RCE-Motorsport GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
20.251,00 |
21.270,00 |
| I.
Sachanlagen |
20.251,00 |
21.270,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.564,08 |
9.321,40 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
5.858,86 |
2.716,41 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.705,22 |
6.604,99 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
731,80 |
0,00 |
| D.
Steuerrechtlicher Ausgleichsposten |
20.999,96 |
20.999,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.546,84 |
51.591,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
46.131,94 |
42.499,60 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
17.499,60 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.632,34 |
17.499,60 |
| B.
Rückstellungen |
2.289,00 |
4.512,64 |
| C.
Verbindlichkeiten |
7.125,90 |
4.579,12 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.546,84 |
51.591,36 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs- vorschriften des
Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Die
Gesellschaft wendet bei der Gliederung der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung die für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff HGB an. Die Gesellschaft richtet sich
bei der Bilanzierung und Bewertung nach den Vorschriften
der §§ 242 ff HGB sowie nach den für
Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften der
§§ 264 ff HGB.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB
gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine
kleine Kapitalgesellschaft. Von den
eingeräumten Erleichterungen bei der Aufstellung des
Anhangs gemäß §§ 274a und 288 HGB wird
teilweise Gebrauch gemacht.
2.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
2.1
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
2.1.1
Allgemeines
Ergänzend zu den Rechnungslegungsvorschriften
des HGB wurden die Regelungen des Gesetzes betreffend die
Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG)
beachtet.
2.1.2
Anlagevermögen
Erworbene
immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen
Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände
linear und/ oder degressiv vorgenommen.
Der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer
höheren Jahresabschreibung führt.
2.1.3
Umlaufvermögen
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
2.1.4
Aktive Rechnungsabgrenzung
Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen,
wurden nach § 250 Abs. 1 HGB als
aktiver Rechnungsabgrenzungsposten auf der
Aktivseite der Bilanz ausgewiesen.
2.1.5
Rückstellungen
Die
Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern.
Die
sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet.
Sämtliche Rückstellungen wurden in
Höhe des Betrages gebildet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendig ist, dabei wurden alle erkennbaren Risiken
berücksichtigt.
2.1.6
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3.
Sonstige Pflichtangaben
3.1
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt:
Herrn Clemens
Pietzkowski
|
ausgeübter Beruf:
|
Kfz-Mechaniker-Meister
|
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
3.2
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführer
Dem Geschäftsführer wurden weder
Vorschüsse noch Kredite gewährt, zugunsten seiner
Person wurden auch keine Haftungsverhältnisse
eingegangen.
3.3
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1
HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalt
|
Betrag
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Euro
|
Verrechnungskonto
Gesellschafter
|
3.045,74
|
Euro
|
Verbindlichkeiten
|
0,00
|
Euro
|
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.08.2011 festgestellt.
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