Stammdaten

Register
Amtsgericht Marburg HRB 2425
Vorher
Emmerich GmbH
Eingetragen
2.11.2001
Branche
Lackieren von KraftwagenSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t oder wenigerSonstige Instandhaltung und Reparatur von Kraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t
Gegenstand
Die Ausführung von Karosseriearbeiten jeglicher Art sowie die Durchführung von Fahrzeuglackierungen einschließlich von Reparaturarbeiten.

Historie

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Management

NameRolle
Frank Wendelmuth
seit 15.8.2002
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Am Hohlen Weg 3, 35075 Gladenbach
25.000 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Emmerich-Wendelmuth GmbH

Marburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 107.768,23 94.696,45
I. Sachanlagen 9.748,00 13.841,00
II. Finanzanlagen 98.020,23 80.855,45
B. Umlaufvermögen 29.793,49 26.427,53
I. Vorräte 4.910,00 4.910,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 23.119,54 8.202,01
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.763,95 13.315,52
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.462,00 2.488,67
Bilanzsumme, Summe Aktiva 140.023,72 123.612,65

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 28.515,24 35.619,73
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 10.619,73 -20.508,63
III. Jahresfehlbetrag 7.104,49 -31.128,36
B. Rückstellungen 71.675,00 48.970,00
C. Verbindlichkeiten 39.833,48 39.022,92
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 39.833,48 27.702,52
Bilanzsumme, Summe Passiva 140.023,72 123.612,65

Anhang


A. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

  I. Bilanzierungsmethoden
 II. Bewertungsmethoden

C. Angaben zu Bilanzposten

 I. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
II. Haftungsverhältnisse

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

 I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen
II. Bildung von Bewertungseinheiten

E. Sonstige Angaben

  I. Anteilsbesitz
 II. Unbeschränkte Haftung für andere Gesellschaften
III. Geschäftsführungsorgane

A.  Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

1) Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2) In der Bilanz und in der Gewinn- und Verlustrechnung ist zu jedem Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben.

3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert.

5) Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.

6) Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind in der Bilanz  gesondert ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw. "sonstige Verbindlichkeiten".

7) Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden.

8) Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig.

9) Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

I.  Bilanzierungsmethoden

1) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

2) Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
 
3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.

4) Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
 
5. Die auf den Jahresabschluss angewandten Ansatzmethoden sind beibehalten worden.


6. Soweit Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.

II.  Bewertungsmethoden

1) Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den handelsrechtlichen Bestimmungen. Soweit zulässig wurden steuerrechtliche Regelungen mitberücksichtigt.

2) Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein.

3) Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.

4) Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.

5) Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.

6) Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen. Es wurde ausschließlich von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Vermögensgegenstände im Einzelwert unter 410,00 EUR werden im Zugangsjahr nach § 6 Abs. 2 EStG sofort in voller Höhe abgeschrieben und gleichzeitig im Anlagenspiegel als Abgang behandelt. Die im Geschäftsjahr 2011 vorgenommen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.

7) Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

8) Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.

9) Die sonstigen Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.

10) Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

11) Die auf den Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.

C. Angaben zu Bilanzposten

 I. Verbindlichkeitenspiegel

Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten belaufen sich mit 0 T€ mit Fälligkeiten von bis zu einem Jahr, die Übrigen haben eine Restlaufzeit zwischen einem und fünf Jahren.

II. Pensionsrückstellungen
 
 Die Pensionsrückstellung war nicht mit dem Aktivwert zu einem Deckungsvermögen zu saldieren.

III. Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d. § 42 III GmbHG
 
1. Die Gesellschaft hatte gegen den Gesellschafter Frank Wendelmuth Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 14,0 welche verzinst wurden, sowie Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt von T€ 3,6.
 
2. Die Verbindlichkeiten aus Lohn und Gehalt betragen insgesamt T€ 9.

Ein gesonderter Bilanzausweis dieser Posten erfolgte als Davon - Vermerk,  bzw. sind in den "sonstigen Verbindlichkeiten" enthalten.
 
IV. Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.

D. Angaben zu G.u.V.-Posten

I. Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Anlagevermögen

Außerplanmäßige Abschreibungen auf das Finanzanlagevermögen wurden nicht vorgenommen.

II. Bildung von Bewertungseinheiten

Gemäß § 254 HGB waren zum Bilanzstichtag keine Bewertungseinheiten zu bilden.

E. Sonstige Angaben

I. Anteilsbesitz

Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.

II. Geschäftsführungsorgane

Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Frank Wendelmuth geführt.

III. Größenabhängige Erleichterungen

Von den Größenabhängigen Erleichterungen des § 288 I HGB wird weitestgehend Gebrauch gemacht.
Marburg-Cappel im Juli 2012
Frank Wendelmuth
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 08.08.2012 festgestellt.

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