Verfahren in einer bewussten Auswahl nach Risikomerkmalen bestimmt. Zu den herangezogenen Risikomerkmalen gehören u. a. zugewiesene Risikoklassifizierungsnoten, der Umfang nicht durch Sicherheiten gedeckter Kreditteile (Blankokredite) oder Negativhinweise aus der Kontoführung des Kreditnehmers (Risikofrühwarnsystem). Die Kreditengagements haben wir daraufhin untersucht, ob mit hinreichender Sicherheit eine Rückführung der Forderung durch den Kreditnehmer oder durch die Verwertung vorhandener Kreditsicherheiten zu erwarten ist.

Die vom Vorstand zur Bewertung der Forderungen eingerichteten Kreditprozesse sind hinreichend dokumentiert und wurden wirksam durchgeführt.

c) Weitere Informationen zu den Beständen und der Bewertung sind im Anhang in den Angaben zu Aktiva 4 (Abschnitt C.) sowie den Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (Abschnitt B.) enthalten. Darüber hinaus verweisen wir auf die Darstellungen und Erläuterungen im Lagebericht (Abschnitte 2.4.2.2 und 5.2.1.1).

Sonstige Informationen

Der Vorstand ist für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

den gemäß § 289b Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe b) HGB auf der Internetseite der Sparkasse zu veröffentlichenden nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr 2023; dieser wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

die übrigen Teile des Geschäftsberichts für das Geschäftsjahr 2023, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks; der Geschäftsbericht für das Geschäftsjahr 2023 wird uns vereinbarungsgemäß nach dem Datum dieses Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Falls wir auf Grundlage der von uns durchgeführten Arbeiten den Schluss ziehen, dass eine wesentliche falsche Darstellung dieser sonstigen Informationen vorliegt, sind wir verpflichtet, über diese Tatsache zu berichten. Wir haben in diesem Zusammenhang nichts zu berichten.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter (Vorstand) und des Aufsichtsorgans (Verwaltungsrat) für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Der Vorstand ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kreditinstitute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt. Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der Vorstand dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem ist der Vorstand verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt.

Ferner ist der Vorstand verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Sparkasse zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Sparkasse vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten Internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der vom Vorstand dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des vom Vorstand angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Sparkasse zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Sparkasse ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Sparkasse vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Sparkasse.

führen wir Prüfungshandlungen zu den vom Vorstand dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben vom Vorstand zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit dem Verwaltungsrat unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im Internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Wir geben gegenüber dem Verwaltungsrat eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihm alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und sofern einschlägig, die zur Beseitigung von Unabhängigkeitsgefährdungen vorgenommenen Handlungen oder ergriffenen Schutzmaßnahmen.

Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit dem Verwaltungsrat erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO

Wir sind nach § 24 Abs. 3 Satz 1 des Sparkassengesetzes Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 340k Abs. 3 Satz 1 HGB gesetzlicher Abschlussprüfer der Sparkasse.

Wir erklären, dass die in diesem Bestätigungsvermerk enthaltenen Prüfungsurteile mit dem Prüfungsbericht nach Artikel. 11 EU-APrVO in Einklang stehen.

Von uns beschäftigte Personen, die das Ergebnis der Prüfung beeinflussen können, haben folgende Leistungen, die nicht im Jahresabschluss oder im Lagebericht angegeben wurden, zusätzlich zur Abschlussprüfung für die Sparkasse erbracht:

Prüfung nach § 89 Abs. 1 des WpHG

Prüfung der Beträge der Abzugsposten nach § 16 Abs. 2 FinDAG für die Bemessung der Umlage der Kosten für die BaFin im Aufsichtsbereich Wertpapierhandel

Verantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Matthias Wienhues.

 

Münster, 9. April 2024

Sparkassenverband Westfalen-Lippe
Prüfungsstelle

Wienhues, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES VERWALTUNGSRATES

Der Verwaltungsrat hat die ihm nach dem Sparkassenrecht obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Die Grundsatzfragen der Geschäftspolitik und alle wesentlichen Vorgänge im Geschäftsablauf wurden eingehend erörtert. In regelmäßigen Sitzungen hat der Vorstand über die geschäftliche Entwicklung und die Führung der Geschäfte unterrichtet.

Jahresabschluss und Lagebericht für das Jahr 2023 wurden durch die Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Verwaltungsrat hat den vom Vorstand vorgelegten Lagebericht gebilligt und den Jahresabschluss 2023 festgestellt.

Die Verwendung des festgestellten Jahresüberschusses und Bilanzgewinns 2022 in Höhe von 5.376.002,38 EUR erfolgt nach § 25 SpkG NW.

Der Vertretung des Trägers wird vorgeschlagen, gemäß § 8 Abs. 2g SpkG NW i. V. m. § 25 SpkG NW von dem Bilanzgewinn 4.752.004,75 EUR 1 an die Stadt Bielefeld auszuschütten und 623.997,63 EUR in die Sicherheitsrücklage einzustellen.

 

Bielefeld, 26. April 2024

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

Clausen, Oberbürgermeister

1 Gewinnabführungen von Sparkassen unterliegen einer Kapitalertragsteuerabzugsverpflichtung in Höhe von 15% (zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag auf die KESt). Die die Kapitalerträge auszahlende Stelle (hier: Sparkasse Bielefeld) muss den Steuerabzug für Rechnung des Gläubigers der Kapitalerträge (Stadt Bielefeld) vornehmen und an das Finanzamt abführen.

Beschluss

Für das Geschäftsjahr 2023 hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 27. Juni 2024 den Organen der Sparkasse Entlastung erteilt und beschlossen, den Bilanzgewinn entsprechend dem Vorschlag des Verwaltungsrates zu verwenden.

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