Stammdaten

Register
Amtsgericht Neuruppin HRB 7414
Eingetragen
8.12.2005
Branche
Reparatur und Instandhaltung von MaschinenHerstellung von land- und forstwirtschaftlichen MaschinenHerstellung von Hebezeugen und Fördermitteln
Gegenstand
Der Bau, die Reparatur und Montage sowie der Vertrieb von Förderanlagen für Getreidetechnik und Silos.

Historie

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Management

NameRolle
Katrin Brockmöller
seit 13.6.2016
Prokura
Steffen Rosenbaum
seit 8.12.2005
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Steffen Rosenbaum
17268 Templin OT Hammelspring, Vogelsanger Straße 9a
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

STEROS GmbH

Templin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

4.817,00

3

II. Sachanlagen

1.822.788,81

1.819

III. Finanzanlagen

5.170,38

1.832.776,19

5

1.827

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

302.652,78

27

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

379.537,16

525

III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

20.718,01

702.907,95

30

582

C. Rechnungsabgrenzungsposten

27.782,47

19

Summe Aktiva

2.563.466,61

2.428



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

TEuro

Vorjahr
TEuro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25

II. Bilanzgewinn

185.905,98

210.905,98

240

265

B. sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen

223.879,00

234

C. Rückstellungen

143.101,00

182

D. Verbindlichkeiten

1.985.580,63

1.747

Summe Passiva

2.563.466,61

2.428

ANHANG

I. Allgemeine Erläuterungen

Die STEROS GmbH wird beim Amtsgericht Neuruppin unter der HRB Nr. 7414 NP geführt.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 ist nach den Vorschriften des Handels­gesetzbuches und des GmbH-Gesetzes erstellt worden. Die Vorjahreszahlen sind zu Vergleichszwecken angegeben.

Zur Verbesserung der Übersichtlichkeit sind die bei den Posten der Bilanz anzubringenden Vermerke ebenso wie die Vermerke, die wahlweise in Bilanz oder im Anhang anzubringen sind, insgesamt im Anhang aufgeführt.

Die Gesellschaft erfüllt die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB. Sie macht von den ihr gemäß §§ 274a, 288 HGB bei der Erstellung des Jahresabschlusses eingeräumten Erleichterungen Gebrauch.

II. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich nicht geändert (Ausnahme: Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen). Nachstehend werden nur zu den wesentlichen Posten Ausführungen gemacht.

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgt mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - unter Berücksichtigung planmäßig linearer bzw. degressiver Abschreibungen auf der Basis der voraussichtlichen Nutzungsdauern. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Geringwertige Anlagegüter werden nach Maßgabe der steuerlichen Vorschriften im Zugangsjahr voll bzw. als Sammelposten über fünf Jahre linear abgeschrieben.

Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und bezogenen Waren erfolgte zu Anschaffungskosten.

Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgte gemäß § 253 Abs. 1 HGB i.V.m. § 255 Abs. 2 HGB zu den aus der Kostenrechnung des Unternehmens abgeleiteten Herstellungskosten ohne die Einbeziehung von Fremdkapitalzinsen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert nach Berücksichtigung von Einzelwertberichtigungen angesetzt

Die liquiden Mittel werden zu Nominalwerten ausgewiesen.

Der Rechnungsabgrenzungsposten erscheint mit den vorausgezahlten Beträgen.

Der Sonderposten für Investitionszuschüsse beinhaltet Zuwendungen der öffentlichen Hand (im Wesentlichen GA-Mittel), die gemäß Stellungnahme des Hauptfach­ausschusses beim IDW ("Bilanzierungsfragen bei Zuwendungen, dargestellt am Beispiel finanzieller Zuwendungen der öffentlichen Hand", HFA 1/1984) in einen Sonderposten eingestellt werden.

Die Auflösung der Sonderposten erfolgt entsprechend der Nutzungsdauer der nach steuerlichen Vorschriften vermehrt abgeschriebenen bzw. finanzierten Anlagegüter.

Erhaltene Investitionszulagen werden nicht abgegrenzt, sondern als sonstiger betrieblicher Ertrag gebucht.

Rückstellungen

Rückstellungen werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Sonstige Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach ver­nünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um alle erkennbaren Risiken zu erfassen.

Verbindlichkeiten sind mit den Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Sonstige Angaben

Auf fremde Währung lautende Beträge werden zum Tageskurs gebucht; zum Bilanzstichtag wurden auf fremde Währung lautende kurzfristige Aktiva und Passiva zum Devisenkassamittelkurs umgerechnet. Fremdwährungsverbindlichkeiten oder
-forderungen mit einer längeren Laufzeit bestehen nicht.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Aktiva

Die Entwicklung des Anlagevermögens und der Abschreibungen ist aus einem Anlagenspiegel für das Geschäftsjahr 2013 zu ersehen.

Auf die Zugänge des Geschäftsjahres 2013 wurden lineare Abschreibungen pro rata temporis verrechnet.

Bei den Vorräten werden überwiegend angefangene Bauvorhaben und Projekte ausgewiesen.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Es bestehen zum 31. Dezember 2013 Wertberichtigungen von T€ 28 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) vorgenommen.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten T€ 118 Forde­rungen an Gesellschafter.

Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Damna, Leasing-Sonder­zahlungen und die Bezahlung sonstiger Aufwendungen des Folgejahres.

Passiva

Das Eigenkapital beinhaltet das Stammkapital von T€ 25 und den Bilanzgewinn von T€ 186(2012: T€ 240); der Jahresfehlbetrag 2013 beträgt T€ 53 (2012: T€ +30).

Im Sonderposten für Investitionszuschüsse werden nicht rückzahlbare Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln ausgewiesen, die entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstandes, für den sie gewährt worden sind, verbraucht werden.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für Gewährleistungen, Personal, Aufbewahrung von Geschäftspapieren, Jahresabschlusskosten und übrige ausstehende Rechnungen gebildet.

Die Verbindlichkeiten beinhalten T€ 325 (2012: T€ 406) mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.

Verbindlichkeiten von T€ 1.392 (2012: T€ 1.392) sind durch Grundschulden und Sicherungsübereignungen besichert.

IV. Sonstige Angaben

Mitglieder der Geschäftsführung

Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer war im Geschäftsjahr Herr Steffen Rosenbaum, Templin. Auf die Angabe der Bezüge des Geschäftsführers wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Vorschlag zur Ergebnisverwendung

Der Geschäftsführer schlägt vor, den Bilanzgewinn von T€ 186 auf neue Rechnung vorzutragen.

Templin, den 11. September 2014

STEROS GmbH

Steffen Rosenbaum

- Geschäftsführer -

 

Templin, den 11. September 2014

gez. Steffen Rosenbaum

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18.09.2014

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