HFW Haustechnik GmbHLiquidiert

26524 Hage, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Aurich HRB 100938
Eingetragen
7.1.1997
Branche
Gas-, Wasser-, Heizungs- sowie Lüftungs- und KlimainstallationGroßhandel mit Installationsbedarf für Gas, Wasser und HeizungTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Installationsbedarf für Gas, Wasser, Heizung und Klimatechnik
Gegenstand
Errichtung, Herstellung und Reparatur von haustechnischen Anlagen im Bereich des Elektroinstallateur- und Gas- und Wasserinstallateurhandwerks einschließlich Bauklempnerarbeiten, der Handel und Verkauf von und mit Gütern haustechnischer Anlagen einschließlich aller Nebentätigkeiten, die solche Betriebe ausüben.

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

HFW Haustechnik GmbH

Hage

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014

Bilanz

Aktiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Anlagevermögen 82.599,00 74.234,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.302,00 1.503,00
II. Sachanlagen 81.297,00 72.731,00
B. Umlaufvermögen 1.452.749,27 1.389.764,53
I. Vorräte 775.623,76 953.064,51
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 676.637,47 435.606,59
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 547,52 808,40
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 488,04 1.093,43
C. Rechnungsabgrenzungsposten 8.397,16 19.642,54
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.543.745,43 1.483.641,07

Passiva

31.12.2014
EUR
31.12.2013
EUR
A. Eigenkapital 149.364,09 126.972,52
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Gewinnvortrag 101.407,93 74.485,53
III. Jahresüberschuss 22.391,57 26.922,40
B. Rückstellungen 65.496,60 50.051,77
C. Verbindlichkeiten 1.328.884,74 1.306.616,78
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.543.745,43 1.483.641,07

Anhang

Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist nach den in § 267 HGB bestimmten Größenmerkmalen wie im Vorjahr als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen. Der Jahresabschluss wurde unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie der Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

Angaben zu Bilanzierung, Bewertung und Darstellung

Besondere Umstände, die dazu führen, dass der Jahresabschluss kein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln, liegen nicht vor (§ 264 Abs. 2 Satz 2 HGB). Die Gliederung der Bilanz sowie die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.

Jahresabschluss

I. Anlagevermögen

Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten vermindert um die planmäßigen Abschreibungen bewertet.

Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten einschließlich angefallener Anschaffungsnebenkosten, abzüglich von Anschaffungskostenminderungen und planmäßiger Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Bewegliche Anlagegüter werden im Rahmen der steuerlich zulässigen Sätze abgeschrieben.

Von dem Bewertungswahlrecht nach § 6 Abs. 2 EStG wird in vollem Umfang Gebrauch gemacht. Die Anschaffungswerte werden im Anlagenspiegel nicht fortgeführt und als Abgang ausgewiesen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen sind zu Anschaffungskosten bewertet. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen werden zum Nennwert angesetzt.

Soweit der nach vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens über dem Wert liegt, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die in den Vorjahren vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen werden rückgängig gemacht, soweit die Gründe hierfür nicht mehr bestehen.

II. Umlaufvermögen

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Für Bestandsrisiken werden ausreichende Abschläge gebildet. Die Bewertung der Vorräte erfolgt verlustfrei.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennwert angesetzt. Neben Einzelwertberichtigungen zu Forderungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung zu Forderungen ausreichend Rechnung getragen. Es bestanden zum Bilanzstichtag keine Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB).

Kassen-, Bank- und Postscheckbestände wurden mit den durch Protokoll, Saldenbestätigung und Kontoauszügen nachgewiesenen Nominalbeträgen angesetzt.

Zahlungen des Geschäftsjahres, die ganz oder teilweise Aufwand des folgenden Jahres sind, wurden periodengerecht abgegrenzt.

III. Eigenkapital und Sonderposten mit Rücklageanteil

Das Eigenkapital wird zum Nennbetrag ausgewiesen. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt.

IV. Rückstellungen

Die Rückstellungen (Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen) werden so bemessen, dass sie nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung tragen (§ 284 Abs. 2 HGB).

V. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit nach § 285 Nr. 1a HGB lagen am Bilanzstichtag nicht vor. Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnlichen Rechten gesichert. Es bestanden zum Bilanzstichtag Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 69 TEUR (§ 42 Abs. 3 GmbHG bzw. § 264 c Abs. 1 HGB). Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

VI. Umrechnungsgrundsätze

Probleme der Währungsumrechnung entstehen nicht, da ausschließlich in EUR fakturiert wird.

Sonstige Angaben

I. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Zum Geschäftsführer war im abgelaufenen Geschäftsjahr bestellt:

Herr Kurt Weikert ( Geschäftsführer ) vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

Dem Geschäftsführer wurde im abgelaufenen Geschäftsjahr kein Vorschuss oder Kredit gewährt und es sind für ihn keine Haftungsverhältnisse (§ 285 Satz 1 Nr. 9c HGB) eingegangen worden.

II. Angaben zu den Haftungsverhältnissen

Haftungsverhältnisse i. S. des § 251 HGB sowie unter diesen Haftungsverhältnissen auszuweisende Verpflichtungen gegenüber verbundenen Unternehmen (§ 268 Abs. 7 HGB) bestehen nicht.

III. Angaben zu den Beteiligungsverhältnissen

Es bestanden im abgelaufenen Geschäftsjahr keine Beteiligungsverhältnisse.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 15.4.2016.

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